Hallo,
Nun müssen beide Eltern für den Unterhalt aufkommen.
Haben diese Einkommen? wie hoch?
Stimmen die Eltern einem Umzug zu euch zu?
lg
edy
Hallo,
Nun müssen beide Eltern für den Unterhalt aufkommen.
Haben diese Einkommen? wie hoch?
Stimmen die Eltern einem Umzug zu euch zu?
lg
edy
Hallo awi47,
schön das du zu uns gefunden hast.
eine Bitte, fasse deine Antworten bitte möglichst zusammen in "ein Paket"
vG
edy
Hallo le stade,
Punkt 2 ) bei eigener Wohnung 735€ Bedarf pauschal. Minus volles KG.
Punkt 3) ja das ist die Berechnungsgrundlage ( gibt es noch privilegierte Kinder? )
Punkt 4) Jobs sind i.d.R. überobligatorisch ( es wäre doch auch einfach, die Stundenzahl zu verringern).
edy
Hallo le stade,
privilegiert ist ein Kind wenn alle 3 Voraussetzungen erfüllt sind.
a wohnt bei einem Elternteil
b ist noch keine 21 Jahre alt
c befindet sich in allgemeiner Schulbildung
hat ein BAFöG-Antrag Chance auf eine Zahlung?
vG
edy
Hallo Shiwago,
Ich denke wenn der Sohn wieder zur Schule geht, wird ihm jedes
Familiengericht einen Unterhaltsanspruch zusprechen.
Achtung ab 18. Jahre sind beide Elternteile barunterhaltpflichtig,
Also auch die Mutter wird evtl. am Unterhalt beteiligt.
vG
edy
Hallo,
der Kreditnehmer ist mein Bekannter.
Dann hätte dein Bekannter das der Versicherung mitteilen müssen.
lg
edy
Hallo Andre,
du bist hier in einem Forum für Familienrecht.
Deine Fragen betzreffen das Sozialrecht.
Wende dich an ein entsprechendes Forum.
vG
edy
Hallo MartinaP,
wäre deine Frage nicht besser in einem Forum aufgehoben, dass sich mit Versicherungen
befasst ?
aber wer ist denn der Kreditnehmer?
warum meldet du etwas der Versicherung?
edy
Hallo Martin,
Bei der Zweitausbildung kommt es immer darauf an, ob du dieser noch in der
Ehe widersprochen hast.
vG
edy
Hallo,
Wenn Kinder älter als 3 Jahre sind ist es oft eine Einzelfallentscheidung.
Sie bekommt da sie eine Zweitausbildung macht, welche in der Ehe angefangen hat und 2 Kinder hat Alter 3 und 7 Trennungsunterhalt von mir.
Hier könnte gegen dich sprechen dass die Ausbildung noch in der Ehe angefangen wurde.
lg
edy
Hallo Martin,
ein 400 € Job bedeutet nicht unbedingt dass man auch 400€ verdient.
auch da fallen berufsbedingte Ausgaben an.
Bei so jungen Kindern könnte sie bestimmt argumentieren, dass der Job wohl doch nicht geht.
Ich wäre da vorsichtig
vG
edy
Hallo Max,
machs doch nicht so naiv,
Wenn du einen Fragebogen ausfüllst und diesen unterschreibst, dann beanworte ihn wahrheitsgemäß.
Nochmals, was die Mutter will, möchte oder sonst was, das ist egal.
antworte wahrheitsgemäss
edy
Hallo Max,
Sobald du etwas ausfüllst und dann unterschreibst was nicht richtig ist, begehst du Sozialbetrug.
Es besteht natürlich immer auch das Risiko einer Rückforderung, bei zu unrecht erhaltenen Leistungen.
lg
edy
Hallo Max,
Falsche Angaben machen ist in diesem Falle Sozialbetrug, den hier beide du + die KM verantworten
müssen.
Weiter oben schrieb ich bereits, der Vater ist dem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet, und der Mutter
mindestens bis zum 3 Geburtstag des Kindes.
Wie alt ist das Kind?
und du schreibst:
Wie bitte? Habt ihr meine Beiträge überhaupt gelesen?! Der Vater muss also auf dem Papier eingestehen, dass er sich nicht kümmert,
vG
edy
Hallo eric81,
bist du selbstständig?
oder hast du eine zusätzliche Altersvorsorge ( Direktversicherung?)
edy
Hallo Gabi,
im RV-Forum bekam ich für meine Angelegenheiten schon viele wertvolle Hinweise.
Wichtig sind die Anworten der Experten (scheinen wohl RV-Mitarbeirer zu sein ?).
Erschöpfende Auskunft kann aber dann nur die Beratungsstelle vor Ort geben ( ähnlich wie hier im Forum).
edy
Hallo,
Vermutungen nutzen auch nichts, ich beziehe mich auf das hier geschriebene.
[quote='wesley1006','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2263-unterhaltsvorschuss-dafür-kein-Unterhalt/?postID=9224#post9224']der Anwalt der gegenseite schreibt jetzt im Grunde das Ich ja Unterhaltsvorschuss erhalte und ich dadurch kein recht habe Kindesunterhalt einzufordern
vG
edy
Hallo wesley,
der Gegenanwalt schreibt einfach nur Quatsch.
Warum sollte der Staat ( Unterhaltsvorschuss) einspringen wenn der Kindesvater
füe den Unterhalt aufkommen kann? . Unterhaltsvorschuss gibt es nur wenn der Vater nicht zahlt/zahlen kann.
Du wirst von einem Fachanwalt für Familienrecht vertreten?
Er kann doch einfach eine Kontopfändung durchführen.
vG
edy