Hi,
es ist nun mal so, dass die Ehe nicht nur Vorteile bringt, sondern auch Nachteile. Dazu gehört die Fürsorgepflicht füreinander, die nicht automatisch mit der Trennung aufhört. Und, es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für eine (begrenzte) Unterhaltszahlung an den Ex/die Ex rechtfertigt.
Ich werde noch substantiierter auf die Sache eingehen, wenn ich weiß, wie lange ihr verheiratet seid, und ob die Scheidung schon bei Gericht ist und wie die genauen Anträge lauten.
Wir tröseln das dann auf, und dass weißt du, wo du stehst. Das macht alles viel leichter, glaub es mir mal.
TK