Beiträge von Mama2011

    Hab da angerufen und die meinen ich solle dem Vater die Forderung per Einschreiben zukommen lassen. Sie sehen keinen Grund warum sie mir einen Beistand zur Seite stellen sollten. Da ich den U-Tittel habe und auch sonst wenn keine Zahlung kommen kann ich auf das UVG zurück greifen. Sie würden nicht rum kommen, und wären überlastet.

    hallöchen ich nochmal.

    Ich muss nochmal fragen, ich hab ja ein U-Tittel, und soll die Forderung per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde dem Vater meiner Tochter zu kommen lassen.

    Muss ich da den U-Tittel als Kopie zu mein Ex schicken oder separat ein Schreiben machen wo die offenen Forderungen drinnen stehen?

    Gibt's evtl irgendwo ein Vordruck wie so ein Schreiben aussehen soll um keine Fehler zu machen?


    Vielen Dank im vorraus.

    Vielen Dank für die Antworten. :thumbsup:

    Ich muss mal doof fragen die Beistandschaft find ich beim Jugendamt?

    Was können die denn ausrichten?

    Der Vater meiner Tochter gibt ja 0 Auskunft. Auch dem Jugendamt und der Unterhaltsvorschuss Stelle nicht.

    Zum U-Titel kann ich ein Gerichtsvollzieher beauftragen.

    Den finde ich bestimmt bei Gericht oder?

    Muss so doof fragen, kann bei dem Thema nicht mehr richtig klar denken. X/

    Hallo ich bin neu hier.

    Hab mich schon hier viel belesen aber nicht das gefunden was mir weiter helfen würde.

    Ich habe viele Jahre UVG bekommen, da mein Ex nix davon hielt Unterhalt zu zahlen.

    Daraufhin wurde mir gesagt das ich ein Unterhaltstitel erwirken soll, den ich nach guten 4 Jahren dann endlich in der Hand hielt.

    Und mein Anwalt es auch schaffte über sein Arbeitgeber zu pfänden.

    So auch das interessierte mein Ex überhaupt nicht und machte nach kurzer Zeit arbeitslos.

    Er hat eine neue Arbeit die er nirgends mit teilt um keine neuen Pfändungen zubekommen. Da ich nicht die einzigste bin.

    Mittlerweile hat das Jugendamt wohl druck gemacht und er fing plötzlich an den vollen Unterhalt zu zahlen. Aber jetzt wird gezahlt wann und wie viel er will. Den Ausgleich zum UVG bekomme ich vom Jugendamt nachgezahlt.

    Mein Anwalt ist jetzt in Rente und hat das pfänden ans Jugendamt abgetreten.

    Das die die Pfändungen weiter führen können.

    Über mein Anwalt lief es so, er zog das Geld bei ihm ein, ein Teil bekam das Jugendamt und der Rest der übrig bleibt ging an mich.

    So dachte ich auch läuft das beim Jugendamt weiter, Pustekuchen.

    Das Jugendamt sagt jetzt, das sie nur für sich pfänden würden wenn sie pfänden können. Was kann ich da jetzt machen muss ich mir ein neuen Anwalt suchen?

    Bin etwas irritiert!

    Vielleicht hat ja jemand die Erfahrung auch gemacht und kann mir weiter helfen.


    Vielen Dank im Voraus.


    Liebe Grüße