Beiträge von timekeeper

    Hi,


    es ist nun mal so, dass die Ehe nicht nur Vorteile bringt, sondern auch Nachteile. Dazu gehört die Fürsorgepflicht füreinander, die nicht automatisch mit der Trennung aufhört. Und, es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für eine (begrenzte) Unterhaltszahlung an den Ex/die Ex rechtfertigt.


    Ich werde noch substantiierter auf die Sache eingehen, wenn ich weiß, wie lange ihr verheiratet seid, und ob die Scheidung schon bei Gericht ist und wie die genauen Anträge lauten.


    Wir tröseln das dann auf, und dass weißt du, wo du stehst. Das macht alles viel leichter, glaub es mir mal.


    TK

    Hi,


    irgendwie habe ich kein gutes Gefühl bei der Sache. Kein Verfahren wird schneller durchgezogen, weil du die Hälfte der gegnerischen Anwaltskosten übernimmst. Ein Verfahren wird dann entschieden, wenn es entscheidungsreif ist. Und nein, du kannst gar keine Anträge stellen. Und ob ein Verzicht auf Trennungsunterhalt wirksam ist, müsste auch ein Fachmann überprüfen.


    Gauss, dumme Frage: warum soll der Noch-Ehemann auf zig Tausende von Unterhalt verzichten, da kommt schnell ein 5-stelliger Betrag zustande, um einen 4-stelligen Betrag im unteren Bereich zu sparen?


    Die Sache ist so, wie sie sich hier darstellt, überhaupt nicht stimmig. Ich kann nur warnen.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen, hier im Forum bei uns.


    Ich würde die Verpflichtung zur hälftigen Kostenübernahme nicht unterschreiben. Er will die Scheidung, dann soll er auch die damit einhergehenden Kosten übernehmen. Im übrigen weißt Du ja auch nicht, ob Du nicht doch wegen der offenen Unterhaltsfrage letztlich einen eigenen Anwalt benötigst. Dann finanzierst Du den eigenen Anwalt und den Deines Mannes? Das muss doch nun wirklich nicht sein. Dazu noch folgende Überlegung: viele Betroffene, die so etwas tun, scheuen sich dann, noch einen eigenen Anwalt zu nehmen. Sie glauben, weil sie den gegnerischen Anwalt mit bezahlen, wäre der auch ihr eigener Interessenvertreter. Dem ist aber nicht so.


    Also, er soll seinen Anwalt alleine zahlen. Die Unterhaltsberechnung kannst Du alleine überprüfen, wenn sie denn vorliegt, worauf zu achten ist, da helfen wir dir hier auch weiter. Und, wir sagen dir auch, wann es sinnvoll ist, einen eigenen Anwalt zu nehmen. Denn, wenn du in dem Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten bist, kannst du auch keine eigenen Anträge stellen. Das musst du einfach wissen.


    TK

    Hi,


    Gauss hat richtig berechnet. Das JA kam auf die Berechnung für das Schulkind. Und das ändert sich ja jetzt in ein paar Monaten. Ob das JA seinerzeit zutreffend gerechnet hat, das wissen wir hier nicht. Also, ob die Basis für die neue Berechnung okay ist.


    Wenn das Kind 18 ist, ist grundsätzlich neu zu rechnen, dann ändert sich vieles.


    Bitte noch eines berücksichtigen: das JA hat berechnet, daraus schließe ich, dass auch ein Titel in der Welt ist. Der sollte dem Unterhaltsschuldner herausgegeben werden, damit da der materiell rechtlich nicht zustehende Betrag nicht vollstreckt werden kann.


    TK

    Hi,


    was Kinder heute so kosten, darüber gibt es Erhebungen. Die Mutter leistet ihren Beitrag nicht nur durch Betreuung, sondern eben auch durch finanziellen Unterhalt. Dass die Mutter offensichtlich eine geordnetere Lebensplanung hat, das hat nichts mit Kindesunterhalt zu tun.


    TK

    Noch in Ergänzung zu GA: in den Unterhaltsstreitigkeiten ist es immer so, dass der zur Zahlung Verpflichtete meint, zu viel zu zahlen, die andere Seite, es sei zu wenig. Und, Ausbildung kann vorübergehend einen Einfluss auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung haben. Allerdings nur, wenn diese letztlich auch schon zum Zeitpunkt der Geburt läuft. Der Klassiker: Schüler, Azubi, Student wird Vater. Klar, der muss seine Ausbildung nicht abbrechen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Aber das alles nach Jahren der Berufsausübung zu starten; sorry, die Kinder sind nicht dazu da, die Ausbildung der Eltern zu finanzieren.


