Nunja,
die Begründung "Das ist so weil es eben so ist" halte ich halt für sehr dünn.
Nehmen wir einmal an, der UHV wird bezahlt weil der UH-Pflichtige Elternteil tatsächlich nicht leistungsfähig ist.
Was ändert sich denn daran, nur weil der Betreuungselternteil wieder heiratet? Gar nichts.
Jetzt sind wir bei simpler Mathematik: Wenn ich in einer Gleichung eine Variable durch eine andere Ersetze, das Ergebniss aber gleich bleibt, muss also der Wert der neuen Variable der der ersetzten entsprechen.
Hier wird "UHV-Zahlung" durch "Eheschließung" ersetzt, bei gleichbleibendem UH-Bedarf des Kindes.
Ergo muss also der neue Partner den Teil "UHV-Zahlung" erbringen.
Oder in mathematischer Notation haben wir folgendes Gleichungssystem (NP = neuer Partner, BUV = Unterhalt des Betreuungselternteiles):
UHV + BUV + KG = KU
NP + BUV + KG = KU
damit gilt zwingend NP = UHV
So einfach ist das.
Auch ein Gesetzgeber kann die Mathematik nicht ändern - auch wenn er das häufig gerne würde.
An der Logik ändert sich nicht deshalb etwas, weil ein Gesetzgeber das definiert hat.
"Was hindert die zweite zum Unterhalt Verpflichtete, ihr Kind finanziell zu versorgen?"
Auch an dieser Frage ändert sich durch die Eheschließung rein gar nichts.