Beiträge von timekeeper

    Hi,


    hier muss doch unterschieden werden.


    1. Du hast ein Steuerproblem. Natürlich kann man für ein Jahr, in welchem man zwingend zusammen zu veranlagen ist, nicht einfach eine separate Steuererklärung abgeben. Das ist ein Problem zwischen dir und dem Finanzamt. Und über die Säumnis, da ist dann ja ein Verfahren anhängig, da wird dann entschieden werden, wer was warum zu vertreten hat.


    2. Unterhalt: es geht nicht darum, wann du wie viel arbeiten kannst ( so ist deine Formulierung wohl zu verstehen?), sondern darum, wie viel du verdienst, wie viel der Ex-Mann verdient. Und dann sind die Einkommen zu bereinigen. Und wenn dann noch eine Differenz zwischen deinem Einkommen und dem des Ehemannes ist, erst dann stellt sich die Frage nach ehebedingten Nachteilen. Wenn die nicht da sind, dann musst du für dich selbst sorgen.


    3. Was der Ex-Mann will, das können wir hier nicht beurteilen. Weil - ich habe meine Kristallkugel gerade ausgeliehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, aus welcher hervor geht, was Kinder in etwa so kosten. Die Untersuchung ist zwar inzwischen etwa 8 Jahre alt, trotzdem, man kam schon bei kleinen Kindern inkl. Miete, Heizung u.s.w. auf etwa 400 € im Monat. Preiswerter sind Kinder seitdem nicht geworden.


    Und nun zur Berechnung. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile anteilig (je nach Verdienst) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird aber auch voll angerechnet, nicht nur anteilig. Und das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das kann seinen Anteil auch in Naturalien leisten. Steht so im BGB.


    Die erste Frage ist also, wie viel Unterhalt die Eltern überhaupt noch zahlen müssen, und dann muss geschaut werden, wie die Kosten des Kindes sind (Miete, Nebenkosten, Strom, u.s.w.) . Wenn man das alles ermittelt hat, dann kann man anfangen, zu rechnen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du, das kann hier niemand sagen. Kommt darauf an, um was man sich so alles streitet, also, um jedes Häkeldeckchen von Ur-Oma, u.s.w.


    Ich würde zum Anwalt meines Vertrauens gehen, zuschauen, dass ich eine Ratenzahlungsvereinbarung hin bekomme (das geht bei fast allen Anwälten) und den professionellen Rat in Anspruch nehmen. Und nach den Kosten fragen, wobei der Anwalt die auch im Augenblick nur schätzen kann.


    Nach meiner Erfahrung ist alles teurer, am Ende, wenn man gerade an dieser Ecke spart. Tu es nicht!


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mein dringender Rat ist, s o f o r t einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen. Der wird (erster Schritt) die Ehefrau auffordern, sich was eigenes zu suchen. Wie sie das managed, das ist ihr Problem. Wenn sie nicht auszieht, dann ist eben bei Gericht die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung zu beantragen. Auch da sehe ich wenig Probleme.


    Nur, allein bekommst du das nicht hin. Lass dir von Profis helfen!


    Hast du denn schon mal mit ihr über deine Absichten gesprochen?


    Herzlichst


    TK