Beiträge von gtom

    Hallo Thomas,


    Wir sind kein Forum, in dem es um die Vermeidung der Zahlung von Kindesunterhalt geht.


    edy


    Das war aber die Frage des TE, er hat nämlich klar gestellt dass er dies (also die Überschreibung des Wohneigentums) nicht machen wird falls er dadurch mehr Unterhalt bezahlen müsse....


    Und genau zu diesem Problem gibt es mehrere legale Möglichkeiten das zu vermeiden und dennoch die Immobilien zu überschreiben.


    Das ist ja keine Vermeidung von Unterhalt...


    Wenn du dir ein Auto kaufst das Umweltfreundlich ist dann vermeidest du ja auch legal eine höhere KFZ Steuer, oder ?


    lg Thomas

    Irgendwie kann ich dem nicht folgen...


    1.) Wieso soll ein Selbständiger grundsätzlich den Mindestunterhalt bezahlen während der "normal" Beschäftigte anhand seiner tatsächlichen Einkünfte berechnet wird ? Meiner Meinung nach ist ein Selbständiger nach den gleichen Maßstäben zu bemessen wie der abhängig Beschäftigte der übrigens auch "Vermögen" aufbauen darf z.b. zur Altersvorsorge und dem hierzu ein Betrag X als angemessen gewertet wird. Voraussetzung für die Anrechnung von solchen Leistungen ist nämlich der Grundsatz dass der Unterhaltspflichtige nicht selbst zum Sozialfall wird wenn z.b. sein Vermögen für das Alter angetastet würde.


    2.) Mit der fiktiven Einkommensberechnung könnte ich leben, ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, Studium abgebrochen und bin seit 32 Jahren nur mit Beteiligungen an Gesellschaften tätig. 12 Jahre habe ich kaum gearbeitet und "Profisport" betrieben wofür ich mittlerweile zu Alt bin... Eine Arbeitsstelle als "Geschäftsführer" oder Profisportler dürfte wohl utopisch sein, verbleibt irgend ein Job als Bauhelfer o.a. womit ich wohl beim Mindestlohn landen würde, mithin also nicht Leistungsfähig wäre zumal das 3te Kind unterwegs ist.


    3.) Die Elternzeit steht auch Müttern zu die Unterhaltspflichtig sind. http://juris.bundesgerichtshof…88&nr=70448&pos=7&anz=515

    Ist es also vermessen wenn ich in diesem Falle auch Elternzeit in Anspruch nehme ? Oder steht das nur Müttern zu und Väter dürfen keine Elternzeit nehmen???


    4.) Die Elternzeit wird durch Zuwendungen meiner Familie finanziert, insofern nehme ich keine Mittel in Anspruch die ggfls den Kindern zustehen würden.


    lg Thomas

    @TK: Das Jugendamt hat dadurch dass es Unterhaltsvorschuss bezahlt einen Auskunftsanspruch. Einen Titel oder ein Urteil zum Unterhalt gibt es bis Dato nicht. Aus den übermittelten Unterlagen (Bilanzen, G+V Rechnungen, Kontoauszügen etc) sollte dann das JA eigentlich die Summe berechnen die ich an das JA zurück zu zahlen habe.


    Der Auskunftsplicht bin ich nachgekommen, das JA hat nun Anhand der Unterlagen Pi mal Daumen errechnet dass ich im 3 Jahres Zeitraum 2014 bis 2016 ca 78tsd + 40tsd + 20tsd Einkünfte hatte. Eine nachvollziehbare Berechnung haben die nicht vorgelegt. Daraus wurden ca 1980€/Monat Netto


    Dem habe ich nun widersprochen. Nach meiner Auffassung dürfen Unterhalts- Nachforderungen die sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum beziehen nur anhand der tatsächlich in dem Wirtschaftsjahr erzielten Einkünfte bemessen werden, also für Forderungen im Jahr 2017 aus den Einkünften 2017.

    In 2017 hatte ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb -6200€, aus Vermietung und Verpachtung 1000 € und aus privaten Veräusserungen 22000€ was ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 9400€ ergibt.


    Davon sind m.E noch die Zinsbelastungen aus den 2017 laufenden Darlehen abzuziehen


    Frage: Ich beabsichtige ab Januar 2020 in Elternzeit zu gehen, wie errechnet sich dann der Unterhalt?


    lg Thomas

    Vlt sollte man eine solche Konstellation weiter denken...


