Beiträge von timekeeper

    Hi,


    die Schulden haben mit der Teilungsversteigerung gar nichts zu tun. Was hier läuft, das hab ich seinerzeit auch gemacht (erfolgreich!). Ich hab im Einvernehmen mit der Bank die Rate nicht mehr bezahlt. Die Zwangsversteigerung wurde eingeleitet von der Bank. Im ersten Termin ersteigerte niemand das Haus, im zweiten Termin ich dann für "nen Appel und ein Ei." Der Versteigerungserlös ging in die Schuldentilgung, den Rest hab ich quasi in die eigene Tasche abgezahlt und nicht mehr für die Eigentumsbildung meines Ex investiert. War für mich wirtschaftlich gesehen der Erfolg schlechthin.


    Unter diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, sich mit dem Mann auf einen freihändigen Verkauf zu einigen, wenn er denn will. Denn für ihn ist der Weg, den ich beschrieben habe, wirtschaftlich gesehen günstiger.


    Das mit dem Unterhalt sehe ich eher skeptisch. Die Unterhaltskette ist unterbrochen. Außerdem scheint die Frau ja arbeiten zu können, ansonsten würde sie Grundsicherung und kein ALG II bekommen. Und bitte nicht vergessen, dass Männe ja über lange Zeit zu ihrer Eigentumsbildung beigetragen hat. Und 60.000 € Schulden bei einer Immobilie, das kommt mir wirklich nicht so furchtbar viel vor. Das ist doch beim Gehalt des Mannes darstellbar. Nur, warum soll er für die Eigentumsbildung von ihr beitragen? Wer wohnt eigentlich in dem Haus?


    Herzlichst


    TK

    Tja Drilling, ich habe nicht geschrieben, dass es einfach ist. Aber es geht. Und ich halte es für völlig unverantwortlich den Kindern gegenüber, diese dieser Problematik auszusetzen. Da kommen dann schon mal Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter auf. Wenn man Kinder hat, dann trägt man auch Verantwortung. Die können sich nämlich nicht helfen. Nicht zum Anwalt gehen und eine quasi Gratisberatung bekommen, nicht ins Frauenhaus gehen, nicht zu Pro Familia, Caritas, Jugendamt oder Diakonie, zum weissen Ring, kein Gewaltschutzgesetz. Die sind ihren Eltern ausgeliefert. Und die Mutter hat eine Garantenstellung gegenüber den Kindern. Wenn sie diese nicht ausfüllt im Sinne der Kinder, wird der Staatsanwalt zu prüfen haben, ob sie sich nicht auch strafbar macht.


    Ach ja, ich hab damals meine Kinder an die Hand genommen und bin mit dem, was wir auf dem Leib hatten, aus dem Haus gegangen. Und damals gab es noch kein ALG II, kaum Frauenhäuser, kaum weitere Beratungsstellen. Ich musste es alleine schaffen. Und es hat funktioniert. Es geht, wenn man nur will. Und wenn man eigene Bequemlichkeit und psychische Befindlichkeit nicht über die der Kinder stellt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nun erst einmal Mut. Und nicht alle (vermeintlichen) Probleme gleichzeitig lösen wollen. Das klappt nicht und ist auch völlig überflüssig. Erster Schritt ist, mit dem örtlichen Frauenhaus Kontakt aufzunehmen. Die haben normalerweise Kooperationsfrauenhäuser, die dann die Betroffenen "austauschen." Das sollte geklärt sein, kann man auch vorab tun. Die Frau sollte schon jetzt einen Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen. Geht mit Beratungsschein vom Amtsgericht für 15 €. Ist also darstellbar. Und dann sieht man weiter.


    Kein Gericht wird ohne triftigen Grund drei so kleine Kinder von der Mutter wegnehmen, mal davon ausgehend, dass der Vater den ganzen Tag arbeitet und die Mutter die Hauptbezugsperson ist. Und für eine Sorgerechtsregelung ist doch im Augenblick überhaupt kein Grund da. Wozu? Entscheidungen des täglichen Lebens trägt die Mutter ohnehin alleine, und für so kleine Kinder bedarf es doch keiner weiteren Entscheidungen.


