Hallo Sahrah,
Lasst zunächst das Jugendamt rechnen, da kostenlos.
Wenn ihr mit dem Ergebnis "nicht leben könnt" nehmt einen Anwalt.
edy
Hallo Sahrah,
Lasst zunächst das Jugendamt rechnen, da kostenlos.
Wenn ihr mit dem Ergebnis "nicht leben könnt" nehmt einen Anwalt.
edy
Hallo Kaffebohne,
die Frau hat also Unterhalt verlangt.
Rechne den Kindesunterhalt für 1 Kind vom zusammen addierten Einkommen ( du+ex) raus. Den Rest teilt ihr so auf
dass jeder die Hälfte hat.
Wie hoch ist euer Nettoeinkommen ?
du?
ex?
vG
edy
Hallo qwertz,
wenn die Eltern in einer Zugewinngemeinschaft leben, dann wird evtl. 50:50 geteilt.
Kann es sein dass es bei euch nur ums Geld geht, dass es dir und deinem Vater gut geht,
die Mutter ist egal?
Wenn eure Hütte verkauft wird, kann jeder einen Neuanfang wagen ( kleineres Wohnung usw.)
das kann insgesamt sehr viele Vorteile haben.
Mit deinen 15 Jahren solltest du deine Sichtweise mal überdenken.
edy
Hallo Stefan,
Gilt das dann auch für den Mindestunterhalt, also in der niedrigsten Stufe? Weil hab jetzt schon an mehreren Stellen gelesen, dass der Mindestunterhalt immer gezahlt werden muss!?
Ein Gericht könnte anders entscheiden.
Hinzu kommt: die Düsselldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus,es könnte
also noch zu einer Höherstufung kommen.
edy
Hallo Karla,
Accounts schließen ist in Foren unüblich.
lass doch weitere Leser von dem hier geschriebenen profitieren.
ist ja alles anonym
edy
Hallo ,
bitte nicht mit Abkürzungen schreiben,
Viele kennen siese Abkürzungen nicht.
Soll denen euer Thema vorenthalten bleiben?
edy
Hallo Gobberlast,
Mir fällt jetzt in der Tat keine Rechtsgrundlage auf auf der jetzt die Exfrau zusätzlich zum Versorgungsausgleich nochmal UH aus der Rente ihres Ex bekommen sollte, denn dies wurde ja schon über eben den Versorgungsausgleich geregelt.
Wir wissen aber dennoch nicht wie hoch das Gesamteinkommen des EX ist. Evtl. wurde auch bei der Vereinbarung
auf einen anderen Vorteil verzichtet?
edy
Hallo Stefan,
ich befürchte dass dein Zahlbetrag nicht geringer wird.
Dein Netto 1700€
Der Selbstbehalt beträgt 1080€.
Du müsstest also mindestens 620€ abziehbare Kosten nachweisen können.
Diese Abzüge nennen sich Bereinigung.
google mal nach Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt ( oder nach deinem zuständigen OLG) unter
"Bereinigung des Einkommen" kannst du die einzelnen Posten nachlesen
edy
Hallo Vegas,
Das BAFÖG-Amt kann den Unterhalt nicht rechtskräftig festlegen.
Tochter wenn sie nicht bei einem Elternteil wohnt, hat einem pauschalen Bedarf von 735€- ( 2017)
Davon wird das volle Kindergeld und das BAFöG ( auch der Darlehensanteil) abgezogen.
ein möglicher Rest wird von beiden Elternteilen gequotelt übernommen.
Selbstbehalt steigt auf 1300€
google mal Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt ( oder entstsprechend deines zuständigen OLG)
edy
Hallo suse,
wenn ausdrücklich unbefristet beschlossen wurde, mag das Gewicht haben.
Heute wird nachehelicher Unterhalt nur in wenigen Fällen zugesprochen.
Es kommt sicher auch darauf an , wie hoch das Gesamteinkommen deines EX ist.
edy
Hallo Vegas,
das BAFöG-Amt kann nur auf evtl. Unterhalt hinweisen.
Das BAFöG-Amt kann nur zahlen oder nicht zahlen, es kann nicht entscheiden ob der Vater zahlen muss.
edy
Hallo Darfichauchmalleben,
Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung hat,dann ist es mit dem Unterhalt vorbei.
Möglich wäre es nur wenn sie z.B. jetzt in ihrem erlernten Beruf ein Studium anschließen würde.
Z.B. Kauffrau ---->> zum Betriebswirt.
edy
Hallo Karla,
wichtig ist jetzt, dass du möglichst alle Unterlagen/Nachweise usw. sammelst, die den Zeitpunkt ab "Trennung"
abbildet. Auch solltest du das Trennungsdatum bestimmen. ( getrennte Kassen usw.).
Ansonsten bietest du ihm die Chance Geld/Vermögen "auf die Seite zu schaffen".
lass dich ausgiebig von der RAin beraten. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht?
edy
Hallo Karla,
habt ihr einen Ehevertrag ? was ist darin geregelt?
Kinder vorhanden?
edy
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Hallo Vegas,
wenn kein Titel besteht, dann keine Unterhaltzahlung.
Sohn muss dann wieder auf dich zukommen, und seine Bedürftigkeit nachweisen,
edy
Hallo,
was ist AVV ?
edy
Hallo martin99,
wurden die Kreditzinsen vom Jugendamt berücksichtigt?
edy
Hallo Strawberry,
ja der Betrag 735€ ist der pauschale Betrag des Bedarfes inklusiv KG,zu zaheln gequottelt
von beiden Elternteilen. ( 735€ auch wenn die Eltern höher verdienen).
Die Frage ist ob dir überhaupt Unterhalt zusteht?
Was machst du beruflich/ schulisch ?
edy
Hallo Kranz 2017,
mit Elternunterhalt bin ich noch nicht fit genug.
Aber bei der Veschuldung, könntest du evtl.auch deine jetzige Wohnung "aufwerten" .
Sauna,Pool, Wintergarten , altersgerechte Wohnung ( barrierenfreie Wohnung ) ,Kamin, usw.
edy