Hi,
wieso wurde nicht versucht, den Titel abzuändern?
Herzlichst
TK
Hi,
wieso wurde nicht versucht, den Titel abzuändern?
Herzlichst
TK
Hi,
bei unbegründeter Selbstkündigung nicht.
TK
Hi,
die Angaben sind zu vage, um etwas sagen zu können. Jedenfalls so viel: nach der Scheidung sehe ich null Chancen auf Unterhalt für ihn. Bis zur Scheidung könnte ein minimaler Unterhaltsanspruch bestehen, rein rechnerisch, was ich aber bezweifle. Man müsste beide Einkommen bereinigen. Zahlt er denn Kindesunterhalt?
Herzlichst
TK
Hi,
zunächst einmal ist das Kind nicht dazu da, das Immobilieneigentum der Eltern zu finanzieren. Deshalb werden nur die Zinsen anerkannt. Das ist völlig in Ordnung. Notwendige Reparaturen, die muss teilweise auch jeder Mieter zahlen, oder aber sie werden über die laufenden Mietzahlungen finanziert.
Im übrigen - Steuerrecht hat nichts mit Unterhaltsrecht zu tun.
Wieso werden die eigenen Kinder bestraft? Das andere Kind bekommt zwar nicht mehr, möglicherweise, aber der Steuerzahler muss das doch nun wirklich nicht finanzieren.
Herzlichst
TK
Hi edy,
stimme dir zu. Vielleicht mal so ein Einstiegstipp in die Problematik. Jeder der Ehepartner sucht einen Anwalt auf. Erstberatung ist nicht so furchtbar teuer. Dann weiss man, wo man finanziell steht (ganz wichtig). Welche Rechte man hat, und auch, welche Pflichten. Und dann kann man gmeinsam ein Konzept erarbeiten. Vielleicht dann mit einem Mediator. Aber den Blödsinn, den wir im Augenblick immer wieder sehen, der ist doch wie folgt. Man geht für ein Schweinegeld zu einem Mediator, kennt seine Rechte nicht, der Mediator kennt sie auch nicht, und es wird sich fröhlich verglichen. Hinterher wird festgestellt, dass es so nicht funktionieren kann. Und "piep, piep, wir haben uns alle lieb, und gehen fröhlich in die Scheidung", das läuft doch nicht.
Also, erst juristische Beratung, und wenn man meint, dann noch jemanden zu benötigen, dann heuert man den an. Wohl wissend, dass der Mediator keinen Anwalt ersetzt und zusätzliche Kosten verursacht.
Herzlichst
TK
Hi,
das mit dem Anspruch auf Barunterhalt für volljährige Kinder ist hier nicht ganz richtig dargestellt. Es ist zwar zutreffend, dass die Kids ab Volljährigkeit rein rechnerisch gesehen einen Anspruch auf Barunterhalt haben. Aber, wenn das Kind im Haushalt der Mutter lebt, hat sie auch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie das Kind bar auszahlt und im Gegenzug Kostgeld verlangt, oder aber die Leistung durch "Naturalien" erbringt. Steht so im BGB. Nur, die Berechnung des mütterlichen Anteils muss natürlich in € erfolgen. Einfach weil ja zwischen den Eltern zu quoteln ist. Wir haben hier also zwei Schritte, die zu beachten sind.
Herzliche Grüße
TK
Hi,
das Jugendamt wird im Rahmen einer Beistandsschaft für das Kind tätig. Ist also so eine Art Anwalt für das Kind. Es überprüft die Zahlungseingänge und leitet das Geld weiter. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist also nur ein "Abwickler." Und ist nicht dafür zuständig, deine Interessen zu vertreten, dir zu erklären, wann du was machen musst. Um dich musst du dich selbst kümmern.
Herzlichst
TK
Hi,
welche Unterschriften waren denn erforderlich? Bei dem Alter der Kinder können es doch gar keine gewesen sein. Ausser vielleicht bei einer bedrohlichen Krankheit mit mehreren Behandlungsalternativen.
