Beiträge von Urli

    Hallo TheBrad,


    im bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften"


    Link:


    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    steht


    Dem § 141 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

    „Dies gilt nicht für bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche.“


    Dazu steht folgende Erklärung:


    § 141 entspricht vollumfänglich der bisherigen Regelung des § 93 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, soweit

    sich dieser auf Leistungen nach dem Sechsten Kapitel bezog. Bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche sind

    nicht von § 93 des Zwölften Buches und damit auch nicht von § 141 umfasst. Dies ist im Zwölften Buch aufgrund

    der den § 93 SGB XII verdrängenden, spezielleren Vorschrift des § 94 SGB XII unzweifelhaft. Weil es in der

    reformierten Eingliederungshilfe nur für die Sonderregelung des § 142 Absatz 3 SGB IX eine dem § 94 des

    Zwölften Buches entsprechende Regelung gibt, bestand die Möglichkeit, auch bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche

    unter den Wortlaut des § 141 zu fassen, was mit dieser Regelung nicht beabsichtigt war. Zur Vermeidung

    von Rechtsunsicherheiten wird klargestellt, dass § 141 nicht auf die Überleitung von bürgerlich-rechtlichen

    Unterhaltsansprüchen anzuwenden ist.


    Ich habe diese Änderung ursprünglich falsch verstanden. Der Wortlaut:


    ....bestand die Möglichkeit, auch bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche unter den Wortlaut des § 141 zu fassen, was mit dieser Regelung nicht beabsichtigt war. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten wird klargestellt, dass § 141 nicht auf die Überleitung von bürgerlich-rechtlichen

    Unterhaltsansprüchen anzuwenden ist.......


    klingt jedoch eindeutig.


    Aus meiner Sicht können ab dem 01.01.2020 in der Eingliederungshilfe keine bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüche, gegenüber Kindern von Behinderten, auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden. Das bedeutet die Information im von Dir genannten Link (BMAS FAQ8) sollte entsprechend stimmen.


    Ich gehe davon aus, dass wir als Betroffene, nach über einem Jahrzehnt, ab dem 01.01.2020, keinen weiteren Behördenterror mehr ertragen müssen und endlich wieder frei sind. Nur die Rück-/Restabwicklung (Ansprüche bis Ende 2019) wird uns noch etwas wertvolle Lebenszeit kosten.


    Weiterhin geht ja auch das Angehörigenentlastung in die richtige Richtung.


    Für diejenigen, die über der 100.000 Euro Grenze liegen und diese Ungerechtigkeit weiter ertragen müssen, weiterhin darunter leiden, Unverschämtheiten von Behördenmitarbeitern erdulden müssen, in ihrer Familien-/Lebens-/ und Karriereplanung eingeschränkt sind, ungerechte Familienverhältnisse weiter aushalten müssen, viel wertvolle Lebenszeit für dieses leidige Thema verschwenden müssen, weiter Anwaltstermine- und kosten auf sich nehmen müssen, etc. etc. wünsche ich von ganzem Herzen "ALLES GUTE"!


    Der Elternunterhalt gehört ganz abgeschafft, wie z.B. in den Niederlanden bereits vor Jahrzehnten geschehen. Der BGB §1601 gehört in seiner jetzigen Form, nach 120 Jahren, endlich in Rente geschickt und reformiert.

    Hallo TheBrad,


    ich kenne den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfes leider nicht und kann deshalb nur auf folgende E-mails verweisen:


    1)

    In einer freundlichen E-mail von Frau Kerstin Tack von der SPD (Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

    für Arbeit und Soziales) vom 08.04.2019 steht:

    ......

    vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Eingliederungshilfe – Rückgriff auf Kinder“.......................................

    Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart:

    „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“

    Um diese Forderung umzusetzen, wird aktuell ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass dabei die 100.000 Euro-Grenze bei der Unterhaltsheranziehung für Angehörige auf das gesamte SGB XII sowie auf die Eingliederungshilfe ausgeweitet werden muss. Hierfür werden wir uns einsetzen und ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns mit dieser Position durchsetzen werden.

    ......


    2)

    In einer freundlichen E-mail von Dr. Matthias Bartke, MdB (Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales) vom 17.04.2019 steht:

    ......

