Hi,
das ist nichts für ein Forum. Du gehst SOFORT zu einem Anwalt und lässt dich beraten. Bitte sofort.
Alles Gute!
TK
Hi,
das ist nichts für ein Forum. Du gehst SOFORT zu einem Anwalt und lässt dich beraten. Bitte sofort.
Alles Gute!
TK
Hi,
nein, Ehebruch ist kein wichtiger Grund, das Trennungsjahr zu verkürzen. Warum auch? Das mit dem Ehebruch, das war bis 1976 ein Grund für eine Scheidung. Das ist ja aber schon ein paar Jährchen her. Und die Unfähigkeit von Mutter und Stiefvater, die haben die beiden zu vertreten und sonst niemand. Im übrigen, es ist aussliesslich deren Angelegenheit, was sie mit ihrem Geld machen. Da haben die Erben (dem Himmel sei Dank) keinerlei Einfluss drauf. Es geht dich also einfach nichts an.
Vielleicht sind die beiden ja gar nicht so unfähig, sondern können gut mit dem Ist-Zustand leben? Auch das ist zu akzeptieren, wenn auch für Aussenstehende schwer nachvollziehbar. Und, was die Mutter dir erzählt, das muss gar nicht ihrer inneren Befindlichkeit entsprechen. Sie kommt ja offensichtlich so gut damit zurecht, dass sie damit seit vielen Jahren lebt (leben will). Kinder sollten so etwas akzeptieren, auch wenn es schwer fällt.
Herzlichst
TK
Hallo,
Juristerei und Rechtsstaatlichkeit hat nichts mit "irgendwie" und "irgendwas" zu tun. Fakt ist, dass wir das Trennungsjahr zwingend vorgeschrieben haben. Zeitiger geht es nur in ganz extremen Ausnahmefällen. Alkoholkrankheit ist keine dieser Ausnahmen. Und nur, weil er nicht so will wie die Mutter, das ist auch kein Grund. Das ist sein gutes Recht. Die Mutter muss schon die paar Monate noch abwarten. Allerdings scheint die Mutter das ja wesentlich gelassener zu sehen als die Tochter. Das sollte die Tochter respektieren, und zwar unabhängig von der Rechtslage.
Unterhalt für die Zeit der Trennung muss sie zahlen, wenn er geltend gemacht wird UND sie genug Einkommen hat. Ob noch für eine gewisse Zeit nach der Scheidung, das können wir hier nicht abschätzen. Kann aber unter zwei Gesichtspunkten passieren. Er ist lange verheiratet gewesen und er ist krank.
Im übrigen stellt sich natürlich auch die Frage, wie viel die Mutter verdient. Ob da überhaupt was für ihn übrig bleibt.
Nur, dreimal "hinweg von mir", und schwupps, die Ehe ist geschieden, das mag es im Morgenland geben. Und dort übrigens auch nur, wenn die finanzielle Absicherung des sozial Schwächeren sichergestellt ist.
Herzlichst
TK
Hi,
ist so nicht richtig. Notarielle Verträge haben üblicherweise eine Vollstreckungsklausel. Als Einstieg würde ich empfehlen, sich mal über den Unterschied von Rechtsanwalt und Notar schlau zu machen.
Herzlichst
TK
Hi,
die Scheidung sofort einreichen, das kann sie. Nur, sie würde keinen Erfolg haben. Aller- allerfrühestens kann sie die Scheidung Januar/Ferbruar einreichen, einfach, weil vor Ablauf des Trennungsjahres (im Mai) nicht geschieden wird.
Bitte treib die Mutter nicht in ein kostenintensives aussichtsloses Verfahren.
Herzlichst
TK
Hi,
Verschuldensprinzip, das gibt es schon seit 1976 nicht mehr. Seitdem gibt es das Zerrüttungsprinzip. Und ganz ehrlich, warum sollte der Mann auf seinen Anteil am Haus, was es ja wohl gibt, verzichten? Vielleicht sollte die Mutter mal einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen?
Herzlichst
TK
Hi, man kann nur das rückwirkend einfordern, für das man in Verzug gesetzt hat.
