Beiträge von timekeeper

    Hi,


    wenn die Mutter weder Eigentümerin des Hauses ist, noch die Kredite mit unterzeichnet hat, dann ist sie auch nicht verantwortlich. Wenn er stirbt und die Erben das Erbe ausschlagen, auch nicht. Achtung, das ist die Einschätzung nach deutschem Recht. Wies im polnischen Recht aussieht wäre in Polen zu eruieren.


    Herzlichst


    TK

    @ Bleu: aber Mütter sind ja auch keine Roboter. Das ist das eine, dem sollte man Rechnung tragen. Und, ob es bei dem Kind wirklich so problemlos ist, das wissen wir nicht. Kinder wollen gefallen, wollen artig sein. Natürlich wird das Kind niemals sagen, mich bringt ein Geschenk in Schwierigkeiten. Das wäre undankbar.


    Deshalb sollten die Eltern doch in der Lage sein, die Situation auf jeden Fall kinder- und expartnerschonend zu managen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    diesmal sind wir nun wirklich nicht einer Meinung. Was ja eher selten der Fall ist. Fakt ist doch, dass die Trennung ganz frisch ist. Und in dieser Zeit sollte es doch für die neue Geliebte möglich sein, sich zurück zu halten. Sowas ruckelt sich im Laufe der Zeit zurecht. Man kann das ganze natürlich auch hoch treiben, so dass es sich nie zurecht ruckelt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    macht schon Sinn. Unterhalt bekommt ab 18 derjenige, der sich in einer Ausbildung befindet. Und das tut sie nicht. Ob der Unterhaltsanspruch wieder auflebt, wenn sie sich in einer Ausbildung befindet, das ist eine andere Frage. Gegebenenfalls ist sie ein ALG II Fall, das können wir hier nicht abschätzen. Aber als ledige junge Frau sollte sie bundesweit zur Verfügung stehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich würde sinngemäß antworten, dass eine Auskunft über dein Einkommen nur dann erfolgreich eingefordert werden kann, wenn überhaupt ein Unterhaltsanspruch denkbar sei. Dies sei jedoch unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit den Leitlinien des OLG Celle nicht der Fall.


    Mehr würde ich aus taktischen Gründen im Augenblick nicht anworten. Und abwarten. Natürlich kannst du jederzeit einen Anwalt nehmen. Nur, den müsstest du bezahlen. Würd ich noch nicht tun. Natürlich versucht die gegenerische Anwältin soviel wie möglich rauszuschlagen. Das ist ihr Mandat. Wär doch schön für sie gewesen, wenn du darauf reingefallen wärst, oder?


    LG


    TK

    Hi,


    das Gericht ist nicht befugt, individuelle Rechtsberatung zu betreiben. Der Richter muss neutral sein. Ich frag mich allerdings, wieso bei so viel Einvernehmen überhaupt über die Riester-Rente entschieden wurde. Da hätte ein Verzicht doch zumindest dann zu Protokoll gegeben sein können, und das Gericht hätte diesen Verzicht genehmigen können. Wir haben folgendes Problem: Verzichte sind dann unwirksam, wenn dadurch einer der Betroffenen dadurch zum Sozialfall werden könnte bzw. wird. Anders ausgedrückt, ich darf nicht auf die Rentenanwartschaften verzichten, wenn ich dadurch zum Sozialfall werde und die Allgemeinheit belaste. Wenn dies nicht der Fall ist, das Gericht den Verzicht also hätte genehmigen müssen, dann, nur dann ist ein Verzicht möglich. Eine notarielle Beurkundung sollte in diesem Fall ausreichen. Das weiss aber der Notar. Oder aber, man lässt den Wert der übertragenen Anteile ausrechnen (bezogen auf den Zeitpunkt des Renteneintritts), und die Frau zahlt den Betrag an dich. Das wäre also eine Kapitalisierung der Rente. Wahrscheinlich der sicherste Weg.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    seh ich völlig anders. Sorgerecht, das sind letztlich ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit, wie etwa für den Kindergarten, sofern von diesem angefordert, was nicht immer der Fall ist, nicht für die Grundschule, erst für die weiterführende Schule, dann für einen Ausbidlungsvertrag, sofern Kind unter 18. Außerdem für einen Reisepass und ein eigenes Konto, für medizinische Behandlung, die über Routine (Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Standartbehandlungen) hinaus geht. Und das wars schon. Und mit dem Umgangsrecht des Vaters hat das schon mal gar nichts zu tun. Das hat er auch ohne Sorgerecht. Abgesehen davon, ist Fremdeln in diesem Alter völlig normal, sogar angebracht. Beunruhigen würde mich, wenn das Kind nicht fremdeln würde, das spräche nämlich für eine Entwicklungsstörung. Und in dem Alter des Kindes gibt es keine Unterschriften, die der Vater auch leisten muss. Die Entscheidungen des täglichen Lebens, die fällt grundsätzlich das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Sache ist doch gar nicht so kompliziert. Unterhaltspflichtig sind die Eltern, also Vater und Mutter. Nicht der Stiefvater. Ein Kind kostet, mal ganz grob kalkuliert (ich lehne mich da an eine Untersuchung des Familienministeriums aus dem Jahr 2007 an) knapp 400 € im Monat, inkl. Wohn/Heizkosten und was sonst noch so da ist. Kindergeld sind zur Zeit 182 €. Gilt es folglich, etwa 200 € pro Kind zusätzlich aufzubringen für die Unterhaltung eines Kindes. Muttern arbeitet nicht. Die 400 € kann sie doch lässig nebenbei verdienen. Schulkinder offensichtlich - die sind dann schon ziemlich selbständig, da geht doch vieles.