    Ich kann Ihnen nach wie vor versichern, dass ich mich für eine Einschränkung des Rückgriffes auf das Einkommen von Kindern nicht nur bei den Hilfen für Pflege einsetzen werde.

    ......


    3)

    In einer weiteren E-mail von Dr. Matthias Bartke vom 22.03.2019 steht

    ......

    eine Ungleichbehandlung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und Kindern, die für Eltern in der Eingliederungshilfe unterhaltspflichtig sind, ist nicht in meinem Sinne. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren für eine Gleichbehandlung einsetzen.

    ......


    4)

    Eine freundliche Dame von der Lebenshilfe hat dazu geschrieben:

    ......

    Dass die vergleichbare Konstellation von Kindern mit behinderten Eltern weniger präsent ist, liegt vermutlich daran, dass diese Konstellation seltener vorkommt.


    (dieser Aussage stimme ich zu) weiterhin

    ......

    Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns, sobald ein Entwurf zur Modernisierung des Unterhaltsrückgriffs vorliegt, kritisch damit auseinandersetzen und auch die von Ihnen benannte Konstellation dabei in den Blick nehmen werden.

    ......

    (dafür bin ich der Lebenshilfe sehr dankbar)


    Außerdem ist in der Presse z.B. auch im Spiegel zu lesen:......


    Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig nur noch Angehörige mit einem Einkommen von jährlich mehr als 100.000 Euro Zuzahlungen für die Eingliederungshilfen leisten müssen.

    ......


    Zu den Angehörigen zähle ich auch die Kinder von Behinderten (auch wenn dies nicht explizit drinnen steht und diese Konstellation seltener vorkommt).


    Weiterhin meine ich, dass der pauschale Unterhaltsrückgriff auf Eltern von Kindern mit Behinderung die eine oder andere Familie, da unabhängig von Einkommen und Vermögen, ebenfalls belasten kann. Für Besserverdienende ist diese Pauschale, da auch keine Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgt, m.E. kaum spürbar. Es gibt aber sicherlich auch Eltern von Kindern mit Behinderung die mit ihrem Geld gerade so über die Runden kommen und für diese Menschen kann der Pauschalbetrag durchaus schmerzen. Das man auch die Konstellation "Eltern mit geringem Einkommen und mit behindertem Kind" entlasten will ist, aus meiner Sicht, ausdrücklich zu befürworten, ohne wenn und aber. Deshalb glaube ich, dass die SPD die 100.000 Euro Einkommensgrenze auch in diesem Bereich einführen möchte, was ich persönlich, obwohl nicht davon betroffen, völlig richtig finde.


    In der Süddeutschen Zeitung steht außerdem:


    ......

    Aus einem internen Entwurf des Arbeitsministeriums geht hervor, dass Heil plant, nur die Angehörigen von behinderten Menschen zu belasten, die mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Er begründet seinen Schritt damit, eine "verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung" vermeiden zu wollen, heißt es in dem Papier, das der ddeutschen Zeitung vorliegt.......



    Den Hinweis auf die verfassungrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung interpretiere ich (nur meine Meinung) so, dass man bei der ganzen Unterhaltsentlastung die Angehörigen von Pflegebedürftigen und Behinderten nicht schlechter stellen will, was ich ebenfalls hunderprozentig richtig finde. Ansonsten, wenn ausgerechnet die Kinder von Behinderten schlechter behandelt werden würden und das auch noch grundgesetzkonform sein sollte..........dann würde ich so langsam meinen Glauben, an unser Grundgesetz, verlieren.......


    Ich werde bei der SPD nochmal nachfragen was denn genau in dem Gesetzentwurf bezüglich der Kinder von Behinderten steht. Es kann aber nicht schaden wenn noch mehr Betroffene nachhaken und auch andere Abgeordnete anschreiben. Ich würde Euch bitten dies zu tun. Danke.


    Viele Grüße und noch einen wunderschönen Maifeiertag!

