Hallo frankxx1,
wenn der Titel wirklich ausgelaufen ist kann nicht vollstreckt werden.
Eine Übergangszeit bis zur Ausbildung (hier ein Monat) ist m.E. ok (also noch ein Monat Unterhalt).
Der Sohn ist wenn er in Ausbildung steht, nicht mehr privilegiert.
Sein Bedarf dürfte max. 554€ inklusiv volles KG betragen,
Mit ca. 1000€ ist sein Bedarf mehr als gedeckt.
vG
edy