Beiträge von timekeeper

    Hi,


    nur das hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. einem Umzug gar nichts zu tun. Letztlich sind das alles "Nebenkriegsschauplätze." Entscheidend ist das Gerichtsverfahren und sonst gar nichts. Selbst wenn der Großvater oder der Vater wegen Körperverletzung verurteilt werden würde, hiesse das nicht, dass das Kind jetzt automatisch aus der Familie genommen wird. Zum Abstrafen sind die Strafgerichte da. Der Familienrichter schaut auf Gegenwart und Zukunft. Und da ja wohl schon länger nichts mehr passiert ist, hilft das gar nicht weiter. Das Kind ist 14 Jahre alt und nicht 4! Da wird gegen den Wunsch des Kindes nur sehr wenig passieren. Und der Wunsch des Kindes war, zurückzukehren. Wenn das gerichtliche Verfahren genauso abläuft, wie jetzt das Herausnahmeverfahren, dann hat die Mutter ganz schlechte Karten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    na ja, bisher sollte das Kind da aber zwingend raus. Irgendwie wird hier doch gewaltig zurückgerudert. Das Kind soll nicht mehr zur Mutter umziehen? Okay, auch in Ordnung. Nur, Zwangsbehandlungen gibt es in Deutschland nun mal nicht. Wie der von dir gewünschte Nachdruck aussehen soll, keine Ahnung. Juristisch ist das sehr eng. Die Familie hält zusammen, das Kind ist zumindest nach dem, was da in der Mitte geschrieben wurde, schon länger nicht geschlagen worden (am Anfang klang das anders), ob Wiederholungsgefahr ist, keine Ahnung. Was soll man da raten?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier ist sauber zwischen öffentlichem Recht und Familienrecht zu unterscheiden. Ob Du familienrechtlich was leisten musst, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon. Es scheint auch ein Titel zu existieren. Dieser ist zu bedienen, und das hast du offensichtlich nicht getan, so dass jetzt vollstreckt wird.


    Völlig unabhängig davon ist der Unterhaltsvorschuß zu sehen. Das ist eine Leistung der öffentlichen Hand, quasi ein Darlehen, welches auch kraft Titel zurückgeholt werden kann.


    Hier haben wir wohl eine Kombi (reine Spekulation). Einerseits hast du seit Jahren nichts für das Kind bezahlt, deshalb der Unterhaltsvorschuss. Und dann kommt eben noch die familienrechtliche Seite. Zahlung aufgrund des Titels, und mal ganz ehrlich, wer soll denn für das Kind sorgen? Da bist du in der Pflicht.
    Gerichtsvollzieher sind normalerweise sehr verständnisvoll. Sie sind heute berechtigt, auch Vergleiche abzuschliessen. Handele einen Vergleich aus. Säumnisse aus Jahren sind nun mal nicht wegzuzaubern.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nun ja. Am Anfang hatte man das Gefühl, das Kind wird ständig misshandelt. Dann kam der Rückzieher, das in letzter Zeit nichts mehr passiert sei. Und jetzt die offensichtlich innige Beziehung zur Großmutter. Lasst das Verfahren jetzt einfach laufen, und gut ist. Mehr ist jetzt nicht mehr möglich. Das Jugendamt kann jetzt nichts machen, was denn auch? Eine 14-jährige jetzt aktuell da rausholen, wie soll das funktionieren? Geht doch gar nicht.


    Ich möchte der Mutter nicht zu nahe treten. Aber könnte es sein, dass sie die ganze Situation auch etwas einseitig und krass sieht, obwohl die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wo ist der Anwalt in diesem Szenario? Das Verfahren bei Gericht läuft doch noch? Die Polizei kann da wenig tun. Juristisch meine ich. Und wenn das Kind zurück will, dann ist für das Jugendamt in der Regel die Akte geschlossen.


    Seien wir doch mal realistisch. Das "Kind" ist 14. Wenn es es so will, dann ist das eben so. Sie hatte ihre Chance. Jetzt gilt es abzuwarten, was das Gerichtsverfahren in einigen Monaten bringt. Ich würde aber damit rechnen, dass das Kind sich auch da für die Oma entscheidet. Das Jugendamt hat doch auch keine Möglichkeiten im Augenblick. Das Kind will bei Oma leben, ist letztlich alt genug, um gewisse Sachen abschätzen zu können. Ein Gerichtsverfahren ist anhängig. Was soll das Jugendamt jetzt tun? Was kann es tun? Im Augenblick gar nichts.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    in Ergänzung zu edy stellt sich mir zunächst die Frage, wer die Kosten für die Kinder trägt, und wie hoch die monatliche Belastung für das Haus ist. Dann ist die neue Steuerklasse zu berücksichtigen, die er in diesem Jahr hat. Er steht sich also schlechter, finanziell. So, und wenn man das alles weiss, dann kann man anfangen zu rechnen, was den Trennungsunterhalt angeht.


    Rein rechnerisch kann es natürlich auch sein, dass du zwar Trennungsunterhalt bekommst, dann aber Unterhalt für die Kinder zahlen musst. Aber, um das alles abschätzen zu können, muss man wissen, was wer genau hat, wie die finanziellen Verhältnisse aussehen. Denn wenn dir das Haus zur Hälfte gehört, dann bist du natürlich auch beim Unterhalt des Hauses dabei, beim Abzahlen der Kredite, Grundsteuern, Versicherung u.s.w. Aber du hast auch einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen deinen Mann.


    Völlig isoliert davon ist dann der Zugewinn zu betrachten.


