Hi,
Du hast das System noch nicht so ganz verstanden. Ich versuche es noch mal.
Das Kind hat einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel, deshalb sind zumindest in streitigen Fällen auch Unterhaltstitel in der Welt. So, da gibt es jetzt zwei Kategorien, den statischen und den flexiblen. Letzterer ist eigentlich die Regel. Da ändert sich quasi automatisch bei Änderung der Altersstufe des Kindes oder aber der Düsseldorfer Tabelle automatisch der zu zahlende Betrag; bei statischen Titeln bleibt es beim austitulierten Betrag.
So, jetzt zum nächsten Problemkreis. Es kann sein, dass sich die Verdienstumstände ändern, dann besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Abänderung des Titels. Deshalb ist festgelegt, dass grundsätzlich alle zwei Jahre eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse stattfinden kann. Also ein Anspruch auf Offenlegung besteht. Das ist die Regel.
Nun zur Ausnahme: es kann wesentliche Veränderungen geben, die eine vorherige Überprüfung und Abänderung sinnvoll erscheinen lassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit auf beiden Seiten muss schon eine wesentliche Veränderung eingetreten sein, sei es positiv oder negativ. Der Klassiker ist, dass der Unterhaltszahler dauerhaft erwerbsunfähig wird, also wesentlich weniger verdient. Dann kann er den Titel auch relativ kurzfristig abändern lassen. Umgekehrt muss aber auch möglich sein, bei einer wesentlichen Verbesserung vor Ablauf der zwei Jahre eine Veränderung herbeizuführen. Bleibt die Frage, was wesentlich ist. Ganz sicherlich nicht eine Gehaltserhöhung um ein paar hundert €. Da muss schon eine ganze Menge zusammen kommen, ehe dieser Fall greift. Und eine Mitteilung, der Zahler fahre schon wieder in den Urlaub, gehe teuer essen, das langt mit Sicherheit nicht.
Bleibt die Frage, ob der Verpflichtete eine wesentliche Veränderung mitteilen muss. Ich meine, dass ja, darüber kann man aber streiten, zumindest dann wenn es unterhaltstechnisch wirklich nicht viel ausmacht. Einzelfallentscheidung.
Ich kenne einen Fall, da hat der Verpflichtete als Mangelfall nur 2/3 des Mindestunterhalts zahlen müssen. Und, der Typ gewann tatsächlich im Lotto, und zwar richtig. Das hätte er mitteilen müssen. Oder der "Nebenbei" Student, der nach Studienabschluss dann den Sprung ins Management seiner Firma schaffte.
So, ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer?
TK