Guten Morgen Alice,
na, jetzt sehen wir etwas klarer. Es geht wohl im Augenblick nur um Kindesunterhalt? Zumindest antworte ich jetzt auf dieser Basis.
Grundlage für Unterhalt ist das laufende Einkommen des Verpflichteten, wobei Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, auch Steuerrüczahlungen mit in die Berechnung einfließen. Da man nur schwer in die Zukunft schauen kann, nimmt man die letzten 12 Monate um das laufende Einkommen zu ermitteln. Das ist aber nur eine widerlegbare Vermutung, man vermutet also, dass es auch in der nächsten Zeit so bleibt. Wenn diese Vermutung nicht greift, positiv oder negativ (Arbeitslosigkeit, Krankheit), dann berechnet man auf der Basis der neuen Erkenntnisse indem man das erwartete Geld für die nächsten 12 Monate heranzieht.
Wenn man so das erwartete Jahreseinkommen hat, dividiert man das durch 12, dann hat man das Monatseinkommen.
Die Frage ist jetzt, um welche Faktoren man dieses Einkommen noch unterhaltssenkend bereinigen kann.
Ganz sicherlich nicht um die Kreditrate für einen PKW. Unterhalt des PKWs und Anschaffungskosten sind in der Regel mit der KM-Pauschale abgegolten. Bei den Kosten für ein Zweitstudium tu ich mich auch sehr schwer. Der Verpflichtete scheint ja eine volle Ausbildung haben, sitzt beruflich fest im Sattel, da scheint mir das Studium doch eher den Charakter eines Hobbies zu haben. Abgesehen davon, so viel kann das ja nicht ausmachen. Die Gehaltsgruppen in der Düsseldorfer Tabelle sind ja doch recht groß, so dass eine minimale monatliche Reduzierung/Bereinigung nicht unbedingt relevant sein muss.
So, bei der zusätzlichen Altersvorsorge bin ich überfragt. Bei Beamten ja etwas unüblich.
Grundsätzlich kann natürlich jeder sein unterhaltstechnisch relevantes Einkommen selbst berechnen. Du kannst jetzt eine Gegenrechnung aufmachen; würde ich auf jeden Fall tun, unter Berücksichtigung meiner Ausführungen hier. Und was nicht nachgewiesen ist, das muss auch nicht berücksichtigt werden.
Du kannst insoweit auch eine Beistandsschaft beim Jugendamt für die Kinder einrichten. Dann werden die quasi als Anwalt für die Kinder tätig. Ist gratis, die sorgen auch dafür, dass ein Titel erstellt wird. Allerdings - die Qualität dieses Amtes ist insoweit sehr unterschiedlich. Kann prima sein, aber eben auch nicht. Ist aber gratis und einen Versuch wert.
Mir fällt gerade noch ein: das Kindergeld ist hälftig auf den Unterhalt anzurechnen.
So, ich hoffe, das bringt dich jetzt etwas weiter, und bitte berichte uns, wie es weiter geht.
TK