Beiträge von timekeeper

    In Ergänzung zu den sehr zutreffenden Ausführungen von Bleu: jemand auf den Pflichtteil setzen, dies hat doch überhaupt nichts mit abstrafen durch Enterben zu tun. Es geschieht doch häufig, um einen Streit zu vermeiden. Z.B., einer erbt die Firma, und damit kein Streit in der Geschäftsführung aufkommt, werden die anderen auf den Pflichtteil gesetzt. Das ist doch ein absolut übliches Vorgehen, ohne dass da irgendwas draus geschlossen werden kann.


    Aber - wenn das Kind für die Pflege des Elternteils in Anspruch genommen wird, dann ist doch ohnehin nichts mehr da, was zu vererben wäre.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich glaube, man sollte hier nicht aus den Augen verlieren, dass wir nicht den klassischen Fall des Unterhaltsverweigerers haben. Er hat viele Jahre gezahlt, wie wir lesen können. Dann haben sich die Verhältnisse geändert. Woher genau Phoebe bei null Kontakt die genauen Gründe für den Aufhebungsvertrag kennen will, das erschließt sich mir nicht. Und die Gerüchteküche, na ja. Jedenfalls gibt es eine Reihe von Gründen, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. Nicht nur "Mist gebaut." Und er arbeitet doch. Muss für 3 minderjährige Kinder sorgen. Da bleibt für das einzelne Kind nicht so furchtbar viel übrig. Die 22-jährige bleibt eh außen vor. Und - für die ist ja Phoebe gleichermaßen finanziell verantwortlich.


    Und nochmals - es steht nirgendwo, dass jemand immer verpflichtet ist, sich um den höchstbezahlten Job zu bemühen. Ich denke, hier ist zunächst einmal Umdenken gefragt. Weg von der Vorstellung, dass der bisher ja sehr zuverlässige Zahler für alles aufkommen muss, allein die finanzielle Verantwortung trägt. Wenn es nicht mehr funktioniert, dann ist auch der erziehende Elternteil finanziell gefragt, und bei der Großen ist Phoebe sowieso mit im Boot, sofern überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht.


    Verletzung der Unterhaltspflicht - das sind andere Fälle. Nicht die, in denen jemand immer gezahlt hat und jetzt einfach nicht mehr kann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier sollte man erst einmal auseinander dividieren. Minderjährige Kinder gehen vor. Die 22-jährige nicht mehr priviligierte wird also das Nachsehen haben. Bleiben also die minderjährige Tochter mit Phoebe und mögliche andere minderjährige Kinder. Auf die ist das, was nach bereinigtem Netto-Einkommen übrig bleibt zu verteilen, wobei der Selbstbehalt zu berücksichtigen ist.


    Alles andere sind unerhebliche Nebenkriegsschauplätze. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das muss man einfach wissen. Und es gibt zwar eine Verpflichtung, alles zu tun, um einen Job zu bekommen/erhalten zwecks Absicherung der priviligierten Kinder, es gibt aber keine Verpflichtung, einen höchstbezahlten Job anzustreben und zu behalten. Abgesehen davon ist für die 22-jährige die Mutter gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.


    Lebensplanung läuft nicht immer so, wie man es sich erhofft hat. Schade.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich habe neulich einen Fall im Fernsehen angeguckt. 1. Freund hat Kind sexuell missbraucht. Mutter wusste es. Hatte nicht die Kraft, zu gehen. 2. Kind von 2. Freund. Freund hat zweites Kind misshandelt. In Abwesenheit der Mutter. Mutter hat derzeit wiederum keine Kraft zu gehen. Jammert rum, ist entsetzt. Da fällt einem doch nichts mehr ein.


