Hallo Cornflakegirl,
Wenn es ihm ums Geld geht, wie steht es mit deiner Arbeit? Vollzeit?
hast du genügend Einkommen? für dich und den Sohn?
Was tahlt er nun als Unterhalt? was müsste er deiner Meinung nach zahlen?
edy
Hallo Cornflakegirl,
Wenn es ihm ums Geld geht, wie steht es mit deiner Arbeit? Vollzeit?
hast du genügend Einkommen? für dich und den Sohn?
Was tahlt er nun als Unterhalt? was müsste er deiner Meinung nach zahlen?
edy
Hallo Charly,
Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann nicht rechtswirkend verzichtet werden.
Jeder kann also vom anderen nun KU verlangen.
Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem jeweiligen relevanten Einkommen.
Das mit dem Unterhalt sollte man vorher "berechnen".
Hat sie kein EK dann bekommst du evtl nichts, musst aber zahlen.
edy
Hallo,
Und neu ist auch, dass alle neu registrierten User (seit...) standardmäßig als Unsichtbar herumlaufen.
Gibt es für beide Änderungen Gründe?
Kann ich nicht beantworten.
kann aber von den Usern m.E. besser selbst bestimmt werden
edy
Hallo,
@edy[/url] Warum ist das bei ihr deaktiviert?
dürfte so voreingestellt sein ? Benutzer können selbst entscheiden.
edy
Hallo toschi68,
Wenn die Mutter Unterhaltvorschuss bekommt, wurde m.E. bestimmt schon vom JA eine Prüfung
vorgenommen, mit negativem Ergebnis,
Sollte eine erneute Überprüfung positiv sein, würde zuerst die kleine Schwester Unterhalt bekommen.
Ich denke auch, das wird nichts
edy
Hi,
Das Kind, 18, wohnt bei der Mutter. Die kleine Schwerster, 14, ebenfalls ( das aber erst mal unwichtig).
Das Kind verrechnet das KG, Bafög etc mit der Mutter. Trotzdem war die Frage, ob bzw wieviel der Vater dazu steuern „muss“....
Diese INFO ist doch wichtig. Studierender Sohn ist nicht privilegiert.Steht also in der Rangfplge hinten an.
Zahlt der Vater Unterhalt für die kleine Schwester?
edy
Hallo,
Hallo toschi68,
Das Kind erhält also BAFöG und Kindergeld. Wie viel ist das zusammen?
edy
Hallo toschi68,
Das Kind erhält also BAFöG und Kindergeld. Wie viel ist das zusammen?
Wie hoch ist das Einkommen der Mutter?
edy
Hallo toschi68,
Hat das Kind eine eigene Wohnung?
Wenn die Eltern wenig Einkommen haben, könnte das BAFöG steigen.
edy
Hallo Scherbenhaufen,
Verträge zu Lasten Dritter werden ungültig, wenn Frau staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.
Und die Ausgangssituation hier sieht danach aus.
Ich sehe ich auch die Gefahr , dass hier die Frau evtl. "genötigt" wird.
Es ist zu klären ob in Einzelheiten überhaupt ein Vertrag nötig ist ?
edy
Hallo Scherbenhaufen,
Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden.
Auch bei einem Wechselmodell haben beide dem anderen Unterhalt zu zahlen.
Ist ein Partner nicht leistungsfähig muss der andere ( trotz Wechselmodell) den ganzen Unterhalt
alleine tragen ( evtl. bis zu seinem Selbstbehalt).
edy
Hallo TRF,
wenn die Scheidung von einer Parte bei Gericht eingereicht wird, bekommt
die andere Partei Nachricht vom Gericht.
lg
edy
Hallo Morille,
google erst mal nach den Begriffen und lies dich ein.
wenn du die eine oder andere Formulierung nicht vestehts bekommst hier gerne Hilfe.
edy
Hallo,
Meine Frage wäre nun was ich darf und was nicht?
geht es etwas genauer?
Es ist zunächst das Trennungsjahr einzuhalten.
Der Partner mit dem höheren Einkommen muss dem anderen Trennungsuntehalt zahlen.
Jedem gehört das , was er mit in die Ehe gebracht hat.
Zugewinn dürfte in einem Jahr kaum entstanden sein.
edy
Hallo Rainbow83,
m.E wäre hier kein besonderer Vertrag von Nöten.
am einfachsten also die normale Zugewinngemeinschaft bestehen lassen.
Nehmen wir an:
Die Hausfinanzierung wäre nicht mehr sichergestellt ( Jobverlust, arbeitsunfähig usw.)
Das Haus wäre noch hoch "belastet" durch Hypothek usw.
Die 50 000€ der Frau wären in den Hausbau eingeflossen.
Die Bank würde eine Zwangsversteigerung einleiten lassen.
Aus welchen Mitteln soll die Frau ihre 50 000€ zurück erhalten?
edy
Hallo,
Der letzte Schritt wäre dann eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Kontakt per Handy und FB und CO hat er komplett blockiert.
evtl- kann "von Amts wegen" eine Handy-Ortung veranlasst werden ?
edy
Hallo Manni,
In deiner Situation könnte dein Selbstbehalt runter gesetzt werden.
Hier wird auch das EK deiner Frau mit zu Geltung kommen, denn auch sie ist eurem gemeinsamen Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Laut der Düsseldorfer Tabelle müsste ich da mein Sohn jetzt 12 Jahre alt ist, normalerweise 460 Euro Unterhalt zahlen. .
Die 460€ sind der Bedarf des Kindes, davon wird bei Minderjährigen das hälftige KG abgezogen
edy
Hallo,
In Einkommensgruppe 1 (Zeile 1) der Düsseldorfer Tabelle werden 100% des Mindestunterhalts ausgewiesen. Alles klar?
Ob sich durch Änderung der DT 2018 automatisch die Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen erhöhen. Wenn hier weiterhin 105% zu zahlen wären?
edy
Hallo bissig,
bitte richtig zitieren.
edy
Hallo bissig,
die Frage ist halt, was gilt dann als 100% ?
edy