Hi,
hier muss doch unterschieden werden.
1. Du hast ein Steuerproblem. Natürlich kann man für ein Jahr, in welchem man zwingend zusammen zu veranlagen ist, nicht einfach eine separate Steuererklärung abgeben. Das ist ein Problem zwischen dir und dem Finanzamt. Und über die Säumnis, da ist dann ja ein Verfahren anhängig, da wird dann entschieden werden, wer was warum zu vertreten hat.
2. Unterhalt: es geht nicht darum, wann du wie viel arbeiten kannst ( so ist deine Formulierung wohl zu verstehen?), sondern darum, wie viel du verdienst, wie viel der Ex-Mann verdient. Und dann sind die Einkommen zu bereinigen. Und wenn dann noch eine Differenz zwischen deinem Einkommen und dem des Ehemannes ist, erst dann stellt sich die Frage nach ehebedingten Nachteilen. Wenn die nicht da sind, dann musst du für dich selbst sorgen.
3. Was der Ex-Mann will, das können wir hier nicht beurteilen. Weil - ich habe meine Kristallkugel gerade ausgeliehen.
Herzlichst
TK