Beiträge von timekeeper

    Hi,


    nee, du hast das System immer noch nicht verstanden. Es ist völlig einerlei, wie viel du von wem Unterhalt für das Kind bekommst. Wenn es weniger als der ALG II Betrag ist, wird der Betrag im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft auf den ALG II Betrag aufgestockt. Wenn es mehr als der ALG II Betrag für ein Kind in dem Alter ist, wird der Überschuss mit dem ALG II Betrag verrechnet. Kommt also unterm Strich immer dasselbe raus.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Du verzettelst dich auf Schauplätzen, die keine sind. Wenn unter keinen denkbaren Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch besteht, dann muss auch keine Auskunft erteilt werden. Teil das (hatte ich bereits geschrieben) klar mit und warte ab, was passiert. Ob sie arbeitete oder nicht, ist einerlei. Gar nicht auf so was eingehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mein Vorschreiber hat recht. So Schreiben gehen von den Ämtern routinemäßig raus, da Ansprüche gegen die Staatskasse subsidiär sind. Freundlich zurückschreiben, dass familienrechtlich kein Anspruch besteht, so dass sich eine Auskunft über Einkommen erübrigt. Es besteht doch wohl kein Titel über Unterhalt? Wenn nein, dann ist im Augenblick er Anwalt entbehrlich, erst, wenn das Amt weiterhin auf Auskunft besteht, einen Anwalt einschalten. Anders ist es, wenn ein Titel in der Welt ist. Dann sofort zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Sache ist doch relativ einfach. Offensichtlich ist die Kindsmutter mit ihren 5 Kindern ALG-II Empfängerin. Sie lebt also in Bedarfsgemeinschaft mit den 5 Kindern (oder hab ich da was überlesen?). Damit werden alle Einnahmen inkl. Kindergeld und Unterhaltszahlungen von den Vätern mit dem ALG II- Anspruch verrechnet. Für das Kind, für das kein Unterhalt bezahlt wird, wird in der Gesamtschau dann ja ALG II gezahlt. Also, die Rechnung von oben stimmt vorne und hinten nicht, vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Mutter mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lässt. Denn sie versteht das System offensichtlich nicht mal im Ansatz.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    je öfter ich den Eröffnungsbeitrag lese, desto nachdenklicher werde ich.


    Erst einmal: alleiniges Sorgerecht ändert an der Situation gar nichts. Hierfür sehe ich null Ansatz. Die paar Unterschriften, die da zu leisten sind, dass die Mutter die im Fall des WEchsels des Aufenthaltsortes nicht leisten würde, das sehe ich nicht.


    Was ich aber sehe, das ist ein Kind, was sich selbst aus was für Gründen auch immer vernachlässigt. In dem Alter, sorry, da waren meine Kids schon lange für ihre Körperpflege verantwortlich. Wieso ist es der Junge nicht? Wieso erklärt der Vater ihm nicht, dass es seine Angelegenheit ist, für Reinlichkeit, Nagelpflege u.s.w. zu sorgen? Dass man regelmäßig unter die Dusche hüpfen muss? Auf so was reagieren die Kinder nämlich durchaus mit Verachtung. Das ist so meine Erfahrung.


    Wieso geht der Vater mit dem Kind nicht mal zum Arzt? Lässt ein Gutachten Erstellen und macht dieses der Mutter zugängig? Hilft dem Kind auf die Sprünge, was die Pflege und die Selbstversorgung mit vernünftigen Lebensmitteln angeht? Schaut, ob das Kind in der Schule essen kann - was ja heute die Regel bei weiterführenden Schulen ist? Das wäre für mich so der Einstieg in die Problematik. Und dann sieht man weiter.


    Vielleicht zum Trost, was das Übergewicht angeht. Mein Jüngster hatte bis etwa 14 Jahren zu viel gewogen. Trotz vernünftiger Ernährung, er war einfach verfressen. Und das Elternhaus kann natürlich nicht kontrollieren, was auswärts gegessen wird. Dann tat es einen Schlag, er wuchs und wuchs und seitdem ist er schlank, heute mit 24 der Schwarm aller Mädels. Auch das gibt es.