Herzlichst
TK
Hi,
na endlich kommt mal was richtig in Gang! Ich bin erleichtert. Auch, dass sich einige meiner Vermutungen bestätigt haben. Er hat zu viel Geld, um unterstützt zu werden. Das wäre klar. Wie es aussieht, wenn er auszieht, das ist doch eine andere Frage. In dem Augenblick haben wir eine völlig andere Situation. In dem Augenblick, in welchem ein Mietvertrag unterschrieben wird, in dem sieht die Situation anders aus. Wahrscheinlich wird dann Geld bewilligt, wenn auch nur darlehensweise. Aber, das reicht ja. Um das jetzt schon festzuzurren, ist eben der Fachanwalt für Sozialrecht erforderlich.
Dieses frauenfeindlich/männerfeindlich Gerde, das ist doch dummes Zeug. Wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden ist, dann geht man in Berufung. Und jeder, der mit einem Urteil nicht einverstanden ist, der wird sagen, ungerecht, frauen- oder männerfeindlich. Auf die Ebene sollte man sich gar nicht begeben.
Ich vermag keinen Rechtsverstoss zu erkennen. Fakt ist nun mal, dass das Haus der Frau allein gehört. Und das ist ja vom Vater einfach ignoriert worden, auch noch im Gerichtsverfahren. Noch etwas, das alte Gutachten ist ja nun wirklich Altpapier. Sie will das Haus an jemanden verkaufen, das ist ihr gutes Recht, sie verschenkt es nicht, und damit wären die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Nochmals, es sollte darlehensweise vieles gehen. Also der Umzug, und die Kaution sowie die Miete. Nur, man muss die Weichen richtig stellen. Und das kann, nachdem so viel verbaselt worden ist, wahrscheinlich nur ein Fachmann.
Herzlichst
TK
Edy,
es ist kein aufwändiger Fall. Es geht um die Scheidung und um den Zugewinnausgleich. Nicht um mehr. Der Fall wird hier "aufwändig geschrieben." Weil viele Emotionen rein kommen. Und, wenn dann das abgewickelt ist, dann kommt man eventuell zu nachehelichem Unterhalt, wenn bis dahin geschieden wurde. Nur, solange das Haus da ist, er keine Nutzungsentschädigung zahlt, lohnt es sich doch nicht, da irgendwas anzuleiern. Da würde dann die Anwältin wirklich empfindlich zuschustern, einfach, weil man für aussichtslose Verfahren auch keine Verfahrenskostenhilfe bekommt.
Herzlichst
TK
Hi, mein Vorschreiber erhält meine volle Zustimmung. Es wird immer vergessen, dass der Anwalt ein Unternehmer ist. Dass er aus standesrechtlichen Gründen verpflichtet ist, ein angemessenes Büro zu unterhalten. Dass er mindestens einen/eine MitarbeiterIn benötigt, die er anständig bezahlen muss. Dem er nicht sagen kann, ich habe mich 8 Stunden wegen der Aufteilung von Omas Häkeldeckchen vor Gericht gestritten. Auch beim Vermieter kommt dieses Argument nicht an. Und wenn dann wie hier, der Mandant aus Unwissenheit oder was auch immer schlecht sortiert ist, also wahnsinnig zeitintensiv, dann ist die Frage, was alles wie zu regeln ist, ohne selbst als Anwalt in die Inso zu gehen. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, in denen der Gegenstandswert der Scheidung das Jahreseinkommen der Betroffenen war. Heute ist es das Dreimonatseinkommen. Mir sagte kürzlich ein Anwalt (seit 5 Jahren selbständig, überwiegend im Familienrecht unterwegs), dass er netto nicht mehr zur Verfügung hat, als seine Allroundkraft im Büro. Dass es nur funktioniert, weil seine Frau als Lehrerin arbeitet. Ich empfinde es eigentlich als einen Akt der Selbstverständlichkeit, zum Anwalt mit allen (!) Unterlagen zu gehen, und diese nicht als Loseblattsammlung in einer Plastiktüte zu präsentieren. So viel dazu.
