Beiträge von Nomari

    Na, spätestens bei der Konfirmandenfreizeit müssen beide Elternteile zustimmen. Ich habe eben einen Antrag der evangelischen Kirche im Netz gefunden. Und ich befürchte, dass auch den ihr Mann unterschreiben wird, wie den Aufnahmeantrag der Schule und die Visa Anträge für die USA Reisen.

    Danke dir,

    leider ist der Kontakt vor 2 Jahren versiegt, nachdem ich ein langes Gespräch mit ihm hatte und der Meinung war, dass ich nicht mit ihm, sondern mit ihr rede. Wie gesagt, er kann tun und machen, was er möchte, er lebt bei ihr, dort ist sein Lebensmittelpunkt und die Entscheidungen, die sie trifft sind zum Kindeswohl. Mir geht es doch darum, dass ich als Vater nichts davon erfahre, und sie der Mitteilungs- und Informationspflicht nicht nachkommt. Aber wehe, der Unterhalt kommt einen Tag später, dann hab ich gleich das JA am Hals.

    Teilweise nur, da sie geheiratet hat als er 1,5 Jahre war. Ich hatte ihn dann wirklich nur alle 14 Tage, weil ich mir Ewigkeiten hab alles gefallen lassen. Er kann ja gern dahin, das ist nicht das Thema. Es geht mir nur darum, dass sie ihre Rechte voll ausnutzt, aber keine Einsicht hat, wenn es um die Pflichten geht. Ist ja schließlich nicht nur ihr Sohn.

    Hallo,


    kurz zum Setup:

    Nie verheiratet gewesen, Kind vor der Geburt anerkannt, bzw. Vaterschaft anerkannt und gleichzeitiges Sorgerecht.

    Leider habe ich das Gefühl, dass die KM meinen Sohn derart verzogen hat, weil er keinen Kontakt mehr zu mir haben möchte. Es gibt Anrufe, wenn es um Ausflüge oder Klassenfahrten geht, mehr aber auch nicht. Er wird jetzt 14.


    Nun habe ich von der Oma erfahren, dass er zum Konfirmationsunterricht geht, weils die Konfirmation irgendwann ansteht.

    Ich weiß offiziell von der KM nichts. Muss ich dem denn nicht auch zustimmen? Oder darf sie ihn einfach, ohne meine Zustimmung, dort anmelden. Schließlich kann es ja sein, dass ich mich eventuell dem Christentum abgewandt habe und konvertiert bin, jetzt nicht möchte, dass er konfirmiert wird. Mir geht es nicht um die Konfirmation. Mir geht es um die Informationspflicht, der sie nicht nachkommt und damit muss ich sie immer wieder mal runter von ihrem Ross holen. In der Schule hat sie ihn auch ohne meine Zustimmung angemeldet. Den Antrag hat ihr Ehemann in der Eigenschaft als Vater unterschrieben, obwohl er rechtlich nichts mit meinem Sohn zu tun hat.


    Kann ich etwas dagegen unternehmen? So, dass sie von einer Stelle, Behörde oder Institution mal eine auf den Deckel bekommt, weil sie nicht machen kann, was sie will?

    Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

    Nochmal ich, nach einigen Telefonaten und Recherchen. Danke auch für den Link zu den Unterhaltsgrundsätzen, zu den ich noch die ein oder andere Frage habe.


    1. Kann ich die 5%ige Bereinigung auch bei Arbeitslosigkeit (ALG1) vornehmen?

    2. Kann ich Fahrtkosten zu Vorstellungsgespräche als "Arbeitsweg" anrechnen?

    3. Kann ich denn die Kilometer anrechnen, die ich fahren muss, wenn ich mein zweites Kind hole/bringe? (500km/Monat (x0,30,-?)

