Beiträge von timekeeper

    Hi,


    so langsam staune ich, wirklich. Deine Rentennachweise, die sind an dich geschickt worden. Wo sind die? Außerdem, hast du jemals gefragt, was in der Rentenkasse in Berlin gespeichert ist? Sind da überhaupt ungeklärte Zeiten? Wenn alles gespeichert ist, dann musst du auch nichts mühsam zusammen klauben.


    Und die Höhe deines Versorgungsausgleichs hat doch nun gar nichts mit der Frau zu tun, mit der er vorher verheiratet war. Durch den anderen Versorgungsausgleich mindert sich deine Rente nicht um einen Cent.


    Wie ihr die Übernahme gestaltet habt, was Altschulden u.s.w. angeht, das können wir hier nicht wissen. Waren ja nicht dabei. Das muss der Anwalt klären. Nur, ein Anwalt ist keine Zauberfee. Der muss geordnete Unterlagen bekommen, die Billanz und GuV aus 2012 und 2013 sollte auch da sein.


    Und SMS ist nun wirklich keine akzeptable Aufforderung. Das solltest du als Geschäftsfrau eigentlich wissen. Wie wärs ganz altmodisch, so wie es sich gehört, mit einem Brief, z.B. zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher, dann ist man sicher, dass er auch angekommen ist.


    Was hast du ihm eigentlich für die Geschäftsübernahme gezahlt?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nach einer ersten Insolvenz noch mal so einen Blödsinn machen, ich fass es nicht. Du brauchst dringend und sofort einen Anwalt. Das sprengt den Rahmen eines Forums.


    So viel aber vorweg. Du bist Rechtsnachfolgerin, folglich bist du auch in der Haftung für das Geschäft drinnen. Was du dir im "Innenverhältnis" , also im Verhältnis zu deinem Mann von demselben zurückholen kannst, das ist eine getrennte Angelegenheit. Anders ausgedrückt, du kannst den Geschäftsgläubigern nicht sagen, sie sollen sich an den Göttergatten wenden. Hier ist zwischen den beiden Rechtskreisen sauber zu unterscheiden.


    Zu den privaten Sachen, da kannst du die Sachen, die dir gehören raus fordern.


    Ich gehe davon aus, dass er noch in deinem Geschäft arbeitet? Wie läuft das im Augenblick?


    Aber, ich wiederhole mich, ab zum Anwalt. Und noch etwas, was mir gerade noch einfällt. Gütertrennung hat nicht automatisch einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zur Folge.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn das Jugendamt drinnen ist, da hast du auch was unterschrieben, und das ist ein Titel wie ein Gerichtsurteil. Und natürlich kommen die Zahlungen dem Kind zugute. Die Zahlungen werden nämlich mit dem Anspruch des Kindes als Teil der Bedarfsgemeinschaft gegen den Steuerzahler verrechnet. Kein Cent kommt bei dem Kind an, so ist es eben nicht.


    Herzlichst


    TK

    Gericht ist ja auch nicht wirklich teuer. Ich versteh die Aufregung ganz und gar nicht. Unsere Scheidungsregelungen sind ja nun wirklich auch Schutzregelungen für die Betroffenen. Und die Betroffenen brauchen den Schutz! Das bestätigt jeder, wirklich jeder Fachmann. Es gibt genug Fälle mit fehlerhaften Zustellungen, gefälschten Unterschriften. Das brauchen wir nicht noch im Eherecht.


    Außerdem gibt es einen juristischen Grundsatz: actus/actus contrarius. Grob gesagt, wie man ein ein Rechtsverhältnis formell rein kommt, so kommt man auch wieder raus. Und eine Ferntrauung gibt es nun mal nicht, aus denselben guten Gründen, wie es eine Fernscheidung nicht gibt.


    Und wenn dich der überflüssige Geldbetrag, den der Notar gekostet hat, nicht juckt, dann sollten dich doch die absolut notwendigen Kosten erst recht nicht jucken.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Euer notarieller Vertrag war überflüssig wie ein Kropf. Wenn nichts zu regeln ist, dann geht das auch vor Gericht fix. Und die Auskünfte für den Versorgungsausgleich, die dauern heute bei klaren Verhältnissen auch nicht lange. Dank Elektronik. Abgesehen davon muss das Gericht überprüfen. "Fernscheidung" ist nun mal nicht vorgesehen, und das ist auch gut so. Es gibt Fälle, in welchen ein Expartner von der Erscheinenspflicht entbunden sein kann. Der muss dann aber anwaltlich vertreten sein. Ohne jetzt zu rechnen, ihr habt wahrscheinlich Geld dazu gegeben. Eben das für den Notar.


    Alles sehr naiv und unüberlegt angegangen.


    Herzlichst


    TK

    Wenn alles so einfach und nur "pro forma" wäre, dann hättest du ja nicht den Aufklärungsbedarf, der ja offensichtlich da ist. Es gibt genug Fälle, in denen das Gericht einen der ehemaligen Partner vor dem finanziellen Bankrott bewahrt hat. Und die vergessen, dass ein Notar kein Interessenvertreter ist. Er darf nicht einer Seite erklären, dass das völliger Blödsinn für sie ist. Er hat nur neutral auf die Folgen hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass der Vertrag in eine richtige Form kommt. Das wars dann schon.


