Beiträge von timekeeper
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Na, das klingt doch hervorragend. Die Mutter sollte gezielt nach der Inobhutnahme nach der genannten Bestimmung fragen. Vielleicht lässt sich das Jugendamt ja eher beeindrucken, wenn der Anwalt bei der Inobhutnahme dabei ist. Oder zumindest vor der Tür wartet. Denn, er hat ja kein Mandat von dem Kind.
Und dann sollte der Anwalt eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf die Mutter beim Amtsgericht beantragen. Einmal, damit die Übergangsunterbringung nicht zu lang wird. Aber auch, damit alle Klarheit haben. Ist wichtig.
Herzlichst
TK
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Hi,
das JA muss natürlich den Sorgeberechtigten unverzüglich benachrichtigen. Allerdings muss es nicht sagen, wo das Kind derzeit untergebracht ist. Und wenn der Sorgeberechtigte widerspricht, dann ist das Kind NICHT unverzüglich wieder herauszugeben. Unverzüglich ist eine Gerichtsentscheidung gem. § 1666 BGB herbeizuführen. Unverzüglich = binnen 3 Werktagen. Wenn die Vorgeschichte stimmt, dann hat das Jugendamt null Chancen, das Kind ohne Gerichtsentscheid wieder herauszugeben. Und spätestens da ist ja dann von Euch ein Anwalt eingeschaltet.
Herzlichst
TK
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Hi,
gut, dann haben wir das schon einmal abgeklärt. Du merkst schon, ich gehe in so Fällen gerne systematisch vor. Nächster Punkt: Kind kann ALLEIN zum JA gehen, oder mit Untersstützung von wem auch immer um die sofortige Inobhutnahme bitten, vielmehr sie beantragen, ganz förmlich. Kann handschriftlich erfolgen. Will die Tante vom Jugendamt das nicht tun, so wird eben zum Abteilungsleiter marschiert. Die MÜSSEN entsprechend der genannten Bestimmung das tun. Wäre gut, wenn das Kind Unterstützung dabei hätte.
Bitte benutze auch mal eine Suchfunktion, schau im www nach unter dem Stichwort "Garantenstellung." § 13 STGB in Verbindung mit §§ 223 ff (Körperverletzung). Wenn bei der Konstellation sich das Jugendamt weigert, so machen sich die Sachbearbeiter strafbar. Toll wäre es natürlich, wenn da schon ein Rechtsanwalt dabei wäre. Aber, so kurzfristig ist kein Rechtsanwalt zu bekommen, falls es am Montag passieren soll
LG
TK
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Hi,
die erste Frage ist, ob man dem Kind glauben kann. So in der Pubertät ist das manchmal ein wenig schwierig mit Kindern. Wenn ja, bitte nochmals intensiv mit dem Kind sprechen, solltet ihr euch mit dem § 42 SGB VIII befassen. Nach dieser Vorschrift muss (!) das Jugendamt ein Kind in Obhut nehmen, wenn es denn darum bittet, es sei denn, der Antrag des Kindes ist offensichtlich Blödsinn ("ich darf nicht auf das Open-Air Konzert von xy gehen). Das Kind wird dann aber nicht automatisch bei Euch untergebracht werden. Es kommt vermutlich in betreutes Wohnen oder in ein Heim oder eine Pflegefamilie. Das muss klar sein. Gleichzeitig sollte ein Anwalt beauftragt werden mit der Aufgabe, die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter beim Familiengericht zu beantragen. Diesen Weg würde ich vorschlagen.
Ob parallel noch Strafanzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft beantragt wird, das ist eine ganz andere Frage. Jedenfalls sollte auch dem Jugendamt klar gemacht werden, dass der dortige Sachbearbeiter sich strafbar gemacht hat. Denn er hat gem. § 13 StGB eine Garantenstellung gegenüber dem Kind inne. Er hätte bei Kenntnis der permanenten Gefährdung des Kindes sofort aktiv werden müssen.
Normalerweise würde ich raten, erst einen Anwalt einzuschalten. Aber, da es eilig ist, würde ich die vorgeschlagene Reihenfolge wählen. Kind von der Schule abholen, gemeinsam zum Jugendamt marschieren, vorher mal die genannte Bestimmung durchlesen, eventuell auf die Garantenstellung hinweisen, und die Strafbarkeit des jugendamtlichen Vorgehens. Das kann am Montag geschehen. So, dann sofort einen Anwalt einschalten.
