Beiträge von gobberblast

    eindeutige Antwort, nein


    du könntest sogar in Gefahr geraten, deine Schwester verklagt dich


    im übrigen ist dies ein Verstoß gegen den Datenschutz

    Das ist natürlich völliger Unnsinn.

    Weshalb sollte die Schwester klagen?

    Datenschutz hat mit dem Ganzen schon mal gar nichts zu tun. Selbstverständlich darf der OP das Sozialamt über die Existenz seiner Schwester, nebst bekanntem Namen und Adresse, informieren.

    Hallo!


    Das kann hier niemand sagen, da dies alleine von der Schule abhängt.

    ABER: War das Kind vorher schon auf einer Privatschule? Hast du dem Besuch der Privatschule nebst Kosten zugestimmt?

    Wenn nicht, dann kann dir das ohnehin egal sein, denn wer die Musik bestellt, der bezahlt auch ...

    Hallo!

    Es geht sogar noch einen Schritt weiter:

    Rein theoretisch ist auch die Rechtsprechung der Meinung das ein Anspruch auf einen unbefristeten Titel hat - deshalb sind eigentlich alle ausgeurteilen KU's auch immer unbefristet.

    Gleichzeitig hat sich aber wohl noch kein RA getraut auf die Unbefristetheit zu klagen sofern bereits ein befristetet Titel in unstrittiger Höhe besteht ....

    Nun

    Was mich irritiert, das ist, dass der Sohn sich so gar nicht meldet. Wenns um Geld geht, dann sind die möglichen Anspruchsinhaber doch gierig, zumindest ist das so meine Erfahrung. Vielleicht ist er ja inzwischen Azubi und verdient ordentlich oder aber er nimmt sein sabattical year, was weiss ich. Ich gehe also mal davon aus, dass derzeit kein Anspruch besteht.

    Hallo!


    Naja,

    es könnte auch der Fall sein bisher vorallem die KM als UH-Empfängerin das Thema verfolgt hat.

    Jetzt ist der Sohn verantwortlich, und da soll es ja Fälle geben in denen dort eine Art Gewissen einsetzt vonwegen "Ich wollte von dem die letzten X Jahre nix wissen - da ist es mir jetzt zu peinlich Geld zu verlangen" - vorallem wenn der UH gar nicht unbedingt benötigt wird ....

    2. Das Haus gehört noch der finanzierenden Bank, diese muss allen weiteren Schritten zustimmen!

    Nope.

    Das Haus gehört demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer steht.

    Die Bank hat allenfalls eine erstrangige Grundschuld auf dem Haus.

    In Folge muss die Bank einem Verkauf oder Übertragung des Hauses in keinster Weise zustimmen - die Grundschuld bleibt schlichtweg bestehen wie sie ist.


    Die Bank ist lediglich dann mit im Boot wenn das Darlehen zukünftig von nur einem Darlehensnehmer weitergeführt werden soll. Ob die Bank dem Zustimmt ist immer schwer vorherzusehen - letztlich gibt es auf deren Seite wenige Gründe "einfach so" auf eine Sicherheit zu verzichten.

    Wenn denn ein Unterhaltsanspruch gegen beide (!) Elternteile besteht, so wäre über Zahlungsfähigkeit und zuvor über einen Anspruch zu entscheiden.

    Um es nochmal ganz deutlich zu machen: Man kann sich nicht aussuchen von welchem Elternteil man UH fordert - die Forderung muss immer gegen beide gestellt werden.

    Erst nach der UH-Berechnung steht einem natürlich frei den Anteil von einem Elternteil nicht einzufordern.

    Yep.

    Genau so wie Vermögen nicht pauschal zur Zahlung von UH verwendet werden muss, wird dieses nicht zur Deckung des eigenen Unterhalts verwendet werden.

    Erträge aus dem Vermögen allerdings schon.

    Hallo!


    Sorry, aber ich bin bei dieser Berechnung nicht bei dir.

    Die Unterhaltsberechnung mit Addition beider Elterneinkommen stammt ja auch dem Ansatz für einen volljährigen, welcher keine Betreuung mehr benötigt.

    Warum willst du einem Kind im Wechselmodell einen höheren Bedarf zurechnen als einem das "klassisch" bei einem Elternteil lebt? Diesen Ansatz habe ich ehrlich gesagt bisher noch nirgends gesehen - und er führt meiner Meinung nach zu einem falschen Ergebniss.


    Ich würde rechnen:


    UH KV an KM: 2100€ EK, also 330€ Zahlbetrag pro Monat, also 165€ für einen Halben

    UH KM an KV: 150€ EK, also 309€ Zahlbetrag pro Monat, also 154,5€ für einen Halben.