Sozialrecht - da haben offensichtlich weder Vater noch Sohn auch nur im Ansatz Ahnung. Deshalb mein dringender Tipp, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, oder zumindest mal eine der Zahlreichen Beratungsstellen. Pflegegeld sollte drinnen sein, vielleicht vorher mal mit dem Arzt sprechen.
Außerdem glaube ich grundsätzlich Gerüchten nicht. Kennt Ihr das Kinderspiel "Stille Post?" Dass Banken die Rückzahlung von Krediten stunden, das ist äußerst unwahrscheinlich. Und selbst wenn, dann haben sie nur für die Frau gestundet, aber nicht für den 2. Kreditnehmer, den Vater. Dafür hätte er nämlich verhandeln müssen und auch Unterschriften leisten. Abgesehen davon schuldet der Vater der Mutter Nutzungsentschädigung für das Haus. Diese Entschädigung entspricht der Höhe einer Mietzahlung für das Haus. Und da sind wir wieder dabei, dass er keinen Unterhaltsanspruch hat. Es ist zwar zutreffend, dass bei erwartetem Zugewinn eventuelle Sozialleistungen nur als Darlehen gewährt werden, sie werden aber gewährt, wenn es völlig offen ist, wann wieviel erhalten wird.
Hier gibt es also nur zwei Möglichkeiten. Entweder der Vater hat nicht alle Unterlagen bei den Ämtern auf den Tisch gelegt (das hat ja der Sohn irgendwo hier selbst geschrieben) oder aber, er hat, man hat gerechnet, und die 600 € plus null Miete liegen über dem Sozialsatz. So einfach ist das.
Es geht also letztlich nur um eine angemessene Bleibe. Um mehr nicht. Und wenn er denn mal draußen ist aus dem Haus, dann kann man über Unterhalt nachdenken. Und so lange sollte man seine Energien vielleicht nicht darauf verwenden, über die Ungerechtigkeit der Welt nachzudenken, sondern sich darauf konzentrieren, Lösungen zu finden. Mit Fachleuten, und nicht mit eigenen laienhaften Einschätzungen (kein Pflegegeld, ich weiss das).
Und bei den Ämtern bitte "die Hosen runterlassen." Natürlich werden Wohnamt und Sozialamt nicht tätig, wenn man nicht erklärt, dass die Räumung unmittelbar bevor steht. Natürlich wird nicht geschaut, ob man eine Lösung findet, nur, weil sich ein Ehepaar getrennt hat, und der Mann mit allem offensichtlich überfordert ist.
Also, geht es professionell an. Sonst wird das nichts.
Herzlichst
TK
Nein, rückwirkend, das funktioniert nicht. Wäre eine Stufenklage nicht sinnvoller gewesen?
Herzlichst
TK
Hi,
das mit dem Vorkaufsrecht und dem Haus, das war doch eine törichte Idee. Das Haus wird nur zur Schuldentilgung, also unter Wert veräussert, und sie soll dann das Recht haben, es teuer wieder zu erwerben? Das kann es ja wohl nicht sein. Wenn es deinem Vater so schlecht geht, habt ihr schon mal an ein Pflegeheim gedacht? Hatte ich bei meiner Großmutter organisiert. 1,5 Zimmer, eigenes Bad, Miniküche, eigene Möbel. Und immer jemand da. Dann kann er doch nicht mehr alleine wohnen. Wobei ich bei Voraussagen von Ärzten immer sehr skeptisch bin. Meine Großmutter hat die Voraussagen um ca 6 Jahre überlebt. Nur, dann ist doch die Idee mit der eigenen Wohnung abwegig. Vielleicht mal umdenken? Ich würde es auf jeden Fall tun. Es gibt inzwischen so viele Seniorenresidenzen, die wirklich akzeptabel sind. Was ist mit Pflegegeld? Müsste doch auch längst laufen.
