Hier war ich gedanklich im falschen Thema.
daher "gelöscht".
es geht ja um Unterhalt nicht aber um Zugewinn.
edy
Hier war ich gedanklich im falschen Thema.
daher "gelöscht".
es geht ja um Unterhalt nicht aber um Zugewinn.
edy
Hallo Wessi,
du bist hier in einem Forum für Familienrecht.
dein Thema bezieht sich aber mehr um das Sozialrecht.
Vom "familienrechtlichen Unterhalt" wird i.d.R. nur das monatliche Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Sozialrechtlich kann es eine Vermögensfreigrenze geben.
rein unterhaltsrechtlich ( Kindesunterhalt) darst du m.E. alles aus der Versicherung behalten.
Ich würde mal bei einem fremden Jugendamt anrufen und dort ohne deinen Namen zu nennen
allgemein nachfragen.
edy
Hallo Wessi,
was den Unterhalt angeht hast du einen Selbstbehalt von 880€ wenn du nicht arbeiten kannst.
Wie hoch ist dein gesamtes monatliches Einkomen ? EM-Rente? Zuverdienst?
edy
Hallo Kai_H,
Die ETW wurde bar bezahlt?
Selbst wenn die Antwort "ja" sein sollte, wäre das m.E. nur eine Umschichtung des schon voehandenen
Kapital.
vG
edy
Hallo Markwa,
das ist Sache des Sohnes.
bokommt er BAFöG ?
edy
Hallo,
Es kommt darauf an was ihr alles vereinbart habt?
Immobilie
Versorgungsausgleich
Zugewinn
Unterhalt
usw.
edy
Hallo Mia,
natürlich könnt ihr es auch so machen.
Ich würde halt bei der Schule evtl. telefonisch nachfragen.
Dannwissen Mutter und Sohn, das ihr informiert seid. ( ist vielleicht etwas peinlich für M+S ? ).
edy
Hallo.
habe mir erlaubt, den Anhang in Word-Datei umzuwandeln. Hoffe @RiOr75 das ist o.k. ? edy
Für die Zeit der Zusammennutzung des Einfamilienhauses zahlt der Ehemann, der Ehefrau eine
Monatspauschale von 1.000 EUR. Diese Summe wird ab 01 12 fällig und monatlich auf das Konto
DEE
BICI v
- überwiesen.
Der Ehemann ist einverstanden, dass das Einfamilienhaus der Ehefrau bleibt Bei der rechtskräftigen Scheidung wird der Ehemann aus dem Grundbuch des Hauses entfernt und die Ehefrau als allein Besitzerin genannt. Der Ehemann wird keine Ansprache auf das Eigentum haben.
2. Hausrat
Der Hausrat der Eheleute verbleibt während der Trennung zur alleinigen Nutzung bei der Ehefrau. Hiervon ausgenommen sind folgende Gegenstande, die der Ehemann spätestens bei seinem Auszug mitnehmen wird und die ihm sodann zur alleinigen Nutzung zustehen:
Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung, wobei die wahrend der Trennung von den
Eheleuten jeweils allein genutzten Gegenstande mit Rechtskraft der Scheidung in deren Alleineigentum
übergehen
Wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von
Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt
3. Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich
Wochen/Monaten nach
Zwischen den Parteien wird mit sofortiger Wirkung Gütertrennung vereinbart. Zugleich erklaren die
Parteien ausdrücklich den Verzicht auf etwaigen bisher erzielten Zugewinn und nehmen die Verzichtserklärungen wechselseitig an.
4. Verbindlichkeiten
For die wahrend der Ehezeit aufgenommenen Darlehensverträge bei den folgenden Kreditinstituten KSK-xxy / DSL-Bank / Santander haften die Eheleute auch weiterhin gesamtschuldnerisch. Tilgung und Zinszahlung erfolgen durch die Ehefrau.
Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung,
wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von
Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt
5. Sorgerecht und Umgangsrecht
Wochen/Monaten nach
Das Sorgerecht steht den Eheleuten — auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung — gemeinsam zu. Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung for die Kinder haben die Eheleute daher gemeinsam Zu treffen, Entscheidungen in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens werden dagegen von demjenigen Elternteil alleine getroffen, bei dem sich das jeweilige Kind aufhält
Die Kinder leben bei der Ehefrau. Dem Ehemann steht folgendes Umgangsrecht mit den Kindern zu:
2 Wochen in der Zeit von Freitag, IB.OO Uhr bis Sonntag, 18,00 Uhr am l. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00
Uhr
am Geburtstag des Ehemannes und am Vatertag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr jedes zweite Jahr an jedem Geburtstag eines jeden Kindes in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00
Uhr
die jeweils erste Halfte der Winter-. Oster-. Sommer- und Herbst-Schulferien
Die Umgangsregelungen an den Doppelfeiertagen. den Geburtstagen und den Ferien gehen dem tumusmäßigen Umgangsrecht alle 4 Wochen vor, Sollten Umgangskontakte au
Hallo JenniS,
Zitat
JenniS schrieb:
Was ist mit dem Restdarlehen? Sind 100.000€... Wenn ich alles übernehme, könnte ich doch seinen Zugewinn um die Hälfte (50.000) kürzen?
nein, du musst von einem sofortigen Verkauf des Hauses ausgehen.
