Hallo JaneeK,
lebt ihr etwa auf einem U-Boot ?
vG
edy
Hallo JaneeK,
lebt ihr etwa auf einem U-Boot ?
vG
edy
Hallo Thorsten,
Wenn der Ehemann genügend verdient, dann trägt er den vollen Unterhalt für seine Frau,
sie hat auch noch einen Taschengeldanspruch ( sie ist also finanziell abdedeckt ).
Ihr eigenes kleines EK kann also für für den KU eingesetzt werden.
edy
Hallo,
das Kind hat nur einen Anspruch auf Unterhalt wenn es in Ausbildung und Schule ist.
Hier hat es also z.Zt. keinen Anspruch auf Unterhalt
edy
Hallo,
Ja - aber mich interessieren hier nähere Zahlen. Gibt es dazu irgendwo Infos?
Zahlen kann es da nicht geben.
Wenn ihr neuer ein sehr gutes EK hat, dann könnte sie ihr EK dazu nutzen um den Mindestunterhalt lt. DT zu leisten
edy
Hallo,
wenn das KInd beim AA als ausbildungsuchend gemeldet ist, steht ihm KG zu
edy
Hallo AlexD,
Ich würde dem RA die Unterlagen geben ( der hat ein Recht darauf).
Dann wartest du die Berechnung ab, und vergleichst sie mit den anderen.
Was die Leute so sprechen solltest du ignorieren, und auf die Berechnung hinweisen.
edy
Hallo Gaus,
Ja dass ist im Prinzip egal.Der Wohnvorteil erhöht rechnerisch dein Netto-EK.
Zinsen für dass Haus kannst du alledings gegenrechnen.
edy
Hallo Gaus,
ein kurzes "Hallo" ? sollte doch drin sein!
edy
Hallo Lina91,
Vielleicht kann das JA vermitteln ?
i.d.R kannst du beim Umgang mit eurem Kind treffen wen du willst, der KV kann dies nicht
anders bestimmen.
edy
Hallo Avidan,
wenn die Mutter der Kinder das Sorgerecht ausübt, dann ist es doch ok.
Warum sollten dann noch mehr Leute mitmischen?
"Viele Köche verderben den Brei"
edy
Hallo Transalien,
Abzüglich des vollen Kindergeldes ( 194 Euro) würde das einen Zahlbetrag in Höhe von 360 Euro ergeben ?
richtig.
Ich würde aber auch den anderen Rechenweg ausprobieren, mit 80% Arbeitsleistung der EX.
lg
edy
Hallo Transalien,
schau in die Richtlininien deines zuständigen OLG`s
bei den Unterhaltsleitlinien FFM steht:
ZitatFür die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Ein fiktives EK könnte den Gesamtbedarf erhöhen.
Vom Bedarf wird bei volljährigen das volle KG abgezogen.
edy
Hallo,
was macht der Sohn wenn er 18 Jahre alt ist?
Studium? Ausbildung?
wohnt er weiterhin bei der Mutter?
edy
Hallo motocross, ( ein kurzes Hallo würde dir auch gut tun)
Studiengebühren sind Mehrbedarf, Semenstergebühren müssen dagegen vom Unterhalt gezahlt werden.
Wenn Sohn in einer Einliegerwohnung von der EX wohnt ( aber nicht mit EX in der gleichen Wohnung), dann hat er einen eigenen Hausstand-
edy
Hallo,
Wenn das Haus noch belastet ist - davon steht im Eingangs-Post aber nichts - können sowohl Zinsen als auch Tilgung vom Wohnvorteil abgezogen werden - allerdings nur bis dieser NULL ist.
Das mag im Trenungsjahr Gültigkeit haben.
Danach können nur noch die Zinsen gegengerechnet werden.
Grund: würde die Tilgunsrate ( Kreditsumme) angerechnet werden, wäre es eine
Vermögensbildung auf Kosten der Kinder-
edy
Hallo Anja,
Also wenn es nur um 2 Monate geht? dann sollte es doch nicht so teuer sein ?
Wie ist denn die Einkommenssituation? Wer verdient mehr? du oder er ?
vG
edy
Hallo Desperate-Man,
Ich sehe die Sache folgend:
Bereinigtes Netto-EK von ca. 2500€.
hinzu kommt der Wohnvorteil 1400€ ??
vom addierten Betrag können die Bauzinsen abgezogen werden.
Der SB bleibt bei 1080€ gegenüber den Kindern.
vG
edy
Hallo Anja,
Wie lange beträgt denn die Kündigungsfrist der gemeinsamen Wohnung ?
lg
edy