Alles anzeigenHallo Kakashi, willkommen hier im Forum.
bei einem Scheidungsverfahren haben beide Partner die gleichen Rechte. Es kommt also auf die jeweilige Situation an.
1. Gibt es einen Ehevertrag?
2. Das Haus gehört noch der finanzierenden Bank, diese muss allen weiteren Schritten zustimmen!
3. Wenn ein Partner auszieht, steht ihm möglicherweise eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
4. Unterhaltsanspruch kann diese Nutzungsentschädigung (teilweise oder völlig) verdrängen.
Rate deiner Mutter dringend zu einer Rechsberatung. Mit der Klage hat der Stiefvater seine Ansprüche deutlich gemacht.
LG frase
1. Nein es gibt keinen Ehevertrag
2. Der Kredit für das Haus läuft über dem Mann und es wird auch von seinem Konto abgebucht...
Der Mann ist aus dem Haus ausgezogen und der volle Betrag für die Kosten des Hauses wird von seinem Konto abgebucht, aus diesem Grund hat er wohl meine Mutter auf Unterhalt angeklagt, also geht es nicht um Trennungsunterhalt, sondern um Unterhalt für das Haus? Und könnte er dann da Recht bekommen?
Am besten wäre es, wenn er aus dem Grundbuch austreten würde und das Haus komplett auf meiner Mutter überschrieben wird, dann besitzt er zwar nichts mehr, aber dann muss sich meine Mutter um die Kosten bzw. um den Kredit des Hauses kümmern