Hi,
die anderen Kinder müssen genauso versorgt werden, aber nicht besser.
TK
Hi,
die anderen Kinder müssen genauso versorgt werden, aber nicht besser.
TK
Hi,
das kommt dann auf deinen Verdienst an. Und, man darf sich auch nicht künstlich arm machen, dann wird mit einem fiktiven Gehalt gerechnet.
Nochmals ganz klar: wir haben seit Jahrzehnten einen Gleichbehandlungsgrundsatz im deutschen Rechtssystem. Und das ist auch gut so. Nichteheliche Kinder sind keine "Schmuddelkinder" und die Mütter dieser Kinder auch keine "Schmuddelmamas," und was du willst, das ist da relativ uninteressant. Wer keine Kinder will, der darf halt keine zeugen. Jedenfalls ist es ein Unding, die Versorgung dieser Kinder und der Mütter der Allgemeinheit (also uns allen) aufzuhalsen, weil die eigene Lebensplanung anders ist.
TK
Hi,
Bürgergeld und Elterngeld schließen sich aus. Kindergeld fließt ebenfalls in die Berechnung der Höhe des Anspruchs der Mutter mit ein. Und Bürgergeldansprüche sind subsidiär, d.h., sie greifen nur dann, wenn du nicht zahlen musst. Das ist dann der Fall, wenn nach Berücksichtigung der Ansprüche aller Kinder kein Geld für die beiden Mütter übrig bleibt. Insoweit ist edys Einwand durchaus zutreffend, spiegelt also die Rechtslage wieder.
TK
Hi,
das bereinigte Einkommen wird unter den Berechtigten aufgeteilt. D.h., für deine ehelichen Kinder steht dann entsprechend weniger zur Verfügung.
TK
Hi,
ja, du musst zahlen.
TK
Hi,
herzlich willkommen im Forum.
Nee, du täuschst dich nicht.
TK
Guten Morgen edy,
das mit dem Anwalt schreiben wir hier doch alle schon seit Fragestellung incl. Hinweis auf Beratungshilfe. Aber sie will ja keinen Anwalt mandatieren. Sie will keinen Fachmann. Sie will von einer nicht speziell qualifizierten Beratungsstelle, wie auch immer besetzt (vielleicht mit Zauberfeen?) qualifizierte Beratung und Umsetzung dieser Beratung haben. Letzteres dürfen Laien sowieso nicht; aber ihr auch einerlei.
Man jammert, dass man kein Geld hat; lehnt aber wirksame Maßnahmen zur Änderung des Zustandes ab. Wie soll man da helfen? Verstehe ich zumindest mit meinem mäßigen Verstand nicht.
TK
Hi,
es geht doch gar nicht darum, den Kindern was auch immer wegzunehmen. Es geht darum, dich vor dem kompletten Ruin zu bewahren; davon haben nämlich gerade die Kinder gar nichts. Das JA muss gar nichts berücksichtigen. Das JA ist quasi Anwalt der Kinder und bemüht sich, so viel wie möglich für die Kinder raus zu holen. Das ist der Job.
Wieso soll jemand einen erwachsenen Menschen, der verdient, gratis beraten? Verstehe ich nicht so ganz. Du hast die Kiste doch gegen die Wand gefahren.
TK
Hi,
na ja bei Pferden, da hilft ja häufig das Angebot einer Möhre oder eines Apfels; ich fürchte nur, das hilft hier nicht weiter. Die Fragestellerin ist wahrscheinlich ein Fall für Beratungshilfe. Aber auch das sollte sie nicht alleine machen, würde sie wahrscheinlich auch verbaseln. Der Anwalt sollte das ganze Paket in mehrere Einzelfälle aufteilen, damit er wenigstens wirtschaftlich gesehen anfangen kann mit der Arbeit.
Gauss, ist dir eigentlich aufgefallen, dass immer noch wesentliche Angaben trotz Rückfragen fehlen? Sie kann es einfach allein nicht mal ansatzweise einschätzen. Ist kein Vorwurf; einfach Fakt. Da muss nun wirklich ein Fachmann ran. Meine Güte, wenn mein Blinddarm raus muss, mach ich das doch auch nicht alleine, sondern vertraue mich einem Fachmann an.