    Es gibt auch die Möglichkeit die Immobilien in eine Gesellschaft zu überführen, ggfls mit privaten Darlehen innerhalb der Familie Väterlicherseits usw...

    Ich würde das einem Fachanwalt für Erb- und Immobilienrecht zusammen mit einem vernünftigen Steuerberater überlassen.


    Beispiel: TE bekommt die Häuser überschrieben, er verunglückt vor dem Tod seiner Eltern dann fällt - ohne weitere Regelung - das Erbe an das Kind und die Ex verwaltet die Häuser. Eine unglückliche Situation für die hinterbliebenen Eltern die zwar ein Wohnrecht haben sich aber mit der Ex auseinandersetzen müssen.


    Es gibt also sehr viele Dinge zu beachten wenn man hier eine vernüftige Regelung finden will, sowohl auf der finanziellen Seite als auch auf der Erbrechtlichen.


    lg Thomas

    Hallo, nach langer Zeit im Ausland sind wir nun wieder kurz in Deutschland und bekommen im November Nachwuchs... ;-)


    Ich hatte gestern Kontakt mit dem JA wegen der Berechnung des Kindesunterhaltes wofür das JA ja vor über einem Jahr die Unterlagen erhalten hatte und bat um Mitteilung zu Sachstand.


    Laut telefonischer Auskunft der Sachbearbeiterin wäre es so dass ich Unterhalt in Höhe vom Unterhaltsvorschuss bezahlen muss.

    Zitat: "Eine Einkommensberechnung hat das JA aber nicht vorgenommen sondern nur eine Schätzung"


    Frage 1 : Ist das JA verpflichtet eine nachvollziehbare Einkommensermittlung anhand der von mir gebrachten Unterlagen vorzulegen ?


    Frage 2: Das JA erklärte telefonisch dass ich verpflichtet sei meine Wohnungen zu verkaufen um den Unterhalt zu leisten. Da ich noch nie Rente eingezahlt habe würde ich damit meine Altersvorsorge verlieren und im Alter zum Sozialfall werden. Ist diese Forderung berechtigt ?


    Meiner Meinung nach müssten mir die Wohnungen verbleiben da diese a) bei den positiven Einkünften zum Unterhalt dazu gerechnet werden und b) die Wohnungen meine Exsitenz im Alter sichern.


    lg Thomas

    @TK


    das habe ich gemacht, der UHV ist bezahlt...


    Und nun mal zu dem Thema "der Selbständige muss sich eine Arbeit suchen...."


    Wie stellts du dir das vor ?


    Ich muss erstmal eine Firma auflösen. Es ist nicht möglich einfach einen großen Betrieb zu zu schließen und in ein Arbeitsverhältnis zu wechseln.
    Da gibt es Auszubildende, Angestellte und Mitarbeiter, alle haben Kündigungsfristen bzw. für Azubis müssen Betriebe gefunden werden die das Ausbildungsverhältnis übernehmen,
    Verträge mit längerer Laufzeit müssen noch bedient werden.


    Eine Nachfolgeregelung ist nicht in 2 Wochen erledigt sondern dauert u.U ein Jahr und mehr. Gleiches gilt für die Auflösung der Betriebsmittel.


    Dann müssen Beteiligungen bedient, eine Schlussbilanz erstellt werden und für die Geschäftsräume und Lagerhallen Mieter gefunden werden, im Gewerbe geht dies auch mit Umbaumaßnahmen einher...
    Es ist also nicht so dass ich als "Selbständiger" einfach von heute auf morgen zu machen kann sondern eine Betriebsaufgabe dauert sehr lange...


    Dann sehe ich die "Verantwortung" für die beiden Kinder in einem ganz anderen Rahmen als es die Kindesmutter tut...


    Für mich ist es sehr wichtig dass meine Kinder später über Vermögen verfügen.


    Ich sehe es z.b. NICHT ein die beiden Eigentumswohnungen der Kinder zu verkaufen. Es wäre ein leichtes diese Wohnungen zu verkaufen und daraus den Unterhalt bis zum 25. Lj der Kinder zu bezahlen...
    Das will ich aber nicht weil seitens der KM absolut kein Vermögen vorhanden ist und bei einem Verkauf 45% des Erlöses an den Staat gehen würden...


    lg Thomas

    Wieso ins Knie geschossen...