    Artikel in der Süddeutschen Zeitung:


    https://www.sueddeutsche.de/po…heil-gesundheit-1.4421483


    Darin steht auch:


    Aus einem internen Entwurf des Arbeitsministeriums geht hervor, dass Heil plant, nur die Angehörigen von behinderten Menschen zu belasten, die mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Er begründet seinen Schritt damit, eine "verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung" vermeiden zu wollen, heißt es in dem Papier, das der ddeutschen Zeitung vorliegt. Mit diesem Vorschlag geht Heil noch über den Koalitionsvertrag hinaus.



    Den Hinweis bezüglich "verfassungsrechtlich bedenklicher Ungleichbehandlung" finde ich richtig.


    Und noch die offizielle Position der Grünen, E-mail von heute:


    ........

    im Namen der Grünen möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir Sie im Ausschuss für Arbeit bezüglich einer Änderung des Unterhaltsrückgriffs unterstützen. Unsere Position hat die Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke vergangene Woche bereits in einer Mail an Sie deutlich gemacht.

    ........


    Ein weiteres klares Bekenntnis, ohne wenn und aber.


    Und noch eine freundliche Antwort von heute vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm). Darin steht u.a.:


    ........


    Die im Januar 2019 mit dem nichtöffentlichen Arbeitsentwurf bekanntgewordenen geplanten Leistungsverbesserungen stehen für das BMAS weiterhin auf der politischen Agenda und werden in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren geplant. Dazu gehören insbesondere:


    - die Entfristung der Fördermittel des Bundes für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB),

    - das Budget für Ausbildung,

    - die Einbeziehung der WfbM-Beschäftigten in die Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstatt,

    - die Freistellung des Einkommens (bis zu 100.000 Euro) von Kindern, deren Eltern Leistungen der Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe erhalten.


    2.)

    Der bvkm wird sich auch weiterhin gemeinsam mit den übrigen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung für die Einführung der 100.000 Euro-Grenze im Falle des Bezugs von Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe einsetzen. Insofern werden wir kritisch im Blick behalten, ob es tatsächlich zu dem diesbezüglich in der Anhörung angekündigten eigenständigen Gesetzgebungsverfahren kommt.


    ........


    Aus meiner Sicht vorbildlich, natürlich nicht nur deshalb.

    4) Antwort von Uwe Schummer (CDU) 03. Apr. 2019 - 09:14, ebenfalls Mitglieder im Ausschuss für Arbeit uns Soziales


    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,


    Ausgangspunkt für Regelungen zum Unterhaltsrückgriff auf Angehörige ist der Koalitionsvertrag. Dort ist vorgesehen, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Ihr Hinweis, dass es auch eine Grenze beim Unterhaltsrückgriff für Angehörige von behinderten Menschen geben soll, ist richtig. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich dafür eingesetzt, die Teilhabe und die finanziellen Leistungen für behinderte Menschen und deren Angehörigen zu verbessern. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen und umgesetzt. Nunmehr bedarf es weiterer Schritte und Verbesserungen. Bei der genannten Regelung handelt es sich um einen Referentenentwurf. Das parlamentarische Verfahren hierzu hat noch nicht begonnen. Ihre Hinweise werden mit in die weiteren Debatten einfließen. Insoweit bin ich Ihnen für Ihre Hinweise dankbar.

    Es grüßt herzlich

    Uwe Schummer MdB


    Zumindest ein Teilbekenntnis.......... (da spricht wohl das Gewissen).....

    3) Antwort von Frau Müller-Gemmeke von den Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom 08.04.2019:


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Fragen.

    Wir Grüne lehnen jegliche Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei der Eingliederungshilfe ab. Wer Teilhabeleistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Unterstützungsbedarfe erhält, soll diese nicht persönlich mitfinanzieren müssen und dadurch am Rande der Armut leben müssen. Auch die Anrechnung des Partnereinkommens muss vollständig aufgehoben werden. Entgegen den Aussagen der Bundesregierung und der Koalition, spielt das Einkommen von Partner_innen weiterhin eine Rolle bei der Berechnung des Eigenanteils, da Menschen, deren Partner_innen viel verdienen, für ihre Kinder einen geringeren Freibetrag haben, als diejenigen, deren Partner_innen wenig verdienen.

