Hallo ,
natürlich könnt ihr euch auf alles einigen.
dann gilt #4 ( in diesem Thema).
edy
Hallo ,
natürlich könnt ihr euch auf alles einigen.
dann gilt #4 ( in diesem Thema).
edy
Hallo ,
dann funktioniert eine Zugewinnberechnung nur bei Kontotrennung, da sonst schwer einschätzbar ist, was von wem finanziert/bezahlt wurde.
ja natürlich, aber am Hochzeitstag hattet ihr doch bestimmt noch getrennte Konten? oder auch z.B. Grundstücke,Wertpapiere, Lebensversicherungen usw.
edy
Hallo Romanoff,
der Bausparvertrag gehört euch also Beiden.
Schlägt man den Vertrag ( mit aktuellen Wert) dem Haus zu, dann verringert sich der Restkredit( der rechnerische Wertdes Hauses steigt) . Der Wert das Hauses wird zunächst 50:50 augeteilt.
Wird der Vertrag nicht dem Haus zugeschlagen dann gehören von den ca. 20500€ jedem die Hälfte,
Aber eine Zugewinnberechnung wird anders vorgenommen.
Was hatte jeder an Werten am Hochzeitstag?
Was hat jeder am Tag der "Trennung/Scheidung" ?
Die Berechnung wird für jeden gesondert durchgeführt.
Die jeweilige Differenz Endvermögen minus Anfangsvermögen, werden ausgeglichen
edy
Hallo Romanoff,
Auf wen läuft der Bausparvertrag? wieviel ist bereits im Bausparvertrag angespart?
edy
Hallo,
ich finde diesen Fall auch eher als "Fiktiv",
gleichzeitig ist aber interessant "dafür oder dagegen" zu argumentieren.
edy
Hallo Gondahar,
Als Eheleute profitiert man steuerlich vom Arbeitseinkommen. Man könnte auch diese steuerliche Ersparnis zur Seite legen.
edy
Hallo Pappa,
ich bin auch der Meinung wie TK, dass wichtigste ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht ( Festlegung dass das Kind bei dir seinen Wohnsitz hat),
edy
Hallo Exel59
Ja die Einkommen beider Elternteile müssen addiert werden.
edy
Hallo Exel59,
war nur eine Schätzung.
Bei angenommer 12 Km einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit z.B. : 20x24x 0,42= ca.200€
edy
Hallo Everest,
das Einkommen muss noch bereinigt werden. Man kann (geschätzt) 150-200€ abziehen, Die Düsseldorfer Tabelle geht vom "bereinigten Netto" aus.
edy
Hallo Everest,
Wie hoch ist denn ca, sein Nettoeinkommen ( Durchschnitt aller Einkommen monatlich) ?
edy
Hallo 18 Karat,
Ohne anwalt einfach selbst in messer rennen viel Erfolg dabei
TK schrieb doch,
ich würde mir vorab einen Entwurf vom Jugendamt zukommen lassen und diesen überprüfen; wenn der in Ordnung ist,
kann er doch vom Anwalt überprüfen lassen ?
edy
Hallo Everest,
es geht um Kindesunterhalt?
wie alt ist das Kind/die Kinder?
edy
Hallo Löffel,
wird sie dann den Minijob nicht aufgeben ?
edy
Hallo loeffel,
Wenn die Tochter 18. Jahre ist, und bei der Mutter wohnt, hat sie einen Unterhaltbedarf von 689€, hier wird das volle Kindergeld (250€) angerechnet.
Der verbleibende Betrag von 439€, wird auf beide Elterteile gequotelt.
Jedem Elternteil muss aber der Selbstbehalt bleiben.
edy
Hallo loeffel,
Der Tochter ab 18, steht nur Unterhalt zu,wenn sie in Schule/Ausbildung ist.
Wie hoch ist das Einkommen deiner EX ?
edy
Hallo ZaffiC,
Bitte das Jugendamt um eine Neuberechnung, somit wird eine neu JA-Urkunde/Titel ausgestellt.
edy
Hallo ZaffiC,
Zunächst musst du den bisherigen Unterhalt weiter zahlen, bis die Titel/Jugendamtsurkunden abgeändert sind.
Wer hat die Berechnungen bisher vorgenommen ?
edy
Hallo ,
Also prinzipiell ist die Düsseldorfer Tabelle ja nur eine Richtlinie sie unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Somit ist sie rein willkürlich und auch nicht aktuel
das bedeutet doch aber nur, das man von der Richtlinie abweichen " kann". Sie ist deshalb aber nicht willkürlich( ob sie damit richtig ist, steht auf einem anderen Blatt).
Sollte ich mir erneut einen Anwalt suchen um es berechnen zu lassen. Trage ich ja wiederum die Anwaltskosten. Auf dem Jugendamt würde es kostenlos passieren das wird aber abgelehnt.
Nach Ablauf von 2 Jahren, kann auch das JA die Berechnung wieder vornehmen.
edy
Hallo Kathi13,
So wie dir geht es den meisten Unterhaltszahlern. In D wird zwar viel für Familien getan, aber zu wenig für Familien nach Trennung/ Scheidung.
Überschlage doch mal die Kosten, wenn das Kind bei dir wohnen würde.
Wie kann es sein das man sobald man den Unterhalt anwaltlich geregelt hat... In der Zukunft vom Jugendamt aber nicht mehr geregelt werden darf?.
das ist so nicht richtig.
edy