    Das JA wurde darüber informiert dass das Geld aus der Familie stammt, es ist bei uns nun mal so dass wir über Generationen hinweg gemeinsam wirtschaften...


    Eine "Allgemeinhaftung" im Unterhaltsrecht gibt es nicht, d.h. meine Familie müsste ja nicht dafür aufkommen und Vermögen dass in Familienhand ist, also mit mir nichts zu tun hat, sollte bei der Berechnung doch aussen vor sein, richtig ?


    Für mich ist das ein normaler Vorgang, wenn ich in guten Jahren in die Familie investiert habe dann kann ich mir in schlechten Zeiten da auch mal was rausnehmen...


    Was ich aber nicht einsehe ist dass die Familie als ganzes für den Unterhalt aufkommen muss, wären wir noch eine Familie (d.h. Kinder und Ex) dann müssten die Kinder während solcher Zeiten in denen wir Geld für Investitionen ausgeben, auch den Gürtel enger schnallen... Eine Rendite aus dem Verkauf von Immobilien erzielt man erst nach 10 Jahren, das sind Zeiträume die keine Unterhaltsberechnungen zulassen...


    lg Thomas

    @TK


    Gilt das auch für eine Zusammenveranlagung?


    Wenn der Schuldner der Ehemann ist und der Titel auf diesen ausgestellt ist dann darf doch ein Gläubiger (vom FA abgesehen) nicht Geld das vom FA an "Eheleute" überwiesen wird abschöpfen, oder?


    lg Thomas

    Hallo Andre


    Es kommt auch darauf an ob und inwieweit für den Zeitraum eine Leistungsfähigkeit festgestellt wurde.


    Wenn du die Benachrichtigung und Belehrung vom JA zugestellt bekommst und deiner Auskunftspflicht nachgekommen bist sollte das JA deine "Leistungsfähigkeit" bzw "Unfähigkeit" festgestellt haben.
    Falls dies nicht der Fall war solltest du das Jugendamt für den Zeitraum für den du die Unterlagen eingereicht hast kurz um Stellungnahme bitten.


    Wurde festgestellt dass du NICHT Leistungsfähig warst dann musst du den Unterhalt für diesen Zeitraum auch nicht nachzahlen.


    Problematisch ist es wenn man nachweislich keine Bemühungen unternimmt Unterhalt zu leisten, deswegen sollte man in solch einem Fall immer mal wieder das Jugendamt aufsuchen und Mitteilung machen was man unternimmt um "mehr Geld zu verdienen" und auch immer wieder Unterlagen einreichen und schriftlich nachfragen ob sich an der Leistungsfähigkeit etwas geändert hat.


    Es kann nämlich durchaus vorkommen dass nach einigen Jahren ein anderer Sachbearbeiter den Fall übernimmt und etwas energischer vorgeht. Kannst du nicht nachweisen dass z.b. das Jugendamt für den Zeitraum X die "Leistungsunfähigkeit" festgestellt hatte dann wird er u.U. nachfordern...


    lg Thomas

    Hallo Papa....


    Das sollte ein Anwalt klären der sich auch mit Grundstücksangelegenheiten auskennt, erfahrungsgemäß sind Anwälte oft mit "komplizierteren" Konstellationen überfordert wenn der Sachverhalt nicht in ihr Spezialgebiet fällt...
    So ist ein normaler Familienrechtler oft nicht in der Lage Dinge zu beurteilen für die es einen Wirtschaftsprüfer oder einen Steuerberater benötigt.


    Übrigens sollte "die Schenkung" im Anfangsvermögen von B auftauchen, wenn A diese Posten im Vermögensausgleich geltend macht dann kann man davon ausgehen dass der Ehevertrag eh hinfällig ist.


    Dann wäre nämlich der Ausgleich für B vorteilhaft wenn z.b. die Bauarbeiten zum Zeitpunkt der Schenkung bereits begonnen waren...


    Folgende Konstellation wäre möglich:


    Grundstück 100tsd€, Haus 400tsd €, Baukosten bis zur Schenkung 200tsd €
    A hat ein Anfangsvermögen von 100 tsd € (das Grundstück)
    B hat ein Anfangsvermögen durch die Schenkung von 150tsd € (50% vom Grundstück und 50% der Baukosten bis dahin)


    Das Haus ist 500tsd Wert, macht für A und B jeweils 250tsd, im Zugewinn müsste A an B die 50tsd ausgleichen...


