Beiträge von edy
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Hallo Alfi,
Im "worstcase" sieht es so aus wie es ist 1200€ Selbstbehalt.
Der wichtigste Punkt beim Unterhalt ist die Bereinigung des EK.
Eas kommt darauf an was ein Famliengericht anerkennen wird.
Nach Zahlungsaufforderung, solltest du eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
edy
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Hallo Alfi,
Aus ihrer gescheiterten Ehe von vor meiner Zeit existiert noch ein schulpflichtiges Kind, welches ebenfalls auch bei Ihr wohnt.
Muss der Exmann da irgendwelche Unterhalts-Zahlungen leisten, und spielen diese eine Rolle im Bezug auf meine Zahlungen?Der leibliche Vater ist seinem Kind dem Grunde nach unterhaltpflichtig,spielt aber hier keine Rolle.
edy
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Hallo,
nach gegenseitige Verrechnung der Punkte, von mir noch 1,8174 von meinen Punkte an meinen Ex-Mann zu übertragen sind, was ca bzw. 55,34 € also eine geringfürgige Differenz
das bedeutet 55,34 € monatliche Rente für dich weniger.
edy
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Hallo Mocky,
er hat doch die Möglichkeit mal direkt bei RV einen Termin zu machen oder dort anzurufen.
Er kann einfach mal allgemeine Fragen stellen.
oder hier eine gute Fragemöglichkeit:
https://www.deutsche-rentenver…m/expertenforum_node.html
edy
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Hallo mocky,
bei mir wurde der errechnete Betrag meiner Betriebsrente zur Hälfte auf das Rentenkonto meiner EX
überwiesen. Zwischen euch Partnern muss keiner dem anderen "privat" was überweisen.
edy
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Hallo mocky,
auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden, wenn absehbar ist das ein Partner
später nicht zum Sozialfall wird ( Altersarmut usw.).
Du hattest eine Fachanwältin für Familienrecht?
Die Betriebsrente müsste doch in die Berechnung mit eingeflossen sein?
Euch ging doch eine Berechnung der RV zu .
Wenn es nur eine geringe Differenz bedeutet, warum wollt ihr das nun ändern?
edy
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Hallo,
Mein Durschnitts Netto-Lohn der letzten 12 Monate: 2112,60 € - Fürs Kindergeld in Abzug zu bringen 5% -> 2006,97 €
hier wird das halbe KG noch nicht abgezogen. Hältiges KG wird vom Bedarf abgezogen.Wonach richtet sich mein Selbstbehalt?
http://www.familienrecht-heute…bstbehalt-mangelfall.html
ach deiner Angabe Elterngeld 1100 € - 300 € ( woher kommen die? ) = 800 €
Hast du doch oben geschrieben? ( Eltergeld muss beantragt werden).
Es ist immer schlecht wenn der Fragende schon selbst eine "Berechnung" vorgenommen hat
edy
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Hallo Alfi1984xy,
Kindergeld ist kein Einkommen der EX.
Entsprechend deines bereinigten EK zahlst du Kindesunterhalt.
Zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes gilt folgendes:
Dein bereinigtes EK minus KU = Berechnungsgrundlage des Betreuungsunterhalt.
Dann werden beide EK addiert (Elterngeld minus 300€, plus dein EK nach Zahlung KU) und durch 2 geteilt.
Dir muss ein SB von 1200€ bleiben.
edy
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Hallo,
Viele wissen auch nicht wie die "Systeme" in Deutschland arbeiten.
Man hat einfach Vertrauen in "Ämter". oder in generische Anwälte usw.
Dann gibt es die Selfmade-Juristen, " Anwalt brauch ich nicht", "steht alles im Internet" usw.
"Das Geld für den Anwalt habe ich mir gespart", nur bei richtiger Beratung hätte man vieles mehr
sparen können.
edy
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Hallo Sundance,
Titel auf Volljährigkeit befristen.
Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhalt pflichtig.
Kind muss dann tätig werden.
edy
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Hallo morille,
"in Verzugsetzung" sinngemäss = erste Aufforderung Unterhalt zu zahlen bzw. Auskunftsverlangen über sein Einkommen.
Selbstbehalt= Unterhalt ist erst zu zahlen wenn er Einkommen über seinem SB hat.
z.B. sein Selbstbehalt 1200€, Wenn er nun 1250€ relevantes EK hat, muss er evtl. 50€ Unterhalt zahlen.
edy
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Hallo Mara,
ich denke es kommt darauf an wie dein weiterer beruflicher Werdegang aussehen soll.
Wird in deinem zukünftigen Beruf eine Fremdsprache verlangt? ist es ein Teil des Studiums ( Pflichtpratikum) ?
edy
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Mit derzeit 4.614 (in Worten: viertausendsechshundertundvierzehn) Beiträgen nimmst du im xxy Forum einen ansehnlichen Platz in der dortigen "Bestenliste" der Forensüchtigen ein. Nach so vielen Beiträgen solltest du doch wohl endlich mal das kleine Stück Arsch in der Hose haben und die fehlerhafte Rechtsberatung der Anwältin dort korrigieren.
habe der RAin tatsächlich eine eMail geschrieben und hingewiesen dass ihre Antwort angezeifelt wird.
Sie hat im entsprechenden Forum darauf geantwortet. Biher hat sie sich über deine Aussage hier im Forum noch nicht geäußert.
edy
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Hallo ,
der User bissig wurde in den "Pausen-Modus" versetzt.
Grund andauernde Provokationen, Verunglimpfungen gegenüber der MODS,
Die Änderung an der Schraube der Forensoftware, die für diese Meldung sorgt wurde vor einigen Monaten von einer Person vorgenommen, die die User hier kontrollieren will.
Verschwörungstheorien, usw.
Ich wünsche bissig gute "Erhohlung".
edy
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Hallo bissig,
bei allem Eifer, aber hier gibt es noch keinen User mit dem Namen Zuckerberg.
du zitierst hier eine Aussage, die in diesem Forum gar nicht gemacht wurde.
Beschränke dich bitte auf dieses Forum. Antworte dem User Zuckerberg im entsprechenden Forum.
Ich hoffe du hast eine Erklärung parat.
edy
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Hallo Trauriger Vater,
irgendwelche eMails usw. mit dem JC sind m.E. "vergebene Zeit". Macht einen persönlichen Termin aus.
Das JC wird einen evtl. Unterhaltsbetrag feststellen. Ungedeckte Kosten werden dann evtl übernommen.
JC verweist auf einen angemessenen Wohnung ( i.d.R. werden die Kosten der aktuellen Wohnung
für weitere 6 Monate übernomen.)
edy
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Hallo bissig,
du bist doch bestimmt die richtige Person um in allen Foren mit
falschen Interpretierungen/Meinungen aufzuräumen ?
Ich glaube aber du nimmst den Begriff "Forum" manchmal zu ernst? ( besonders wenn es sich
um ein Laien-Forum handelt).
Laien-Forum ja,aber durch die Sichtweisen vieler USER kommt dann meist ein "zufriedenstellendes Ergebnis" raus.
Alle Antworten sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
Was ich nicht gut finde:
Dir scheinen die Themen nicht so wichtig zu sein? vielmehr scheinst du auf deine Chance zu warten, dass
jemand einen "Fehler" macht. Mit deiner folgenden Kritik "blühst du auf".
Ist aber auch zufriedenstellend?
wenn du in einem anderen Forum eine kostenpflichtige Antwort als falsch findest, kannst du doch direkt
den RA /RAin auf seinen Fehler hinweisen ?
edy
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