Beiträge von Herbst01


    Das ist m.E. das große Manko der Pflegeversicherung. M.E. müssten die Pflegekassen so mit Geldmitteln ausgestattet werden, dass eine Pflege vollständig von der Pflegekasse + eigene Mittel bezahlbar wäre und ein Elternunterhalt völlig entfallen kann.


    Genau das ist mir auch aufgefallen, seitdem ich mich mit dem Thema Pflege beschäftige.
    Wozu bezahlt man eine Pflegeversicherung, wenn letztendlich die Leistung nur teilweise erbracht wird?
    Warum hebt man die Beiträge nicht an, so dass man im Fall der Fälle zu 100% abgesichert ist?


    Genauso ärgert mich aber auch die Krankenversicherung allgemein:
    Ich wäre dafür, dass man Krankenversicherungen/Pflegeversicherungen komplett abschafft. Die Gesundheitsversorgung sollte für jeden Bürger frei zugänglich sein und durch den Staat selbst organisiert werden.
    Jeder Arbeitnehmer (ja, auch Beamte ;) ) würde dies über seine Einkommenssteuer bezahlen.
    Man würde den gesamten Verwaltungsapparat der Krankenversicherungen sparen und könnte dieses Geld wiederum in Pflege/ärztliche Versorgung stecken.
    Schweden z.B. machte es im Bereich der KV ja auch so.


    Gruß
    Herbst

    Mal so eine Zahl im Vergleich: ein Richter fängt in meinem Land bei 4000 € x 13 an. Keine Rentenbeiträge, die minimalen Krankenkassenbeiträge. Würde der Richter im Angestelltenverhältnis bei wem auch immer arbeiten, so hätte er allein an Sozialabgaben 850 € monatlich zu leisten, dazu kämen dann noch die Anteile des Arbeitgebers. Aber, in der Wirtschaft oder bei einem Anwalt fängt kein Volljurist mit diesem Gehalt an.


    Ein junger Anwalt erzählte mir neulich strahlend, er habe jetzt endlich eine Stelle als angestellter Anwalt bekommen, 3200 € x 13.


    Hi timekeeper,


    das ist aber doch genau das, was ich auch schon bemängelt habe:
    Hier werden WIEDER Äpfel mit Birnen verglichen.


    Richter wird man, zumindest in den mir bekannten Bundesländern, indem man ein Prädikatsexamen vorweisen kann.
    Der Richter mit 4000 € wird also vermutlich sein Studium als einer der Jahrgangsbesten abgeschlossen haben und vermutlich auch schon einige Zeit in der freien Wirtschaft gearbeitet haben.


    Bei den Rechtsanwälten, so war es zumindest um das Jahr 2005 herum, war es eigentlich ähnlich:
    Wer sein Examen mit 1 oder 2 gemacht hat, war ein/e gesuchter Mann/Frau und wurde mit Kußhand von den führenden Großkanzleien genommen.


    Der Rest hat natürlich nicht so gute Karten, aber dieser Rest hat eben auch nicht die Qualifikation eines Richters. Er hat auch Jura studiert, aber offensichtlich mit weniger Erfolg.


    Und nebenbei bemerkt, ist das Amt eines Richters auch eine andere Hausnummer als die eines Rechtsanwalts.


    Ich, für meinen Teil, möchte die Arbeit eines Richters, insbesondere im Bereich Familienrecht nicht machen. Die hier angesprochenen 4000 Euro (ich übernehme diese Zahl einfach mal ungeprüft) erscheinen mir noch viel zu wenig für diese Arbeit!


    Übrigens ist ein Richter kein Beamter i.e.S., da er nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, also nicht weisungsbefugt ist, wie es z.B. in der Verwaltung der Fall ist.



    Und zu den Sozialabgaben.
    Das ist auch eine Halbwahrheit:
    Beamte zahlen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.


    Ja, warum auch? Sie haben sich lebenslang dem Dienstherren verpflichtet, werden also nicht arbeitslos. Das wäre so als wenn ein Unsterblicher eine Risikolebensversicherung abschließen würde......


    Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge.
    Ja, weil sie niemals Rente bekommen. Sie bekommen Pension und diese Rücklagen sind vorher vom Gehalt einbehalten worden. Leider haben die Dienstherren über lange Zeit vergessen, diese eingesparten Beträge auch zweckentsprechend anzulegen.


    Zur Krankenversicherung kann ich leider nichts beitragen, weil ich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Beamtengruppe einen Sonderstatus unter den Beamten habe. Aber z.B. Lehrer in Niedersachsen müssen sich ganz normal privat versichern, was alles andere als günstig ist und auch in S-H soll dies bereits bei Neueinstellungen der Fall sein.


