Beiträge von timekeeper

    Hi,


    nee, das meine ich nicht. Wie solltest Du aus den Schulden gegenüber der Bank rauskommen? Ich sehe nur, dass die Scheidung allein (also nur Feststellung des Scheiterns der Ehe plus Scheidung) in so einem Fall illusorisch ist. Da sind die Unterhaltsansprüche für die Kinder, da ist die ungeklärte Situation mit dem Haus, die Aufteilung des Hausrates, der Versorgungsausgleich u.s.w.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    dir ist schon klar, dass im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auch über Kindesunterhalt, Verteilung der Schulden u.s.w. entschieden werden kann? Dass in so einem Fall wie hier eine "nackte Scheidung" so häufig ist wie der Sechser im Lotto?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Rechnung ist doch schon mal falsch. Die Frau hat für sich unbereinigt für sich 1900 €. Der Rest ist für die Kinder da. Ob richtig gezahlt wird, das kann hier weder jemand sagen (schreiben) noch sind bei den knappen Angaben Unterhaltsrechner tauglich.


    Zunächst ist das Netto-Jahresgehalt inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld zu nehmen. Dazu sind zu addieren zusätzliche (einmalige) Prämien und die Steuerrückzahlung. Dieser Betrag ist dann durch 12 zu addieren. Die so ermittelte Monatssumme ist zu bereinigen. So, und dann hat man die Basis, auf der man rechnen kann. Der notwendige Selbstbehalt liegt derzeit, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bei 950 €.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, und mach dich mal darüber schlau, was Kinder so kosten. Dann wirst du feststellen, dass das pro Kind wesentlich mehr ist, als er hier für die Kids zahlt. Andernfalls würde ja auch das Job-Center nicht zuzahlen.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    Deine Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Fakt ist, dass dein Freund wohl nicht ausreichend Unterhalt für die Kids bezahlt, so dass wir es mit einem Mangelfall zu tun haben. Er zahlt für seine Kinder also weniger, als es der niedrigste Satz bei ALG II oder auch im Familienrecht ist. Andernfalls würde ja das Job-Center nicht einspringen. Bei dieser Mangelsituation ist es familienrechtlich möglich, den Selbstbehalt herab zu setzen. Man zahlt ja nur einmal Miete, einmal GEZ u.s.w. Es muss also neu gerechnet werden. Und da die Ansprüche der Kids auf die Sozialbehörde übergehen, muss diese bei der neuen Situation auch neu rechnen. Ob die familienrechtlich so fit ist, dass sie das wirklich kann, da erlaube ich mir, Zweifel anzumelden. Ich habe in dieser Hinsicht schon zu viel Blödsinn gesehen.


    Wieviel zahlt der Vater denn unter dem Mindestbedarf?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mal ganz platt geantwortet: jeder ist für seine Kinder verantwortlich, nur er hat die Kinder in die Welt gesetzt. Für das Stiefkind sind dessen Eltern verantwortlich, Für deine Kinder sind Kindsvater und Mutter verantwortlich. Dass du in einer teuren Gegend wohnst, das ist dein Problem.


    Und Unterhalt "so hoch", das ist ja relativ. Es gibt eine Untersuchung aus dem Bundesfamilienministerium etwa aus dem Jahr 2008. Daraus ergab sich, dass Kinder etwa 400-500 € im Monat kosten, je nach Alter, wenn man Miete, Strom, Klamotten, Schulreisen, Heizung u.s.w. so mit einberechnet. Das zeigt schon, dass die Kinder in der Masse der Fälle auch von der Mutter mit finanziert werden, auch wenn sie es eigentlich gar nicht müsste. Auch die ALG II Empfänger bekommen ja entsprechend Unterstützung.


    Wie viel zahlst du eigentlich pro Kind?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wo soll man den Zwangsgelder vollstrecken, wenn jemand im Ausland lebt? Diese eigentlich scharfe Waffe ist hier doch nicht einsetzbar.
    Die erste Frage, die sich mir stellt, ist, wie lange ihr verheiratet wart, ob hier nicht ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Betracht kommt. Das bitte mit dem Anwalt besprechen. Die zweite Frage ist, ob dies nicht ein Fall der öffentlichen Zustellung ist. Geht nur, wenn er wirklich unbekannten Aufenthaltes ist und wie das mit der Bevollmächtigung seines Anwaltes aussieht. Das sollte der eigene Anwalt erst einmal mit dem gegnerischen Anwalt klären. Denn wenn dieser das Mandat wegen fehlender Mitarbeit niederlegt, was er ja durchaus machen kann, ohne dass das großartig seine Gebühren betrifft, dann geht das Verfahren auch weiter.


