Da fragst du beim BaföG Amt nach. Wahrscheinlich nicht, weil die Eltern zu viel verdienen.
TK
Da fragst du beim BaföG Amt nach. Wahrscheinlich nicht, weil die Eltern zu viel verdienen.
TK
Hi,
mach dich erst mal von dem Gedanken frei, dass Eltern alles und immer finanzieren müssen. Auch wenn viel Geld verdient wird, führt das nicht automatisch dazu, dass dieses Geld mit den Kindern geteilt werden muss. Teure Privatschule muss nicht sein. Auswärtige Unterbringung muss nicht sein. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Unterhaltszahler ein Wahlrecht haben, ob sie den Unterhalt in Geld entrichten, oder aber durch Naturalien, also mit freier Kost und Wohnung. Und das sogar bei volljährigen Kindern!
Herzlichst
TK
90% von dem, was du hier schreibst, ist doch völlig überflüssig. Weder du noch die Ex haben die Trennung verarbeitet, psychische Probleme habt ihr beide im Augenblick. Und jemanden vorzuwerfen, dass er klingelt, also deine Privatsphäre respektiert, das ist schon heftig.
Ihr habt zwei Sachen zu regeln, einmal den Unterhalt für das Kind, und dann den Umgang. Das Jugendamt und damit unsere Steuern sind nicht dazu da, eure privaten Probleme aufzuarbeiten. Bei ersterem kann das Jugendamt helfen, einfach, weil es letztlich Interessenvertreter des Kindes ist, bei letzterem kann es nur beraten. Wenn es da keine Einigung gibt, ist das Familiengericht zuständig. Ach ja, mir fällt gerade noch ein, es ist üblich, dass das Umgangselterntei (das bist du) das Kind bei dem Betreuungselternteil abholt und auch wieder hinbringt. Für Versorgung während der Umgangszeit ist das Umgangselternteil verantwortlich.
Herzlichst
TK
@ coldplay!
Können wir uns darauf einigen, dass es nichtnutzige Männer und nichtnutzlige Frauen, also einfach nichtnutzige Menschen gibt? Ich kenne gleichermaßen männliche als auch weibliche Opfer. Und wenn man gemeinsam meint, Frau müsse zwingend ihre privaten/beruflichen Bedürfnisse der Familie unterordnen, dann hat das eben seinen Preis, wenn die Partnerschaft auseinander geht. Ich, weiblich, hab jeweils 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten. Ich wurde gleichermaßen von Männern und Frauen (ja, auch von Männern!) als Rabenmutter beschimpft. Und eine falsche Lebensplanung hat eben ihren Preis. Bei mir musste kürzlich eine Mutter von zwei Kindergartenkindern ihr Pflichtpraktikum abbrechen, weil der Mann sie am helllichten Tag aus meinem Zimmer zerrte und meinte, er sei es leid, abends im Haushalt helfen zu müssen, und die Nachbarn hätten ihn auch schon gefragt, ob er denn zu wenig verdiene. Das ist doch die Realität in Deutschland.
@ Christina!
Schau mal, anderswo würdest du Miete zahlen, du wirst dich hier weder am Erwerb des Hauses noch anderweitig großartig beteiligen. Du bist nicht in der Haftung für Steuern, Anliegerkosten, Unterhalt des Hauses, Versicherungen. Du hast keine Ahnung, wie sich die doch noch sehr neue Beziehung entwickelt. Und Umzug ist m.E. ein normales Lebensrisiko. Auch für Ältere. Jetzt da auf irgendwas zu dringen, das ist doch absolut überzogen. Wenn ihr dann mal 10 Jahre zusammen seid, dann kann man vielleicht auch anders denken. Und, es gibt ja noch andere Möglichkeiten, einen Partner abzusichern, etwa im Testament. Verrenn dich jetzt nicht in irgendwelche Modelle, die du im Ernstfall sowieso nicht finanzieren könntest.
Herzlichst
TK
Nö, bei uns findet diese Form des Betruges nicht statt.
TK
Hi,
das gemeinsame Sorgerecht hat doch nichts mit der Erziehung des Kindes zu tun. Erziehen tut das Kind derjenige, bei dem es sich aufhält.
Herzlichst
TK
Hi,
na da muss aber schleunigst eine Regelung her. Grundsätzlich ist das Elternteil, bei welchem die Kinder nicht leben, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Es ist ihm auch zuzumuten, sich einen besser bezahlten Job zu suchen, ganztags zu arbeiten, einen Nebenjob anzunehmen. Ich gehe mal davon aus, dass die Kinder noch minderjährig sind. Richte eine Beistandsschaft beim Jugendamt ein, die regeln das für die Kinder. Wenn du mit dem Jugendamt unzufrieden bist, dann bleibt nur noch der Rechtsanwalt. Aber geregelt sollte es im Interesse der Kinder schon werden.
