Hallo Taaante,
Wie alt ist der Sohn ? ( wie lange muss denn noch Unterhalt gezahlt werden ?).
Man sollte berechnen lassen, ob eure gedachten "Klimmzüge" sinnvoll sind.
Der Vater muss auf jeden Fall den Mindestunterhalt zahlen. Es geht hier also um den Betrag, der über den Mindestunterhalt hinaus geht.
Bei den vermieteten Wohnungen wird eine Überschussberechnung durchgeführt, der Überschuss zählt als Einkommen.
Wenn dein Partner im Grundbuchm der von euch bezogenen Wohnung steht, dann kann der Wohnvorteil ( minus Kosten) als Einkommen angerechnet werden. Es ist egal ob du mit in der Wohnung wohnst oder nicht.( du könntest ja Miete zahlen).
Von irgenwelchen weiteren Grundbucheintragungen usw, würde ich deinem Partner eher abraten,
edy