    Herzlichst


    Tk

    Hi,


    Legasthenie ist keine Krankheit, sondern eine Störung. Erstmals erforscht von einem Marburger Prof. für Psychologie in den späten 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Wir haben Legastheniker in so ziemlich allen Berufen. In der Forschung, als Lehrer, als Pfarrer, was auch immer. Und Legasthenie ist weiß Gott und Mensch nicht mit Analphabetentum gleich zu setzen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Jugendamt untersucht in der Regel nicht. Ist denn überhaupt eine belastbare Diagnose da? Bei uns wird so eine in einem speziellen Zentrum für Entwicklungsstörungen erstellt, weil auch Kinderärzte in der Regel überfordert sind. Bei meinem einen Kind war Voraussetzung für eine gesicherte Diagnose eine Testreihe von einer Woche. Es war laut Grundschule Kandidat für die Sonderschule, heute arbeitet er als Wissenschaftler in der Medikamentenforschung. Das mal zum Mut machen.


    Hast du jemals mit dem schulpsychologischen Dienst beim Schulamt gesprochen? Wieso kann die Mutter nach eigenem Gusto die Schule aussuchen, und das immer wieder? Es gibt doch Schulgesetze, in denen sehr genau bestimmt ist, welche Schule "zuständig" ist.


    Abgesehen von diesen Bedenken glaube ich, dass du jetzt auf dem richtigen Weg bist. Mach der Schule klar, dass nichts, aber gar nichts ohne dich geht. Die rechtliche Lage wird in Schulen oft verkannt. Ich würde weiter drauf bestehen, dass das Kind wissensmäßig durchgetestet wird. Und dass realistisch festgestellt wird, ob und mit welchem Aufwand die Lücken zu füllen sind (wahrscheinlich gar nicht). Das wäre für mich der Einstieg, um jetzt endgültig die Weichen für die schulische Entwicklung des Kindes zu stellen. Und die Kindsmutter ist wohl noch nicht in der Realität angekommen. In einer Schule mit besonderem Förderungsbedarf wird kein Kind unterfordert. Da ist wegen der guten Ausgangslage doch eine ganz andere Unterstützung als in einer Hauptschule möglich. Gegen die Unterforderung spricht ja auch der enorme Nachhilfebedarf. Vielleicht wollte die bisherige Schule dem Kind auch erstmals ein Erfolgserlebnis verschaffen, welches es wohl bis jetzt nicht hatte. Und gerade das ist doch bei so Kindern überlebenswichtig.


    Meines ist seinerzeit aus der Sonderschule (so hießen die Schulen damals noch) in die Realschule gekommen und dann von dort ins Gymnasium. Ich hab diesen Weg nie bereut. Aber ohne die eine Woche in dem Behindertenzentrum nur mit der "Diagnose" von Schule und Kinderarzt hätten wir das nie geschafft.


    Setz dich im Interesse des Kindes durch!


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei mir schrillen schon alle Alarmglocken, wenn ich höre, dass ein Kind an drei Nachmittagen zur Nachhilfe soll. Hinzu kommt noch, dass man ja auch auf einer Schule mit besonderem Förderungsbedarf den Hauptschulabschluss machen kann. Der sieht dann in der Regel besser aus, als auf einer regulären Hauptschule, wo eben die Klassen größer sind, nicht 2 Lehrer vorne stehen, Einzelstützmaßnahmen durchgeführt werden können.


    Bei der Schulkarriere frage ich mich, ob das Kind denn mal von einem Fachmann durchgetestet worden ist? Was da wirklich los ist? Entwicklungsstörung wie etwa Dyspraxie, ADS oder was auch immer? Das wäre für mich der erste Schritt neben dem Gespräch mit den Verantwortlichen der letzten Schule. Denn es kann ja durchaus sein, dass das Kind keine Nachhilfe braucht, sondern anderweitige Unterstützung. Das wäre für mich so ein Ansatzpunkt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    erste Frage: wie konnte das Kind ohne deine Unterschrift umgeschult werden?


    zweite Frage: weiß die Mutter, dass eine Wiederaufnahme des Themas Zahnersatz für sie teuer werden kann? Ist sie schriftlich darauf hingewiesen worden? Mit Zustellungsnachweis?


    dritte Frage: Wie viel Unterhalt zahlst Du für das Kind?


    Herzlichst


    TK

    In Ergänzung zu den sehr zutreffenden Ausführungen von Bleu: jemand auf den Pflichtteil setzen, dies hat doch überhaupt nichts mit abstrafen durch Enterben zu tun. Es geschieht doch häufig, um einen Streit zu vermeiden. Z.B., einer erbt die Firma, und damit kein Streit in der Geschäftsführung aufkommt, werden die anderen auf den Pflichtteil gesetzt. Das ist doch ein absolut übliches Vorgehen, ohne dass da irgendwas draus geschlossen werden kann.