    Aber:
    In S-H dürfen die Beamten 41:00 Stunden in der Woche leisten, Angestellte hingegen nur 38:42 Stunden.


    Gruß
    Herbst01

    Ihr seid einfach verwöhnt!


    Ich denke, dass dieser Satz nicht so böse gemeint war, wie er klingt.
    Aber ansonsten ist das echt BILD-Zeitungs-Niveau, weil es mal wieder alle Gruppen von Beamten über einen Kamm schert.
    Dass es durchaus kritikwürdige Bereiche gibt, in denen man sich auch fragen muss, ob dort überhaupt eine Beamteneigenschaft notwendig ist, ist mir bewusst.


    Aber der Kern des Berufsbeamtentums, awi hat den Art. 33 GG erwähnt, ist nun einmal der Erhalt und die Sicherung des Staates.
    Und das geht m.E. nur über Beamte, denn diese haben durch politische Mäßigung einen "Maulkorb", kein Streikrecht und sind durch ihre meist eingeschränkte berufliche Einsetzbarkeit allein schon ein Garant dafür, dass sie die Aufgaben der Exekutive möglichst neutral ausführen, weil sie nicht in die freie Wirtschaft "flüchten" können.


    JEDER Deutsche, und mittlerweile wohl auch jeder EU-Bürger, kann Beamter werden. Wenn es also so attraktiv wäre Beamter zu werden, hätten Bund und Länder wohl kaum derartige Nachwuchsprobleme.


    Als ich in den Staatsdienst eingetreten bin, habe ich mir überlegt, ob ich mit der Besoldung, die in meiner Laufbahn vorgesehen war, leben kann. Dazu kamen damals Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, freie Heilfürsorge und natürlich 75% Pension, irgendwann 40 Jahre später; alles ist mittlerweile einseitig fast vollständig aufgekündigt worden....


    Ich habe damals gesehen, dass ich mit dem Geld nicht reich werde, aber immer ein halbwegs vernünftiges Auskommen habe. Und ich habe meine Aufgabe gesehen, die ich für sinnvoll für die Gesellschaft gesehen habe und auch heute noch sehe.


    Mit einer Karriere in der freien Wirtschaft hätte ich deutlich mehr Geld eingefahren.
    (Jetzt kommt natürlich immer die Nummer mit "Unkündbarkeit", "Sicherheit des Arbeitsplatzes"....aber ganz ehrlich: Bei dem angeblichen Fachkräftemangel in allen Branchen.....kann das ein Argument sein? Ich glaube nicht, dass ich auch nur einen Tag meines Arbeitslebens ungewollt arbeitslos gewesen wäre.....
    Und richtig: Heute gibt es viele, die nicht unbedingt überqualizifiert sind und als Beamte eingestellt werden; aber dies ist eine Folge der mittlerweile schlechten Bezahlung und Karrierechanchen im Bereich der Beamtenlaufbahnen. Man findet einfach wenig Menschen, die sich das antun wollen.)


    Ich war kein schlechter Schüler und wäre, dem Wunsch meiner Eltern nach, heute sicherlich mindestens Facharzt/Oberarzt/Chefarzt an einem Krankenhaus.
    Statt dessen habe ich die Beamtenlaufbahn in anderer Richtung gewählt und bin mittlerweile nach 20 Berufsjahren bei A11 angelangt.


    Wenn man das objektiv sieht, ist diese Laufbahn eigentlich "Talentverschwendung", denn meine Stelle hätte auch jemand ausfüllen können, der mit Ach und Krach so seine Fachhochschulreife oder das Abitur gemacht hat.


    Ist aber eben nicht so. Ich mache meine Arbeit mit voller Hingabe und bin meine Besoldung zu 110% wert.
    Und ich sehe mich da nicht als Einzelfall:


    Das Personal, was im Beamtenapparat dafür sorgt, dass dieser Staat überhaupt funktioniert, besteht größtenteils aus Menschen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten in der freien Wirtschaft deutlich mehr Geld verdienen würden; abgesehen davon, dass sich einfache Arbeiter immer wieder gehaltsmäßig mit studierten Beamten messen möchten und den Unterschied nicht erkennen.


    Aber diese Beamten arbeiten hier für die Gesellschaft bzw. "versehen ihren Dienst hier". Und dürfen sich dann vorwerfen lassen, dass sie "einfach verwöhnt" sind.


    Das ist unfair!!!!