    Das ist aber Fiktion weil keiner weiß wie das Gericht letztendlich eine solche Konstellation bewertet...
    Da spielen soviele Faktoren eine Rolle dass es ohne einen vernüftigen Anwalt nicht geht...


    lg Thomas

    Ganz so einfach stelle ich mir das nicht vor...


    A hatte das Grundstück vor der Ehe, macht den Vertrag mit B.
    Während der Ehe erhält B die Hälfte des Grundstückes "geschenkt", vermutlich war es so dass die Finanzierung des Hauses nur gemeinsam durch A und B möglich war (?)
    Nach meiner Ansicht wird der "Wert" der Schenkung (nämlich das halbe Grundstück) dem Anfangsvermögen von B zugesprochen.


    Ich vermute dass diese Konstellation die Anwälte lange Zeit beschäftigen kann...


    lg Thomas

    So, habe mich gerade mit dem Jugendamt geeinigt...


    den Rückständigen UHV (Jan - August) und den UHV bis einschl. Juni 2019 habe ich Bar bei der Kasse eingezahlt und das JA zahlt bis Juni 19 weiter.
    Mit der Einkommensteuererklärung 2017 die ich im März/April 2019 mache wird der Unterhalt dann berechnet.
    Solange lassen die mich in Ruhe...


    Anhand der EKSt Erklärungen von 2015/2016 wäre ich ein Mangelfall, mit der Berechnung des Unterhaltes anhand der eingereichten Unterlagen ist das JA überfordert, für die JA- Mitarbeiterin zählt nur die Bilanz und die EkSt Erklärung womit sie auf einen Unterhalt von 385€/Monat für beide Kinder käme.


    Das mit dem KFZ hat sie eingesehen, auch nach Ansicht des JA und eingehender Prüfung ist hier kein geldwerter Vorteil anzusetzen weil mein PKW als LKW angemeldet ist, somit 100% Betriebsmittel ist und ich ja keinen Arbeitsweg damit bewältigen muss (Wohnnung ist über der Firma)


    lg Thomas

    So wie es ausschaut ja, Wenn das Wohnrecht sehr umfangreich gestaltet wäre sodass deine Mutter weiterhin Nutzen und Verfügung über das Eigentum gehabt hätte wäre ev. noch was zu machen gewesen, so aber nicht...


    Das hättet ihr vor 15 Jahren regeln müssen, wahtrscheinlich hat aber keiner dran gedacht...


    Edit: Es gibt durchaus "Wohnrechte" die mit weiteren komplizierten Regelungen einhergehen, z.b. Rückaufflassungsvormerkungen oder Sicherungs- Hypotheken zugunsten des Wohnberechtigten.


    lg Thomas


    Wer etwas zu vererben hat ist nicht bedürftig und erhält keine Sozialhilfe.


    Naja, ich gehe davon aus dass das Wohnrecht der Mutter darauf beruht dass das Haus vorher in ihrem Besitz war, das Haus also an die Schwester überschrieben wurde und ev. der TE einen finanziellen Ausgleich erhalten hat, wie es durchaus üblich ist. Soweit ich informiert bin gilt da eine 10 Jahres Grenze, innerhalb diese Grenze wäre z.b. auf Schenkungen etc der Rückgriff möglich... Bei 15 Jahren nicht mehr...


    Dennoch gibt es Fallkonstellationen in denen der Zeitpunkt der Schenkung neu definiert wird. So z.b. wenn das "Wohnrecht" so umfangreich definiert ist dass der gesamte wirtschaftliche Nutzen weiter bei der "Mutter" liegt.
    In einem solchen Fall wäre durchaus ein Zugriff auf dieses Vermögen möglich, in der Praxis wird das aber beim EU nicht in Betracht gezogen...


    lg Thomas

    Muss erstmal geklärt werden ob ein "Nießbrauch" eingetragen ist (der ist in € aufwägbar)
    oder ein nur ein "Wohnrecht", da kann man u.U. einen Nießbrauch ableiten wenn es der Vertrag hergibt...


