Hi,
ich bewege mich da juristisch gesehen auf dünnem Eis. Aber die klassische Methodenlehre hilft da schon weiter, gerade wenn ich so "wischi/waschi" Auskünfte durcharbeite. Normalerweise schließen sich Wohngeld und andere Unterstützungsleistungen aus. Weil eben in den allgemeinen Sozialleistungen auch der Mietzins enthalten ist. Würde man da jetzt noch Wohngeld drauf satteln wäre das eine doppelte Vergütung. Und eben das System, was ich genannt habe, rausgekickt werden. Das ist die Regel, die ja auch sinnvoll ist. So, jetzt kommen wir zur Ausnahme, die es wohl in NRW gibt. Das Wohngeld wird für bestimmte Konstruktionen ausgeweitet. Wenn man aber bei dem alten Begriff mit seiner Definition bleibt, kann es doch nur bedeuten, dass eben unter bestimmten finanziellen Bedingungen eben beides möglich ist. An der Reihenfolge kann es aber nichts ändern. Dies bedeutet dann, dass Wohngeld eben auf das vorhandene Einkommen aufgestockt wird. Und erst dann die Berechnung von weiteren Unterstützungen - sei es privat oder aber aus sozialen Mitteln kommt.
TK