    Bitte nicht alles vermischen, dann wird das nie was. Du musst dich nicht rechtfertigen, weil du ihn verlassen hast. Nur, so "Nacht-und Nebel-Aktionen" sind immer sehr ungesund. Einfach, weil man Unterlagen braucht, schon um seinen eigenen finanziellen Standort herauszufinden.


    Bring ein wenig mehr rüber, vielleicht kann man dann helfen.


    lg


    TK

    Hi,


    ich bin kein Freund davon, dass da jeder vor sich hin mutscht. Die Beistandsschaft, du, die Unterhaltsvorschusskasse. Wenn du mit der Beistandsschaft unzufrieden bist, dann klärst du das alles über einen Anwalt. Wahrscheinlich sieht es die Beistandsschaft alles nicht als so eilig an, einfach, weil es ja Unterhaltsvorschuss gibt. Reine Spektualtion, aber naheliegend.


    Hole dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, und dann ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das ist so eine Sache, wo nur schwer zu raten ist. Grundsätzlich obliegt es nicht dem Jugendamt, die Art und Weise festzulegen, in welcher der Kontakt zwischen den Elternteilen und den Kindern vollzogen wird. Bei Streit ist dafür das Gericht zuständig. Das ist die eine Seite der Medallie. Auf der anderen Seite kann der Betreiber der Einrichtung gemeinsam mit dem Jugendamt gewisse Verhaltensmaßregeln der dort lebenden Jugendlichen festlegen. Und wenn sich die Kids nicht dran halten, können sie auch der Einrichtung verwiesen werden, was in eurem Fall hieße, das Mädchen müsste zum Vater zurück.


    Unklar ist mir in dem Fall sowieso, woher das Jugendamt die Erkenntnis hat, dass das Mädchen nie mehr beim Vater leben muss. Denn das entscheidet das Gericht, auch insoweit hat das Jugendamt null Zuständigkeit (mehr), weil die drei Tage vorbei sind.


    Was ich machen würde, ist, das ganze dem Anwalt überlassen. Der soll sich mit dem Jugendamt auseinander setzen. Und wenn da keine Einsicht besteht, kann die Mutter natürlich auch die Form des Umgangs bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts durch das Gericht regeln lassen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Mutter kann nicht wirksam auf den Unterhalt für das Kind verzichten. Das wäre quasi ein Vertrag zu Lasten Dritter. Das funktioniert nicht.


    In so Fällen sollte erst einmal die Vaterschaft festgestellt werden. Ist er der Vater, so zahlt er die Kosten für den Test, wenn nicht, dann die Mutter. Zumindest, wenn der Test gerichtlich angeordnet wird. Wenn außergerichtlich, dann wäre mir das als Vater einerlei, wichtig ist die Klärung. Die Tests sind ja heute nicht mehr teuer.


    Normalerweise wird Unterhalt ab Inverzugsetzung gezahlt. Also ab jetzt. Natürlich kann er einen Anwalt nehmen. Aber - ob das wirklich erforderlich ist, das ist nicht abschätzbar. Wenn klare finanzielle Verhältnisse herrschen, dann kann das Jugendamt sehr wohl die Höhe des Unterhaltsanspruchs ausrechnen, und, die Titelerstellung dort erfolgt gratis. Denn das Kind (nicht die Mutter!) hat einen Anspruch auf einen Titel.


    Unerheblich ist, ob die Mutter mit jemanden zusammen lebt oder nicht. Es geht hier um einen Anspruch des Kindes, und nur darum. Und dieser Anspruch besteht nun mal gegenüber dem biologischen Vater und sonst niemandem.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich hab das Urteil auch noch nicht. Auf meiner Kante hier hab ich die Sache mal mit einigen Familienrichtern diskutiert. Da wird wohl die Ansicht vertreten, dass es auf den Einzelfall ankommt. Wenn das soziale Jahr in Richtung eines späteren Berfufswunsches geht, dann ist es als vorbereitender Teil zur Ausbildung zu verstehen und aufstockend durch die Eltern zu finanzieren. Wenn es lediglich "Lückenbüsser" ist, dann nicht. Als Beispiel für erste Alternative fällt mir ein, dass ein soz. Jahr im Altersheim als Vorbedingung für das Studium der Pflege an unserer Hochschule anerkannt wird. Ist als einer Ausbildung als PflegehelferIn gleichgesetzt. Letzteres ist aber Voraussetzung für dieses Studium. Hier haben wir es jedoch offensichtlich mit einem anderen Fall zu tun. Es scheint nur um Unterhaltssicherung zu gehen. Da würden "meine" Richter einen Unterhaltsanspruch verneinen.


    Und nochmals, das Taschengeld wird auf einen möglichen Anspruch voll angerechnet, auch das Kindergeld. Und, die Mutter ist dem Kind gleichermaßen zu Zahlungen verpflichtet wie der Vater. Durch diese Fakten dürfte jedenfalls eine deutliche finanzielle Entlastung des Vaters erfolgen. Eine ganz andere Frage ist, wie die Unterbrechung der Ausbildung, sofern es nach dem Jahr wieder zur Schule geht, zu werten ist. Ob man dann noch von zügiger Ausbildung reden kann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es gibt durchaus nachvollziehbare medizinische Gründe für eine Zahnregulierung. Und im übrigen kannst du doch deine Tochter nicht für deine Lebensplanung (Zusammenziehen mit nicht berufstätiger Frau mit zwei Kindern) verantwortlich machen.


    Herzlichst


    TK