Hi,
nur das hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. einem Umzug gar nichts zu tun. Letztlich sind das alles "Nebenkriegsschauplätze." Entscheidend ist das Gerichtsverfahren und sonst gar nichts. Selbst wenn der Großvater oder der Vater wegen Körperverletzung verurteilt werden würde, hiesse das nicht, dass das Kind jetzt automatisch aus der Familie genommen wird. Zum Abstrafen sind die Strafgerichte da. Der Familienrichter schaut auf Gegenwart und Zukunft. Und da ja wohl schon länger nichts mehr passiert ist, hilft das gar nicht weiter. Das Kind ist 14 Jahre alt und nicht 4! Da wird gegen den Wunsch des Kindes nur sehr wenig passieren. Und der Wunsch des Kindes war, zurückzukehren. Wenn das gerichtliche Verfahren genauso abläuft, wie jetzt das Herausnahmeverfahren, dann hat die Mutter ganz schlechte Karten.
Herzlichst
TK