    Abgesehen davon, der neue Mann der Mutter ist gegenüber den Kindern doch auch nicht völlig rechtlos. Er kann alle Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens mit fällen. Und das sind nun mal 99 % aller Entscheidungen.


    Im übrigen kann sich die Mutter im Jugendamt beraten lassen. Kann schauen, wie man Unterhaltsforderungen tituliert und wie sie vollstreckt werden. Warum geschieht da nichts?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wieso unterstützt der Staat das? Das einzige, was bezahlt wird, das ist doch Hartz IV. Und da weisst Du nicht, ob sie ihre Arbeit angegeben hat oder nicht. Dein Unterhalt geht in die Berechnung von ALG II voll ein. Scheint ja nicht so viel zu sein, sonst würde sie kein ALG II bekommen. Fakt ist doch, dass DEIN Konzept gescheitert ist. Und das hast nun mal Du zu vertreten und sonst niemand.


    Was ich anpeilen würde:
    1. Nutzungsentschädigung fürs Haus. Der Anwalt soll sie anschreiben, außerdem das Job-Center, dort nachfragen, ob möglicherweise eine Nutzungsentschädigung an sie bezahlt wird.
    2. Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung, da Dein Haus. Das ist eine Gerichtsentscheidung.
    3. Klärung mit dem Ausländeramt, wielange Du für ihre Kinder aufkommen musst. Vielleicht gibt es da auch Gerichtsentscheidungen.


    Das mit der erneuten Schwangerschaft sehe ich ganz leidenschaftslos. Es gibt nun mal nur zwei absolut sichere Verhütungsmethoden für den Mann: den kleinen chirugischen Eingriff oder aber Enthaltsamkeit. Und die Pille ist keine sichere Verhütungsmethode, lediglich ein "Risikoherabsetzer."


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    sie hat zumindest ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit. Damit bleibt sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hier. Ausserdem scheint sie ja ein 2. Kind von einem deutschen zu erwarten. Viel kritischer sehe ich die öffentlichrechtliche Verpflichtungserklärung, die er für die zwei ausländischen Kinder abgegeben hat. Da wird er wohl nur schwer rauskommen.


    Herzlichst
    TK

    Hi,


    du solltest sofort einen Anwalt aufsuchen. Du brauchst ohnehin einen. Das sind zu viele Baustellen. Dafür ist kein Forum geeignet, wir können dir nicht helfen. Also, morgen anrufen, Termin vereinbaren. Anders geht es nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    vielleicht noch in Ergänzung:


    Nach einer Trennungszeit von drei Jahren kann eine Ehe auch gegen den Wunsch eines Partners geschieden werden. Und Verfahrenskostenhilfe gibt es nur dann, wenn eine Verteidigung vor Gericht auch Erfolg haben kann. Die Weigerung, sich scheiden zu lassen, die hat keinen Erfolg. Und wieso soll dann der Steuerzahler diesen aussichtslosen Ego-Trip finanzieren?


    Ausserdem verhärtet so ein Ego-Trip die Fronten unnötig und macht die Regelungen, die ja noch erarbeitet werden müssen, schwierig.
    Zunächst einmal ist ein Kassensturz zu machen. Wer kann das Haus allein unterhalten und finanzieren? In den meisten Fällen ist es realistisch gesehen unmöglich. Dann sollte ohne Zeitdruck der Verkauf des Hauses angepeilt werden.


