Beiträge von Nomari

    Hallo zusammen,


    nach zwei Jahren wird der von mir zu zahlende Kindesunterhalt neu berechnet.

    Das Jugendamt möchte dafür u.a. den Einkommenssteuerbescheid von 2021. Ich frag mich, ob hier rückwirkend gerechnet wird und ich nachzahlen soll?


    Meine eigentliche Frage ist aber eine andere.

    Ich fange im Februar einen neuen Job an, bei dem ich auch mehr verdiene. Nun bin ich dabei, mein Netto zu bereinigen und habe folgende Frage:


    Ich kann maximal 4% meines Jahreseinkommens in eine Altersvorsorge zahlen. Sind die 4% inklusive, oder exklusive Arbeitgeberanteil?

    Kennt sich jemand damit aus?

    Ich hab mal einen bekannten Anwalt für Familienrecht gefragt, der auch Unterhaltsfragen abwickelt. Demnach kann ich bis zu 4% des Jahresbruttoeinkommens in eine Altersvorsorge zahlen, ca. 150,- an sonstigen pauschalen Aufwendungen abziehen und einen Privatkredit, der während der Ehe entstanden ist auch anteilig ansetzen. Also, lohnt sich doch, mal 100-200,- in die Hand zu nehmen, wenn man dadurch monatlich sparen kann. Das Ersparte geht, mit der VWL des Arbeitgebers, bei mir in einen ETF Sparplan fürs Kind

    Hallo zusammen,


    ich melde mich mal wieder da ich noch ein paar Dinge klären möchte. In Kürze steht mein Mitarbeitergespräch an, verbunden mit einer Gehaltserhöhung und aus der Kurzarbeit komme ich auch wieder. Daraus ergibt sich ein höheres Nettoeinkommen. Nun zu meiner Frage. Ich weiß, dass gewisse Kosten das Netto als Ausgangslager zur Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle bereinigen, leider kenne ich nicht alle. Jetzt möchte ich natürlich vermeiden, dass ich für 30,- mehr netto gleich viel mehr Unterhalt zahlen muss, als dass ich etwas von der Gehaltserhöhung habe.


    Was ich weiß, mir aber nicht sicher bin, die betriebliche Altersvorsorge wird mit maximal 5% des Jahresbruttoeinkommens gerechnet; sprich, es werden nur die 5% angerechnet. Beispiel:

    Jahresbrutto 60.00; anrechenbar 1200,- bAv/Jahr. Stimmen die 5%?

    Und gibt es noch ausgaben, die anrechenbar sind? Pauschalen? Der Weg zum Kind aufgrund des Umgangs?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    Ich hab ein Schreiben von der Sachbearbeiterin meines JAs bekommen, die KM in Kopie: Der Bonus wird im Mai ausgezahlt und anteilig verrechnet; also kann ich die € 675,- abziehen.

    Hallo zusammen,


    die KM hat mich zu einer Titulierung verdonnern lassen, die ich unterschreiben musste. Laut JA wäre eine Neuberechnung erst kommendes Jahr im April fällig. Nun habe ich heute ein Schreiben des JAs erhalten aus dem hervor geht, dass die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde und ich jetzt trotz Titulierung die Erhöhung tragen muss. Es handelt sich hierbei um ²7,- Differenz zwischen dem titulierten Unterhalt und dem, wie er ab 2021 gemäß DD Tabelle zu entrichten ist.


    Ich weiss nun nicht, was für mich zählt

    Ich hab das Gleiche hier. Wenn ich die KM auf die Informationspflicht hinweise heisst es nur, wenn es mich interessiert, dann soll ich mich melden. Solange ich zahle höre ich nichts. Das Jugendamt hat mich zur Elternberatung verwiesen, die mir aber gleich gesagt haben, dass die Mutter dort nicht mitwirken muss. Letztendlich wäre mir nur der Weg über das Familiengericht geblieben, um meine Rechte einzuklagen, aber den Stress will ich dem Bub nicht antun.

    Schaut her, die Antwort vom JA:


    derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, wie mit dem Kinderbonus unterhaltsrechtlich verfahren wird und wann dieser tatsächlich zur Auszahlung kommt.

    Sollte er wie Kindergeld behandelt werden, liegen Sie richtig.

    Ich werde Sie informieren, sobald ich nähere Informationen haben.

    Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

    Hallo zusammen,

    ich hab mir eure Kommentare durchgelesen. Leider ist es nicht so einfach. Ja, der Stiefvater behandelt ihn wie seinen eigenen Sohn und ich bin darüber froh. Gibt wahrscheinlich andere Stiefväter, die ein fremdes Kind aus der vorherigen Beziehung ablehnen, das ist hier zum Glück nicht der Fall. Allerdings kann und muss ich mit ihm nicht über solche Dinge reden, weil er da außen vor zu sein hat.


    Ich stehe nun mit dem amerikanischen Konsulat in Kontakt und habe den Sachverhalt geschildert. Meint ihr, die Bundespolizei kann bei dieser Visa Sache auch behilflich sein? Das Konsulat kommt grad leider nicht in die Gänge und ich bin dabei, solche Dinge zu sammeln um sie letztendlich damit zu konfrontieren. Auch mir geht es um das Kindeswohl, aber 1. unterschreibe ich den Visa Antrag und 2. möchte ich darüber informiert werden, wenn er das Land verlässt. Aber sie sieht es partout nicht ein, dass sie mich hierzu zu informieren hat.

    Deshalb halte ich mich da raus. Ich unterschreibe auch alles, weil es im Sinne des Kindes ist. Darum gehts mir nicht. Mir gehts darum, dass sie einfach macht, ohne mich zu informieren, letztendlich sogar Identitätsmisbrauch betreibt.

    Klar, alles hinter mir. Die Schule hat mir ja erst die Kopie des Antrages geschickt. Dann musste ich 5 mal schriftlich um ein Zeugnis bitten, bis ich mich mit dem Landesschulamt in Verbindung gesetzt habe. Zeugnisse bekomme ich jetzt in Kopie. Von der Schule, wohlgemerkt, weil sie mir die verweigert.


    Eben noch eine Mutter die nicht kapiert, dass es nicht um eine gescheiterte Beziehung geht, sondern um ein Kind. Echt schade