Beiträge von timekeeper

    Hi,


    darüber, ob er überhaupt zur Zahlung von Unterhalt für das Kind verpflichtet ist, würde ich mir keine Gedanken machen. Müsste mindestens das Dreifache sein, nach meiner Erinnerung, ehe man überhaupt über so was nachdenken muss. Wobei diese Aussage natürlich auch sehr pauschal ist. Mal ganz platt formuliert: Vater, der Unterhalt zahlen muss, verdient 0 € Mutter 100 €. So kein Unterhaltsanspruch des Kindes?


    Aber hinsichtlich der Höhe solltest du dir darüber im Klaren sein, dass da nicht viel rausspringen wird. 1300 € abzüglich mindestens 5% berufsbedingter Aufwendungen. Selbstbehalt 1000 € . Die Differenz ist dann Kindesunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Davon kannst du kein Kind großziehen. Kinder sind nicht nur teuer, sie werden mit zunehmenden Alter auch immer teurer. Glaub mir das mal.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    warum nicht? Du kannst für dich sorgen, hast dich um deine Angelegenheiten in der Vergangenheit nicht gekümmert, es ging dir also gut, du warst versorgt. Und nicht vergessen - Muttern sitzt seit dem 18. Geburtstag unterhaltstechnisch mit im Boot.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    da du volljährig bist, ist die Mutter genauso zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wie der Vater. Der Unterhalt ist mit dem Kindergeld zu verrechnen, wenn das Kind auswärts lebt, besteht ein Bedarf von 670 € abzüglich Kindergeld. Der Rest wäre nach dem Einkommen der Elternteile zu quoteln. Wenn ein Titel besteht, kann aus diesem vollstreckt werden. Wenn nicht, müsste einer bei Gericht erstritten werden.


    TK

    Hallo,


    du solltest hier den klassischen Weg gehen. Auffordern, durch Vorlage der Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate das Einkommen nachweisen, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Eventuelle Bereinigungsfaktoren vortragen lassen. Und dann rechnen. Falsch ist, dass der Neue mitzahlen muss. Aber - da sie mit jemandem zusammen lebt, sinkt ihr Selbstbehalt.


    Ich vermute mal ganz kühn, dass Du das alleine nicht gebacken bekommst. Beratungsschein für die Kinder beim Amtsgericht holen und ab zum Anwalt.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    nee, ehebedingt ist eine Krankheit dann, wenn sie während der Ehezeit auftritt. Nochmals, bei uns ist das durch die OLG-Rechtsprechung eindeutig geregelt. Dafür muss ich auch in keinem Kommentar nachlesen, wobei ein Kommentar ja eben nicht das Gesetz ist.


    Ist immer toll, wenn man erst so nach und nach mit der Wahrheit rausrückt. Also, neben Unterhalt gibt es eine Rente. Ich hoffe sehr, du hast dem Rententräger mitgeteilt, dass du zusätzliches Einkommen hast. Davon sind nämlich gegebenenfalls auch noch Krankenkassenkosten zu zahlen.


    Und, irgendwas am Laufen haben, das langt nun wirklich nicht für irgendwelche Prognosen aus. Wenn man mit jemandem zusammen lebt, dann sollte man doch wissen, wo das gemeinsame Geld bleibt. So viel kann ja nicht angespart werden, in so kurzer Ehe. Und die Steuerklasse, die du da nennst, ist auch falsch. Der Ehemann ist jetzt in Steuerklasse 1, nicht in 4!


    Ich wiederhole meinen dringenden Rat: selbst nicht aktiv werden, warten, bis der Mann die Scheidung einreicht. Denn was nach der Scheidung kommt, das steht in den Sternen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du hast da was missverstanden. Die Krankheit ist nicht ehebedingt. Nur dann wird es nach der Scheidung was geben. Zumindest in meinem OLG-Sprengel eindeutige Rechtsprechung. Und - soweit ich das überblicke, gibt es da auch keine Ausnahmen. Also, darauf würde ich mich so ganz und gar nicht verlassen, dass es nach der Scheidung mit dem Unterhalt einfach weiter geht. Der Selbstbehalt mindert sich auch nicht für Ex-Partner beim Zusammenleben mit einem neuen Partner, sondern nur unter ganz engen Voraussetzungen bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber privilegierten Kindern.


    Tja, was ist denn an Zugewinn da? Bei dem Gehalt, was ja nicht so wahnsinnig sexy ist, was ist denn da erwirtschaftet worden? Müsstest du doch wissen. Und- ist bei der Unterhaltsberechnung schon die schlechtere Steuerklasse berücksichtigt worden, in der er nach einem Jahr der Trennung ist? Und ist dir klar, dass du ab Scheidung für die Krankenkasse (derzeit im Minimum: 170 € im Monat) allein aufkommen musst? Das Ende der Ehe wird übrigens vom Gericht festgelegt, ist normalerweise ab Rechtshängigkeit der Scheidung, nicht die Rechtskraft der Scheidung. Lediglich die Unterhaltszahlungen (Trennungsunterhalt), dafür ist die Rechtskraft der Scheidung festgelegt.