    Und noch etwas: du solltest dich aus der Angelegenheit raus halten. Ich würde mir auch jedwede Einmischung von Dritten (und du bist eine Dritte für die Stiefmutter) verbitten. Du trägst mit Sicherheit nicht zur Entspannung der Situation bei, im Gegenteil.


    Wenn das Kind die Schule schwänzt, dann wird sich die Schule schon mit den Eltern in Verbindung setzen. Das wird auf Dauer nicht toleriert. Und - wenn die Mutter Nachtschicht hat, dann ist sie ja gerade zu Hause, wenn das Kind aufsteht. Insoweit ist dein Sachvortrag widersprüchlich.


    Also, nichts genaues bekannt, aber auch keine Bemühungen des Vaters, seinen Erziehungsauftrag bei Anwesenheit des Sohnes wahrzunehmen. Vielleicht damit mal anfangen?


    Herzliche Grüße


    TK

    Hallo,


    fangen wir mal ganz von vorne an. Wieso ist die Tochter im Heim? Wer hat das entschieden? Wer hat entschieden, wie oft ihr das Kind sehen dürft? Wie alt ist das Kind?


    Eines vorab ganz klar: wenn ihr mit einer Entscheidung des Jugendamtes nicht einverstanden seid, dann ist das Familiengericht zuständig, § 1666 BGB. Das Jugendamt kann in so Fällen nichts entscheiden. So viel vorab.


    Nun zur Geburtsurkunde: wenn das Jugendamt das Sorgerecht hat, kann es ohne weiteres vom Standesamt eine Geburtsurkunde (weitere Ausfertigung) bekommen. Kein Problem. Das Sorgerecht müsste aber zwingend von einem Gericht übertragen worden sein. Ist das der Fall?


    Da deine Angaben sehr allgemein gehalten sind, kann man im Moment auch nur so allgemein antworten, wie ich es getan habe. Also, erzähl ein wenig mehr.


    Und bis dahin würde ich dem Jugendamt freundlich schreiben (bitte schreiben, nicht telefonieren), sie möchten doch bitte den Grund für die Anforderung mitteilen und dir als Rechtsunkundigem auch die juristische Anspruchsgrundlage mitteilen.


    Aber, gib uns hier noch ein paar Infos mehr.


    Herzliche Grüße


    TK

    Hi,


    Dein Mann und die Kinder sind in einer Bedarfsgemeinschaft mit Dir. Dies bedeutet, dass dein Gehalt mit in die Berechnung eingeht. Da wird, ohne dass wir hier rechnen können, wohl kaum was seitens des Job-Centers zu leisten sein. Das ist ein öffentlich-rechtliches Problem.


    Die Tochter des Mannes, das ist ein familienrechtliches Problem. Für die Tochter musst du nicht aufkommen. Allerdings muss Männe nachweisen, dass er wirklich alles getan hat, um einen noch so minderwertigen Job zu bekommen. Und, sofern ein Titel da ist, läuft der ohnehin weiter. Dann müsste er sich um Abänderung bemühen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nee, das meine ich nicht. Wie solltest Du aus den Schulden gegenüber der Bank rauskommen? Ich sehe nur, dass die Scheidung allein (also nur Feststellung des Scheiterns der Ehe plus Scheidung) in so einem Fall illusorisch ist. Da sind die Unterhaltsansprüche für die Kinder, da ist die ungeklärte Situation mit dem Haus, die Aufteilung des Hausrates, der Versorgungsausgleich u.s.w.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    dir ist schon klar, dass im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auch über Kindesunterhalt, Verteilung der Schulden u.s.w. entschieden werden kann? Dass in so einem Fall wie hier eine "nackte Scheidung" so häufig ist wie der Sechser im Lotto?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Rechnung ist doch schon mal falsch. Die Frau hat für sich unbereinigt für sich 1900 €. Der Rest ist für die Kinder da. Ob richtig gezahlt wird, das kann hier weder jemand sagen (schreiben) noch sind bei den knappen Angaben Unterhaltsrechner tauglich.