Viel Erfolg!
Herzlichst
TK
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Hi,
hab ich mir gedacht.
LG
TK
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Hi,
Edy ist offensichtlich davon ausgegangen, dass Unterhalt für die Ex auch noch jetzt bezahlt wird. Hier spielt es keine Rolle, was aus der zitierten Rechtsvorschrift auch klar ersichtlich ist.
Schade, dass du erst jetzt die Maßnahme benannt hast, in der sich der junge Mensch befindet. Dann wäre nämlich vieles von vornherein klarer gewesen. REHA bedeutet, dass bei dem Kind klar psychische oder physische Defizite diagnostiziert worden sind. Sinn der Maßnahme ist es also nicht, das Kind irgendwo zu parken, bis sich was gefunden hat, sondern es fit für eine Ausbildung zu machen.
Damit sind m. E. die Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen gegeben. Ich weiss nicht, ob ich was überlesen habe. Lebt das Kind noch bei der Mutter oder hat es einen eigenen Hausstand? Bekommt es eventuell von der AfA eine finanzielle Unterstützung ausbezahlt? In der Regel zwar nur, wenn die Reha-Maßnahme mit Ausbildung einher geht, aber vielleicht hat sich da ja was geändert.
Herzlichst
TK
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@ edy: das Kind ist 20. Ich frage mich aber, was BV genau ist. Was für eine Massnahme ist das? Bitte genau beschreiben. Es gibt zwar BVJ. Dafür ist das "Kind" aber eigentlich schon zu alt.
Herzlichst
TK
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Hi,
wenn die Frau hier lebt, kann sie sich auch in Deutschland scheiden lassen. Zum deutschen Anwalt gehen, der regelt das.
Herzlichst
TK
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Hi,
da geht doch einiges wild durcheinander. Vielleicht soviel: Leistungen des Job-Centers greifen nur, wenn niemand anderes zu Leistungen verpflichtet ist. Also Unterhaltsleistungen der Unterhaltsverpflichteten, der Unterhaltsvorschusskasse gehen vor. Eben in dieser Reihenfolge. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die Mutter des behinderten Kindes keine 100 € für das Kind vom Job-Center bekommt. Sie bekommt ihren Satz (etwa 400 €) sowie den Alleinerhiehendenzuschlag. Von den 400 € für sich ist dann allerdings das Kindergeld in Abzug zu bringen, so dass sie faktisch 320 € sowie den Alleinerziehendenzuschlag vom Job-Center bekommt, 184 € von der Familienkasse.
Ob der Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen ist, weil sie das Pflegegeld bekommt, das kann ich aufgrund der etwas wirren Schilderung nicht abschätzen. Da gibt es verschiedene Töpfe, man müsste die Rechtsgrundlage kennen. N
Niemand ist gezwungen, finanzielle Hilfe des Steuerzahlers in Anspruch zu nehmen. Die Frau scheint gut zurecht zu kommen, und da kann der Mann nur froh sein. Denn, Unterhaltsvorschuss ist ein Darlehen (was viele vergessen) , welches von demjenigen zurückzuzahlen ist, der das Kind finanziell unterhalten muss. Also, ein Glücksfall, für den Mann hier, wenn die Frau ihn nicht mit diesem Betrag belastet.
Das Haus hat nach meiner Einschätzung keinen Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder. Ganz einfach, Eigentum kann nun mal nicht auf Kosten und zu Lasten der Kinder erworben werden. Außerdem wäre ja interessant zu wissen, welches Amt zu dieser Berechnung kommt.
Nur, schon oberflächlich berechnet bleibt da ja nicht viel Spiel unter Einbeziehung seines Gehaltes sowie Bereinigung desselben um berufsbedingte Aufwendungen, Altersversorgung, weitere anrechnungsfähige Versicherungen.Anders ausgedrückt, er ist nicht leistungsfähig für sein behindertes Kind.
Und mir erschliesst sich beim besten Willen nicht was du jemandem klar machen willst. Zumal in deiner Frage ja nicht mal klar ist, wessen Unterhaltsverzicht du meinst. Die beiden kommen gut zurecht, und das ist doch prima.