    Ganz ehrlich, du bist doch gar nicht in der Lage, die rechtliche Situation auch nur im Ansatz richtig einzuschätzen. Ab zum Fachanwalt. Und Du begibst dich auf jeden Fall auf ganz dünnes Eis, wenn du die Scheidung forcierst. Du bist noch teilweise abgesichert während der Trennunsphase, also es wäre blödsinnig, wenn du den Scheidungsantrag stellen würdest.


    Und noch etwas: das mit der Bereinigung des Einkommens hast du wohl auch nicht verstanden. Die musst du nämlich auch berücksichtigen und von den 1500, die ihm angeblich bleiben, in Abzug bringen. Und nach der Scheidung - selbst wenn er ganz eng befristet für dich aufkommen müsste, hättest du dann auf jeden Fall noch 170 € weniger auf dem Konto, nämlich die Krankenkassenbeiträge.


    Eine äusserst schwache Position, die du da hast. Da ist doch nicht viel Verhandlungsspielraum.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    woher sollen wir wissen, was dir für die Trennungszeit zusteht? Da ist das Jahresgehalt zu nehmen, zu bereinigen, dann durch 12 zu dividieren. Dann kommt man auf das monatliche Einkommen. Dazu hat dann der Mann einen Selbstbehalt, der zu berücksichtigen ist, und der unterschritten ist, wenn man die Auskunft der Beratungsstelle anschaut. Da hast du irgend was gründlich missverstanden. 1100 € müssen dem Mann auf jeden Fall bleiben, und weitergehende Ansprüche vermag ich einfach nicht zu erkennen. Hinzu kommt noch, dass natürlich der Steuerklassenwechsel mit einzuberechnen ist.


    Und ob du bei der kurzen Zeit der Ehe bei nicht ehebdingten Nachteilen nach der Scheidung noch irgendwas bekommst, das wage ich zu bezweifeln. Wie wärs mit einem Fachanwalt?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nee, du hast das System immer noch nicht verstanden. Es ist völlig einerlei, wie viel du von wem Unterhalt für das Kind bekommst. Wenn es weniger als der ALG II Betrag ist, wird der Betrag im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft auf den ALG II Betrag aufgestockt. Wenn es mehr als der ALG II Betrag für ein Kind in dem Alter ist, wird der Überschuss mit dem ALG II Betrag verrechnet. Kommt also unterm Strich immer dasselbe raus.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Du verzettelst dich auf Schauplätzen, die keine sind. Wenn unter keinen denkbaren Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch besteht, dann muss auch keine Auskunft erteilt werden. Teil das (hatte ich bereits geschrieben) klar mit und warte ab, was passiert. Ob sie arbeitete oder nicht, ist einerlei. Gar nicht auf so was eingehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mein Vorschreiber hat recht. So Schreiben gehen von den Ämtern routinemäßig raus, da Ansprüche gegen die Staatskasse subsidiär sind. Freundlich zurückschreiben, dass familienrechtlich kein Anspruch besteht, so dass sich eine Auskunft über Einkommen erübrigt. Es besteht doch wohl kein Titel über Unterhalt? Wenn nein, dann ist im Augenblick er Anwalt entbehrlich, erst, wenn das Amt weiterhin auf Auskunft besteht, einen Anwalt einschalten. Anders ist es, wenn ein Titel in der Welt ist. Dann sofort zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Sache ist doch relativ einfach. Offensichtlich ist die Kindsmutter mit ihren 5 Kindern ALG-II Empfängerin. Sie lebt also in Bedarfsgemeinschaft mit den 5 Kindern (oder hab ich da was überlesen?). Damit werden alle Einnahmen inkl. Kindergeld und Unterhaltszahlungen von den Vätern mit dem ALG II- Anspruch verrechnet. Für das Kind, für das kein Unterhalt bezahlt wird, wird in der Gesamtschau dann ja ALG II gezahlt. Also, die Rechnung von oben stimmt vorne und hinten nicht, vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Mutter mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lässt. Denn sie versteht das System offensichtlich nicht mal im Ansatz.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    je öfter ich den Eröffnungsbeitrag lese, desto nachdenklicher werde ich.


