Beiträge von edy

    Hallo Seppelhut123,


    Ich denke auch das die 6000€ berücksichtigt werden sollten.


    Aber ein Streit (mit Anwalt usw.) ist die Summe kaum Wert.


    Ob ein Schätzer nötig ist? Auf Gebrauchtwagenportalen , kann man sich dem Kaufpreis ziemlich annähern.


    edy

    Hallo Marie15,


    Du hast ja schon für jeden das Anfangs und das Endvermögen errechnet.


    Sein Erbe wird ab Zeitpunkt des Erhaltes indexiert. Die 10 tsd. für das Pferd werden dabei nicht ausgenommen.


    Also jeweils.


    Endvermögen (Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.) minus Anfangsvermögen. ( Tag der Hochzeit).


    Die jeweilige Differenz wird mit dem Partner geteilt


    Zu deiner Sicherheit und deinem Verständnis, empfehle ich dir ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht ( Beratung ca.200-250€)


    edy.

    Hallo,


    zunächst kann das Nettoeinkommen noch bereinigt werden ( Fahrtkosten zur Arbeit usw).


    Ja das hälftige Kindergeld wird bei eurem Modell immer abgezogen.


    Du erhälst ja das volle Kindergeld.


    Mache einen Termin beim Jugendamt, und lasse den Kindesunterhalt berechnen.


    Wenn sie Geld verdient steht dir ab Februar( ab Antragsstellung) schon ein evtl. höherer Betrag zu.


    edy

    Hallo Sven,


    die DT geht vom bereinigten Nettoeinkommen aus. ( Netto steht auch oben in deinem Link, in der Tabelle).


    Vom ausgewiesenen Betrag der Tabelle, muss noch das hälftige Kindergeld abgezogen werden.


    edy

    Hallo Marco,


    Ihr könnt über den Notar einen Vollstreckungsverzicht ausfertigen lassen.


    Dieser ist so lange gültig bis er widerrufen wird.


    Oder du lässt dir den Titel von deine Ex aushändigen.


    edy

    Hallo Fragender,


    Unterhaltverspflichtung setzt die Leistungsfähigkeit voraus.


    Außerdem hat jeder Unterhaltsverpflichtende einen Selbstbehalt ( dieser liegt bei nicht Erwerbstätigen bei 1200€ (2024).


    edy

    Dann habe ich in dem Zusammenhang Erbe in Ehe den Begriff Indiziert gehört und nicht verstanden

    hier ist wohl "indiziert/ indexiert" gemeint?


    Dabei wird die Inflation berücksichtig, z.B. wird der Wert (Kaufkraft) von z.B. vor 10 Jahren, auf heute hochgerechnet( indexiert) . Vor 10 Jahren konnte man für 20 000€ ein Auto kaufen, heute muss man für das gleiche Auto schon z.B 23 000€ ausgeben.


    Ja, das Erbe wird seinen Anfangsvermögen zugeschlagen.


    edy

    Hallo OlleZik,


    wenn du nicht mehr Einkommen ( trotz aller Bemühungen), generieren kannst, muss du überhaupt keinen Kindesunterhalt zahlen.


    Der Elterteil bei dem die Tochter wohnt, sollte Unterhatdsvorschuss beantragen.


    Wer hat den Widerspruch abgeschnettert?


    edy

    Hallo,


    Verstehe oft den sinn des Titels nicht es soll ein Betrag der fest zu zahlen ist tituliert werden aber dieser kann auch ständig auf oder abgeändert werden ?

    Ein bestehender gültiger Titel kann jederzeit vollstreckt werden. Bei Änderungen der Einkommensituation muss der Titel abgeändert werden.


    Wenn der Zahlungspflichtige aus irgend einem Grund nicht zahlt, kann also eine Pfändung eingeleitet werden, ohne nochmals ein Gericht usw. in Anspruch zu nehmen. Auch eine etwaige richtige Bergründung, verhindert die Vollstreckung nicht.


    edy

    Hallo Fragender,


    Dein Selbstbehalt beträgt 1450€ ( den darfst du behalten).


    Nein, die Mutter kann das Geld verwenden wie sie will.


    Die Rückzahlung des UvG hängt davon ab, ob du in der Zeit als Bürgergeldempfänger "Leistungsfähig" warst ( einen Job mutwillig kündigen?,geht nicht).


    edy