    Wir haben ein beispielhaftes Hilfsnetz in Deutschland, ich hab ja schon oben aufgezählt, was es so alles gibt. Wenn man das nicht nutzt, und lieber in Kauf nimmt, dass die Kinder misshandelt werden, dann hat man auch nicht die Kraft, Kinder richtig auf den Weg zu bringen. Dann sollten sie so lange auch der Mutter entzogen werden, bis sie die Kraft hat, sich verantwortungsvoll um ihre Kinder zu kümmern.


    Und ansonsten ist nicht nur die Handlungsweise der Väter, sondern auch die Trägheit der Mütter ein Fall für den Staatsanwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn du eine Härtefallscheindung anstrebst, dann bedeutet das, dass du sofort die Scheidung einreichen willst. Das geht nur mit Anwalt. Also, schleunigst ab zum Anwalt.


    Über mögliche Unterhaltsansprüche der Frau (nicht des Kindes, was bei der Frau lebt) können wir hier nichts sagen. Wir wissen weder, was du verdienst, noch wie dein Gehalt zu bereinigen ist, noch sonst irgend was. Auch nicht, was die Frau verdient. Mit dem Mietvertrag, das bedeutet, dass du im Außenverhältnis gleichermaßen wie die Ehefrau haftest. Der Vermieter kann sich also an einen von euch wenden wegen des Mietzinses, oder an beide. Aber wenn die Frau in der Wohnung bleiben möchte, dann wird sie schon dafür sorgen, dass der Mietzins gezahlt wird. Aber auch darüber kann/muss man eine Regelung herbei führen. Macht auch der Anwalt.


    Herzlichst


    TK

    Lieber Bleu, du schreibst mir so was von aus der Seele, du glaubst es gar nicht. Ich bin seinerzeit angefeindet worden, ganz besonders von meinen Geschlechtsgenossinnen. Wie blöd ich doch sei, u.s.w. War ganz schlimm. Natürlich musste ich privat eine Kinderschwester bezahlen, anders ging es damals nicht. Mein Halbtagslohn ging damals drauf dafür. Aber, der Vorteil war trotzdem groß. Ich behielt den Anschluss in meiner Firma (damals musste ein Arbeitsplatz nur ein Jahr freigehalten werden), und konnte letztlich Karriere machen. Und das trotz GDB von 100. Ich werde auch eine ordentliche Rente bekommen und könnte schon jetzt in Rente gehen, die EM Rente wird ja bis zum Alter von 60 fiktiv hochgerechnet.


    Auch ich bin wirklich krank. 2x die Woche Chemo, das muss man erst einmal wegstecken können. Ich spreche doch nicht von ganztags berufstätig, sondern von teilweise berufstätig. So 10 Stunden die Woche oder so als Einstieg, freie Zeiteinteilung. Ich suchte z.B. neulich eine Haushaltshilfe in meinem pflegeleichten Haushalt. 10 € die Stunde, 8 Stunden die Woche, Fensterputzer ist zusätzlich da. Ordentlich angemeldet, wie es sich gehört. Da gab es niemanden. Die einen erzählten dem Job-Center, sie seien zu krank, um auch nur eine Stunde zu arbeiten. Die anderen kamen zum Vorstellungsgespräch leicht angeheitert, verspätet, mit unverschämten Zusatzforderungen. Ergebnis: jetzt reinigt bei mir eine professionelle Firma. Hätte auch anders laufen können.


    Wenn hier in dem Fall schon seit Jahren ALG II bezogen wird, dann ist die Lady auch über Jahre zumindest eingeschränkt erwerbsfähig gewesen. Denn nach 6 Monaten Erwerbsunfähigkeit ist der Fall an das Sozialamt zwecks Umstellung auf Grundsicherung abzugeben.


    Was mich interessiert: wie lange will die Gute denn vom Mann versorgt werden? Die Zeiten einmal Arztfrau, immer Arztfrau sind schon lange vorbei. Lass den Unterhalt noch für 2 oder 3 Jahre durchsetzbar sein. Dann wird er aber im Gegenzug Beteiligung an den Hauskosten verlangen. Und die bekommt er dann auch.


