Hallo,
ich finde diesen Fall auch eher als "Fiktiv",
gleichzeitig ist aber interessant "dafür oder dagegen" zu argumentieren.
edy
Hallo,
ich finde diesen Fall auch eher als "Fiktiv",
gleichzeitig ist aber interessant "dafür oder dagegen" zu argumentieren.
edy
Hallo Gondahar,
Als Eheleute profitiert man steuerlich vom Arbeitseinkommen. Man könnte auch diese steuerliche Ersparnis zur Seite legen.
edy
Hallo Pappa,
ich bin auch der Meinung wie TK, dass wichtigste ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht ( Festlegung dass das Kind bei dir seinen Wohnsitz hat),
edy
Hallo Exel59
Ja die Einkommen beider Elternteile müssen addiert werden.
edy
Hallo Exel59,
war nur eine Schätzung.
Bei angenommer 12 Km einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit z.B. : 20x24x 0,42= ca.200€
edy
Hallo Everest,
das Einkommen muss noch bereinigt werden. Man kann (geschätzt) 150-200€ abziehen, Die Düsseldorfer Tabelle geht vom "bereinigten Netto" aus.
edy
Hallo Everest,
Wie hoch ist denn ca, sein Nettoeinkommen ( Durchschnitt aller Einkommen monatlich) ?
edy
Hallo 18 Karat,
Ohne anwalt einfach selbst in messer rennen viel Erfolg dabei
TK schrieb doch,
ich würde mir vorab einen Entwurf vom Jugendamt zukommen lassen und diesen überprüfen; wenn der in Ordnung ist,
kann er doch vom Anwalt überprüfen lassen ?
edy
Hallo Everest,
es geht um Kindesunterhalt?
wie alt ist das Kind/die Kinder?
edy
Hallo Löffel,
wird sie dann den Minijob nicht aufgeben ?
edy
Hallo loeffel,
Wenn die Tochter 18. Jahre ist, und bei der Mutter wohnt, hat sie einen Unterhaltbedarf von 689€, hier wird das volle Kindergeld (250€) angerechnet.
Der verbleibende Betrag von 439€, wird auf beide Elterteile gequotelt.
Jedem Elternteil muss aber der Selbstbehalt bleiben.
edy
Hallo loeffel,
Der Tochter ab 18, steht nur Unterhalt zu,wenn sie in Schule/Ausbildung ist.
Wie hoch ist das Einkommen deiner EX ?
edy
Hallo ZaffiC,
Bitte das Jugendamt um eine Neuberechnung, somit wird eine neu JA-Urkunde/Titel ausgestellt.
edy
Hallo ZaffiC,
Zunächst musst du den bisherigen Unterhalt weiter zahlen, bis die Titel/Jugendamtsurkunden abgeändert sind.
Wer hat die Berechnungen bisher vorgenommen ?
edy
Hallo ,
Also prinzipiell ist die Düsseldorfer Tabelle ja nur eine Richtlinie sie unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Somit ist sie rein willkürlich und auch nicht aktuel
das bedeutet doch aber nur, das man von der Richtlinie abweichen " kann". Sie ist deshalb aber nicht willkürlich( ob sie damit richtig ist, steht auf einem anderen Blatt).
Sollte ich mir erneut einen Anwalt suchen um es berechnen zu lassen. Trage ich ja wiederum die Anwaltskosten. Auf dem Jugendamt würde es kostenlos passieren das wird aber abgelehnt.
Nach Ablauf von 2 Jahren, kann auch das JA die Berechnung wieder vornehmen.
edy
Hallo Kathi13,
So wie dir geht es den meisten Unterhaltszahlern. In D wird zwar viel für Familien getan, aber zu wenig für Familien nach Trennung/ Scheidung.
Überschlage doch mal die Kosten, wenn das Kind bei dir wohnen würde.
Wie kann es sein das man sobald man den Unterhalt anwaltlich geregelt hat... In der Zukunft vom Jugendamt aber nicht mehr geregelt werden darf?.
das ist so nicht richtig.
edy
Hallo Pallmall,
bestand in der Zeit, für die du nun nachzahlen sollst ein Titel ?
Kindesunterhalt ist i,d,R. steuerlich nicht absetzbar.
ZitatFalls du keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind hast, kannst du gezahlten Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Kindesunterhalt ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
edy
Hallo Piepmann555,
Titel für laufenden Unterhalt
Es ist ja nicht mein Kind/meine Ex, die den Titel verlangen
Na ja, wenn Kind/Ex Gelder vom Jugendamt bekamen, und das JA sich nun um die weitere Sache kümmert, sind sie schon dem Jugendamt "verpflichtet" .
Titel für laufenden Unterhalt ausstellen lassen auf den Namen des "Kindes" (vertreten durch z.B. Namen der Mutter).
Beachte: Ich gebe hier nur meine unverbindliche Meinung weiter. Du kannst dich gerne weiter juristisch beraten lassen.
edy
Hallo Piepmann555,
möglich dass wir uns gegenseitig nicht richtig verstehen?
Beim einen Titel laufender Unterhalt ist m.E das Kind der "Gläubiger",
beim anderen Titel ( Rückzahlung Unterhaltsvorschuss), ist die Vorschusskasse der "Gläubiger".
Jeder Gläubiger kann nur für seine Forderungen "vollstrecken".
edy
Hallo Piepmann555,
Bitte immer genau schreiben, ob es um den laufenden Unterhalt, oder um die Rückzahlung des Unterhaltvorschusses geht.
Meiner Meinung nach sollten die beiden vertschiedenen Sachen auch verschieden ( also jedes für sich) behandelt werden.
Es sollten also zwei Titulierungen vorgenommen werden.
Du wirst dich m.E nach nicht dagegen währen können.
Bei der Titulierung des laufenden Unterhalt, bitte auf eine Begrenzung bis zum 18 Lebensjahr hinwirken.
edy