    Ich staune allerdings immer wieder, wie es passieren kann, dass man von so einem Ungeheuer auch noch drei Kinder bekommt. Und ich staune auch, dass man nach Misshandlungen, die die Kinder ja auch mitbekommen, noch bei diesem Ungeheuer bleibt. Wenn denn die Kinder das Ein und Alles für die Frau sind, dann nimmt sie die Kinder an die Hand und geht. Eben weil sie die Kinder so sehr lebt. Und wartet nicht, bis wieder was passiert. Im Interesse der Kinder. Basta.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    vielleicht mal ein Hinweis: so ein Heimplatz kostet monatlich etwa 3000 bis 4000 €. Da überprüft das Jugendamt schon sehr genau, ob die Heimunterbringung erforderlich ist. Und es ist auch gehalten, so viel wie möglich wieder rein zu holen, denn der Rest, der wird von uns allen, also vom Steuerzahler getragen. Angesichts dieser Kosten ist es für den Vater ziemlich einerlei, ob die Mutter auch beiträgt oder nicht. Da wir uns hier auch im öffentlichen Recht bewegen, können Zahlungen der Mutter nicht zu einer Reduzierung des Unterhalts des Vaters führen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nochmals, dass sich Gutachter von der AfA irren, das ist sehr unwahrscheinlich. Wir haben unzählige Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig, in denen die AfA trotz eindeutiger Gutachten sich weigert, eine Umschulung zu finanzieren.


    Und wieso sollte der Interessenvertreter des Kindes die Möglichkeit haben, irgend etwas gegenüber deinem Mann anzuordnen? Das wäre doch so, als ob der Anwalt deines Mannes dich, weil es der Mann so will, zwangsuntersuchen lassen könnte. Das geht doch gar nicht. Wirklich nicht. So Standartfälle können die Jugendämter doch gut bearbeiten. Da ist auch niemand ratlos, d.h. die wissen schon, wie sie vorgehen müssen. Und wenn die nicht zur Klage raten, dann scheint da doch ein erhebliches Prozessrisiko zu sein.


    Immerhin, du bekommst Unterhaltsvorschuss. Inkl. Kindergeld entspricht das ja dem Betrag, der nach der Düsseldorfer Tabelle in der Klasse 1 zu zahlen ist. Damit kann man doch ganz gut überbrücken. Bis der Vater fertig ist. Denn ewige Studenten, die gibt es schon lange nicht mehr.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nochmals: Hausarzt langt da nicht. Da liegen Gutachten vor, abgekartetes Spiel ist praktisch ausgeschlossen, es sei denn, er würde Gutachter bestechen (mit was?) und die Gutachter würden zusätzlich noch ihre Zulassung verlieren. So viele Millionen stehen dem Mann mit Sicherheit nicht zur Verfügung, oder? Und dann noch die Überprüfung durch die AfA, auch die müssen genau überprüfen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    man kann sich nicht einfach "arbeitsunfähig" schreiben lassen. Wenn das der Fall ist, dann liegt eine Begutachtung schon vor. Andernfalls würde eine "Umschulung" von der Agentur für Arbeit nicht gefördert werden.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt bei so einem simplen Fall ratlos ist. Diese Fälle kommen doch täglich zu tausenden vor. Und Unterhaltsvorschuss gibt es nicht wegen Ratlosigkeit, sondern immer, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete nicht zahlt und das Kind unter 12 ist für maximal 72 Monate. Wieso sollte es nicht sein können, dass jemand, der offensichtlich in seinem Job nicht mehr arbeiten kann (klassisches Beispiel: plötzliche Mehlallergie beim Bäcker), sich in einen neuen Job "umschulen" lässt?


    Wenn ein Titel vorhanden ist, dann kann trotzdem vollstreckt werden. Wenn kein Titel vorhanden ist, dann kann man beim Familiengericht einen erstreiten, allerdings trägt man auch das Risiko, dass man das Verfahren verliert und auf den Kosten der Gegenseite hängen bleibt.


    @ chico: ganz kleine Korrektur. Das Arbeitsamt kann in Einzelfällen auch ein Studium fördern, quasi als dringend erforderliche Umschulungsmaßnahme.