Herzlichst
TK
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Hi
es wird jetzt lediglich die Belastung berücksichtigt, die noch da ist. Eventuell für ein minderjähriges Kind. Ist denn das volljährige Kind nicht in der Lage, für sich zu sorgen? Was tut es beruflich oder ausbildungstechnisch? Wie alt ist es? Warum wurde nicht das aktuelle Jahr 2014 als Berechnungsgrundlage genommen?Herzlichst
TK
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Hi,
richtig. Allerdings heisst das nicht, dass der Masterstudiengang von ihm finanziert werden muss.
Herzlichst
TK
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@ edy: ein Pfarrer verdient ja nicht so ganz schlecht, da dürfte er kaum ein Fall für BAfÖG sein.
Herzlichst
TK
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Hi,
ich fang mal an.
Um den Unterhalt bzw. die Quotelung zwischen Vater und Mutter berechnen zu können, bedarf des der Unterlagen der letzten 12 Monate. Die Einkommen werden bereinigt, dann addiert, der Unterhaltsanspruch wird ermittelt, dann das Kindergeld abgezogen und gequotelt. Da du aber wohl nicht mehr in einem der Elternhäuser wohnst, stellt sich diese Frage nicht. Da ist der Höchstbetrag derzeit wohl 680 € incl. Kindergeld im Monat. Kann sein, dass sich das mit dem neuen Jahr geändert hat, keine Ahnung.
Wenn überhaupt ein Untehaltsanspruch besteht, dann richtet sich der nach der Frührente. Du bist nicht mehr priviligiert (Schulkind, minderjährig), so dass die Gründe für die Frührente einerlei sind.
Deine Ausbildung ist eigentlich mit dem Bachelor-Examen abgeschlossen. Ob ein Anspruch auf Finanzierung eines Aufbaustudiums besteht, das kann ich hier in Ermangelung von Infos nicht abschätzen.
Von der Ehefrau deines Vaters kannst du überhaupt keine Unterlagen einfordern. Sippenhaft gibt es seit dem 1000-jährigen Reich nicht mehr.
Herzlichst
TK
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....und die Familien-Krankenversicherung hört mit der Scheidung auf. Dann steht Frau insoweit "auf der Strasse im Regen." Sie hat jetzt die Chance, die Weichen zu stellen. Und mit dem Kind, das ist doch heute nun wirklich nicht mehr so schwer, wie zu meiner Zeit. Das Jugendamt hilft, ab dem Alter von einem Jahr gibt es Plätze, die werden sogar vom Jugendamt finanziert, bei Bedarf. Und das wäre für mich der erste Schritt in so einer Trennungssituation. Sich darüber Gedanken machen. Dann eben die Sichtung der Unterlagen. Dann ausrechnen, was geht.
Midi-Jobs sind als Einstieg auch ganz gut. Komplette soziale Absicherung, Möglichkeit des Ausbaus. Tja, die 450-Euro-Jobs. Eigentlich gedacht für Studenten, für Zusatzkräfte bei der Inventur am Jahresende, dafür, dass Mutti nebenbei zur Anschaffung des neuen Sofas beiträgt. Zu mehr nicht. Man sollte sich darauf zurückbesinnen, und alles andere anders regeln.
LG
TK
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Hi,
hatte ich doch geschrieben, dass dem Kind Unterhalt gezahlt werden muss, sogar auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen. Nur ansonsten bin ich eher skeptisch. Wenn ein Paar nur einen Verdiener hat, dann mit null Eigenkapital baut (seriöse Fachleute sagen, man sollte etwa 1/3 des Baupreises selbst darstellen können), da bleibt in der Regel nicht viel Geld für Exenunterhalt übrig. Zumal sie ja auch Verpflichtungen hinsichtlich des Hauses haben dürfte. Deshalb ja meine dringende Empfehlung, sich gar nicht erst auf dem "was steht mir zu" auszuruhen, sondern die Zeit jetzt zu nutzen, um den beruflichen Start vorzubereiten.