    Erst einmal: alleiniges Sorgerecht ändert an der Situation gar nichts. Hierfür sehe ich null Ansatz. Die paar Unterschriften, die da zu leisten sind, dass die Mutter die im Fall des WEchsels des Aufenthaltsortes nicht leisten würde, das sehe ich nicht.


    Was ich aber sehe, das ist ein Kind, was sich selbst aus was für Gründen auch immer vernachlässigt. In dem Alter, sorry, da waren meine Kids schon lange für ihre Körperpflege verantwortlich. Wieso ist es der Junge nicht? Wieso erklärt der Vater ihm nicht, dass es seine Angelegenheit ist, für Reinlichkeit, Nagelpflege u.s.w. zu sorgen? Dass man regelmäßig unter die Dusche hüpfen muss? Auf so was reagieren die Kinder nämlich durchaus mit Verachtung. Das ist so meine Erfahrung.


    Wieso geht der Vater mit dem Kind nicht mal zum Arzt? Lässt ein Gutachten Erstellen und macht dieses der Mutter zugängig? Hilft dem Kind auf die Sprünge, was die Pflege und die Selbstversorgung mit vernünftigen Lebensmitteln angeht? Schaut, ob das Kind in der Schule essen kann - was ja heute die Regel bei weiterführenden Schulen ist? Das wäre für mich so der Einstieg in die Problematik. Und dann sieht man weiter.


    Vielleicht zum Trost, was das Übergewicht angeht. Mein Jüngster hatte bis etwa 14 Jahren zu viel gewogen. Trotz vernünftiger Ernährung, er war einfach verfressen. Und das Elternhaus kann natürlich nicht kontrollieren, was auswärts gegessen wird. Dann tat es einen Schlag, er wuchs und wuchs und seitdem ist er schlank, heute mit 24 der Schwarm aller Mädels. Auch das gibt es.


    Und noch etwas: du solltest dich aus der Angelegenheit raus halten. Ich würde mir auch jedwede Einmischung von Dritten (und du bist eine Dritte für die Stiefmutter) verbitten. Du trägst mit Sicherheit nicht zur Entspannung der Situation bei, im Gegenteil.


    Wenn das Kind die Schule schwänzt, dann wird sich die Schule schon mit den Eltern in Verbindung setzen. Das wird auf Dauer nicht toleriert. Und - wenn die Mutter Nachtschicht hat, dann ist sie ja gerade zu Hause, wenn das Kind aufsteht. Insoweit ist dein Sachvortrag widersprüchlich.


    Also, nichts genaues bekannt, aber auch keine Bemühungen des Vaters, seinen Erziehungsauftrag bei Anwesenheit des Sohnes wahrzunehmen. Vielleicht damit mal anfangen?


    Herzliche Grüße


    TK

    Hallo,


    fangen wir mal ganz von vorne an. Wieso ist die Tochter im Heim? Wer hat das entschieden? Wer hat entschieden, wie oft ihr das Kind sehen dürft? Wie alt ist das Kind?


    Eines vorab ganz klar: wenn ihr mit einer Entscheidung des Jugendamtes nicht einverstanden seid, dann ist das Familiengericht zuständig, § 1666 BGB. Das Jugendamt kann in so Fällen nichts entscheiden. So viel vorab.


    Nun zur Geburtsurkunde: wenn das Jugendamt das Sorgerecht hat, kann es ohne weiteres vom Standesamt eine Geburtsurkunde (weitere Ausfertigung) bekommen. Kein Problem. Das Sorgerecht müsste aber zwingend von einem Gericht übertragen worden sein. Ist das der Fall?


    Da deine Angaben sehr allgemein gehalten sind, kann man im Moment auch nur so allgemein antworten, wie ich es getan habe. Also, erzähl ein wenig mehr.


    Und bis dahin würde ich dem Jugendamt freundlich schreiben (bitte schreiben, nicht telefonieren), sie möchten doch bitte den Grund für die Anforderung mitteilen und dir als Rechtsunkundigem auch die juristische Anspruchsgrundlage mitteilen.


    Aber, gib uns hier noch ein paar Infos mehr.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    Dein Mann und die Kinder sind in einer Bedarfsgemeinschaft mit Dir. Dies bedeutet, dass dein Gehalt mit in die Berechnung eingeht. Da wird, ohne dass wir hier rechnen können, wohl kaum was seitens des Job-Centers zu leisten sein. Das ist ein öffentlich-rechtliches Problem.


    Die Tochter des Mannes, das ist ein familienrechtliches Problem. Für die Tochter musst du nicht aufkommen. Allerdings muss Männe nachweisen, dass er wirklich alles getan hat, um einen noch so minderwertigen Job zu bekommen. Und, sofern ein Titel da ist, läuft der ohnehin weiter. Dann müsste er sich um Abänderung bemühen.


    Herzlichst


    TK