    Zu den Kindern: wo sollen die Kinder bleiben? Auch eine Aufteilung der Kinder könnte eine Lösung sein. Das muss mit dem Ex-Partner sowie den Kindern klar besprochen werden.


    Zur Wohnungssuche: die Kinder sind in einem Alter, in welchem keines der Elternteile immer und jederzeit für sie da sein müssen. Auch ein berufstätiger Vater/eine berufstätige Mutter ist nicht immer für die Kids da, ohne dass sie Schaden nehmen. Und einem 16-jährigen dürfte dein Glucken-Verhalten ziemlich auf den Senkel gehen. Ist auch an den Bedürfnissen dieses Kindes völlig vorbei.


    Und wenn Haus und Kinder geklärt sind, dann weisst du auch, was für eine Wohnung du suchen musst. Bitte mach dich von der Idee frei, dass diese Wohnung in direkter Nähe der Kinderwohnung sein muss, sofern die Kinder bei der Mutter bleiben. Die Kinder sind in einem Alter, in welchem sich auch 20 km allein mit Öffis überwinden können. Zusätzlich gibt es Telefon, das Internet. Man kann, wenn man denn will, ständig miteinander kommunizieren. Man muss sich nicht ständig sehen.


    Du solltest nicht nur hinsichtlich der Scheidung, sondern eben auch hinsichtlich der anderen abzuarbeitenden Probleme zu einer realistischen Einstellung finden. Sonst endet das alles in einem Fiasko.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ob du für die Mutter mit aufkommst, das wage ich zu bezweifeln. Was kostet ein 14-jähriges Kind? Würde das Kind auch ALG II bekommen, so würde es 296 € monatlich erhalten. Zuzüglich Warmmiete, zuzüglich Kosten für Sonder- und Mehrbedarf. Erst wenn Du mehr als das zahlst (je nach Wohngegend so gepeilte 400 €) hätte die Mutter letztlich was von den Unterhaltszahlungen, wenn sie kein ALG II erhalten würde.


    Im übrigen gibt es ALG II nicht seit 14 Jahren, sondern erst seit ca 10 Jahren und die ARGE ist schon lange abgeschafft. Das ist heute das Job-Center. Eigentlich sorgen die schon dafür, dass arbeitsfähige Menschen auch in Arbeit kommen. Nur, ganz ehrlich, wer nimmt schon jedmanden, der seit 14 Jahren aus dem Berufsleben raus ist? Es sei denn, sie ist sehr qualifiziert. Und wenn nicht, als Verkäuferin, okay, dann wäre sie im Zweifel wieder Aufstockerin, wo wir dann bei derselben Rechnerei sind wie jetzt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    chico ist hier ein sehr verdientes Mitglied, welches schon vielen geholfen hat. Ein Typo kann jedem passieren. Ihn deshalb hier zu beleidigen, dass ist absolut neben der Sache und unverschämt. Menschen mit mangelnden Umgangsformen, denen helfe ich grundsätzlich nicht, auch, wenn ich könnte. Das ist hier so ein Fall.


    unfreundliche Grüße


    TK

    Hi,
    nein, das reicht nicht aus. Der Verdienst muss nachvollziehbar sein, quasi nachrechenbar. Abgesehen davon ist der Interessenvertreter des Verpflichteten ja wohl keine zu akzeptierende Quelle. Hinzu kommt noch, dass nicht alle steuerrechtlich völlig legalen Abzüge auch familienrechtlich anerkannt sind. Das steuerliche Netto-Einkommen kann also durchaus vom familienrechlichen Netto-Einkommen abweichen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,
    mein Arbeitgeber würde jedem Mitarbeiter, der in vergleichbarer Konstellation wie der Threaderöffner lebt, die Füsse küssen, wenn ein Teil des Urlaubs außerhalb der Schulferien genommen wird. Weil, da brauchen alle die Ferien. Ich lese auch nicht, dass es sich um eine zusätzliche Woche handelt, die genommen werden soll, nur um eine andere Verteilung. Was spricht dagegen?


    Wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass es nur um Prinzipienreiterei geht?


    Herzliche Grüße


    TK

    Chico,


    es geht doch hier um was ganz anderes. Der Vater soll die Kids auch länger als über ein paar Wochenenden nehmen. Eben in den Ferien. Das ist doch hier eine Traumkonstellation, dass "Ferien" hier nicht Schulferien sind. Jeder Arbeitgeber hat Probleme, all die Ferienwünsche im Rahmen der Schulferien zu bewilligen. Der wird dem Vater die Füsse küssen, dass er die Woche ausserhalb des allgemeinen Ansturms nimmt.


    Wo ist das Problem?


    Herzlichst


    TK