    4. Kann ich meine private Altersvorsorge (100,-/mtl.) vom Netto ALG abziehen, bzw. dies dadurch bereinigen?


    Das sind die Fragen, die mir aus dem Grundsatz nicht beantwortet wurden. Vielleicht kennt sich damit jemand aus, bzw. hat oder macht das Gleiche durch?

    Hallo Elli,


    vielleicht gibst du ihm etwas mehr Zeit. Die Trennung ist für beide Seiten nie einfach, wenn ein Kind/mehrere Kinder betroffen sind. Ich würde das Thema erstmal ruhen lassen und ihn wieder ansprechen, wenn man "vernünftig" miteinander umgeht. Das ist die Erfahrung, die ich gemacht habe.

    Sie hat geheiratet, ob sie arbeitet, wage ich zu bezweifeln, sonst wäre ihr ja nicht so sehr dran gelegen, dass regelmäßig die kOhle reinkommt.

    Ich fasse kurz zusammen:


    € 1900,- an ALG1

    Kredite € 650,- (PKW und Privatkredit aus der Selbständigkeit, als die Mandanten nicht gezahlt haben, ich aber weiterhin fleissig Unterhalt)

    bAV € 100,-

    derzeit, aufgrund Arbeitslosigkeit, keine Fahrtkosten

    PKW Haftpficht € 30,-/Monat


    Ich sollte erwähnen, dass ich noch ein weiteres Kind habe, für das ich Unterhalt zahle.

    Es ist vermerkt, dass sich der Unterhalt am Einkommen misst; also, wenn sich das Einkommen ändert, dann ändert sich der Unterhalt. Das ist ja soweit in Ordnung, bin ich ganz bei. Nur in meiner aktuellen Situation muss ich eben auf Heller & Pfennig achten, daher die Frage, wie und wann die Aufwendungen, die ich habe, anrechenbar sind.


    Den PKW, zum Beispiel, den benötige ich, um den Unterhalt bestreiten zu können. Nur, wird mir der Ratenkredit angerechnet, wenn ich nach der Geburt erst das Fahrzeug finanziert habe, weil das Fahrzeug, welches ich vor der Geburt besaß nicht mehr fahrtüchtig war, ich die finanziellen Mittel für den Barkauf nicht hatte, aber zum bestreiten des Unterhaltes auf den PKW angewiesen bin? Solche Fragen stelle ich mir gerade.

    Hallo zusammen,


    ich habe mit der Kindesmutter seit zwei Jahren immer wieder mal den Zwist, wenn es um den Unterhalt eines 14 Jährigen geht. Mittlerweile wurde ich auch zur Unterzeichnung einer Titulierung genötigt, aber das ist gerade nicht mein Thema.


    Ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit der Thematik Kindesunterhaltsberechnung, da ich im Dezember betriebsbedingt während der Probezeit meinen Job verloren habe. Nach ein paar online Recherchen wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es ja Aufwendungen gibt, die ich anrechnen kann. Leider finde ich die Kriterien dazu nirgends und der Anwalt für die Beratung kostet eine SB von 150,-, die ich derzeit nicht aufbringen kann. Und laut Aussage des Jugendamtes bekomme ich derenseits keine Auskunft, nur die Mutter, wenn es um die Richtigkeit der Unterhaltshöhe geht.


    Vielleicht kennt jemand die Thematik und wäre bereit, mich durch Erfahrung hierbei zu unterstützen?


    Zu den Eckdaten:

    1. Privatkredit, aufgenommen nach der Geburt

    2. PKW Kredit, aufgenommen nach der Geburt, aber zwingend notwendig, um den Unterhalt zu bestreiten, bzw. in Lohn & Brot zu stehen

    3. Altersvorsorge, abgeschlossen nach der Geburt

    4. Haftpflichtversicherung für PKW


    Eine Bereinigung des Nettogehaltes um 5% habe ich nie vorgenommen, da ich immer in der Mitte der jeweiligen Einkommensstufe war.


    Ich bedanke mich für eure Unterstützung!!


    LG

    Nomari