Mal ein Beispiel. Mit Bürokaufleuten, die länger aus dem Beruf raus sind, kann man die Strasse pflastern, so viele sind da arbeitslos und nicht vermittelbar. Wenn man aber ein Praktikum macht, um das ganze zu aktualisieren, gleichzeitig einen Buchhaltungskurs belegt, eventuell das ganze noch mit Personalmanagement (Anmeldung von Mitarbeitern u.s.w.) ausbaut, dann wird man z.B. für Steuerberatungsbüros interessant, oder aber für kleine Firmen, die einen Allrounder suchen. Und es wäre vielleicht sinnvoll, wenn sie bei Verhandlungen mit dem Mann eben auch die Finanzierung einer solchen Maßnahme im Auge hat. Solange noch Einvernehmen herrscht. Denn ansonsten ist ein Leben in Armut vorprogramiert.
Gruß
TK
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Hi,
erst mal willkommen im Club der Geschiedenen bzw. Getrenntlebenden. Nur Mut, das haben schon ganz viele vor dir geschafft. Du hast jetzt ein ganzes Bündel von Problemen vor dir. Ich gehe mal davon aus, dass das Kind bei dir bleibt.
Auch, wenn das Kind noch so klein ist, fange jetzt an, deine berufliche Zukunft zu planen. Je zeitiger du wieder integriert bist, desto günstiger für alle. Also, eine umfassende Beratung über deine Möglichkeiten bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Eruieren, wie deine Möglichkeiten sind.
Dann solltest du alle wichtigen Daten sammeln, bzw. fotokopieren. Die, die das Haus angehen (Belastung, Wert, Nebenkosten), und die, die den Verdienst deines Mannes angehen. Der Jahresverdienst des letzten Jahres (Brutto und Netto), zusätzliche Belastungen, das wäre sehr hilfreich. Auch müssten wir wissen, ob du mit im Grundbuch stehst, ob du die Kredite mit unterschrieben hast. Einfach, damit man mal den finanziellen Ist-Stand ermittelt.
Wenn das alles vorliegt, dann kann man anfangen zu rechnen. Das würde jetzt zu weit führen, so einfach ins Blaue hinein, mit Zahlen zu arbeiten. Jedenfalls schuldet der Ehemann dem Kind Unterhalt (schau mal in die sog. "Düsseldorfer Tabelle" und Dir, sofern dann noch Masse übrig ist, auch. Ebenso eine Nutzungsentschädigung für deine Hälfte des Hauses (sofern es dir mit gehört), während du theoretisch die Kredite mit bedienen müsstest, sofern du die Verträge mit unterschrieben hast.
In der Regel ist bei den Belastungen, die auf euch beide zukommen, ein Haus mit einer 100% tigen Finanzierung kaum zu halten. Kommt eben auf Verdienst und sonstiges Umfeld an.
Ihr bzw. du müsst demzufolge erst einmal Kassensturz machen. Schauen, was an verteilbarer Masse da ist. Und, bitte nicht vergessen, ab nächsten Jahr hat der Mann deutlich weniger Geld zur Verfügung, weil er die Steuerklasse ändern muss. Ganz wichtig ist folglich, dass du sofort mit der Planung deines beruflichen Weges anfängst. Eventuell mit Wiedereinstiegskursen, Aufbaukursen u.s.w.
Alles Gute!
TK
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Hi,
das geht nach südamerikanischem Recht. Das können wir hier nicht wissen. Ebenso wenig, ob dieser Vertrag, wenn Du dann wieder in Deutschland bist, wie auch immer nach deutschem Recht angepasst werden kann. Auch wissen wir nicht, ob ein solcher Vertrag hier vollstreckbar ist. Da wären internationale Abkommen zu studieren.
Herzlichst
TK
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Hi,
die werden aber bei einer ALG II Empfängerin verrechnet mit dem ALG II. Bis auf einen kleinen Betrag. Insofern ist es durchaus sinnvoll, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen bzw. die Rückstände zu bezahlen.
Herzlichst
TK
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Hi, welche Hilfe vom Amt (welches Amt auch immer sollte es sein?) sollte es für die Frau geben, ausser Alg II? Das würde mich wirklich interessieren, weil damit dann auch vielen Leidensgenossen/Genossinnen geholfen werde könnte.
An einer Erbschaft partizipiert niemand, einerlei, ob man zusammen lebt oder getrennt. An einem Lotto-Gewinn schon, solange die Scheidung nicht rechtshängig ist.
Herzlichst
TK