Hallo ,
sorry, da habe ich wohl falsch gelesen.
Allerdings muss dein Netto noch bereinigt werden, und dann vom bereinigten Netto, muss das hälftige Kindergeld abgezogen werden.
edy
Hallo ,
sorry, da habe ich wohl falsch gelesen.
Allerdings muss dein Netto noch bereinigt werden, und dann vom bereinigten Netto, muss das hälftige Kindergeld abgezogen werden.
edy
Hallo Cyladros,
Berechnung: Kindsunterhalt laut DÜ-Tabelle 579€.
In der DT 2025 ist dieser Betrag nicht zu finden.
edy
Hallo ,
Natürlich werde ich wie abgemacht die 300€ bis er 18 ist weiterzahlen, 5X noch.
Wenn es so ist wie du schreibst, dass kein Titel/Jugendamtsurkunde vorliegt, dann kannst du ab dem 18.Geburtstag den Unterhalt einstellen.
google mal nach "Unterhaltsleitlinien 2025" für dein Bundesland, das kannst du deiner Ex dann zum nachlesen empfehlen.
edy
Hallo,
An wem kann ich mich wenden um die Sachlage schwarz auf weiß zubekommen am besten kostenlos?
Schlage ihr vor, einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt ihres Vertrauens, und du übernimmst die Beratungskosten ( ca, 250 €).
edy
Hallo Ts72,
bei deinen aufgeführten Einkommenszahlen, dürfte dem Sohn gar kein Unterhalt mehr zustehen.
edy
Hallo,
wer bekommt das Kindergeld?
edy
Hallo IDT2469,
Du hast im Anhang ( dein Link) die Beträge 754€ und 656€ stehen? ( das sind nicht die Zahlbeträge, sondern der Bedarf. Vom Bedarf wird jeweils das hälftige Kindergeld abgezogen.
Wurde bei den Einkommen der Selbstbehalt berücksichtigt?
edy
Hallo Maja,
Zunächst sollte man "getrennt" berechnen. Priorität hat der Kindesunterhalt. Danach kommt alles weitere.
Nach einer "Einzelberechnung", kann man verrechnen. Wenn er z.B. 1000 € monatlich an seinen Bruder zahlen muss, dann kann das nicht zu Lasten der Kinder gehen, den er bildet durch die Zahlung an den Bruder "Vermögen" für sich.
Die Sache ist etwas komplexer, du hast bestimmt noch einige Fregen ? (gerne, her damit )
edy
Hallo BellisC,
Beim Versorgungsausgleich ist da nicht zu machen ( du profitierst von den Rentenpunkten).
Möglich wäre ein "Gewinn" bei der Zugewinnberechnung.
Möglich ist auch, dass du als Ausgleich einen nachehelichen Unterhalt erhälst.
edy
Hallo BB73,
Der erhöhte Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der "in Verzugsetzung" , also ab wann sie die die Erhöhung gefordert hat, auch rückwirkend zu zahlen.
Wurde bei der Scheidungsfolgenvereinbarung eine Prozentzahl festgelegt, handelt sich um einen dynamischen Unterhalt, der von dir automatisch angepasst werden müßte.
edy
Hallo ,
Er hat Netto zuvor so viel verdient, um weit über dem Bereich zu sein so dass man auch bei Arbeitslosengeld Unterhalt pfänden kann.
vielleicht wurde zwischenzeitlich die Steuerklasse geändert?
edy
Hallo Herbert,
hier ein Zitat aus dem Netz:
ZitatBeim Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind. Jeder leistet deshalb den Unterhalt zu 50 % durch Betreuung und ist zu 50 % in Abhängigkeit von seinem eigenen Einkommen barunterhaltspflichtig.( Selbstbehalte beachten).
edy
Hallo Herbert,
Alle Kinder haben einen Bedarf, egal ob sie bei dir wohnen oder nicht.(es werden also alle nach Alterseinstufung berücksichtigt)
Die Tabelle geht von 2 Kindern aus, bei mehr Kindern kommt eine Herabstung in Betracht.
Du bist bis zu deinem Selbbehalt zahlungspflichtig.
edy
Hallo VSA,
der Verzicht auf Versorgungsausgleich muss m.E. notariell beurkundet werden.
edy
Hallo Tess,
wer hat denn die Berechnung durchgeführt?
Warum hattest du nicht die Möglichkeit seine Finanzen zu überprüfen?
Du hast den Unterhaltsbetrag anerkannt?
edy
Hallo Lisma,
Ich nehme an das Haus gehört euch Beiden oder nur ihm ?
Einen Wohnvorteil kann er m.E. nur schwer durchsetzen, wohl aber steht ihm zumindest eine Nutzungsentschädigung für seinen Anteil des Hauses zu.
Er zahlt die Kreditraten. Wenn es euer gemeinsames Haus ist, zahlt er auch für dich, zusätzlich noch den Abtrag des Hauses mit.
Geh mal zum Jobcenter und erkundige dich, was euch für 6 Personen nach Abzug des Unterhaltes an Bürgergeld zusteht.
edy
Hallo alliya789,
Dem Grunde nach hat der Anwealt recht wenn er sagt, dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen steht Trennungsunterhalt zu. Es werden allerdings nicht beide Netto, sonder beide brereinigten Netto verglichen. Und der Trennungsunterhalt endet mit rechtskräftiger Scheidung. ( wird also nur bis zum Ende der Ehe gezahlt). Ob ihm ein Familiengericht aber nach 10 Monaten Trennung noch Unterhalt zuspricht? Ein evtl- nachehelicher Unterhalt sehe ich eher als unwahrscheinlich an. Und eine "einfache" Scheidung ist doch bei euren beiden Einkommen finanziell "überschaubar ".
edy
Hallo,
ich glaube aber barfög muss zurückgezahlt werden
50% müssen zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch weitere Einsparungen bei schneller Rückzahlung. Warum sollte man auf einen Teil des BAFöG freiwillig verzichten ?
edy
Hallo Bienchen72,
Freiwilligkeit ist beim Unterhalt immer so eine Sache, wenn du nicht mehr forderst, deine Sache.
Beim Sohn; hat er evtl. Anspruch auf BAfÖG ?
edy