    Ist es ein Nießbrauch dann wirkt der aber auch wieder "Vermögens-reduzierend" bei der Schwester weil ein Nießbrauch den Wert einer Immobilie vermindert und was noch zu berücksichtigen wäre ist eine Grundschuld die u.U von der Schwester übernommen wurde. Da kommst auch drauf auf wie hoch diese derzeit belastet ist...


    Beispiel:


    Wohnhaus ist 300tsd Wert, wird der Schwester überschrieben, die Schwester könnte mietfrei Wohnen, auf eine bestehende Grundschuld nimmt sie gleich nach der Überschreibung des Hauses 200tsd Kredit um die letzten Jahre ihre Luxusurlaube zu bezahlen und zahlt das nun monatlich ab.


    Der Fall zeigt aber eindeutig dass es einer umfangreicheren Reform des EU benötigt als "nur" die Einkommens-Grenze neu zu definieren...
    Im Grunde müsste der EU auch im Erbrecht und bei Vermögens- Vor/Nachteilen durch Schenkungen etc berücksichtigt werden...


    Auch hier entsteht eine Ungerechtigkeit weil der gut bedachte Erbe nichts zahlen muss während der nicht bedachte Erbe, der ein hohes Einkommen hat zahlen muss...


    lg Thomas

    Unser Sozialsystem wurde vor langer Zeit so geschaffen und es funktioniert halbwegs, verhungernde Kinder oder Alte gehören hierzulande nicht zum täglichen Bild auf den Straßen...


    sicher kann man darüber diskutieren ob man "den Reichen" mehr abnehmen soll oder ob die "Armen" vlt doch zuviel haben...
    Darüber muss ein Konsens gefunden werden, aber dieser Konsens wird niemals "gerecht" sein...


    Die beiden "Extreme", also den 100% Sozialstaat oder den 100%en Kapitalismus ohne Einmischung des Staates in soziale Angelegenheiten will keiner...


    Vlt ist der nächste Schritt, nachdem Elternunterhalt ganz abgeschafft wurde, dass wir Kindesunterhalt auch vom Staat finanzieren lassen, vlt dann die Einheitsrente, gleicher Lohn für alle?


    Das Leben ist und bleibt ein Glücksspiel... Was morgen ist weiß niemand, vielleicht hast du morgen einen Schlaganfall und wirst zum Pflegefall und dein Sohn hat das Zeug zum SAP Vorstand...
    Sollte er nicht für dich Zahlen, weil du sein Vater bist?


    Die "100.000€" sind völlig egal, letztendlich geht es um die Grundsatzfrage "müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen oder nicht?" Wenn das Gesellschaftlicher Konsens ist dann kann man auch über die Höhe der Leistungen diskutieren... Das Ja oder Nein wird ja nicht in Frage gestellt...


    lg Thomas

    Zitat

    Schön, dass deine Familie so clever ist, ihr Vermögen und Erbe in Sicherheit zu bringen, damit dann der Staat die Pflegekosten übernimmt. Da meine Familie kein Vermögen hat, das sie so clever schützen kann, habe ich das "Luxusproblem", die nächsten Jahrzehnte Elternunterhalt zahlen zu dürfen. Eine Familie mit Vermögen kann ihr Vermögen auf Kosten des Staates bewahren. Kinder aus vermögenslosen Familien werden hingegen daran gehindert, sich Vermögen zu erarbeiten. Sehr gerecht...


    Nein, wir treffen zwar Vorsorge diesbezüglich aber sowas ist in unserer Famile unbekannt...
    Mein Papa ist 78 und arbeitet täglich noch weil er es nicht anders kennt, meine Mama wohnt im gleichen Anwesen wie ich selbst auch und wir kümmern uns als Familie gemeinsam um einander...
    Meine Oma Väterlicherseits wurde von der Familie betreut, auch sie hat bis 86 in der Firma mit gearbeitet und war dann bis 93 zu Hause wo sie friedlich eingeschlafen ist, Opa auch...
    Um meine Mama die COPD hat kümmern wir uns abwechselnd, da kommt meine Tante regelmäßig und Einkäufe etc erledige ich oder meine LG...
    Die Oma Mütterlicherseits war Beamtenwitwe, da stellte sich die Frage nicht, die haben wir bis zum Alter von 91 hier im Hause betreut und dann war sie noch 2 Jahre im Pflegeheim weil es wirklich nicht mehr ging...


    so leben wir und da interessiert es mich nicht ob das als "gerecht" empfunden wird oder nicht...