Das Haus würde 600 000€ bringen, davon gingen aber 100 000€ an die Bank ( Darlehnsrückzahlung, wobei
die Bank hier eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben würde) .
edy
Hallo JenniS,
habe dir mal eine ca. Berechnung per Konversation (PDF) geschickt.
Die Indexierung ist aber ungenau.
Das alles ist natürlich nur ein Beispiel und unverbindlich von einem Laien erstellt.
edy
Hallo Geli,
Das KInd hat ein Recht auf den Umgang mit dem Vater.
Die Mutter ist gesetzlich gehalten den Umgang zu fördern.
Vater sollte sich erst mal ans Jugendamt wenden, JA kann evtl. vermitteln.
Vereinbarung mit genauen Zeiten machen.
lg
edy
Hallo JenniS,
Ich denke du müsstest ihm ca. 195000€ zahlen.
Du müsstes das Darlehen übermehmen.
Wenn nichts extra vereinbart wurde, wird man für die Leistung des Onkels kaum etwas ansetzen können.
edy
Hallo .
Ich denke die Anwaltskosten werden höher sein als der Nutzen.
suche dir einen Anwalt für ein Beratungsgespräch usw.
ich schließe dieses Thema jetzt
edy
Hallo RiOr75,
dann schätze halt mal was das Haus bringen könnte.
wie hoch ist der Restkredit ? (alles zusammen nur Summe, keine Tilgungsraten).
edy
Hallo,
Die Schule die er angeblich besucht (es werden keine Beweise dafür von der KM geliefert) hätte bei der Anmeldung von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen.
Dann würde ich bei der Schule nachfragen.
edy
Hallo JenniS,
Ich nehme an ihr steht beide zu gleichen Teilen im Grundbuch ?
Wird wirklich der aktuelle Marktwert als Berechnungsgrundlage herangezogen oder gibt es eine Möglichkeit von der Verdoppelung des Kaufpreises abzusehen?
Nein, es zählt der Verkehrswert der Immobilie.
Der Zugewinnausgleich kann vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden ( Achtung, 3 jährige Verjährungsfrist beachten).
Überprüfe was der reale Verkehrswert der Immo ausmacht.
Ich kenne Beispiele wo eine Villa 3 Millionen gekostet hat, da aber nur ein 800 m2 Grundstück vorhanden,
will diese niemand kaufen. ( Leute mit Geld wollen ein entsprechend großes Grundstück).
Beim Ausgleich nicht wegen ein paar Hundert Euro streiten, Wenn sich zwei streiten, freut sich ein Dritter.
edy
Hallo RiOr75,
Was ist denn dass Haus heute wert? was würde ein Verkauf bringen?
Wie hoch ist der Restkredit?
edy
Hallo Mia,
Dann müsste die Mutter den Unterhalt m.E. den Unterhalt erneut fordern.
Unterhaltspficht besteht dem Grunde nach noch
Der KV soll auf sein Auskunftsrecht bestehen.
Er soll der Mutter mitteilen dass er der Meinung ist, dass das Kind eigenes EK hat.
Auch bei Nichterwachsenen wird ein Teil des Einkommen ( Azubi-Lohn) an den Bedarf angerechnet.
Die Höhe des Azubi-Lohnes soll die Mutter mitteilen, damit der Unterhalt korrekt berechnet werden kann.
Am besten die Mutter wendet sich ans Jugendamt .
Abgesehen vom Unterhalt, kann der Vater auch auf Auskunft klagen.
lg
edy
Hallo,
wird/wurde Trennungsunterhalt gezahlt?
Fristen kenne ich keine.
edy
Hallo,
angenommen ich wäre der entsprechende Elternteil .
Mir ging es heute finanziell ziemlich gut. Ich sollte alles veschenken, und somit mich von meinen Kindern
abhängig machen.Ich könnte nur hoffen, dass unser Verhältnis bis zu meinem Tode immer "akzeptabel" bleibt.
Mitentscheiden könnte ich rechtlich nicht mehr ?
Ich sollte mich heute schon festlegen, dass ich auf eine "entspannte" Altersruhe verzichte?
das alles um den Steuerzahlern die Kosten aufzudrücken?
ich weiß nicht.
Die Frage ist auch, was alles an Schenkungssteuer anfällt?
Hier geht es zwar um legale Formen, aber man sollte auch die Moral nicht all zu sehr vernachlässigen.
edy