    Zunächst ist das Netto-Jahresgehalt inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld zu nehmen. Dazu sind zu addieren zusätzliche (einmalige) Prämien und die Steuerrückzahlung. Dieser Betrag ist dann durch 12 zu addieren. Die so ermittelte Monatssumme ist zu bereinigen. So, und dann hat man die Basis, auf der man rechnen kann. Der notwendige Selbstbehalt liegt derzeit, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bei 950 €.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, und mach dich mal darüber schlau, was Kinder so kosten. Dann wirst du feststellen, dass das pro Kind wesentlich mehr ist, als er hier für die Kids zahlt. Andernfalls würde ja auch das Job-Center nicht zuzahlen.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    Deine Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Fakt ist, dass dein Freund wohl nicht ausreichend Unterhalt für die Kids bezahlt, so dass wir es mit einem Mangelfall zu tun haben. Er zahlt für seine Kinder also weniger, als es der niedrigste Satz bei ALG II oder auch im Familienrecht ist. Andernfalls würde ja das Job-Center nicht einspringen. Bei dieser Mangelsituation ist es familienrechtlich möglich, den Selbstbehalt herab zu setzen. Man zahlt ja nur einmal Miete, einmal GEZ u.s.w. Es muss also neu gerechnet werden. Und da die Ansprüche der Kids auf die Sozialbehörde übergehen, muss diese bei der neuen Situation auch neu rechnen. Ob die familienrechtlich so fit ist, dass sie das wirklich kann, da erlaube ich mir, Zweifel anzumelden. Ich habe in dieser Hinsicht schon zu viel Blödsinn gesehen.


    Wieviel zahlt der Vater denn unter dem Mindestbedarf?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mal ganz platt geantwortet: jeder ist für seine Kinder verantwortlich, nur er hat die Kinder in die Welt gesetzt. Für das Stiefkind sind dessen Eltern verantwortlich, Für deine Kinder sind Kindsvater und Mutter verantwortlich. Dass du in einer teuren Gegend wohnst, das ist dein Problem.


    Und Unterhalt "so hoch", das ist ja relativ. Es gibt eine Untersuchung aus dem Bundesfamilienministerium etwa aus dem Jahr 2008. Daraus ergab sich, dass Kinder etwa 400-500 € im Monat kosten, je nach Alter, wenn man Miete, Strom, Klamotten, Schulreisen, Heizung u.s.w. so mit einberechnet. Das zeigt schon, dass die Kinder in der Masse der Fälle auch von der Mutter mit finanziert werden, auch wenn sie es eigentlich gar nicht müsste. Auch die ALG II Empfänger bekommen ja entsprechend Unterstützung.


    Wie viel zahlst du eigentlich pro Kind?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wo soll man den Zwangsgelder vollstrecken, wenn jemand im Ausland lebt? Diese eigentlich scharfe Waffe ist hier doch nicht einsetzbar.
    Die erste Frage, die sich mir stellt, ist, wie lange ihr verheiratet wart, ob hier nicht ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Betracht kommt. Das bitte mit dem Anwalt besprechen. Die zweite Frage ist, ob dies nicht ein Fall der öffentlichen Zustellung ist. Geht nur, wenn er wirklich unbekannten Aufenthaltes ist und wie das mit der Bevollmächtigung seines Anwaltes aussieht. Das sollte der eigene Anwalt erst einmal mit dem gegnerischen Anwalt klären. Denn wenn dieser das Mandat wegen fehlender Mitarbeit niederlegt, was er ja durchaus machen kann, ohne dass das großartig seine Gebühren betrifft, dann geht das Verfahren auch weiter.


