Beiträge von timekeeper

    Hi,


    die Unterhaltsvorschußkasse ist nicht zuständig, da du wieder verheiratet bist. Das Sozialamt könnte zuständig sein, wenn das Kind ein Pflegefall ist, auch das Jugendamt könnte dann zuständig sein. Da findest du was so in etwa in § 35 SGB VIII. Bin jetzt zu faul, nachzusehen. Die ARGE gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Wenn Du das Job-Center meinst, da müsstest du einen Antrag stellen, die rechnen dann und schauen, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft über dem Satz verdient oder drunter. Wenn drunter, dann wird aufgestockt.


    Allerdings geht der Anspruch des Kindes gegen die Eltern immer vor. Der Steuerzahler springt nur dann ein, wenn die Eltern nicht ausreichend für das Kind sorgen können.


    Herzliche Grüße


    TK

    Lieber Chico,


    bei umfangreichen Verfahren kann ein kostenloses Erstgespräch angeboten werden. Das ist aber keine kostenlose Erstberatung! Da wird geschaut, ob man zueinander passt, ob die Zusammenarbeit gedeihlich werden kann. Da in umfangreichen Verfahren üblicherweise mit Tages- oder Stundenhonorar gearbeitet wird, ist das auch nachvollziehbar. In einer mir bekannten guten international tätigen Praxis liegt derzeit der Stundensatz in Zivilsachen bei 600 $ die Stunde. Da testet man sich ja mal auf Gegenseitigkeit vorher durch.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ein ziemlich aussichtsloser Fall. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass jemand mit dem Krankheitsbild einen Job bekommt. Eine Erwerbsminderungsrente vor Erreichen des Alters für eine Altersrente ist auch ausgeschlossen, da sie in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Du wirst also erst mal zahlen müssen. Die Vereinbarung ist "für die Füsse", da man den Fall der Not ohnehin nicht ausschliessen kann. Hier ist durch die Hintertür das alte "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" wieder eingeführt worden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass durch diese Bestimmung eben die alte Regelung wieder eingeführt wird, um deren Abschaffung man ja nun wirklich gekämpft hat.


    Im Ruhestand wird sich die Zahlung auf jeden Fall verringern. Denn trotz guter Rente wirst du weniger bekommen. Und die Frau wird auch eine Rente bekommen. Der Versorgungsausgleich ist ja durchgeführt. Sie hat also spätestens dann ein Einkommen, welches mit deinen Zahlungen zu verrechnen ist.
    Gerichtsentscheidungen kann es noch nicht geben, da alles zu frisch. Aber ich bin eigentlich ganz sicher, dass diese Bestimmung irgendwann durch Gerichtsentscheidungen "zurecht geruckelt" wird. Mein Bauchgefühl: es wird sich darauf einpendeln, dass man in etwa so lange zahlen muss, wie auch die Ehe dauerte, in so Fällen.


    Tut mir leid, dass ich keine bessere Auskunft geben konnte.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    ein Anwalt ist dann ausreichend, wenn nichts, aber gar nichts zu regeln ist. Bei dir ist aber die Unterhaltsfrage zu regeln. Und es ist zu rechnen, ob er Ansprüche hat. Ohne eigenen Anwalt kannst du bei Gericht null Anträge stellen, nichts. Du kannst also nicht mal beantragen, seinen Antrag auf Unterhalt zurückzuweisen. Gar nichts! Und ein Forum kann keinen Anwalt ersetzen.


    Aber wenn du meinst, das alles allein in den Griff zu bekommen, in Ordnung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es kann trotzdem ein VA sein. Das wissen wir nicht, das weiss die gute Frau mit Sicherheit nicht. Und verstehen tut sie das ganze sowieso nicht. Aber gut, wenn sie meint, keinen Anwalt zu benötigen, dann muss sie halt sehen, wie sie sich durchwurschtelt.


    Selten sowas beratungsresistentes erlebt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn das Schreiben eine Zahlungsaufforderung enthält, dann haben wir einen Bescheid, was denn sonst? Und du solltest deinen Widerspruch begründen. Woher soll die Behörde sonst wissen, was Sache ist? Das hat mit Anschwärzen nichts, aber gar nichts zu tun.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wie ich schon geschrieben habe, ist öffentliches Recht und Familienrecht streng zu trennen. Es kann also durchaus passieren, dass du familienrechtlich gesehen nicht zahlen musst, wenn du es aber verpasst hast, öffentlich-rechtlich Widerspruch einzulegen, musst du erst einmal zahlen.


    Also, leg Widerspruch ein, erkläre, dass du weniger verdienst als dein Mann und dass er aus diesen und jenen Quellen eben diesen und jenen Verdienst hat. Ab das langt, kann man ohne Aktenkenntnis nicht sagen, und die Aktenkenntnis bekommt eben der Anwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi, herzlich willkommen!


    Nun zu deinen Fragen:


    1. Ein Titel bringt so lange was, wie er wirksam ist. Das kann sich aber jederzeit ändern.
    2. Den neuen Betrag musst du ab Abänderung des Titels zahlen.
    3. Das Amt will das wissen, weil das Einkommen der Frau dann von Interesse sein kann, wenn du weniger als den Mindestbedarf des Kindes zahlst. Wenn du diesen bezahlst, dann geht das Einkommen der Frau niemanden was an.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wie du selbst schreibst, verstehst du überhaupt nichts von der Angelegenheit. Willst aber ohne Anwalt das Ganze managen?


    Hier haben wir zwei verschiedene Bereiche. Einmal den öffentlich-rechtlichen Bereich (Job-Center) und dann den familienrechtlichen Bereich. Im öffentlich-rechtlichen Bereich musst du Widerspruch einlegen, im familienrechtlichen musst du sauber berechnen. Wenn du das alleine schaffst, ich hatte dir schon geschrieben, dass man Einkommen bereinigen muss, dann tu es. Und ansonsten such schleunigst einen Anwalt auf, der Ganze in geordnete Bahnen bringt. Ach ja, die Widerpruchsfrist beträgt einen Monat.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    na ja mit 22 und erst 5. Semester bist du reichlich spät dran. Und wieso sollte das Jugendamt (der Name sagt schon, für wen die gegebenenfalls arbeiten) für dich zuständig sein?


    Wir haben es doch schon gesagt, was zu tun ist. Brutkasten und Erzeuger gleichermaßen auffordern, Verdienst offen zu legen. Die letzten 12 Monate sind entscheidend. Dann Deinen Verdienst offen legen. Womit das dann die Lachnummer ist, einfach, weil du dich unterhalten kannst. Und das war es dann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ja und? Auch der Brutkasten geht in die Unterhaltsberechnung mit ein, ab 18. Und zielstrebige Ausbildung? Mit 18 hat man normalerweise sein Abi. Spätestens mit 19. Dann eine Ausbildung abgebrochen, du hinkst ziemlich hinterher.


    Konzentrier dich auf die Zukunft, und mach dir klar, dass allein der Fakt, dass der Vater finanziell gut dasteht, nicht automatisch ein Anspruch der Nachkömmlinge begründet.


    Herzlichst


    TK