TK
Hi,
ich glaube die Helfer hier sind sich dahingehend einig, dass du völlig unbelastet von jedweder Sach- und Fachkenntnis bist. Es ist völliger Quatsch, dass man Verfahrenskostenhilfe/Anwaltsfinanzierung nicht bekommt, wenn man sich in einer 2. Ausbildung befindet. Entscheidend sind nur die laufenden Vermögensverhältnisse/Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und dann hasst du so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Das muss sich alles ein Fachmann anschauen.
Du bist auf dem besten Weg bzw. hast es schon teilweise geschafft, dich für die nächsten (gefühlten) 20 Jahre zu ruinieren, mindestens. Und das alles, um die paar Kröten für einen Anwalt zu sparen? Ich fass es nicht.
TK
Gauss, wir sind uns ja hier im Prinzip bei der Einschätzung der Lage einig. Nur, ich rätsele immer noch, was denn nun im Scheidungsverfahren geregelt worden ist, was ja wohl gerade erst vorbei ist. Und wenn da der Unterhalt in der Höhe fixiert worden ist, dann kann man auch nicht gleich hinterher schreien, es sei zu viel. Evtl. ist ja auch eine Privatinsolvenz angesagt; aber wir wissen einfach zu wenig, um auch nur eine ganz grobe Einschätzung abgeben zu können. Und dann kann man auch sehen, ob eine Anwaltsvertretung, die ja auch kostet, sinnvoll ist.
Und der Selbstbehalt kann aus einer Vielzahl von Gründen herabgesetzt sein. Wissen wir nur alles nicht.
TK
Hi,
na ja, aber Betreuung ist ja eben auch ein ein Berechnungsfaktor/Bereinigungsfaktor.
LG
Tk
Morgen Edy,
na ja, die Kinder leben bei ihm; da dürfte der nacheheliche Unterhalt an die Fragestellerin wahrscheinlich nur eine theoretische Größe sein. Sie soll uns doch erst einmal die anderen wichtigen Fakten liefern.
TK
Hi,
herzlich willkommen hier bei uns.
Nun zu Deinem Problem:
Es ist nicht Aufgabe des Jugendamtes, Dich juristisch hinsichtlich Deiner finanziellen Probleme juristisch gratis zu beraten. Das Jugendamt ist hinsichtlich des Unterhalts Interessenvertreter de Kindes, und das wars.
Irgendwie wundere ich mich schon sehr. Ihr seid frisch geschieden und habt die finanziellen Probleme nicht im Rahmen des Scheidungsverfahrens geregelt? Da fehlt mir ehrlich gesagt jedwedes Verständnis. Wie konnte das passieren? Jetzt muss erst einmal sauber gerechnet werden. Wer hat den Kindesunterhalt berechnet; ist dein Einkommen bereinigt worden vor der Berechnung; was sind das für Schulden beim Ex und wie sind die Eigentumsverhältnisse beim Haus?
TK
Hi,
das Forum, in welchem du die Frage auch gestellt hast und da wurde doch erschöpfend geantwortet. Was ist dann noch nicht beantwortet?
TK
Hi,
herzlich willkommen bei uns hier.
Fangen wir mal im dem Zuschlag des Stiefvaters an. Der Stiefvater ist nicht verpflichtet, irgend etwas für das fremde Kind zu leisten. Der Kinderzuschlag ist integrierter Teil seines Einkommens, welches Euch letztlich nichts angeht.
So, nun zu Eurem Problem. Wenn das JA Euch nicht angeschrieben hat, dann haben wir keine offizielle eingerichtete Beistandsschaft (mehr), denn Kennzeichen derselben ist, dass das JA die Interessen des Kindes quasi anwaltlich vertritt. Offensichtlich hat das JA für die Mutter zwei alternative Berechnungen durchgeführt. Eine nach eigenen Kenntnissen und eine unter Herausnahme einiger Bereinigungs/Berücksichtigungsfaktoren. Irgendeine juristische Berücksichtigung entfaltet keines der Schreiben. Es existiert ein Titel, der ist zu bedienen, und damit basta. Das tut der Kindsvater wohl, wenn dann der nächste Nachwuchs da ist, muss neu gerechnet werden.