    Und - hätte die Gute während der Ehe gearbeitet, so hätte sie vor Erkrankung die 5-Jahresgrenze erreicht. Sie hätte unter der Berechnung der fiktiven Rente mit 60 eine EM-Rente erhalten können. Aber so? Sie wird dauerhaft ein Sozialfall bleiben, mit der Haltung. Und der Ex wird nicht dauerhaft bezahlen müssen, weil keine ehebedingten Nachteile vorliegen. Allenfalls einige wenige Jahre kann sie ihn ärgern, und darum scheint es ja primär zu gehen.


    Herzlichst


    TK

    Hallo Bleu,


    Tja, ich habe halt bis wenige Tage vor der Geburt meiner Kinder gearbeitet, und 8 Wochen hinterher wieder angefangen. Interessant war, dass die Männer in meinem Umfeld das akzeptierten, eher die Frauen von Rabenmutter sprachen. Und ich wundere mich immer wieder, mit welcher Selbstverständlichkeit (auch in diesem Fall hier) davon ausgegangen wird, dass "Frau" xy Zeit nach einer Geburt zu Hause bleiben muss, und dass sie sich selbstverständlich auch nach den Fristen um "die Aufzucht der Brut" kümmern. Dieses Konzept funktioniert doch schon seit mindestens 20 Jahren nicht mehr.


    Hier im Fall macht mich auch die Geschichte mit dem Haus etwas stutzig. Das Haus wurde vor 10 Jahren gekauft, seitdem wurde abbezahlt und jetzt soll es weniger wert sein als der Kredit, der damals gewährt wurde? Banken sind nicht die barmherzigen Samariter. Die prüfen doch vorab sehr genau, was so ein Haus wert ist.


    Und der Mann hat bis jetzt ja offensichtlich alles für das Haus bezahlt, also auch den Anteil der Frau. Hat das Haus unterhalten (Steuern, Versicherungen), also auch zur Eigentumsbildung der Frau beigetragen. Dass dazu keine Lust besteht, das ist doch nachvollziehbar, oder? Ich denke mal, dass er langfristig "mein" Konzept verfolgt. Macht ja auch Sinn.


    Die Kinder sind älter als 3 Jahre. Dies bedeutet, die Frau kann arbeiten, bliebe nur die Frage der ehebedingten Nachteile zu klären. Krankheit schließt das schon einmal aus. Und dann kommt noch die Unterbrechung der Unterhaltskette dazu. Ich finde es schon interessant, dass jemand im jungen Alter hier die permanente Versorgung durch den Ex anstrebt. Sie kann offensichtlich Häuser räumen, Auto fahren, aber ist nicht mal in der Lage, für einige wenige Stunden am Tag für sich selbst finanziell zu sorgen? Das ganze zukünftige Lebenskonzept ist darauf ausgerichtet, von irgendwo her finanziert zu werden? Ach ja, ich habe einen GDB von 100, arbeite aber ganztags.


    Normalerweise wendet sich das Job-Center in so Fällen an den möglichen zum Unterhalt Verpflichteten. Wenn das hier nicht geschieht, dann wird das auch seine Gründe haben. Und- woher weiss die Frau denn, was der Mann netto derzeit hat? Hat sie die Steuerklasse, die Einkommensbereinigung berücksichtigt? Das Finanzamt? Die berufsbedingten Aufwendungen und andere abzugsfähigen Posten? Alles sauber durchgerechnet? Und zwar aktuell, nicht mit Steuerklasse 3 die vor vielen Jahren existierte.


    Sicherlich wird die Frau PKH bekommen. Bitte aber berücksichtigen, dass im Falle des Verlierens des Unterhaltsverfahrens zwar der eigene Anwalt von uns allen bezahlt wird, nicht jedoch der gegnerische. Das Prozessrisiko trägt sie also doch mit.