    Kann es sein, dass hier gerade Krankenversicherung und Pflege vermischt werden?


    In der KV sollte es so sein, dass M, derzeit noch mit Heilfürsorge ausgestattet, nach Pensionierung Beihilfe in Teilen erhält und den Rest selbst versichern muss. Das sind für M bummelig 300-400 Euro monatlich, die er von seiner Pension zu zahlen hat.


    Aber mit der Pflege hat die KV-Regelung ja nun wenig zu tun......

    Mmh.
    Gelesen habe ich es, verstehen kann ich es aber nur zur Hälfte, weil Beihilfe für mich ein abstraktes Konstrukt ist. Ich habe versicherungstechnisch nur verstanden, dass M nach der Pensionierung beihilfeberechtigt ist und einen Teil der Krankenversicherung von ca. 300 Euro monatlich selbst bezahlen muss.


    Ja, eigentlich MÜSSTE der Staat seine Beamten ausreichend alimentieren. Dass dies nicht geschieht, ist gerade kürzlich wieder festgestellt worden ...
    (Als M eingestellt wurde, war die Heilfürsorge auch noch frei. Er erhielt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Man könnte also annehmen, dass diese Komponenten zu einer ausreichenden Alimentierung gehörten. Warum sie dann einfach so gestrichen werden konnten? Keine Ahnung.........)


    http://www.kn-online.de/Nachri…d-teils-verfassungswidrig


    Wie würde es denn in der Praxis aussehen? Würde beim alleinstehende Beamten das Land/der Bund einspringen und den von ihm nicht aufzubringenden Anteil der Pflegekosten bezahlen, wenn er keine Vermögenswerte hätte?
    Und wie wäre es dann beim verheirateten Beamten? Gäbe es da unterschiede zum Angestellen in der freien Wirtschaft?
    Ich würde eher vermuten, dass man doch zuerst auf die Ehefrau zukommen würde und sich dort bis zum Selbstbehalt die Pflegekosten zurückholen würde.


    Im vorliegenden Urteil gab es vermutlich auch niemanden von dem man die Pflegekosten/Investitionsbeiträge hätte eintreiben können, da die Kinder vermutlich unter der Grenze für Elternunterhalt lagen?

    Danke Euch!


    Also wenn ich meine Erkenntnisse zusammenfasse:


    M könnte das Haus, unter Auflösung seiner Lebensversicherungen, frühzeitig abbezahlen.
    Die nicht mehr zu zahlenden Beiträge für die Versicherungen könnte er auf die Sparkonten der Kinder einzahlen, ggf. wie bisher auch als Bareinzahlung.


    Im Pflegefall würde das SA maximal eine Hypothek aufs Haus nach § 91 SGB eintragen können, das Haus aber in keinem Fall veräußern.
    Die Sparkonten der Kinder wären sicher, weil mit angenommenen ca. 20.000 Euro im Bereich des Schonvermögens hinsichtlich Elternunterhalts (oder gilt dies nur für volljährige Kinder?).


    Sobald M verstirbt, erhält seine hinterbliebene Witwe Witwenrente (es handelt sich hier eigentlich nicht um Rente, sondern um Pension, da M Beamter ist) und die Kinder entsprechend zusätzlich einen Anteil von 12% als Halbwaisen. Sie haben eine vernünftige Grundlage, um ggf. eine durchs SA eingetragene Hypothek zu tilgen und nicht auf der Straße zu sitzen.


    Die Lage ist zwar nicht rosig, aber die Existenz, insbesondere der Kinder, dürfte so halbwegs vernünftig gesichert sein.


    Habe ich etwas übersehen?

    Selbst wenn aus Einkommen nichts zu zahlen ist, da gibt es ja auch noch eine Immobilie, die vorrangig einzusetzen ist.


    Ist das wirklich so?
    Ich hatte das bei meinen bisherigen Studien so verstanden, dass eine durch zu pflegende Person und Ehegatte bewohnte Immobilie nicht verwertet werden kann, sofern die Immobilie nicht völlig unverhältnismäßig ist, z.B. ein Schloss, eine Villa mit 20 Zimmern für eine Person o.ä.


    Daher ja auch die Überlegung den Kredit für die Immobilie möglichst schnell abzuzahlen......denn das könnte man bei der nächsten Anschlussfinanzierung ja durchaus machen.

    Klingt logisch.
    Mir schwebte nur vor, dass evt. erst alles bis zur Grenze des Selbstbehalts für Unterhaltsverpflichtungen hinsichtlich der Kinder aufgewendet werden könnte, und ERST DANN das Pflegeheim mit seinen Forderungen kommen könnte, die dann durch das SA aufgefangen würden.