    Und jeder von uns hat mit Sicherheit einige Mio € an Steuern während seines Lebens bezahlt und z.t. Einkommen mehrfach besteuert...


    Absolute "Gerechtigkeit" wird es niemals geben...


    Wenn ich als Selbständiger VOR einer Trennung 72 Stunden / Woche gearbeitet habe, muss ich das nach einer Trennung immer noch ? Oder ist es als "gerecht" anzusehen dass dieser Selbständige dann nen Gang zurückschaltet und "nur" noch 40 Stunden arbeitet?


    Du bist versorgt, wenn du krank bist bekommst Geld, wenn du zum Pflegefall wirst wird deine Pflege auch vom Staat bezahlt, oder ?


    D.h. Es gibt die, die 37 Stunden arbeiten, Geld für Freizeit, tolle Autos und Urlaube ausgeben und mit 65 nichts auf der Seite haben.
    Dann wird erstmal Rentenaufstockung beantragt und letztendlich wenn die ins Pflegheim müssen wird die Pflege vom Staat bezahlt...


    dann gibt es die die 60 und mehr Stunden arbeiten, dafür hohe Steuern bezahlen, kaum Urlaub haben, sich ihr Eigenheim mühselig zusammen sparen und vlt am Wochenende, wo andere am Baggersee liegen, noch ein Miethaus bauen... Dafür zahlen sie wieder Steuern, die Rente daraus wird ebenfalls besteuert usw...
    Sollen die dafür bestraft werden?

    Fall hier im Ort:
    KV (2 Kinder) war Unternehmer, von seinem Papa die Firma bekommen, Wohnaus seines Vaters auf dem Firmengelände.
    Trennung, 6 Wochen später kommt KV bei einem Motorradunfall ums leben.
    Nach einem Jahr lernt die KM einen neuen Mann kennen, verkauft alles was da ist, schmeisst den Großvater aus der Wohnung ist und zieht nach Bayern.
    Ab jetzt ist die "neue Familie" nur noch mit Luxusreisen, Porsche usw beschäftigt, den Kinder geht es sehr gut...


    Nach 6 Jahren war das Geld zu Ende, wieder Trennung, jetzt lebt sie von Harz ein paar Orte weiter, das Vermögen der Kinder ist weg und spätere Klagen der Kinder gegen die Mutter werden wohl ins leere laufen...


    Dürfte verständlich sein dass man sowas vermeiden will, oder?


    lg Thomas

    Hier soll offensichtlich, wie schon im Eingang beschrieben, verhindert werden, dass die Kids auch nur einen Cent Unterhalt bekommen.


    Nein, bei der Stiftung geht es um Vermögen...


    Angenommen du hättest mit einer Familie über jahrzehnte eine Firma aufgebaut und etwas erwirtschaftet...
    Aus steuerlichen Gründen ist alles in versch. Beteiligungen und Firmen gepackt...


    Ohne eine vernünftige Regelung, wie im Falle meines Ablebens mit dem Konstrukt verfahren werden soll würde folgende Situation eintreten:


    Meine Ex würde als Vertreterin der Kinder Teilhaber der Firmen und hätte ein Mitspracherecht. Wahrscheinlich würde sie die Auflösung der Firmen verlangen und es tritt der gleiche Fall ein wenn mehrere Erben da sind und sich nicht verstehen...


    Ohne "Regelung" würde die Ex bei meinem Ableben im Geld schwimmen und wahrscheinlich wäre, wenn die Kinder mal Erwachsen sind nichts mehr da und die Alte lebt wieder von Harz V, zu holen ist dann nichts mehr und Strafen für Veruntreuung gibt es kaum....


    Eine Vorsorge dass sowas nicht passiert dürfte wohl nicht ungewöhnlich sein und macht auch Sinn um das erwirtschaftete Vermögen meiner Eltern und meiner Großeltern zu schützen...
    Der Schutz ist ja auch für die Kinder da, erst wenn die Stiftung der Meinung ist die Kinder können verantwortungsvoll mit Vermögen und Geld umgehen werden die Kinder Zuwendungen bekommen...


    Das ist alles legitim und korrekt angemeldet und auch so von den Behörden genehmigt...
    Moralisch sehe ich da auch keine Bedenken...