    Herzlichst


    Tk

    Hi,


    Legasthenie ist keine Krankheit, sondern eine Störung. Erstmals erforscht von einem Marburger Prof. für Psychologie in den späten 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Wir haben Legastheniker in so ziemlich allen Berufen. In der Forschung, als Lehrer, als Pfarrer, was auch immer. Und Legasthenie ist weiß Gott und Mensch nicht mit Analphabetentum gleich zu setzen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Jugendamt untersucht in der Regel nicht. Ist denn überhaupt eine belastbare Diagnose da? Bei uns wird so eine in einem speziellen Zentrum für Entwicklungsstörungen erstellt, weil auch Kinderärzte in der Regel überfordert sind. Bei meinem einen Kind war Voraussetzung für eine gesicherte Diagnose eine Testreihe von einer Woche. Es war laut Grundschule Kandidat für die Sonderschule, heute arbeitet er als Wissenschaftler in der Medikamentenforschung. Das mal zum Mut machen.


    Hast du jemals mit dem schulpsychologischen Dienst beim Schulamt gesprochen? Wieso kann die Mutter nach eigenem Gusto die Schule aussuchen, und das immer wieder? Es gibt doch Schulgesetze, in denen sehr genau bestimmt ist, welche Schule "zuständig" ist.


    Abgesehen von diesen Bedenken glaube ich, dass du jetzt auf dem richtigen Weg bist. Mach der Schule klar, dass nichts, aber gar nichts ohne dich geht. Die rechtliche Lage wird in Schulen oft verkannt. Ich würde weiter drauf bestehen, dass das Kind wissensmäßig durchgetestet wird. Und dass realistisch festgestellt wird, ob und mit welchem Aufwand die Lücken zu füllen sind (wahrscheinlich gar nicht). Das wäre für mich der Einstieg, um jetzt endgültig die Weichen für die schulische Entwicklung des Kindes zu stellen. Und die Kindsmutter ist wohl noch nicht in der Realität angekommen. In einer Schule mit besonderem Förderungsbedarf wird kein Kind unterfordert. Da ist wegen der guten Ausgangslage doch eine ganz andere Unterstützung als in einer Hauptschule möglich. Gegen die Unterforderung spricht ja auch der enorme Nachhilfebedarf. Vielleicht wollte die bisherige Schule dem Kind auch erstmals ein Erfolgserlebnis verschaffen, welches es wohl bis jetzt nicht hatte. Und gerade das ist doch bei so Kindern überlebenswichtig.


    Meines ist seinerzeit aus der Sonderschule (so hießen die Schulen damals noch) in die Realschule gekommen und dann von dort ins Gymnasium. Ich hab diesen Weg nie bereut. Aber ohne die eine Woche in dem Behindertenzentrum nur mit der "Diagnose" von Schule und Kinderarzt hätten wir das nie geschafft.


    Setz dich im Interesse des Kindes durch!


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei mir schrillen schon alle Alarmglocken, wenn ich höre, dass ein Kind an drei Nachmittagen zur Nachhilfe soll. Hinzu kommt noch, dass man ja auch auf einer Schule mit besonderem Förderungsbedarf den Hauptschulabschluss machen kann. Der sieht dann in der Regel besser aus, als auf einer regulären Hauptschule, wo eben die Klassen größer sind, nicht 2 Lehrer vorne stehen, Einzelstützmaßnahmen durchgeführt werden können.


    Bei der Schulkarriere frage ich mich, ob das Kind denn mal von einem Fachmann durchgetestet worden ist? Was da wirklich los ist? Entwicklungsstörung wie etwa Dyspraxie, ADS oder was auch immer? Das wäre für mich der erste Schritt neben dem Gespräch mit den Verantwortlichen der letzten Schule. Denn es kann ja durchaus sein, dass das Kind keine Nachhilfe braucht, sondern anderweitige Unterstützung. Das wäre für mich so ein Ansatzpunkt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    erste Frage: wie konnte das Kind ohne deine Unterschrift umgeschult werden?


    zweite Frage: weiß die Mutter, dass eine Wiederaufnahme des Themas Zahnersatz für sie teuer werden kann? Ist sie schriftlich darauf hingewiesen worden? Mit Zustellungsnachweis?


    dritte Frage: Wie viel Unterhalt zahlst Du für das Kind?


    Herzlichst


    TK