Hallo sharkoon,
Eine Beratung ( Berechnung) für Personen bis 21, können auch Jugendämter durchführen.
Die Durchsetzung , falls die Eltern mit der Berechnung nicht einverstanden sind. müsste dann aber ein Anwalt/-in vornehmen.
Der Unterhalt ergibt sich in deinem Fall, aus dem addierten Einkommen beider Eltern lt. DT.
Problem ist aber, die Eltern müssen dich nicht in ihrer Wohnung wohnen lassen müssen,
Bei eigener Wohnung stünden dir pauschal 735€ mtl. zu.
Studiengebühren sind Mehrbedarf, Semestergebühren nicht.
Nebenjob dürfte überobligatorisch sein.
edy