    Geld zu sparen oder etwa für das Alter vorzusorgen war für viele Menschen mit Behinderungen unmöglich. So erhielten Alleinstehende nur dann Leistungen, wenn sie ihr Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro aufgebraucht hatten. Die im Gesetz enthaltene Neuregelung wird zwar viele entlasten. Eine komplette Abschaffung der Pflicht, den Bedarf an Teilhabeleistungen teilweise aus eigenen Mitteln zu finanzieren, ist jedoch nicht absehbar. Das wollen wir Grüne ändern. Wer Unterstützung braucht, soll sie im Sinne eines Nachteilsausgleichs gewährt bekommen. Denn das ist ein wichtiger Bestandteil für eine inklusive Gesellschaft.

    Das schließt auch Angehörige ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beate Müller-Gemmeke


    Ganz interessant und ebenfalls ein klares Bekenntnis.

    2) Antworten von Herrn Zimmer, Obmann der CDU im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom 02.04.2019:


    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    für uns als Union gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.

    Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart, die allerdings nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach umgesetzt werden. Dazu gehört auch dieses Vorhaben.

    Leider kann ich Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben seitens der CDU/CSU-Fraktion den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Auf Grundlage dieses Entwurfes werden wir dann auch die von Ihnen angesprochenen Detailfragen zu diskutieren haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Zimmer


    Zumindest sollen die Detailfragen diskutiert werden, immerhin.


    Die zweite Antwort von Herrn Zimmer, vom 08.04.2019, nochmal nachgefragt wegen Eingliederungshilfe mit dem Hinweis auf die Studie von Dr. Hillebrecht:


    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    das sind alles ziemliche Spezialfragen. Die kann ich guten Gewissens nicht beantworten weil ja, wie Sie wissen, noch kein Gesetzentwurf vorliegt. In aller Regel sind Koalitionsvereinbarungen undifferenzierter als Gesetzentwürfe.

    Zu Ihrer zweiten Frage: Nach meiner Erfahrung werden in der Regel Kosten und Nutzen eines Verwaltungsverfahrens wie das von ihnen beschriebene gegeneinander abgewogen. Das macht die Bundesregierung aber in der Regel mit eigenen Mitteln und verlässt sich nicht auf Studien, die etwas "bewiesen" haben wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Zimmer


    Der Studie von Dr. Hillebrecht scheint er nicht zu vertrauen, schade eigentlich. Wer weiß welche Zahlen der CDU da vorgelegt werden?

    Update Antworten von Bundestagsabgeordneten:


    1) Antwort von Frau Tack, Obfrau der SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom 08.03.2019:


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

    Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“

    Um diese Forderung umzusetzen, wird aktuell ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass dabei die 100.000 Euro-Grenze bei der Unterhaltsheranziehung für Angehörige auf das gesamte SGB XII sowie auf die Eingliederungshilfe ausgeweitet werden muss. Hierfür werden wir uns einsetzen und ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns mit dieser Position durchsetzen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Tack


    Die Antwort von Frau Tack bei Abgeordnetenwatch.de ist ein ganz klares öffentliches Bekenntnis, auch bezüglich der Eingliederungshilfe.

    Bei Umsetzung der Koalitionsvereinbarung würde das wiederum bedeuten:


    1. Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Hilfe zur Pflege beziehen (100.000 Euro Grenze).

    2. Keine Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Eingliederungshilfe beziehen (weiterhin volles Elternunterhaltsprogramm wie heute üblich).


    Der Passus bezüglich Einschränkung des Sozialhilferückgriffs bei Eingliederungshilfe wurde aus dem Referentenentwurf entfernt.

    Hallo Valdifra,


    bei der Sozialhilfe wird u.a. zwischen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe unterschieden. Dieses Interview hat mich darauf gebracht: https://www.judid.de/interview-zum-elternunterhalt/


    Darin steht

    Zum Abschluss noch eine rechtspolitische Frage. Die Regierungskoalition hat vereinbart, die Einkommensfreigrenze von 100.000 Euro auch auf Heimpflegefälle auszuweiten. Wie ist ihre Meinung dazu?

    Dr. Doering-Striening: Grundsätzlich ist die 100.000 Euro-Grenze eine undifferenzierte Lösung. Hinzukommt, dass die Koalitionsvereinbarung nur die Fälle einbezieht, in denen Eltern sozialhilferechtlich Hilfe zur Pflege erhalten.