Herzliche Grüße
TK
Hi,
für die Ausübung des Sorgerechts benötigt man nicht mal eine Vollmacht. Das sind doch nur ein paar Unterschriften, mehr nicht. Also, welche weiterführende Schule, eigenes Konto, ärztliche Behandlung, die über die Routine hinaus geht, Pass, Lehrvertrag. Und das wars im Prinzip. Alles andere sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die die Mutter alleine fällen kann. Ganz ohne Vollmacht. Das ist nun wirklich ein absolut überflüssiges Verfahren, was nur kostet.
Herzliche Grüße
TK
Hi,
wieso alleiniges Sorgerecht? Das ist nun ein wirklich überflüssiges Verfahren. Und auch nicht unbedingt von Erfolg gekrönt. Sorgerecht, das sind ein paar Unterschriften, mehr nicht. Was soll das z.B.?
Ob er Jobs abgelehnt hat oder nicht, das interessiert in der Trennungsphase überhaupt nicht. Und dass er nach der Scheidung nichts erhält, das ist ohnehin klar.
Wichtig ist doch nur die Scheidung und die Austitulierung des Kindesunterhaltes.
TK
Guten Morgen Ilona,
wieviel der Anwalt kosten wird, das ist von vielen Faktoren abhängig. Unter anderem auch davon, was alles bei Gericht anhängig gemacht wird. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Scheidung, Zugewinn, was auch immer. Dazu kommt dann noch der Streitwert, der auch wiederum variieren kann. Anders ausgedrückt: eine "nackte" Scheidung kostet bei gleichem Arbeitsaufwand bei jemandem mit einem Monatsverdienst von 20000 € mehr als bei jemandem mit 2000 € monatlich. Das ist im Rechtsanwaltvergütungsgesetz geregelt. Nur, meine Erfahrung ist, das in Fällen wie deinem, der Einsparfaktor bei Unterhalt durch rechtzeitiges Einschalten eines Anwaltes wesentlich höher ist, als das laienhafte rumwerkeln alleine. Das wird zumindest immer dann teuer, wenn der Fordernde einen Anwalt hat.
Ich rätsele immer noch mit dieser Bescheinigung des Finanzamtes. Woher um Himmels Willen soll das Finanzamt wissen, ob ihr getrennt lebt? Ruf da doch einfach mal an. Und schau dir mal die Bestimmungen an, die ich dir weiter oben genannt hab. Dann wirst du auch in der Sache etwas sicherer, was ja wichtig ist. Und - mich würde wirklich interessieren, woraus sich diese Verpflichtung für Verheiratete ergeben soll. Und was ist mit jenen, die steuerlich hier gar nicht erfasst sind (das gibt es durchaus), aber verheiratet sind?
Herzliche Grüße
TK
Hi,
so gefällst du mir viel besser. Schön, wenn wir dich auf den richtigen Weg geschubst haben. Natürlich musst du für den Unterhaltsvorschuß rüber bringen, dass der Kindsvater nicht mehr bei dir lebt. Da dürfte aber eine Abmeldebestätigung langen.
LG
TK
Auch das ist falsch. Es sind 72 Monate, oder aber bis das Kind 12 Jahre alt ist oder aber du wieder verheiratet bist.
LG
TK
Hi,
nochmals, das ist definitiv falsch. Schau mal ins Gesetz. Du musst das Getrenntleben gem. 1567 BGB rüber bringen. Und das wars. Also, Meldebescheinigung (Männe ist ja hoffentlich umgemeldet?) beifügen. Und das sollte ausreichen. Natürlich ist die Überprüfung einfacher, wenn eine andere Steuerklasse da ist. Zumal die STeuerklasse ja eigentlich einerlei ist. Entscheidend ist ja die Berechnung der Steuerschuld aufgrund der Einkommensteuererklärung. Alles andere ist doch nur eine vorläufige Peilung. Auch daraus ergibt sich, dass da euer Jugendamt eine etwas merkwürdige Ansicht hat. Im Gesetz steht das jedenfalls nicht. Frag die doch mal, woher diese Erkenntnis kommt.