    Und – Hass und Neid sind schlechte Ratgeber. Sie machen krank! Konzentrier dich auf deine Zukunft, gestalte selbst. Und sieh zu, dass du zumindest stundenweise arbeitest. Das wird dir auch mental helfen. Wirklich, glaub es mir mal.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Schulden haben mit der Teilungsversteigerung gar nichts zu tun. Was hier läuft, das hab ich seinerzeit auch gemacht (erfolgreich!). Ich hab im Einvernehmen mit der Bank die Rate nicht mehr bezahlt. Die Zwangsversteigerung wurde eingeleitet von der Bank. Im ersten Termin ersteigerte niemand das Haus, im zweiten Termin ich dann für "nen Appel und ein Ei." Der Versteigerungserlös ging in die Schuldentilgung, den Rest hab ich quasi in die eigene Tasche abgezahlt und nicht mehr für die Eigentumsbildung meines Ex investiert. War für mich wirtschaftlich gesehen der Erfolg schlechthin.


    Unter diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, sich mit dem Mann auf einen freihändigen Verkauf zu einigen, wenn er denn will. Denn für ihn ist der Weg, den ich beschrieben habe, wirtschaftlich gesehen günstiger.


    Das mit dem Unterhalt sehe ich eher skeptisch. Die Unterhaltskette ist unterbrochen. Außerdem scheint die Frau ja arbeiten zu können, ansonsten würde sie Grundsicherung und kein ALG II bekommen. Und bitte nicht vergessen, dass Männe ja über lange Zeit zu ihrer Eigentumsbildung beigetragen hat. Und 60.000 € Schulden bei einer Immobilie, das kommt mir wirklich nicht so furchtbar viel vor. Das ist doch beim Gehalt des Mannes darstellbar. Nur, warum soll er für die Eigentumsbildung von ihr beitragen? Wer wohnt eigentlich in dem Haus?


    Herzlichst


    TK

    Tja Drilling, ich habe nicht geschrieben, dass es einfach ist. Aber es geht. Und ich halte es für völlig unverantwortlich den Kindern gegenüber, diese dieser Problematik auszusetzen. Da kommen dann schon mal Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter auf. Wenn man Kinder hat, dann trägt man auch Verantwortung. Die können sich nämlich nicht helfen. Nicht zum Anwalt gehen und eine quasi Gratisberatung bekommen, nicht ins Frauenhaus gehen, nicht zu Pro Familia, Caritas, Jugendamt oder Diakonie, zum weissen Ring, kein Gewaltschutzgesetz. Die sind ihren Eltern ausgeliefert. Und die Mutter hat eine Garantenstellung gegenüber den Kindern. Wenn sie diese nicht ausfüllt im Sinne der Kinder, wird der Staatsanwalt zu prüfen haben, ob sie sich nicht auch strafbar macht.


    Ach ja, ich hab damals meine Kinder an die Hand genommen und bin mit dem, was wir auf dem Leib hatten, aus dem Haus gegangen. Und damals gab es noch kein ALG II, kaum Frauenhäuser, kaum weitere Beratungsstellen. Ich musste es alleine schaffen. Und es hat funktioniert. Es geht, wenn man nur will. Und wenn man eigene Bequemlichkeit und psychische Befindlichkeit nicht über die der Kinder stellt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nun erst einmal Mut. Und nicht alle (vermeintlichen) Probleme gleichzeitig lösen wollen. Das klappt nicht und ist auch völlig überflüssig. Erster Schritt ist, mit dem örtlichen Frauenhaus Kontakt aufzunehmen. Die haben normalerweise Kooperationsfrauenhäuser, die dann die Betroffenen "austauschen." Das sollte geklärt sein, kann man auch vorab tun. Die Frau sollte schon jetzt einen Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen. Geht mit Beratungsschein vom Amtsgericht für 15 €. Ist also darstellbar. Und dann sieht man weiter.