    Nicht einbezogen sind die Eltern, die Eingliederungshilfe erhalten. Das sind z.B. stationär untergebrachte psychisch behinderte Eltern. Kinder, die solche Eltern haben, sind nicht nur wenige Jahre in der Unterhaltspflicht, sondern z.T. über Jahrzehnte. Bei Eltern, die volljährige behinderte Kinder haben, hat der Gesetzgeber den Rückgriff auf Eltern aus sozialen Gründen bis auf einen relativ kleinen Betrag begrenzt. Um diese Fälle müsste sich der Gesetzgeber meines Erachtens vorrangig kümmern.



    Teilweise gibt es wohl auch Sozialhilfeempfänger die beide Leistungen in Anspruch nehmen. In meinem Fall bezieht meine Schwiegermutter Eingliederungshilfe........

    Mein letzter Satz war vielleicht nicht gut genug formuliert, war wohl etwas zu emotional, sorry.


    Es bedeutet, dass hier bewusst Angehörige von Behinderten beim Sozialhilferegress schlechter gestellt werden sollen, als Angehörige von Sozialleistungsempfängern in allen anderen Bereichen, was oftmals die Menschen mit Behinderung noch zusätzlich belastet.


    Folgende Information habe ich freundlicherweise heute vom Sozialverband Deutschland erhalten:


    Im ursprünglichen Arbeitsentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales war die genannte Regelung noch enthalten. Dann jedoch folgte die Ressortabstimmung. Wie uns zugetragen wurde, soll das Bundeskanzleramt sich (erfolgreich) dafür eingesetzt haben, dass die Regelung wieder herausgenommen wird, weil sie über die Absprachen im Koalitionsvertrag hinausreichen würde.


    Das bedeutet für mich, dass hier bewusst Angehörige von Behinderten beim Sozialhilferegress schlechter gestellt werden sollen, als alle anderen Angehörigen von Sozialhilfeleistungen, in allen anderen Sozialhilferegressbereichen. Das soll gerecht sein? Unglaublich.......

    Bezüglich dem von mir oben verlinkten Gesetzesentwurf habe ich heute folgende Stellungnahme vom Sozialverband Deutschland, vom 21.03.2019, gefunden.


    https://www.sovd.de/index.php?id=700274


    Darin steht:


    Der SoVD erhielt am 7. März 2019 denReferentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften übersandt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme endet bereits am 21. März 2019.

    Diese kurze Stellungnahmefrist von nur 14 Tagen kritisiert der SoVD. Sie sichert kaum eine angemessene Beteiligung der Behindertenverbände auf Augenhöhe und trägt dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend Rechnung.


    weiterhin


    Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten. Dies kritisiert der SoVD und fordert nachdrücklich, den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe für unterhaltsverpflichtete Angehörige einzuschränken. Denn ein (drohender) Unterhaltsrückgriff bedeutet für Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Alltag eine enorme Belastung, die zusätzlich neben die Sorge um die angehörige Person selbst tritt. Diese belastenden Sorgen treffen besonders Angehörige mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € sollte die finanzielle Heranziehung von Angehörigen zur Finanzierung von Sozialhilfeleistungen daher ausgeschlossen werden. Diese Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs sollte sich nicht nur auf Hilfen zur Pflege erstrecken, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sondern für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe gelten. Denn viele Betroffene erhalten nicht nur Hilfen zur Pflege, sondern weitere Leistungen des SGB XII. Insoweit bestehen vergleichbare Belastungsmomente für die Angehörigen, denen der Gesetzgeber einheitlich begegnen sollte.

    Hallo ligu, danke für Deine Meinung und die Verbesserungsvorschläge. Ich habe versucht das komplexe Thema möglichst einfach und übersichtlich darzustellen, damit es für jeden verständlich ist. Enkelkinder fehlen, da die Ansprüche nicht an den SHT übergeleitet werden. Ich würde es auch gerne auf einer A4 Seite belassen und nur die wesentlichen und in der Konsequenz ungerechtesten Punkte darstellen.


    Auf Deine Anregung hin habe ich die Spaltenanordnung nochmal etwas überarbeitet, d.h. die Trennung der "betroffenen" Personenkreise etwas klarer dargestellt. Untenstehend das Ergebnis sowie der Download. Viele Grüße.