Beiträge von edy

    Hallo frankxx1,


    wenn der Titel wirklich ausgelaufen ist kann nicht vollstreckt werden.


    Eine Übergangszeit bis zur Ausbildung (hier ein Monat) ist m.E. ok (also noch ein Monat Unterhalt).


    Der Sohn ist wenn er in Ausbildung steht, nicht mehr privilegiert.


    Sein Bedarf dürfte max. 554€ inklusiv volles KG betragen,


    Mit ca. 1000€ ist sein Bedarf mehr als gedeckt.


    vG
    edy

    Hallo kiddenmum,


    nachehelicher Unterhalt ist nach der letzten Reform nicht mehr so einfach möglich.


    Im Krankheitsfall ( wenn schon während der Ehe vorhanden) ist dies jedoch möglich.


    Wie hoch war denn der Trennungsunterhalt ?


    lg
    edy

    Hallo Andy,


    fangen wir mal an.


    zunächst muss dein Einkommen bereinigt werden.


    Anlage als Altersvorsorge muss nachgewiesen werden.


    Km-Geld zur Arbeit zählt je gefahrenen km ( also Hinfahrt und Rückfahrt) 0,30 €/km (Kredit für
    Auto ist damt abgedeckt).


    berufsbedingte Aufwände sind pauschal 150€, was darüber hinausgeht muss belegt werden.


    vG
    edy

    Hallo Martina,


    Ich hatte einen Anwalt bei meiner Scheidung, der hatte Null-Ahnung und davon viel.


    Ich habe die Sache vor Gericht selbst vorgetragen ( in seinem Beisein).


    Null-Ahnung aber verdammt schnell im Rechnung schreiben.


    Habe mich seit dem viel "fortgebildet".


    vG
    edy

    Hallo Martina,


    Wenn du alleine im Grundbuch der IMMO stehst, ist diese nur in dein Endvermögen


    einzustellen.


    vG
    edy

    Hallo Martina,


    Bei einer Zugewinnberechnung zählt nur noch vorhandenes Kapital.


    Ist das Endvermögen 0€ dann gibt es nicht zu verteilen.


    Ja es gibt ein negatives Anfangsvermögen ,dass als Zugewinn zählen kann.


    Beispiel dein EX :
    negatives Anfangsvermögen -10 000€- (minus)
    Endvermögen 100 000€


    sein Zugewinn wäre dann 110 000€. Diesen müsste er zur Hälfte mit dir teilen.


    lg
    edy

    Hallo Martina,


    Beim Zugewinn ist es immer gut wenn das Anfangsvermögen hoch und das Endvermögen niedrig ist.


    Er hat ein angebliches Endvermögen von ca 0 angegeben


    Und wie ist deine Meinung? hat er außer der Notarsache noch weiteres "Vermögen" ?


    Einfach angeben kann er nicht, er muss es dir nachweisen,


    lg
    edy

    Hallo Martina,


    Ich denke eine seriöse Zugewinnberechnung kann nicht über ein Forum erfolgen.


    Du müsstet eine "Bestandsaufnahme" aller eurer Endvermögen sowie der Anfangsvermögen ( für jeden getrennt) machen.ausgenommen die beim Notar geregelten Sachen .


    1 Haus angeschafft Sept. 2008 für 165000 Euro zu 100 % finanziert und ich stehe alleine im Grundbuchamt


    Hier wäre zunächst der Restkredit abzuziehen, der verbleibende Betrag käme in dein Endvermögen usw.


    lg
    edy

    Hallo Martina,


    seid ih bereits geschieden?


    Ihr seid ward eine Zugewinngemeinschaft? ( also ohne Eheverträge) ?


    lg
    edy

    Hallo Herbert,


    Oft sind alle Zahlungen durch den Selbstbehalt begrenzt.


    Du hast einen SB von 1080€ (bereinigtes Nettoeinkommen).


    Ich denke das i.d.R. Geld für Hobbies vom Unterhalt angespart werden können.


    Deine EX kann außerdem nichts ohne dein OK veranlassen,denn: " wer bestellt der zahlt" .


    lg
    edy

    Hallo Harry,


    Wenn du Punkte abgeben musstest, hast du mehr Einkommen erzielt, dies verschiedene Gründe.


    Die EX-Frau hat hat weniger in ihrem Beruf gearbeitet oder war schlechter qualifiziert?


    Vielleicht hat sie den Haushalt alleine übernommen? Vielleicht hat sie dir den Rücken frei gehalten?


    Vielleicht habt ihr Kinder? diese mussten/sollten betreut werden ?


    Ich denke der Versorgungsausgleich ist gerecht.


    edy

    Hallo,


    Kann man jetzt wirklich nur vor Gericht gehen und bekommt dann feste Termine, wie z.B. jeden zweiten Samstag?
    Ich bin über jeden Hinweis und Rat dankbar!
    Liebe Grüße,
    Neulaenderin


    Am besten wäre natürlich wenn die Mutter ein " Einsehen" hätte.


    Evtl. sollte sie an einer Beratung bei Caritas/Diakonie teilnehmen ? sie muss vestehen dass es um das Wohl des Kindes geht.


    Rein rechtlich kann der Vater ein Umgangsrecht (auch vor Gericht) erwirken.


    Mit wem er während des Umganges mit dem Kind zusammen ist, entscheidet er alleine.


    lg
    edy

    Hallo DerMuck,


    Die Kinder hatten auch in der Zeit bei der Mutter einen Bedarf. Dafür zahlst du Unterhalt.


    Der offene Unterhalt ist demnach nachzuzahlen.


    Auch ein Wechselmodell bedeutet nicht dass kein Unterhalt zu zahlen wäre.


    Jeder Partner muss dem anderen für die Zeit bei dem die Kinder beim anderen Partner wohnen


    Unterhalt zahlen. ( Leistungsfähigkeit vorausgesetzt). Bist nur du leistungsfähig, kann es sein


    dass du den ganzen Unterhalt alleine zahlen musst.


    lg
    edy