    Kein Gericht wird ohne triftigen Grund drei so kleine Kinder von der Mutter wegnehmen, mal davon ausgehend, dass der Vater den ganzen Tag arbeitet und die Mutter die Hauptbezugsperson ist. Und für eine Sorgerechtsregelung ist doch im Augenblick überhaupt kein Grund da. Wozu? Entscheidungen des täglichen Lebens trägt die Mutter ohnehin alleine, und für so kleine Kinder bedarf es doch keiner weiteren Entscheidungen.


    Ich staune allerdings immer wieder, wie es passieren kann, dass man von so einem Ungeheuer auch noch drei Kinder bekommt. Und ich staune auch, dass man nach Misshandlungen, die die Kinder ja auch mitbekommen, noch bei diesem Ungeheuer bleibt. Wenn denn die Kinder das Ein und Alles für die Frau sind, dann nimmt sie die Kinder an die Hand und geht. Eben weil sie die Kinder so sehr lebt. Und wartet nicht, bis wieder was passiert. Im Interesse der Kinder. Basta.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    vielleicht mal ein Hinweis: so ein Heimplatz kostet monatlich etwa 3000 bis 4000 €. Da überprüft das Jugendamt schon sehr genau, ob die Heimunterbringung erforderlich ist. Und es ist auch gehalten, so viel wie möglich wieder rein zu holen, denn der Rest, der wird von uns allen, also vom Steuerzahler getragen. Angesichts dieser Kosten ist es für den Vater ziemlich einerlei, ob die Mutter auch beiträgt oder nicht. Da wir uns hier auch im öffentlichen Recht bewegen, können Zahlungen der Mutter nicht zu einer Reduzierung des Unterhalts des Vaters führen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nochmals, dass sich Gutachter von der AfA irren, das ist sehr unwahrscheinlich. Wir haben unzählige Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig, in denen die AfA trotz eindeutiger Gutachten sich weigert, eine Umschulung zu finanzieren.


    Und wieso sollte der Interessenvertreter des Kindes die Möglichkeit haben, irgend etwas gegenüber deinem Mann anzuordnen? Das wäre doch so, als ob der Anwalt deines Mannes dich, weil es der Mann so will, zwangsuntersuchen lassen könnte. Das geht doch gar nicht. Wirklich nicht. So Standartfälle können die Jugendämter doch gut bearbeiten. Da ist auch niemand ratlos, d.h. die wissen schon, wie sie vorgehen müssen. Und wenn die nicht zur Klage raten, dann scheint da doch ein erhebliches Prozessrisiko zu sein.


    Immerhin, du bekommst Unterhaltsvorschuss. Inkl. Kindergeld entspricht das ja dem Betrag, der nach der Düsseldorfer Tabelle in der Klasse 1 zu zahlen ist. Damit kann man doch ganz gut überbrücken. Bis der Vater fertig ist. Denn ewige Studenten, die gibt es schon lange nicht mehr.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nochmals: Hausarzt langt da nicht. Da liegen Gutachten vor, abgekartetes Spiel ist praktisch ausgeschlossen, es sei denn, er würde Gutachter bestechen (mit was?) und die Gutachter würden zusätzlich noch ihre Zulassung verlieren. So viele Millionen stehen dem Mann mit Sicherheit nicht zur Verfügung, oder? Und dann noch die Überprüfung durch die AfA, auch die müssen genau überprüfen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    man kann sich nicht einfach "arbeitsunfähig" schreiben lassen. Wenn das der Fall ist, dann liegt eine Begutachtung schon vor. Andernfalls würde eine "Umschulung" von der Agentur für Arbeit nicht gefördert werden.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt bei so einem simplen Fall ratlos ist. Diese Fälle kommen doch täglich zu tausenden vor. Und Unterhaltsvorschuss gibt es nicht wegen Ratlosigkeit, sondern immer, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete nicht zahlt und das Kind unter 12 ist für maximal 72 Monate. Wieso sollte es nicht sein können, dass jemand, der offensichtlich in seinem Job nicht mehr arbeiten kann (klassisches Beispiel: plötzliche Mehlallergie beim Bäcker), sich in einen neuen Job "umschulen" lässt?


