Hallo Marshal1982,
dann würde ich das nicht anerkennen ( vorsicht nichts schnell unterschreiben). Termin beim JA geben lassen.
edy
Hallo Marshal1982,
dann würde ich das nicht anerkennen ( vorsicht nichts schnell unterschreiben). Termin beim JA geben lassen.
edy
Hallo Marshal1982,
Besteht ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde?
Das Unterhaltsrelevante Einkommen muss auch für die Zukunft immer realistisch betrachtet werden. Einmaleffekte können nicht auf die Zukunft
fortgeschrieben werde.
edy
Hallo Marshal1082,
Die 1790€ ist dein durchschnittliches Netto? dieses wurde vom Jugendamt schon bereinigt?
Dein Selbstbehalt beträgt 1450€
Die Summe zwischen bereinigtes Netto, und Selbstbehalt musst du i.d.R als Kindesunterhalt zahlen.
Der Zahlbetrag dürfte bei dir unter 340€ liegen.
edy
- In Bezug auf Kindesunterhalt meint der Wohnvorteil, dass ein Unterhaltschuldner deshalb in einem finanziellen Vorteil ist, weil dieser in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus lebt oder aus anderen Gründen keine Miete zahlen muss.
edy
Hallo NOName,
legt das Jugendamt auch Daten der Mutter vor ?
edy
Hallo Jan-345,
wie TK schon schrieb, dein Nettoeinkommen muss noch bereinigt werden.
Dein Selbstbehalt beträgt 1450€ . Die Differenz zwischen bereinigten Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt steht i.d.R
für den Kindesunterhaltt zur Verfügung ( also hier für 2 Kinder), d.h. es muss entsprechen auf beide Kinder aufgeteilt werden.
edy
Hallo edy, der 12 jährige Sohn lebt bei Manuel, dann wird doch zur Berechnung des Trennungsunterhaltes nicht der Kindesunterhalt vom bereinigten netto abgezogen oder bin ich hier falsch informiert?
Wenn er z.B. ein bereinigtes Nett0 von 2200€ hätte. dann würde dies für zwei Personen sein ( er und der Sohn), oder er müßte UVG beantragen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass er seiner Ex Unterhalt zahlen muss, und dann als Ausgleich Unterhaltsvorschuss beantragen muss, der i.d.R. niedriger ist als der Mindestunterhalt.
edy
Hallo Senfgurke,
Den Unterhalt kann sie jetzt schon fordern, wird man sich nicht einig, kann man das Gericht entscheiden lassen ( aber auf Antrag).
edy
Hallo Manuel1983,
es gibt verschiedene Selbstbehalte,google mal " Selbstbehalte Unterhalt".
Dem Kind gegenüber SB= 1450€
dem Partner gegenüber SB = 1600€
beim Kind sind die Grenzen strenger, deshalb der SB niedriger.
edy
Hallo Senfgurke,
Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gefordert und bewilligt werden.
Das JC kann Auskunft über dein Einkommen verlangen.
Wenn ich mich scheiden lasse, würde sowieso bei der Gerichtsverhandlung der Unterhalt festgesetzt werden, oder?
automatisch wird der Unterhalt nicht behandelt,nur auf Antrag.
edy
Hallo Manuel1983,
Kindesunterhalt geht vor Trennungsunterhalt,
Von deinem bereinigten Netto wird zunächst der Kindesunterhalt abgezogen, danach wird der Trennungsunterhalt berechnet.
Du hast deiner Bald-Ex gegenüber einen Selbstbehalt von 1600 €.
edy
Hallo,
Mir gehört dann zwar die Immobilie, aber ich kann sie nicht vermieten.
Wenn die Eltern selbst drin wohnen, hast du keine Einnahmen, also kein Wohnvorteil.
edy
Hallo
und kann man den Unterhalt auch privat regeln ohne dafür das JA einzuschalten wenn man sich untereinander einig ist ?
das Jugendamt muss überhaupt nicht eingeschaltet werden.
edy
Hallo bernhard4305,
Werden " nachträglich" Minderungsbeträge geschaffen, ist dies immer schwierig.
Außerdem dürfte es schwierig sein ( bei gemeinsamen Eigentum), den Anteil deiner Frau an den Zinsen, in Anrechnung zu bringen.
Ansonsten wie Gauss
edy
Der JA-Mitarbeiter sagte, solange die zwei zusammen wohnen, geht es nicht. Sie oder er müsste ausziehen, dann ginge es.
das bezieht sich nur auf Unterhaltsvorschuss. Bitte nochmals nachfragen. Alle leiblichen Kinder werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
edy
Hallo,
Meine Schwester kann ja keinen Unterhalt fordern, das JA hat uns hier die klare Antwort gegeben: so lange sie zusammen leben, geht das nicht
Natürlich steht deiner Nichte auch Unterhalt zu ( vielleicht kein Unterhaltvorschuss!).
edy
Ich werde jetzt das Jugendamt anschreiben um einen Termin zu bekommen damit ich auch das geteilte Sorgerecht bekomme
Für die Vergabe des gemeinsamen Sorgerechts ist das JA aber nicht zuständig ( da ist das Familiengericht zuständig).
edy
Hallo Nitiju,
was macht das dann 18 Jährige Kind beruflich/schulisch ?
edy
Hallo M.Cell,
wer hat die Vaterschaft anerkannt, du, oder der Namensgeber des Kindes?
edy
Hallo Uwe_Andre,
warum ist denn die Zugewinnberechnung überhaupt vor Gericht gelandet? bei einem außergerichtlichen Vergleich könnte doch
auch beim Notar ein Titel erstellt werden.
Die Exfrau könnte sich auch z.B. ins Grundbuch der zu verkaufenden Immobilie eintragen lassen, oder sie bekommt die Immobliie ganz überschrieben.
edy