    Denn letztendlich würde man ja so in den meisten Fällen auch nur neue Anwärter (Kinder) beim Sozialamt schaffen.

    Das wäre ja die Frage:
    Wird erst der Kindesunterhalt abgezogen, weil es Verpflichtungen sind, die vorrangig sind?


    Man könnte ja auch feststellen, dass er zunächst diese Rente bekommt, dann die Unterhaltsforderungen (darauf dürfte bei Kindern ja auch kaum freiwillig verzichtet werden können, wie das bei Ehefrauen der Fall wäre) abgezogen werden und mit dem Rest die Pflegekosten anteilig bestritten werden.
    Ich weiss ja nicht, ob es dazu rechtliche Bestimmungen gibt, die einen Kindesunterhalt über Pflegekosten stellt.



    Wenn es nicht so ist, nehme ich das natürlich so hin. Ein rechtlicher Hintergrund wäre dann aber interessant.

    Sorry,
    ich bin mit den Abkürzungen gesprungen und kann es leider nicht mehr verbessern.
    Ich habe die Abkürzungen gewählt, da ich, wie in einem juristischen Forum üblich, nur einen abstrakten Fall schildern wollte, bin dann aber zwischen Mama, Papa, Mann und Frau mit den Abkürzungen durcheinandergekommen.


    Ich muss meinen letzten Beitrag insoweit ändern:
    ....................
    Kann man erwarten, dass M noch Kindesunterhalt erhält?
    ................


    P wird in unbestimmter Zeit, vielleicht in 2 Jahren, vielleicht in 15 Jahren, vielleicht auch erst im Alter, eine Erbkrankheit entwickeln, die dazu führt, dass er 5-10 Jahre pflegebedürftig sein wird, bevor er an dieser Krankheit verstirbt. Diese Krankheit kann aber auch schon in der nächsten Woche ausbrechen, wer weiss, was die Gene so für Ideen haben?


    Mit dieser Situation konfrontiert überlegt sich P nun, wie er im Falle seiner Erkrankung bestmöglich für seine Familie sorgen kann.
    Hierbei macht er sich auch Gedanken darüber, wie er z.B. eine Lebensversicherung nun verändern/kapitalisieren kann, damit sie nicht für die Pflege drauf geht, sondern das Studium seiner Kinder finanziert.


    P ist, auch noch mal zur Erklärung, kein Egozentriker, arbeitet in einem sozialen Beruf und hält seit 25 Jahren seinen Ar* für die Allgemeinheit hin.
    Sollte er nicht krank werden, wird er dies auch noch bis ins Rentenalter machen.
    Was für P aber nicht einsehbar ist, dass er sich für diesen Staat kaputt macht und im Falle der Pflegebedürftigkeit die Familie bis in Hartz4 heruntergeholt wird.
    P hat sich für die Belange der Allgemeinheit als Steuerzahler eingesetzt und irgendwann ist es dann auch an der Allgemeinheit etwas zurückzugeben.
    Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum man eine Pflegeversicherung bezahlt, wenn am Ende der Eigenanteil höher als jede normale Rente ist; aber das wäre wieder eine andere Baustelle. Letztendlich müsste, wie auch Kindergarten und Schule, auch ein regulärer Pflegeplatz komplett aus Steuermitteln bezahlt werden.


    -------------------------------------------------------

    Nun ja,


    die Brutto-Netto-Kritik ist sicherlich berechtigt, wenn auch für den Sachverhalt kaum relevant. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass im Prinzip die gesamte Rente des M für die Heimunterbringung drauf gehen würde.


    Mit Deinem zweiten Absatz kratzt Du die Fragestellung schon etwas an. Aber:
    Was wird zunächst von der Rente abgezogen? Der Unterhalt für die minderjährigen Kinder oder der Mehrbedarf für den pflegebedürftigen M?
    Kann man erwarten, dass F noch Kindesunterhalt erhält?


    Zu Deinem dritten Absatz habe ich eine andere Meinung:
    Die mir bisher bekannte Regelung bzw. der Unterschied zwischen Elternunterhalt und Ehegattenunterhalt ist von der unterschiedlichen Härte nicht nachvollziehbar:
    Die Kinder haben ein riesiges Schonvermögen, wenn es um Unterhalt der pflegebedürftigen Eltern geht.
    Der Ehepartner aber wird ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und behält lediglich 3200 Euro Schonvermögen. Schon mal überlegt, wie man davon ein Haus für die hinterbliebene Ehefrau und die Kinder unterhalten soll? Bei der ersten Reparatur geht das schief.....insbesondere wo M dann nicht mehr da ist, der bisher die Reparaturen in Eigenleistung ausgeführt hat.