Welche Bereinigungsfaktoren greifen, das ist individuell zu entscheiden. Das gilt insbesondere bei den Fahrtkosten zum Job. Ganz sicherlich muss er sich keinen anderen Job suchen, das interessiert bei Unterhaltsberechnungen überhaupt nicht. Es interessiert nur, was anrechenbar ist, und da muss man sich den Einzelfall genau anschauen. Du hast im Augenblick eigenes Einkommen, fällst m.E. aus der Berücksichtigung raus.
Lasst den Anwalt seinen Job machen. Der weiß auch, wie im Streitfall das örtliche Gericht hinsichtlich der Bereinigungsfaktoren reagiert.
TK
Nun ja, weil im Nachbarforum die Angaben halt etwas anders waren.
TK
Hi,
ich dachte, die Kinder sind 15, 17 und 20?
TK
Hi,
Großeltern, das ist in der Tat nicht unproblematisch. Es ist so ein wenig eine Lücke, da hat sich in letzter Zeit auch leider nicht viel geändert.
So, nun zur Sache. Die Vollmacht ist wirksam, solange niemand sie widerruft. Also grundsätzlich alles im grünen Bereich. Diese Problematik würde ich im Augenblick vernachlässigen. Ihr braucht auch keine Pflegeerlaubnis, weil ihr nahe Verwandte seid, da ist auch kein Handlungsbedarf. Was bleibt ist der Unterhalt. Das entsprechende Gesetz (SGB VIII) ist eigentlich auf die Beratung von Eltern und Kinder ausgerichtet; nicht aber auf die Beratung/Unterstützung von anderen Personen, also etwa die Großeltern. Das gilt insbesondere, wenn es um Unterhalt geht. Und da auch die Unterhaltsvorschusskasse nur Elternteilen bei Nichtzahlung hilft, könnt ihr da auch nichts geltend machen. Das ist wirklich blöd und m.E. nicht fair.
So, grundsätzlich sind ja Großeltern Verwandte in grader Linie, die auch ihren Enkelkindern gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein können. Das ist häufig ein Argument bei Eurer Konstellation und daraus wird dann hergeleitet, dass es keinen Anspruch gibt. Da Großeltern aber nur subsidiär ihre Enkel finanzieren müssen, gehe ich zumindest davon aus, dass die Eltern die Kinder auch bei euch finanziell unterhalten müssen. Erst, wenn die nicht können, wärt ihr m.E. in der Pflicht.
Diese Rechtsansicht wird m.E. durch eine relativ neue (ein paar Jahre alt) Entscheidung aus Hessen unterstützt, welche festlegte, dass bei Bedarf Großeltern auch eine offizielle Pflegestelle bekommen können, vom Jugendamt eingerichtet, die dann ganz offiziell vom Jugendamt finanziert wird. Das Jugendamt kann sich also nicht auf den Standpunkt stellen, Großeltern seien ohnehin zur finanziellen Unterstützung der Enkelkinder verpflichtet, deshalb gäbe es, auch wenn alle Voraussetzungen für eine Finanzierung einer Fremdbetreuung da seien, kein Geld. Wenn schon diese subsidiäre Fremdfinanzierung greift, dann doch erst recht die der vorrangig zuständigen Eltern.
Zur Berechnung wären dann die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen; wobei es nicht nur um das Einkommen des Vaters geht, sondern auch um das der Mutter. Bei Bedarf erkläre ich das in einem gesonderten Beitrag.
So, ich würde einen Anwalt aufsuchen, der soll überprüfen, wie hoch der Anspruch der Kinder ist, diesen bei beiden Elternteilen geltend machen. Er soll weiter überprüfen, ob die Voraussetzung für die Einrichtung von einer offiziellen Pflegestelle geboten ist. Dann würde das Jugendamt zahlen.
So, das wäre mein Einstieg in die Problematik; ich hoffe, das hilft. Und jetzt kannst du weiter fragen, ich antworte gerne. Ich finde euer Engagement großartig.
TK
Hi,
erst einmal herzlich willkommen bei uns hier.
Du, wir sind schon im Gerichtsverfahren bzw. am Ende des Verfahrens. Da ist das Kind gehört worden. Es steht nur noch die Entscheidung des Gerichts an, also der Verkündungstermin. Hier ging es eher darum, wie es nach dem Gerichtsentscheid weiter geht.
Auf deinen eigenen Fall komme ich etwas später zurück; da will ich noch was nachlesen.
TK