    Herzlichst


    TK

    Liebe Emma,


    deine Anfrage war so schwammig, dass ich lange überlegt habe, ob ich überhaupt antworten kann. Und ohne genaue Angaben kann man nun mal nur ungenau antworten. So was kommt eben von so was.


    Außerdem hast du eine Antwort hinsichtlich der Steuerfrage bekommen. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen hast du gar nicht gefragt, sondern nur festgestellt, dass die zum Einkommen gehören. Und mein Hinweis darauf, dass man zunächst klären muss, ob ehebedingte Nachteile vorhanden sind, erst dann überhaupt zu einer Berechnung kommt, wobei die Einkommen zu bereinigen sind, hast du entweder nicht gelesen oder nicht kapiert.


    Auf Fragen, die man nicht stellt, kann man keine Antwort erwarten. Abgesehen davon, wir machen das hier ehrenamtlich in unserer Freizeit. Erwarten kann man etwas von einem Anwalt, den man bezahlt und der im Besitz aller Unterlagen und Infos ist. Alles klar?


    TK

    Hi,


    hier muss doch unterschieden werden.


    1. Du hast ein Steuerproblem. Natürlich kann man für ein Jahr, in welchem man zwingend zusammen zu veranlagen ist, nicht einfach eine separate Steuererklärung abgeben. Das ist ein Problem zwischen dir und dem Finanzamt. Und über die Säumnis, da ist dann ja ein Verfahren anhängig, da wird dann entschieden werden, wer was warum zu vertreten hat.


    2. Unterhalt: es geht nicht darum, wann du wie viel arbeiten kannst ( so ist deine Formulierung wohl zu verstehen?), sondern darum, wie viel du verdienst, wie viel der Ex-Mann verdient. Und dann sind die Einkommen zu bereinigen. Und wenn dann noch eine Differenz zwischen deinem Einkommen und dem des Ehemannes ist, erst dann stellt sich die Frage nach ehebedingten Nachteilen. Wenn die nicht da sind, dann musst du für dich selbst sorgen.


    3. Was der Ex-Mann will, das können wir hier nicht beurteilen. Weil - ich habe meine Kristallkugel gerade ausgeliehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, aus welcher hervor geht, was Kinder in etwa so kosten. Die Untersuchung ist zwar inzwischen etwa 8 Jahre alt, trotzdem, man kam schon bei kleinen Kindern inkl. Miete, Heizung u.s.w. auf etwa 400 € im Monat. Preiswerter sind Kinder seitdem nicht geworden.


    Und nun zur Berechnung. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile anteilig (je nach Verdienst) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird aber auch voll angerechnet, nicht nur anteilig. Und das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das kann seinen Anteil auch in Naturalien leisten. Steht so im BGB.


    Die erste Frage ist also, wie viel Unterhalt die Eltern überhaupt noch zahlen müssen, und dann muss geschaut werden, wie die Kosten des Kindes sind (Miete, Nebenkosten, Strom, u.s.w.) . Wenn man das alles ermittelt hat, dann kann man anfangen, zu rechnen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du, das kann hier niemand sagen. Kommt darauf an, um was man sich so alles streitet, also, um jedes Häkeldeckchen von Ur-Oma, u.s.w.


    Ich würde zum Anwalt meines Vertrauens gehen, zuschauen, dass ich eine Ratenzahlungsvereinbarung hin bekomme (das geht bei fast allen Anwälten) und den professionellen Rat in Anspruch nehmen. Und nach den Kosten fragen, wobei der Anwalt die auch im Augenblick nur schätzen kann.


    Nach meiner Erfahrung ist alles teurer, am Ende, wenn man gerade an dieser Ecke spart. Tu es nicht!


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mein dringender Rat ist, s o f o r t einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen. Der wird (erster Schritt) die Ehefrau auffordern, sich was eigenes zu suchen. Wie sie das managed, das ist ihr Problem. Wenn sie nicht auszieht, dann ist eben bei Gericht die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung zu beantragen. Auch da sehe ich wenig Probleme.


    Nur, allein bekommst du das nicht hin. Lass dir von Profis helfen!


    Hast du denn schon mal mit ihr über deine Absichten gesprochen?


    Herzlichst


    TK