Lieber Bleu, du schreibst mir so was von aus der Seele, du glaubst es gar nicht. Ich bin seinerzeit angefeindet worden, ganz besonders von meinen Geschlechtsgenossinnen. Wie blöd ich doch sei, u.s.w. War ganz schlimm. Natürlich musste ich privat eine Kinderschwester bezahlen, anders ging es damals nicht. Mein Halbtagslohn ging damals drauf dafür. Aber, der Vorteil war trotzdem groß. Ich behielt den Anschluss in meiner Firma (damals musste ein Arbeitsplatz nur ein Jahr freigehalten werden), und konnte letztlich Karriere machen. Und das trotz GDB von 100. Ich werde auch eine ordentliche Rente bekommen und könnte schon jetzt in Rente gehen, die EM Rente wird ja bis zum Alter von 60 fiktiv hochgerechnet.
Auch ich bin wirklich krank. 2x die Woche Chemo, das muss man erst einmal wegstecken können. Ich spreche doch nicht von ganztags berufstätig, sondern von teilweise berufstätig. So 10 Stunden die Woche oder so als Einstieg, freie Zeiteinteilung. Ich suchte z.B. neulich eine Haushaltshilfe in meinem pflegeleichten Haushalt. 10 € die Stunde, 8 Stunden die Woche, Fensterputzer ist zusätzlich da. Ordentlich angemeldet, wie es sich gehört. Da gab es niemanden. Die einen erzählten dem Job-Center, sie seien zu krank, um auch nur eine Stunde zu arbeiten. Die anderen kamen zum Vorstellungsgespräch leicht angeheitert, verspätet, mit unverschämten Zusatzforderungen. Ergebnis: jetzt reinigt bei mir eine professionelle Firma. Hätte auch anders laufen können.
Wenn hier in dem Fall schon seit Jahren ALG II bezogen wird, dann ist die Lady auch über Jahre zumindest eingeschränkt erwerbsfähig gewesen. Denn nach 6 Monaten Erwerbsunfähigkeit ist der Fall an das Sozialamt zwecks Umstellung auf Grundsicherung abzugeben.
Was mich interessiert: wie lange will die Gute denn vom Mann versorgt werden? Die Zeiten einmal Arztfrau, immer Arztfrau sind schon lange vorbei. Lass den Unterhalt noch für 2 oder 3 Jahre durchsetzbar sein. Dann wird er aber im Gegenzug Beteiligung an den Hauskosten verlangen. Und die bekommt er dann auch.
Und - hätte die Gute während der Ehe gearbeitet, so hätte sie vor Erkrankung die 5-Jahresgrenze erreicht. Sie hätte unter der Berechnung der fiktiven Rente mit 60 eine EM-Rente erhalten können. Aber so? Sie wird dauerhaft ein Sozialfall bleiben, mit der Haltung. Und der Ex wird nicht dauerhaft bezahlen müssen, weil keine ehebedingten Nachteile vorliegen. Allenfalls einige wenige Jahre kann sie ihn ärgern, und darum scheint es ja primär zu gehen.
Herzlichst
TK