    Aber - wenn das Kind für die Pflege des Elternteils in Anspruch genommen wird, dann ist doch ohnehin nichts mehr da, was zu vererben wäre.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich glaube, man sollte hier nicht aus den Augen verlieren, dass wir nicht den klassischen Fall des Unterhaltsverweigerers haben. Er hat viele Jahre gezahlt, wie wir lesen können. Dann haben sich die Verhältnisse geändert. Woher genau Phoebe bei null Kontakt die genauen Gründe für den Aufhebungsvertrag kennen will, das erschließt sich mir nicht. Und die Gerüchteküche, na ja. Jedenfalls gibt es eine Reihe von Gründen, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. Nicht nur "Mist gebaut." Und er arbeitet doch. Muss für 3 minderjährige Kinder sorgen. Da bleibt für das einzelne Kind nicht so furchtbar viel übrig. Die 22-jährige bleibt eh außen vor. Und - für die ist ja Phoebe gleichermaßen finanziell verantwortlich.


    Und nochmals - es steht nirgendwo, dass jemand immer verpflichtet ist, sich um den höchstbezahlten Job zu bemühen. Ich denke, hier ist zunächst einmal Umdenken gefragt. Weg von der Vorstellung, dass der bisher ja sehr zuverlässige Zahler für alles aufkommen muss, allein die finanzielle Verantwortung trägt. Wenn es nicht mehr funktioniert, dann ist auch der erziehende Elternteil finanziell gefragt, und bei der Großen ist Phoebe sowieso mit im Boot, sofern überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht.


    Verletzung der Unterhaltspflicht - das sind andere Fälle. Nicht die, in denen jemand immer gezahlt hat und jetzt einfach nicht mehr kann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier sollte man erst einmal auseinander dividieren. Minderjährige Kinder gehen vor. Die 22-jährige nicht mehr priviligierte wird also das Nachsehen haben. Bleiben also die minderjährige Tochter mit Phoebe und mögliche andere minderjährige Kinder. Auf die ist das, was nach bereinigtem Netto-Einkommen übrig bleibt zu verteilen, wobei der Selbstbehalt zu berücksichtigen ist.


    Alles andere sind unerhebliche Nebenkriegsschauplätze. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das muss man einfach wissen. Und es gibt zwar eine Verpflichtung, alles zu tun, um einen Job zu bekommen/erhalten zwecks Absicherung der priviligierten Kinder, es gibt aber keine Verpflichtung, einen höchstbezahlten Job anzustreben und zu behalten. Abgesehen davon ist für die 22-jährige die Mutter gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.


    Lebensplanung läuft nicht immer so, wie man es sich erhofft hat. Schade.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich habe neulich einen Fall im Fernsehen angeguckt. 1. Freund hat Kind sexuell missbraucht. Mutter wusste es. Hatte nicht die Kraft, zu gehen. 2. Kind von 2. Freund. Freund hat zweites Kind misshandelt. In Abwesenheit der Mutter. Mutter hat derzeit wiederum keine Kraft zu gehen. Jammert rum, ist entsetzt. Da fällt einem doch nichts mehr ein.


    Wir haben ein beispielhaftes Hilfsnetz in Deutschland, ich hab ja schon oben aufgezählt, was es so alles gibt. Wenn man das nicht nutzt, und lieber in Kauf nimmt, dass die Kinder misshandelt werden, dann hat man auch nicht die Kraft, Kinder richtig auf den Weg zu bringen. Dann sollten sie so lange auch der Mutter entzogen werden, bis sie die Kraft hat, sich verantwortungsvoll um ihre Kinder zu kümmern.


    Und ansonsten ist nicht nur die Handlungsweise der Väter, sondern auch die Trägheit der Mütter ein Fall für den Staatsanwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn du eine Härtefallscheindung anstrebst, dann bedeutet das, dass du sofort die Scheidung einreichen willst. Das geht nur mit Anwalt. Also, schleunigst ab zum Anwalt.


    Über mögliche Unterhaltsansprüche der Frau (nicht des Kindes, was bei der Frau lebt) können wir hier nichts sagen. Wir wissen weder, was du verdienst, noch wie dein Gehalt zu bereinigen ist, noch sonst irgend was. Auch nicht, was die Frau verdient. Mit dem Mietvertrag, das bedeutet, dass du im Außenverhältnis gleichermaßen wie die Ehefrau haftest. Der Vermieter kann sich also an einen von euch wenden wegen des Mietzinses, oder an beide. Aber wenn die Frau in der Wohnung bleiben möchte, dann wird sie schon dafür sorgen, dass der Mietzins gezahlt wird. Aber auch darüber kann/muss man eine Regelung herbei führen. Macht auch der Anwalt.


    Herzlichst


    TK