    Abgesehen davon frage ich mich, wieso ein notarieller Vertrag geschlossen wurde, wenn es nichts zu regeln gab?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    irgenwie - wie kann eine Schwangerschaft nach der Trennung zustande kommen? Die letzte Jungfrauenzeugung hatten wir doch vor etwa 2015 Jahren, oder?


    Wenn ich das recht verstehe, soll der Vater zwar alle Rechte bekommen (was lobenswert ist), aber nichts zahlen müssen? Wenn du das Kind alleine finanzieren kannst, dann ist das überhaupt kein Problem. Wenn du allerdings willst, dass wir alle dein Kind finanzieren, nämlich durch Steuermittel, dann muss da schon etwas getan werden. Unterhaltstitel wird im Rahmen der Beistandsschaft erwirkt, und mit dem kann man auch in Frankreich vollstrecken. Außerdem solltet ihr euch mal überlegen, ob diese Lebenseinstellung mit einem Kind noch zeitgemäss ist.


    Herzlichst


    TK

    @ Katrin/emi,


    glaubst du nicht, dass es jetzt hier genug ist? Das hier ist ein kleines Forum, welches sich redlich bemüht, Menschen in Not zu helfen. Wir alle tun das in unserer Freizeit und haben keine Lust, von unmotivierten geisteskranken Störern sobotiert zu werden. Die nichts, aber gar nichts beitragen können ausser eben dummes Zeug. Nimm das endlich zur Kenntnis und verschwinde.


    TK

    Hi,


    vielleicht mal die Ausführungen von Bleu (die zutreffend sind) etwas ausführlicher für den Laien erklären.


    ALG II, das sind Steuermittel. Der Steuerzahler springt nur ein, wenn tatsächlich eine Bedürftigkeit vorliegt. Um das festzustellen, wird geschaut, was in der gesamten Bedarfsgemeinschaft an finanziellen Mitteln vorliegt. Dazu gehören eben die Partner und Kinder, also all die, die zusammen leben und aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften. Offensichtlich hat der Mann nach den Berechnungen des Job-Centers genug verdient, um Euch zu ernähren. Nach den Berechnungsmaßstäben des SGB II.


    Ganz anders ist das Familienrecht aufgebaut. Hier geht es nicht um das Zusammenleben, wie im öffentlichen Recht, sondern um die zivilrechtliche Verantwortung. Und verantwortlich ist man für den Ehepartner und die eigenen Kinder. Dies bedeutet, dass du nicht für seinen Kinder aufkommen musst, einerlei, wieviel du verdienst, und er umgekehrt nicht für dein Kind. In die Unterhaltsberechnung für die großen Kinder des Mannes gehen also nur seine drei ein.


    Nun zur Höhe. Das Einkommen des Mannes ist zu bereinigen. Was alles abzugfähig ist, das findest du auf der Seite deines Oberlandesgerichts genauer dargestellt. Ganz pauschal sind das 5 % berufusbedingte Aufwendungen (kann auf Nachweis hin auch mehr sein) sowie evtl. zusätzliche Beiträge für die Altersversorgung (Riester). Das aber nur, wenn er kein Mangelfall ist.


    Ob die Berechnung im einzelnen stimmt, da musst du dann hinterher in die Düsseldorfer Tabelle schauen.


    Herzlichst


    TK

    @ Bleu: deine Einschätzung der Lage deckt sich in etwa mit dem, wie hier bei mir auf der Kante die Familiengerichte entscheiden. Und vor allen Dingen das mit dem Ausbruch aus einer intakten Ehe. Letztlich bricht man nicht aus einer intakten Ehe aus, das predige ich schon seit Jahren. Warum sich die Leute immer wieder an den wenigen Extremfällen orientieren, wo das wirklich so der Fall ist, erschliesst sich mir nicht. Fakt ist, dass das Verschuldensprinzip seit 1976 abgeschafft worden ist, und der Staat seitdem nichts mehr in unseren Schlafzimmern zu suchen hat, und das ist auch gut so.


    Es erstaunt mich immer wieder, wie einfach vorausgesetzt wird, dass eine Frau nach jahrelangem Hausfrauendasein sofort eine Arbeitsstelle bekommt und die auch noch gut bezahlt wird. Diese Stellen gibt es eigentlich kaum. Und im Zweifel nur in Teilzeit. Das muss man einfach wissen, ehe man sich irgendwelchen Träumereien hingibt, was die Einsetzbarkeit dieser Hausfrauen auf dem Arbeitsmarkt angeht. Und seit etwa 2001 gibt es die Weiterbildung/Förderung dieser Frauen durch die Agentur für Arbeit auch nicht mehr.


    Er möchte das Haus verkaufen. Sie nicht (?). Warum wird der gemeinsame Hausverkauf nicht in das Scheidungspaket mit reingepackt? Hätte auch für sie einen Vorteil. In einigen Jahren wird sie voraussichtlich ALG II bekommen. Ein Hausverkauf dann würde doch zu einer überwiegenden Anrechnung des Erlöses auf ALG II führen. Wird jetzt verkauft, so kann sie anders über den Erlös verfügen. Außerdem könnte er natürlich auch die Zwangsversteigerung betreiben und ihren Anteil für "einen Appel und ein Ei" erwerben. Ich verstehe nicht, warum ausgerechnet das wirtschaftlich so wichtige Haus aus dem Paket Scheidung ausgeklammert wird.


    Herzlichst


    TK