Beiträge von edy

    Hallo Ben,



    Du hast einen Selbstbehalt von 1450€.


    Für den Unterhalt steht die Differenz zwischen deinem neuen Netto (Stkl 1) und dem Selbstbehalt zur Verfügung.( minus Bereinigung).


    Ob das Haus noch zu halten ist ? Versuche aus dem Hypothekenvertrag heraus zu kommen.


    edy

    Hallo Thomas Wee,


    Der Unterhaltsbedarf mit eigener Wohnung ( wohnt nicht mehr bei einem Elternteil) beträgt 2024 930€, das Kindergeld (bekommt man i.d.R. bis zum 25.Geburtstag), wird voll auf den Bedarf angerechnet. Bei einem Netto von ca. 1000€ dürfte er überhaupt keinen Unterhaltsanspruch mehr haben.


    Anhang-Pdf habe ich gelöscht ( da Klarnamen angegeben ist). Bitte evtl. ohne Klarname wieder einstellen.


    edy

    Hallo Everest,


    die Steuerklasseänderung , muss im darauf folgendem Jahr der Trennung durchgeführt werden.


    Wenn also die Trennung am 2.1.2024 war, muss die Steuerklassenänderung per 1.1.2025 erfolgen.


    edy

    Hallo Taaante,


    Ich würde deinem Partner empfehlen, dich nicht zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintragen zu lassen.


    Auch bei euch könnte es zu einer Trennung kommen, dann hätte er auf einen Teil seiner Immobilien verzichtet.


    Sein Sohn ist 7 Jahre. Über den Mindestunterhalt sind wir weit hinaus, weil er relativ gut verdient.
    Das ist auch alles geklärt mit seiner Exfrau.

    Ihr könnt euch mit seiner Ex auf jegliche Unterhalshöhe einigen, nur ist es eben nicht rechtskräftig.


    Ich empfehle weiterhin. ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht ( ca. 250€).


    Sorry aber das ganze sieht mir eher unsöriös aus.


    edy

    Hallo Taaante,


    Wie alt ist der Sohn ? ( wie lange muss denn noch Unterhalt gezahlt werden ?).


    Man sollte berechnen lassen, ob eure gedachten "Klimmzüge" sinnvoll sind.


    Der Vater muss auf jeden Fall den Mindestunterhalt zahlen. Es geht hier also um den Betrag, der über den Mindestunterhalt hinaus geht.


    Bei den vermieteten Wohnungen wird eine Überschussberechnung durchgeführt, der Überschuss zählt als Einkommen.


    Wenn dein Partner im Grundbuchm der von euch bezogenen Wohnung steht, dann kann der Wohnvorteil ( minus Kosten) als Einkommen angerechnet werden. Es ist egal ob du mit in der Wohnung wohnst oder nicht.( du könntest ja Miete zahlen).


    Von irgenwelchen weiteren Grundbucheintragungen usw, würde ich deinem Partner eher abraten,


    edy

    hallo,

    ich möchte das Haus garnicht. Warum sollte ich meinen Kindern ihr Zuhause nehmen ? Sie leben dort mit ihm und das ist okay so!

    Wenn dir aber evtl. die Hälfte des Hauses gehören würde? , dann könntest du nun "verrechnen".

    Und wo genau soll man sich denn hinwenden ? Gibt es keine kostenlose Beratung ?

    gehe zum deinem Wohnort zuständigen Amtsgericht, und lass dich über Verfahrenskostenbeihilfe aufklären. Oder geh zu einen Fachanwalt für Familienrecht und frage ihn, ob er dich über Verfahrenskostenbeihilfe vertreten kann,


    edy



    Hallo,


    Rational denken und einen klaren Kopf behalten war mir einfach nicht möglich! Ich bin keine Maschine.

    Deinen " Beschreibungen" nach, könnte es sein dass man hat dich "hinters Licht geführt" hat.


    Nimm einen Anwalt in Anspruch ( zumindest für ein Beratungsgespräch).


    edy

    Hallo,

    Ich fühle mich von öffentlichen Stellen sehr im Stich gelassen.

    Du solltest, bevor du öffentliche Stellen kritisierst, erstmal deine Rechte ausüben.


    Du kannst nicht was "verschenken", und dich dann über ausbleibende Hilfe beklagen.


    Ich denke du brauchst eine Anwalt/-in .


    Wenn du in deiner Ausbildung nicht leistungsfähig warst, dann musstest du auch keinen Unterhalt zahlen ( es sei denn du hast eine Urkunde/Titel unterschrieben), also auch keine "Rückzahlung ans JA/Unterhaltsvorschusskasse".


    Wer kein Geld für einen Anwalt/-in hat, kann evtl. Verfahrenskostenbeihilfe beantragen,


    edy