    Bleibe eine Ausgleichszahlung KV->KM von 10.5 €

    Hm, ja, ich versteh das schon. Es wurmt mich halt.

    Aber ich hab mir Timekeepers Rat zu Herzen genommen, und mir einen Termin beim Anwalt geholt. Übermorgen bin ich dann etwas schlauer.

    Naja,

    ansonsten würde es den Beitragszahler "wurmen" das er hier zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen soll, alleine damit die Ex halt mehr hat.

    Nunja,

    die Begründung "Das ist so weil es eben so ist" halte ich halt für sehr dünn.

    Nehmen wir einmal an, der UHV wird bezahlt weil der UH-Pflichtige Elternteil tatsächlich nicht leistungsfähig ist.

    Was ändert sich denn daran, nur weil der Betreuungselternteil wieder heiratet? Gar nichts.

    Jetzt sind wir bei simpler Mathematik: Wenn ich in einer Gleichung eine Variable durch eine andere Ersetze, das Ergebniss aber gleich bleibt, muss also der Wert der neuen Variable der der ersetzten entsprechen.

    Hier wird "UHV-Zahlung" durch "Eheschließung" ersetzt, bei gleichbleibendem UH-Bedarf des Kindes.

    Ergo muss also der neue Partner den Teil "UHV-Zahlung" erbringen.

    Oder in mathematischer Notation haben wir folgendes Gleichungssystem (NP = neuer Partner, BUV = Unterhalt des Betreuungselternteiles):

    UHV + BUV + KG = KU

    NP + BUV + KG = KU


    damit gilt zwingend NP = UHV


    So einfach ist das.

    Auch ein Gesetzgeber kann die Mathematik nicht ändern - auch wenn er das häufig gerne würde.


    An der Logik ändert sich nicht deshalb etwas, weil ein Gesetzgeber das definiert hat.


    "Was hindert die zweite zum Unterhalt Verpflichtete, ihr Kind finanziell zu versorgen?"

    Auch an dieser Frage ändert sich durch die Eheschließung rein gar nichts.

    Naja,

    ich sehe das nicht so.

    UHV wird ja unabhängig vom Einkommen der KM gezahlt, der einzige Faktor ist die neue Eheschließung.

    Somit hat dann der Wegfall nichts mehr mit der Verantwortung der KM zu tun, sondern der UH-Anspruch geht von der UHV-Kasse auf den neuen Ehepartner über.


    Da gibt es in meinen Augen auch nichts schön zu reden.

    Ist es nicht einsichtig, dass hier die beiden Fälle unterschieden werden müssen?:
    - Meine finanzielle Unabhängigkeit von meiner Frau
    - Meine finanzielle Unabhängigkeit vom Staat
    Vielleicht können wir uns zunächst darauf einigen, über was wir reden?

    Anders herum: Es ist DIR nicht einsichtig das dies schlicht nicht möglich ist. "Der Staat" ist ja nicht irgend ein großer schwarzer Raum aus dem so ganz von selber Geld rausfällt. Da kommt nur das Geld raus, was irgend jemand rein getan hat.

    Und die, die das da rein tun haben ja durchaus ein Interesse daran zu wissen wofür es da wieder raus kommt - denn es handelt sich ja nicht um irgendwelche freiwilligen Spenden, sondern um Beträge die zwangsweise eingezogen werden.

    In sofern fehlt wohl zimlich allen hier noch der Grund warum WIR dafür bezahlen sollen das DU dich von deiner Frau "finanziell entkoppeln" willst.

    Was kommt dann als nächstes? Du willst keine geschäftlichen Verbindungen zur "Erdölmafia", also soll doch bitte der Staat deine Tankrechnungen zahlen, damit du dich so "entkoppeln" kannst ???


    Wenn du dich von deiner Frau "finanziell entkoppeln" willst, dann verdiene einfach genug das du selber davon leben kannst. So einfach ist das. Nennt sich auch "Selbstverantwortung".

    Hallo!


    Ich würde mich da dem RA anschließen - es ist nicht ersichtlich warum nach 26 Jahren überhaupt noch UH-Ansprüche bestehen sollten. ICH hätte schon vor Jahren auf Abänderung geklagt - wenn denn wirklich ein Titel bestanden hat.

    Eine Ehe ist keine Versorgungsgarantie. Die Betroffene hätte ja 26 Jahre Zeit gehabt sich um ihre eigene Altersvorsorge zu kümmern.