    Bei neuer Verbindung/Verehelichung sinkt abgesehen davon auch der Selbstbehalt. Und ja, man kann innerhalb Europas auf jeden Fall, außerhalb Europas meist auch, grenzübergreifend vollstrecken. Inzwischen sind da die meisten Anwälte recht fit; sind ja keine Einzelfälle mehr. Aber, es gibt in Deutschland auch mindestens zwei Anlaufstellen, die bei Auslandsvollstreckung Hilfe leisten: ein Institut für internationales Familienrecht in Heidelberg und ein Bundesamt in Bonn. Die Mitarbeiter in beiden Einrichtungen machen den ganzen Tag nichts anderes, als zu vollstrecken, und zwar grenzüberschreitend.


    TK

    Hi,


    150 € trägt er bei; d.h., die Mutter finanziert ihn fast ganz, im Augenblick. Außerdem wissen wir immer noch nicht, ob der Verdienst des Sohnes überobligatorisch ist. Und die Mutter hat das Recht, zu entscheiden, ob sie Naturalien leistet oder aber Geld bezahlt, von welchem er ja dann wieder was zurückzahlen muss, eben wegen des Services, den er zu Hause in Anspruch nimmt.


    TK

    Hi,


    kleine Korrektur: das Kindergeld ist nur dann an das Kind weiter zu leiten, wenn das Kind (hier Sohn) nicht im Haushalt der Eltern lebt und auch von den Eltern nicht finanziell unterhalten wird. Allerdings ist das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.


    Der Unterhaltsanspruch des studierenden Sohnes ist aus dem Einkommen beider Eltern zu berechnen. So, wenn dann feststeht, wie die Anteile der Eltern aufzuteilen sind, hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt, die freie Wahl. Es kann mit dem Service "Hotel Mama," verrechnet werden; in welcher Höhe, das ist letztlich Sache der Vereinbarung. Ob der Verdienst des Sohnes überobligatorisch ist, also nicht anrechenbar, das vermag ich hier nicht abzuschätzen.


    Hier muss bei beiden Kindern mal sauber gerechnet werden. Wobei der Sohn volljährig ist, sich also allein um diese Sache kümmern muss; bei der Tochter hilft das Jugendamt unentgeltlich.


    TK

    Hi,


    kleine Korrektur. Die von dir genannte Bestimmung schließt lediglich die Anhörung des Kindes in einer bestimmten Funktion aus. Nicht die grundsätzliche Anhörung.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Auf eine so allgemein gestellte Frage kann man nur genauso allgemein antworten. Jedenfalls war es taktisch vorsichtig formuliert sehr ungeschickt, auf so eine wichtige Frage wie die Organisation der Ferien einfach nicht zu reagieren. Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, ist das durchaus rechtens. Kommt wenigsten für die Restferien in diesem Jahr jetzt zügig in die Puschen.


    TK

    Hi,


    was du da schreibst, ist zwar interessant, aber unerheblich. Wenn meine Tochter glaubt, als Kunstmalerin nur in Paris angemessen ausgebildet werden zu können, gibt es auch keine Alternativen, aber auch keinen Zahlungsanspruch gegen die Eltern. Und wieso eine Absenkung des eigenen Bedarfs nicht in Betracht kommt, auch keine Erklärung. Keine Erklärung, ob ein Titel existiert, wie der ausgestaltet ist, u.s.w.


    Wir wissen, dass ein minderjähriges Kind wo auch immer eine (wohl) private Schule besucht. Dass der Vater was auch immer unterschrieben hat und die Mutter unter 1400 € verdient. Sorry, solange nicht mit substantiierten Angaben gearbeitet wird, bin ich hier raus, alles andere wäre unseriös.


    TK

    Hi,


    herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Nun zur Sache: ich gehe davon aus, dass das Kind volljährig ist. Die erste Frage ist, ob denn beide Eltern dem Besuch dieser Schule mit allen Kostenfolgen zugestimmt haben, und um welchen Betrag handelt es sich monatlich? Gibt es eine preiswertere Alternative?


    So, aber auch der Selbstbehalt ist nicht unbedingt in seiner Höhe in Stein gemeißelt. Er kann durchaus herabgesetzt sein.


    TK