Warum hat denn die Anwältin was niedergelegt? Ein Mandat u.s.w. .....das ist nicht sehr aussagekräftig. Es ist traurig, dass in diesem Fall so ziemlich alles verbaselt worden ist, was verbaselt werden konnte. Sind denn überhaupt vernünftige Akten angelegt worden? Ich hab den Eindruck, dass immer noch kein Überblick existiert. Du schreibst am Anfang, dass er einfach mal so bei den Behörden vorgesprochen hat. Ohne alles, das klappt nicht. Dem Wohnungsamt ist offensichtlich nicht mitgeteilt worden, dass eine Räumung unmittelbar bevor steht. Denn dann müssen die Handeln. Bitte, bitte, geht das ganze doch etwas professioneller an.
Fachanwalt für Sozialrecht ist angesagt. Die Scheidung ist ja nicht so furchtbar wichtig. Der kann dann vielleicht einige Weichen richtig stellen. Zum Amtsgericht vorweg, Beratungshilfescheine holen für Wohnungsangelegenheit, Rente, Pflegeversicherung, so als Einstieg. So, dass dieser soziale Bereich wirklich mal angeschaut wird. Nur, bei 600 € im Monat, da sehe ich nicht viel Optionen für finanzielle Unterstützung im Augenblick. Allerdings müssen die WEichen für die Zukunft gestellt werden. Und bitte, lass den Vater das nicht alleine regeln. Aus Scham wird er dann wieder nur mit der Hälfte rüber kommen. Und damit kommt dann kein Anwalt zurecht.
Und wirklich mal überlegen, ob es im Augenblick Sinn macht, das Scheidungsverfahren weiter zu betreiben. Oder, ob man es wegen Verhandlungsunfähigkeit zum Ruhen bringen sollte.
Ach ja, das Wassergeld. Die Rückstände sollten klärbar sein. Eventuell durch Neuanmeldung auf deinen Namen. Und - mach dich von dem Gedanken frei, dass die Mutter - sofern ein Anspruch überhaupt besteht - viel Unterhalt zahlen müsste. Wir reden da, wenn überhaupt von 100 € im Monat. Ich vermute mal, dass die 1600 € noch Steuerklasse III sind. Rechne das in Steuerklasse I um, dann erfolgt noch die Bereinigung des Einkommens. Und sie hat einen Selbstbehalt von 1100 €.
So würde ich die Sache angehen.
Herzlichst
TK
Liebe bleu:
Jemand, der ohne jedwede Unterlagen zum Sozialamt marschiert, der muss sich nicht wundern, wenn er abgewiesen wird. Und dass irgend jemand am Telefon irgendwelche Auskünfte bekommt, das ist doch auch mehr als unwahrscheinlich. Wäre wahrscheinlich sogar strafbar, wenn die Auskünfte gegeben würden. Man kann ja nicht mal nachvollziehen, wer anruft. Ich hatte ja schon geschrieben, er muss erst einmal seine Unterlagen zusammen stellen, und dann möglichst mit Unterstützung zu den Behörden. Denn alleine schafft er das alles nicht. Da sie offensichtlich weiterhin die Kredite bedient, wird er keinen Unterhaltsanspruch haben. Denn so sexy ist ihr Gehalt ja auch nicht. Zumal wir nicht wissen, ob schon die neue Steuerklasse berücksichtigt ist. Und das Einkommen noch nicht bereinigt ist.
Es kann natürlich sein (so hab ich das damals gemacht), dass die Zwangsversteigerung angepeilt wird. Ich hatte dadurch dann den Anteil meines Ex "für nen Appel und ein Ei" erworben, er war draußen und dann konnte ich die Kiste mit Gewinn veräußern.
Ich verstehe die Empörung des Sohnes eigentlich nicht. Die Mutter hat sich vom Vater getrennt. Scheidungen sollen vorkommen. Sie besteht auf ihren legalen Rechten, auch das soll vorkommen. Er ist nicht in der Lage, seine Rechte durchzusetzen. Sein Problem. Und Telefonate vom Sohn an irgend jemanden, die helfen doch nun wirklich nicht weiter. Abgesehen davon wissen wir nicht, für was die Anwältin mandatiert ist. Auch so eine Sache.
