Ja bitte ?
Beiträge von Frau Schlau
-
-
Würde am liebsten mit euch allen hier heute feiern.
ich werde aber im Geiste heute Abend auf euch anstoßen!
Ihr wart mir eine große seelische Hilfe, auch wenn ihr es vielleicht nicht gewusst hattet.
jaaaaaa! Prost
-
-
Verzeiht mir, wenn ich jetzt diese blöde Fragen stelle… Aber welche Mitglieder im Bundesrat würdet ihr denn jetzt konkret anschreiben? Alle oder nur die, von denen ihr denkt, dass sie zu denen gehören die skeptisch sind?
-
das die Kommunen in den letzten Jahren milliardenschwere Entlastungen durch den Bund bekommen haben, und die Länder und Kommunen noch in diesem Jahr noch weitere Milliarden bekommen werden, spielt in der öffentlichen Wahrnehmung so gut wie keine Rolle, stattdessen werden die ungeprüften Behauptungen von kommunalen Verbänden einfach so in den Raum gestellt,
würde die Berichterstattung dieses Thema mal aufgreifen, dann wäre diese unsägliche Diskussion über die angeblich so "armen" Kommunen kein Diskussionsstoff mehr
Ich bin ja schon froh, dass der CDU Mann gestern dazu was gesagt hat. Aber wenn man mal im Internet und in den Medien das Ganze verfolgt, dann wird es halt leider einfach nicht aufgegriffen. Ich weiß auch nicht was man da mal tun könnte. Mich ärgert das kolossal
-
wenn die Berechnung der 100.000 € Grenze zum Ergebnis kommt, der Unterhaltspflichtige liegt über der Grenze, dann
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht
müsste der SB nicht längst erhöht werden?
-
"Das Angehörigen-Entlastungsgesetz stößt insgesamt auf Zustimmung. Kritiker bemängeln allerdings, dass das Grundproblem der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen bleibe. Denn diese ist als Teilkaskoversicherung ausgerichtet. Das bedeutet, Pflegebedürftige müssen immer einen Teil der Ausgaben selbst tragen. In Anbetracht stetig steigender Pflegekosten mahnt daher Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, „dass Pflegebedürftige nicht weiter in die Armutsfalle rutschen“ dürfen."
wenn die Pflegeversicherung zu einem "Vollkasko-System" umgestellt würde, dann hätte dies Milliardenbelastungen für die Pflegeversicherung zur Folge, der PV-Beitrag würde sich schätzungsweise verdoppeln müssen
profitieren würden in erster Linie die Erben, wenn Pflegebedürftige keinen Beitrag mehr leisten würden
kann dies eine sinnvolle "Lösung" sein?
für mich jedenjalls nicht
Nein das ist keine sinnvolle Lösung… Was ich gut fände wäre, wenn man die Beiträge zur Pflege Zusatzversicherung mehr fördern würde. Also dass man das besser steuerlich absetzen kann oder so
-
Ja ich verstehe es nicht.. FDP und Linke.. Ich bin gespannt... diese Finanzierungsdebatte ist eine Farce. Aber schön auch, wie die AFD mal wieder entlarvt wurde
-
Ungewiss, denn da gibt es keine zeitlichen Vorgaben!
Hmh.. hoffen wir mal auf das beste.. der CDU Mann am Schluss hat ja prima dargelegt, warum das mit den Kommunen ein lächerlicher Einwand ist
-
.... heute Abend im Bundestag 20.25 Uhr! Unser Thema kommt wegen dem Zwischenfall etwas später.
So... alles gesehen.. ich bin politisch ja etwas Laie... es geht nun in den Bundesrat.. wie lange würde es denn noch mehr dauern, wenn es in den Vermittlungsausschuss käme?
-
Theoretisch gibt es diese Hintertür. Aber es muss ja vom Elternteil oder dessen Vormund ausgehen.
Wenn man ein gutes Verhältnis zu den Eltern hat muss man sich keine Sorgen machen. Ansonsten besteht ein gewisses Risiko.
Ja aber welche Grenzen gelten dann? Ab welchem Einkommen muss ich in so einem Fall Unterhalt dann an die Eltern zahlen?
-
ich verrate hier mal einen ganz legalen Trick, wie die vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigt werden könnte:
der Antrag auf Sozialhilfe wird wieder zurückgezogen, du bezahlst einen Anwalt, der im Namen des Elternteils alle Kinder auf Unterhalt verklagt
dann sind alle Geschwisterteile wieder im Boot, denn
wenn ein Elternteil die Kinder direkt auffordert Unterhalt zu zahlen, also ohne Einschaltung eines Sozialamts, dann gilt die 100.000 € Grenze nicht
das bedeutet, dass uns das Gesetz also nicht bedingt etwas bringen würde und man so oder so Unterhalt zahlen muss!?!!
-
Oh Mann... meine Nerven... es zieht sich alles wie Kaugummi !!
-
deine Vertreter im Bundestag:
https://www.landeskunde-baden-…g_baden-wuerttemberg.html
deine Vertreter im Bundesrat:
https://www.bundesrat.de/DE/bu…t/laender/bw/bw-node.html
grüße,
m
Genau die Frage stelle ich mir auch... lieber die Vertreter von spd und cdu oder alle anschreiben?
-
Sorry... mit dem Zitieren klappte was nicht. Löschen will auch nicht...
-
Hmh.... und nun. ....
-
Ja würde mich auch interessieren. Ich bin bei mir sehr gespannt, ob das Amt sich bei uns dieses Jahr noch mal meldet… Das letzte Mal lagen fast drei Jahre zwischen den beiden Anfragen… Bisher muss ich nichts zahlen. Es ist leider wie überall im Leben: thank davon ab wer auf der anderen Seite der Sachbearbeiter ist… Eigentlich ist das traurig, dass Menschen wegen der selben Sache unterschiedlich behandelt werden. Liest man ja hier immer wieder
-
Es zieht sich.... aber manchmal braucht man langen Atem
-
was die Kommunen vergessen haben ist § 9 SGB XII der Pflegeversicherung
"Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."
und machen die Herrschaften das, nein, sie wälzen seit Jahren Milliardenbeträge an die Unterhaltspflichtigen ab, das sollten man den Herrschaften um die Ohren hauen
Ich hoffe sowas wird gegebenenfalls auch wenn nötig in dem Ausschuss so angesprochen
-
in der Prüfungsstufe wird gesprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder unter 100.000 € liegt, und das geht so:
nur der Unterhaltspflichtige,
wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligigen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,
Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner
>dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht
liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht
Okay danke