Hallo Mia,
besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
edy
Hallo Mia,
besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
edy
Hallo,
Die Grundsicherung enthält auch einen Anteil für KdU ( Kosten der Unterkunft). Dieser Anteil
dürfte bei eigener Eigentumswohnung wegfallen.
Die Eigentumswohnung müsste "angemessen" sein.
Geschenkte Werte dürften nach10 Jahren nicht zurückgefordert werden können.
Hier wird man sich aber m.E. genau ansehen, ob es nicht absehbar war dass die Eltern nicht in Zukunft
auf Grundsicherung angewiesen sein werden.
Werte die bei den Kinder sind, könnten dann wieder in die Berechnung Elternunterhalt einfließen.
edy
Hallo Transalien,
korrekt.
edy
Hallo,
"Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte"
Gilt dies NUR dann, wenn der andere Leistunsunfähig ist oder gilt das bei allen Konstellationen, dass man selber nur so viel zahlen muss , als wenn man alleine leisten müsste.. ???
gilt immer.
nachzulesen unter den Unterhaltleitlinien deines OLG z.B. OLG FFM
edy
Hallo Timo,
Die Frage ist hier, ob sich der ganze Aufwand lohnt ?
Beide EK zusammen und dann lt.DT den Bedarf ablesen.
Auf den Bedarf wird das volle KG angerechnet.
Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte.
Dein bisheriger Zahlbetrag wird mindestens um das halbe KG geringer.
Was macht der Sohn nach dem Fach-Abi?
kann er BAFöG bekommen ?
edy
Hallo Lotta,
bei einem Termin vor Gericht wird man zunächst auch eine Einigung versuchen.
Kommt es zu keiner Einigung, dann wird das Gericht entscheiden.
lg
edy
Hallo Lotta,
Frage 1: Wer entscheidet bei einer außergerichtlichen Einigung
bei einer Einigung muss keiner entscheiden-
Frage 2: Inwieweit kann die Mutter der Kinder vom Freund meiner Schwester (Ohgott wie kompliziert ;-)) anwaltlich/gerichtlich verlangen
verlangen kann hier natürlich nur ein direkter Verwanter ( Mutter oder Vater der Kinder)
edy
Hallo,
a)geht es um Kindesunterhalt?
b) nachehelichen Unterhalt?
eine Abfindung wird meist als ein Ersatz für entgangenen Lohn , für einen bestimmten Zeitraum gezahlt.
edy
Hallo,
dann gibt halt nichts zu erben.
Warum sollten die Kinder erben? und der Steuerzahler für den Rest aufkommen?
edy
Hallo.
nein können sie natürlich nicht.
Das Vermögen darf zusammen 10 000€ (für beide) nicht übersteigen.
Verschenken ist nun nicht mehr möglich ( Schenkungen können bis 10 Jahre z)urückgefordert werden.
eigene Wohnung würde die 10 000€ auch übersteigen.
Sind die Ferienwohnungen vermietet?
edy
Hallo,
zunächst müssen die Eltern ihren Besitz bis auf jeweils 5000€ aufbrauchen, dann können sie einen Antrag stellen.
edy
Hallo Kranz2017,
warum sollte eigentlich deine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern eintreten?
hängt doch alles von ihrer eigenen Rente ab und wie hoch z.B die Kosten für ein Altersheim sind.
Ausgangspunkt: 140,000€ Brutto ergeben ca 6200€ netto --> Frage: berücksichtigt das Finanzamt also auch diese variable Vergütung
Nicht das FA sondern das Sozialamt.
edy
Hallo Kranz2017,
eine Berechnung darf ein Laienforum natürlich nicht vornehmen.
hier ein Rechner:
h i e r
zu 2) google mal nach "Bereinigung Elternunterhalt"
lg
edy
Hallo Responderh,
die Einkommensauskunft ist völlig normal.
Hast du Wohneigentum?
edy
Hallo chiko20,
dein Einkommen muss dann noch bereinigt werden.
google mal nach Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt (oder dein zuständiges OLG)
dann unter Bereinigung des EK.
du wirst ca. 250€ zahlen müssen.
edy
Hallo chiko20,
Wie hoch wird denn dein monatliches Netto ausfallen ?
Spesen können z.T. angerechnet werden.
edy
Hallo Reyern,
zweimal Abi mit dem gleichen Berufsziel?
steht der Tochter BAFöG zu ?
lg
edy
Hallo bissig,
Ich möchte vermeiden dass unser "kleines " Forum "zwischenmenschlich" auf ein niedriges Nivaeu sinkt.
Unterlass bitte deine dauernden Kritiken/Beleidigungen.
Wir sind ein Laienforum, wir wollen informieren. Die Antworten sind nicht rechtverbindlich.
Es steht jedem frei, sich nicht an unser Forum zu wenden.
Man denke immer daran, dass bei Beleidigungen/ Hetze usw. der "mach mal Pause Modus" eingeschaltet werden kann
edy
Hallo Amelie,
Wenn dein bereinigtes Einkommen evtl. knapp über dem Selbstbehalt liegen sollte,
dann bist du nicht leistungfähig. Bei seinem EK könnte es dann sein, dass er auch beim Wechselmodell
den ganzen Kindesunterhalt tragen müsste.
Vielleicht gibt ihm dass zu denken?
Lass dich mal beim Jugendamt beraten,
edy