Der Sohn sollte doch erst einmal die Sachen des Vaters sortieren, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dann die Liste, die du hier eingegeben hast, abarbeiten (ist wesentlich konkreter als meine Liste, wesentlich besser, geht aber in dieselbe Richtung). Und dann sieht man weiter.
Nur, eines mal ganz klar. Die Mutter ist nicht die Caritas. Auch sie muss finanziell schauen, wo sie bleibt. Auch ihre Altersversorgung steht und fällt mit dem Haus. Deshalb ist die Idee, das Haus nur für die Schulden, die noch bestehen, zu erwerben, abwegig.
Herzlichst
TK
In Ergänzung: es gibt inzwischen viele behindertengerechte Wohnungen. Seniorenwohnungen. Das wäre wohl das angebrachte für den Vater. Da auch mal schlau machen. Oder ein Seniorenheim. Wenn er 4 Tage die Woche flach liegt, ist das auch eine Überlegung.
Herzlichst
TK
Hi,
offensichtlich weisst Du vieles nicht. Natürlich hat es im Unterhaltsverfahren eine Überprüfung der Behauptung gegeben, sie würde den Kredit abzahlen.
Und abgesehen davon, bei 600 € im Monat, da ist er im Augenblick wahrscheinlich auch kein Fall für die Grundsicherung. Die aktuellen Zahlen sind (gerundet) etwa: 395 € für den persönlichen Bedarf. Davon ist auch Strom zu zahlen. Und dann bleibt die Differenz von 200 €. Davon sind doch nun wirklich Wassergeldzahlungen möglich. Ich verstehe es einfach nicht. Wie wärs, wenn Du einfach mal dort bei der Vollstreckungsstelle anrufst, und das klärst? Einfach die Höhe der Schulden erfragst? Und dann wird bezahlt.
Wenn der Vater aber nicht mal in der Lage ist, eine Überweisung zu tätigen, dann sollte man über einen amtlichen Betreuer nachdenken. Der richtet dann auch die Daueraufträge ein. Euch ist schon klar, dass hier wahrscheinlich Seuchengefahr besteht, und dass das alles wahnsinnig teuer werden kann? Rausstemmen aller sanitärer Anlagen inkl. Fliessen, Sonderfirma, die die Abwasserwege wieder mit Hochdruck freipustet? Und das alles, nur weil er nicht in der Lage war (warum auch immer), eine schlichte Ummeldung bei der Wasserbehörde zu machen? Auch dein Verhalten: absolut unverständlich.
Ob es Zugewinn gibt, das weiss doch niemand. Das sind doch häufig Wolkenkukuksheime. Und selbst wenn ein Zugewinn raus kommt, dann doch erst in langer Zeit. Zumindest darlehensweise müsste dann Grundsicherung drinnen sein, wenn denn die Voraussetzungen da sind. Sind sie im Augenblick aber nicht. Erst mit eigener Wohnung.
Nimm dir doch mal 2-3 Tage Zeit. Klappere die Ämter ab. Wohnungsamt (wegen drohender Zwangsräumung), sortier die Unterlagen vom Papa, nimm sie mit zum Sozialamt. Kläre, was die brauchen, um eine Wohnung (teilweise) zu finanzieren. Vielleicht bekommst du eine Zusicherung, dass die Miete übernommen wird. Glaub mir, auch ALG II Empfänger oder Empfänger von Grundsicherung bekommen Wohnungen. Nur, wenn er hingeht und sagt, ich hab 600 € Rente, und mehr nicht, dann bekommt er natürlich keine Wohnung. Wundert dich das?
Und das Verhalten des Anwaltes der Frau ist doch absolut in Ordnung. Viele Köche verderben den Brei. So ein Verfahren funktioniert nur, wenn EINER die juristische Seite klärt. So einfach ist das. Abgesehen davon, die Frau ist ja auch keine Großverdienerin. Viel mit Unterhalt für ihn wird da nicht sein. Sie kann ihn auch nicht schädigen. Sie will ihn aus ihrem Haus raus haben, das völlig legitim. Und bei den sanitären Verhältnissen, je schneller, desto besser.