    Ich wollte die Fragestellung eigentlich rein auf der rechtlichen Schiene belassen, aber vielleicht gebe ich noch etwas zusätzliche Erklärung, damit die Fragestellung nicht unverschämt erscheint:


    M wird in unbestimmter Zeit, vielleicht in 2 Jahren, vielleicht in 15 Jahren, vielleicht auch erst im Alter, eine Erbkrankheit entwickeln, die dazu führt, dass er 5-10 Jahre pflegebedürftig sein wird, bevor er an dieser Krankheit verstirbt. Diese Krankheit kann aber auch schon in der nächsten Woche ausbrechen, wer weiss, was die Gene so für Ideen haben?


    Mit dieser Situation konfrontiert überlegt sich M nun, wie er im Falle seiner Erkrankung bestmöglich für seine Familie sorgen kann.
    Hierbei macht er sich auch Gedanken darüber, wie er z.B. eine Lebensversicherung nun verändern/kapitalisieren kann, damit sie nicht für die Pflege drauf geht, sondern das Studium seiner Kinder finanziert.


    M ist, auch noch mal zur Erklärung, kein Egozentriker, arbeitet in einem sozialen Beruf und hält seit 25 Jahren seinen Ar* für die Allgemeinheit hin.
    Sollte er nicht krank werden, wird er dies auch noch bis ins Rentenalter machen.
    Was für M aber nicht einsehbar ist, dass er sich für diesen Staat kaputt macht und im Falle der Pflegebedürftigkeit die Familie bis in Hartz4 heruntergeholt wird.
    M hat sich für die Belange der Allgemeinheit als Steuerzahler eingesetzt und irgendwann ist es dann auch an der Allgemeinheit etwas zurückzugeben.
    Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum man eine Pflegeversicherung bezahlt, wenn am Ende der Eigenanteil höher als jede normale Rente ist; aber das wäre wieder eine andere Baustelle. Letztendlich müsste, wie auch Kindergarten und Schule, auch ein regulärer Pflegeplatz komplett aus Steuermitteln bezahlt werden.


    Insofern:
    Es geht bei der Fragestellung überhaupt nicht darum, dass sich der Fragesteller unrechtmäßig bereichern will, denn er wird diese Zeit gar nicht mehr aktiv erleben.

    Guten Abend,


    ein kleiner zu beurteilender Sachverhalt, der etwas gebietsübergreifend ist:



    P ist der Hauptverdiener der Familie, der verheiratet mit M und den Kindern K1 und K2 in einem Eigenheim lebt.



    P wird pflegebedürftig und in einer Einrichtung untergebracht. Seine Rente beträgt ca. 2000 Euro brutto. Barvermögen oder Lebensversicherungen sind nicht vorhanden.


    M ist nun mit den Kindern allein und geht in Vollzeit arbeiten. Hierbei verdient sie etwa netto 1700 Euro plus Kindergeld.



    Fragen:
    1.
    Erhält M von der Rente des P noch Unterhalt für die minderjährigen Kinder, bevor die Rente für die Heimunterbringung "eingezogen" wird oder gehen die Kinder leer aus?
    Sollte die Antwort ja sein:
    Ändert sich dies mit Volljährigkeit der Kinder? Es möge angenommen werden, dass beide Kinder studieren werden.



    2.
    Wie hoch ist der Selbstbehalt von M, K1 und K2? Wir gehen davon aus, dass K1 und K2 noch minderjährig sind..



    3.

    P und M haben langfristig für die Kinder Gelder, je ca. 20.000 Euro, für die Ausbildung angelegt.
    Sind diese Gelder analog zur Altersvorsorge bei Elternunterhalt vor dem Zugriff der Sozialbehörde sicher? Muss hier eine 10-Jahres-Frist wie bei Schenkungen eingehalten werden?



    4.
    P hat kurz vor Eintritt des Pflegefalls sein gesamtes Barvermögen nebst Lebensversicherungen in die Abzahlung des Eigenheims gesteckt, um seiner Familie ein abgezahltes Haus zu hinterlassen und gleichzeitig das Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes zu sichern.
    Greift diese Taktik oder kann die Sozialbehörde hier intervenieren?



    Vielen Dank für Eure Hinweise.
    Ich nehme auch gerne Tipps entgegen, die zu einem Rechner oder Informationen führen.


    Gruß
    Herbst01