    Wenn ein Titel vorhanden ist, dann kann trotzdem vollstreckt werden. Wenn kein Titel vorhanden ist, dann kann man beim Familiengericht einen erstreiten, allerdings trägt man auch das Risiko, dass man das Verfahren verliert und auf den Kosten der Gegenseite hängen bleibt.


    @ chico: ganz kleine Korrektur. Das Arbeitsamt kann in Einzelfällen auch ein Studium fördern, quasi als dringend erforderliche Umschulungsmaßnahme.


    Herzlichst


    TK

    Liebe Emma,


    deine Anfrage war so schwammig, dass ich lange überlegt habe, ob ich überhaupt antworten kann. Und ohne genaue Angaben kann man nun mal nur ungenau antworten. So was kommt eben von so was.


    Außerdem hast du eine Antwort hinsichtlich der Steuerfrage bekommen. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen hast du gar nicht gefragt, sondern nur festgestellt, dass die zum Einkommen gehören. Und mein Hinweis darauf, dass man zunächst klären muss, ob ehebedingte Nachteile vorhanden sind, erst dann überhaupt zu einer Berechnung kommt, wobei die Einkommen zu bereinigen sind, hast du entweder nicht gelesen oder nicht kapiert.


    Auf Fragen, die man nicht stellt, kann man keine Antwort erwarten. Abgesehen davon, wir machen das hier ehrenamtlich in unserer Freizeit. Erwarten kann man etwas von einem Anwalt, den man bezahlt und der im Besitz aller Unterlagen und Infos ist. Alles klar?


    TK

    Hi,


    hier muss doch unterschieden werden.


    1. Du hast ein Steuerproblem. Natürlich kann man für ein Jahr, in welchem man zwingend zusammen zu veranlagen ist, nicht einfach eine separate Steuererklärung abgeben. Das ist ein Problem zwischen dir und dem Finanzamt. Und über die Säumnis, da ist dann ja ein Verfahren anhängig, da wird dann entschieden werden, wer was warum zu vertreten hat.


    2. Unterhalt: es geht nicht darum, wann du wie viel arbeiten kannst ( so ist deine Formulierung wohl zu verstehen?), sondern darum, wie viel du verdienst, wie viel der Ex-Mann verdient. Und dann sind die Einkommen zu bereinigen. Und wenn dann noch eine Differenz zwischen deinem Einkommen und dem des Ehemannes ist, erst dann stellt sich die Frage nach ehebedingten Nachteilen. Wenn die nicht da sind, dann musst du für dich selbst sorgen.


    3. Was der Ex-Mann will, das können wir hier nicht beurteilen. Weil - ich habe meine Kristallkugel gerade ausgeliehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, aus welcher hervor geht, was Kinder in etwa so kosten. Die Untersuchung ist zwar inzwischen etwa 8 Jahre alt, trotzdem, man kam schon bei kleinen Kindern inkl. Miete, Heizung u.s.w. auf etwa 400 € im Monat. Preiswerter sind Kinder seitdem nicht geworden.


    Und nun zur Berechnung. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile anteilig (je nach Verdienst) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird aber auch voll angerechnet, nicht nur anteilig. Und das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das kann seinen Anteil auch in Naturalien leisten. Steht so im BGB.


    Die erste Frage ist also, wie viel Unterhalt die Eltern überhaupt noch zahlen müssen, und dann muss geschaut werden, wie die Kosten des Kindes sind (Miete, Nebenkosten, Strom, u.s.w.) . Wenn man das alles ermittelt hat, dann kann man anfangen, zu rechnen.


    Herzlichst


    TK