Es gibt einen Räumungstitel. So, und jetzt bist du als Sohn gefragt, zwecks Schadensbegrenzung. Und zwar sofort.
Herzliche Grüße
TK
Hi,
ob der Vater überhaupt einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat, das können wir hier nicht abschätzen. Ist eine Frage des Zugewinns. Ganz klar.
So, und nun zur Räumung. Die kann vollstreckt werden, wenn ein Urteil existiert. Das scheint der Fall zu sein. Damit ist der Vater draußen, und hängt auch noch auf den Vollstreckungskosten. Und, dass ein Aufschub der Vollstreckung ohne Wasseranschluss erfolgt, das ist eher unwahrscheinlich. Ist ja schon ein Fall für das Gesundheitsamt. Aus Gründen der Hygiene. Dann ist er noch schneller draussen. Und ganz ehrlich, das Gericht hat mit absoluter Sicherheit überprüft, was die Mutter für das Haus zahlt. Wahrscheinlich die Darlehen. Und mehr muss sie auch nicht leisten. Bei 600 € im Monat, da hätte er doch zumindest das Wassergeld zahlen können.
Der Vater hat eine Möglichkeit. Sich sofort um eine Wohnung zu kümmern, die Optionen hatte ich bereits aufgezeigt. Was ist inzwischen geschehen? Nein, das Haus gehört aus was für Gründen auch immer nur ihr allein. Sie kann bestimmen, wie es weiter geht. Und er sollte mal anfangen, sein Leben in den Griff zu bekommen.
Herzlichst
TK
Hi Deumeline,
das können wir nicht wissen. Ganz einfach, weil wir bei der Verhandlung nicht dabei waren. Und bei einem Versäumnisurteil gibt es keine Urteilsbegründung. Die Einspruchsfrist ist eine absolute Notfrist und beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Urteils. Wenn du das machst, dann sollten aber alle, wirklich alle Unterlagen vorliegen. Mehr kann man hier nicht raten.
Herzlichst
TK
Hi,
der Denkfehler ist, dass es "ein bisschen Zugewinn" nicht gibt. Der Zugewinn also nicht teilbar ist.
Herzliche Grüße
TK
Hi,
nein, der Unterhaltsrückstand verjährt nicht. Die Abänderung des Unterhatsanspruchs des großen Kindes kann entweder über das Jugendamt erfolgen, wenn alle einverstanden sind oder aber über das Familiengericht.
Herzliche Grüße
TK
Hallo,
alles etwas unsortiert. Deshalb ist wahrscheinlich auch noch keine Antwort gekommen. Bitte gewöhne dir an, alle persönlichen Verletzlichkeiten raus zu zu lassen. Wir haben seit 1976 kein Verschuldensprinzip mehr, sondern nur das Zerrüttungsprinzip.
Fakt ist, dass weder die Mutter noch der Vater das Haus halten können. Und offensichtlich ist der Vater schon rechtskräftig zur Räumung verurteilt worden. Sonst wäre nämlich der Gerichtsvollzieher nicht im Spiel. Ich frag mich wirklich, warum er es so weit hat kommen lassen (kopfschüttel). Hat der Vater denn einen eigenen Anwalt? Er sollte auf jeden Fall mit dem Räumungstitel zum Sozialamt seiner Stadt gehen. Normalerweise haben die beim Wohnungsamt für so Notfälle Hilfen.
So, dann ist der Vater auch kein Fall für ALG II. Wenn dann Grundsicherung, auch dafür ist das Sozialamt der Stadt zuständig, nicht die ALG-Behörde. Denn er steht ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Und da sollte er bitte das Urteil mitnehmen, aus dem hervorgeht, dass er keinen Unterhaltsanspruch hat sowie das Räumungsurteil. Damit sollte dann der Umzug in trockenen Tüchern sein. Und wenn er vor der Zwangsräumung eine neue Wohnung hat, dann nimmt er das mit, was er braucht, den Rest lässt er da.
So, das wären die ersten Schritte.
Herzlichst
TK