Herzlichst
TK
Was ist denn das für eine Satzung? Da hätte ich doch gerne mal die genaue Angabe. Und wer hat die erlassen? Die Gemeinde? Kann ja wohl kaum Bundesrecht aushebeln. Ich hab gerad mal in § 90 SGB VIII geschaut. M.E. ist da abschliessend geregelt, für was das Jugendamt Gebühren verlangen kann. Und dazu gehört nicht die Beurkundung. Seid Ihr sicher, dass dieses Geld nicht in die eigene Tasche des Jugendamtes oder eines Mitarbeiters geht?
TK
Hi,
bei 1.160 € Einkommen, das ist ja wohl kaum ein Fall für Beratungshilfe.
Herzlichst
TK
Mein Gott Nasi, natürlich kann die Mutter den Vater nicht als denselben anerkennen, wie soll den das gehen? ER muss die Vaterschaft anerkennen! Und wo soll bitteschön die Vaterschaft anerkannt werden, wenn nicht bei den gesetzlich vorgeschriebenen Institutionen? Erklär es uns.
Herzlichst
TK
Hi,
wenn man einen Titel hat, braucht man nichts mehr einzuklagen. Nur Auslandsvollstreckungen klappen nur in den Ländern, mit denen Abkommen bestehen. Und Unterhaltstitel verjähren irgendwann. Dürfte bei Euch der Fall sein. Und - wenn ein junger Mensch 29 Jahre alt ist, dann muss ihm kein Elternteil mehr helfen, einerlei, ob dieses in Deutschland lebt oder anderswo.
Herzlichst
TK
Na ja, deshalb ist ja die Krankenkasse so preiswert. Das sind die Sondertarife für Beamte.
Herzlichst
TK
Hi,
ja, watt denn nu? Wegen der Hunde willst du nicht aus dem Haus raus? Oder doch, ohne Hunde?
Herzlichst
TK
Hi,
wenn ich das richtig verstehe, möchte sie aus jedweder Haftung für Schulden entlassen werden, da aber weiter leben? So läuft das mit Sicherheit nicht.
Herzlichst
TK
....und Unterhalt von den Eltern auch nicht. Du musst deinen Lebensstandart deinem Verdienst anpassen.
Herzlichst
TK
Hi,
wieso sollte er dir helfen? Mit 29 Jahren steht man doch auf eigenen Beinen. Unterhaltsansprüche sind längst verjährt. Was willst du?
Herzlichst
TK
Hi,
vielleicht sollte sich Shepard mal mit den Inhalten des Sorgerechts befassen. Hier scheint es sich mehr um Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens zu handeln, die möglicherweise nicht richtig gefällt werden. Das hat aber mit Sorgerecht nichts zu tun. Nicht mal im Ansatz. Hat denn die Mutter irgendwelche Unterschriften verweigert, die notwendig sind?
Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, wo das Kind in Zukunft leben soll, und das ist eine Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Nur mal eines ganz klar, weder eine Sucht noch ein Job als Prostituierte führen automatisch zu einer Erziehungsunfähigkeit der Mutter.
Herzlichst
TK
Hi,
aber klar doch. Das ist der klassische Fall für eine Eilentscheidung. Ich wüsste auch nicht, warum das Familiengericht hier nicht mitziehen sollte.
Viel Erfolg!
TK
Na ja edy, aus dem Zusammenhang ergibt sich m.E., dass die Kinder bei der Mutter leben. Er arbeitet ganztags, sie teilzeitig.
Herzlichst
TK
Hi,
ich bin im Rechnen nicht so gut (war schon in der Schule so), deshalb mal allgemeine Auführungen. Du nimmst Dein jährliches Netto-Entgelt, bereinigst es um beruflsbedingte Zusatzkosten (Fahrtkosten) z.B., um die zusätzliche Altersversorgung sofern vorhanden. Dann bringst Du den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in Abzug. Selbe Vorgehensweise bei der Frau, und dann stehen ihr 3/7 zu, wobei ihr eigener bereinigter Verdienst in die Berechnung mit eingeht. Die Grenze bei Dir liegt bei 1300,- , die müssen dir auf jeden Fall bleiben, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Soweit runter kommst du aber nicht. Das ist mal so der ganz grobe Überblick.
Wie lange der Unterhalt zu zahlen ist, das kann ich jetzt nicht abschätzen. Die Kinder sind ja noch recht klein, da ist auch eine zeitlich begrenzte Zahlung nach der Scheidung möglich.
Zugewinn, da wird das Anfangsvermögen eines jeden bei Eheschliessung festgestellt, und dann das Endvermögen zum Zeitpunkt des offiziellen Endes der Ehe (normalerweise wird dieses Ende offiziell vom Gericht festgestellt, ist das Datum der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages). Dieser Gewinn wird dann durch zwei geteilt. Ich weiss jetzt nicht, wie es grundbuchtechnisch bei euch aussieht, ob sie Miteigentümerin ist oder nicht. Wenn ja, könnte sie auch noch einen Anspruch auf Nutzungsgentschädigung für ihre Haushälfte haben.
So, das war mal ein ganz grober Überblick, so als Einstieg.
Herzlichst
TK