Stell den Antrag auf jeden Fall. Du brauchst das Geld jetzt! Selbst wenn das dann einige Monate dauert, dann gibt es halt eine Nachzahlung. Aber lass dich da nicht verdrängen.
Viel Erfolg!
TK
Hi,
du solltest mal in das Unterhaltsvorschussgesetzt, § 1 schauen. Und dann in § 1567 BGB. Unterhatsvorschuß gibt es, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. Mit der Steuerklasse hat das gar nichts zu tun.
Herzlichst
TK
Hi,
ist doch alles nicht so schwierig. Also, Unterhaltsvorschuß für die Kids bekommst Du einkommensunabhängig, also ab zur Unterhaltsvorschußkasse, und Antrag stellen. Lass zusätzlich eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten. Die schauen dann, ob und wie er zahlen kann.
Ob er einen Anspruch in welcher Höhe hat, das ist jetzt schwer abzuschätzen. Du musst erst einmal dein Einkommen bereinigen. Eben um die Kinder, um berufsbedingte Aufwendungen, um zusätzliche Altersversorgung u.s.w. Ich bezweifele mal, dass du das alleine schaffst. Also, du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt für die Scheidung. Und je schneller die durchgezogen ist, desto billiger wird es für dich. Denn nach der Scheidung wirst du wohl keinen Unterhalt für Männe zahlen müssen.
Ganz ehrlich, da riskierst du zig Tausende für den Mann zu zahlen, nur weil du nicht bereit bist, ein paar Hunnis für den Anwalt hinzulegen. Kapier ich nicht.
Herzlichst
TK
Hi,
ohne Mutter und Jugendmt als derzeit (Teil)Inhaber des Sorgerechts geht gar nichts.
Herzliche Grüße
TK
Hi,
im Zweifel über Dich. Es ist durchaus nicht so, dass immer die Allgemeinheit für jeden Forderungsausfall aufkommen muss. Es gibt auch so was wie persönliche Verantwortung, persönliches Lebensrisiko. Und ich hatte doch schon geschrieben, dass das Job-Center erst berechnet, ob ein Anspruch besteht, wenn eben die Bedarfsgemeinschaft (Dein Mann, Du, das Kind) finanziell unter dem Betrag liegen, der Euch zustünde, als ALG II Empfänger. Da muss halt gerechnet werden.
Herzlichst
TK
Hi,
dann ist offensichtlich die zweite Alternative gewählt worden, also ein Forderungsübergang auf das Job-Center. Dann heisst es jetzt den Verdienst der letzten 12 Monate nehmen, rechnen, bereinigen und schauen, ob der Mann einen Anspruch hat. Der Staatsanwalt erfüllt nur den Strafanspruch des Staates. Davon gehen keine zivilrechtlichen Forderungen kaputt.
Herzlichst
TK
Hi,
die Unterhaltsvorschußkasse ist nicht zuständig, da du wieder verheiratet bist. Das Sozialamt könnte zuständig sein, wenn das Kind ein Pflegefall ist, auch das Jugendamt könnte dann zuständig sein. Da findest du was so in etwa in § 35 SGB VIII. Bin jetzt zu faul, nachzusehen. Die ARGE gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Wenn Du das Job-Center meinst, da müsstest du einen Antrag stellen, die rechnen dann und schauen, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft über dem Satz verdient oder drunter. Wenn drunter, dann wird aufgestockt.
Allerdings geht der Anspruch des Kindes gegen die Eltern immer vor. Der Steuerzahler springt nur dann ein, wenn die Eltern nicht ausreichend für das Kind sorgen können.
Herzliche Grüße
TK