Hallo Dieter,
eine grobe Richtung /Einschätzung würde ich für dich vornehmen.
Berechnungsgrundlage sind aber die beiden Nettoeinkommen nach dem Steuerklassenwechsel.
Die Steuerklassen müssenzum 1.1. des folgenden Jahres nach der Trenung vogenommen werden, ( hier 1.1.18)
Also wie hoch sind dann die Nettogehälter?
Wie alt ist das Kind?
Gibt es eigene Immobilien/Wohnraum ?
edy