Hallo L.B.
ein Kind kann nur einen Vater haben.
möglich ist aber einen Vater und ein Stiefvater.
Wenn wie in diesem Fall hier, der eingetragene Vater die Frist von 2 Jahren (Aberkennung der Vaterschaft)
verstreichen läßt, dann bleibt er der rechtliche Vater und muss Unterhalt für das Kind leisten.
Der leibliche Vater muss dann keinen Unterhalt zahlen.
edy