Hallo Quinn,
Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Der RA darf nur eine Partei vertreten.
Möglich wäre dass der RA auch Mediator ist und eine Mediation durchführt.
lg
edy
Hallo Quinn,
Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Der RA darf nur eine Partei vertreten.
Möglich wäre dass der RA auch Mediator ist und eine Mediation durchführt.
lg
edy
Hallo hitcounter,
das durchschnittliche Netto wird errechnet aus dem Gesamt-Jahresnetto + evtl. Steuererstattungen.
Zu beachten ist aber auch das zukünftige verringerte Netto-EK durch z.B. durch Steuerklassenwechsel.
Das Einkommen könnte sich erhöhen durch z.B. Zinsgewinne,Mieteinnahmen,Wohnvorteil usw.
Die Einkommen müssen bereinigt werden, da die Düsseldorfer vom bereinigten Netto ausgeht.
edy
Hallo hitcounter,
Kindesunterhalt fällt bei Wechselmodell nicht weg.
Richtig ist: jeder muss dem anderen seinem bereinigten Einkommen nach KU zahlen.
Voraussetzung ist die jeweilige Leistungsfähigkeit.
Ein "Wegfall" wäre hier nur wenn beide gleiches bereinigtes Einkommen hätten.
lg
edy
Hallo,
1950 €, wir berechnen das erste mal.
Die kommen auf ein bereinigtes Netto von 2600 Euro und möchten weder den Kredit bei der Familie noch die Kapitalerträge meiner Kinder anrechnen.
edy
hallo anni,
mach einen Termin beim Jugendamt aus!!!
vG
edy
Hallo Anni,
Wenn der Partner das dreifache des anderen Partner verdient, muss er evtl. alleine
für den Kindesunterhalt aufkommen ( auch wenn das Kind bei ihm wohnt).
Wenn du hart arbeitest und nur 1000€ Einkommen hast, bist du nicht Leistungsfähig.
Dein Selbstbehalt beträgt 1080€.
Soll er zum Anwalt gehen. Keinen Vertrag unterschreiben.
lg
edy
Hallo Jase,
ihr seid verheiratet`? hat er die Vaterschaft anerkannt?
Schwer zu beurteilen ob er das Kind zu sich nehmen kann/soll ?
Du wirst für das Kind das Jugendamt und für dich evtl. einen Anwalt brauchen.
JA wegen Kindesunterhalt.
Anwalt für dich, wegen Betreuungsunterhalt.
Lass dich vom JA beraten.
vG
edy
Hallo Nilpferd,
Ich bin nicht wirklich willig, ihm auch noch die Zinsen meines Kindes zuzugestehen
Ja hier spielen Emotionen rein ?
Es sind zwar die Zinsen des Kindes, aber es sind nur 5€.
Der Kredit von 100€ hat möglicherweise gar keine Auswirkung auf die Unterhaltshöhe ?
Die DT ist in Einkommensstufen eingeteilt. Sein EK fällt m.E. in den Bereich 1500-1900€.
Es kann also sein das er sich trotz Anrechnung der 100€ im gleichen Bereich bewegt.
Lass doch mal eine Berechnung vom Jugendamt vornehmen. ( das ist kostenlos für dich, die können in ca. die Berechnung seines Anwaltes überprüfen).
lg
edy
Hallo Sunshine,
Ich denke gerade in der Altersversorgung gibt es wenige ( gar keine ?) Verträge die
vor erreichen des Rentenalters kündbar sind. ( oder es müssen staatliche Zuschüsse zurückgezahlt werden).
Hier solltest du dich an ein unabhängiges Versicherungs-Makler-Büro wenden.
Vielleicht ist eine Einzahlung in die staatliche Rentenkasse sinnvoll`?
Zum Riester kannst du ja mal googlen. z.B. ist Riester sinnvoll?
lg
edy
Hallo Gauss,
so würde ich das sehen.
edy
Hallo Nilpferd,
Ich würde die 239€ akzeptieren. Bei einer klugen Berechnung (Bereinigung seines EK) könnte sonst noch
weniger für dich herauskommen.
Nein die Iflationsrate kannst du nicht gegenrechnen. So weit sind die "Gesetze" in D noch nicht.
vG
edy
Hallo Gauss,
Ist das nicht logisch?
Bei den anderen Wohnungen kannst du durch anfallende Zinsen die Mieteinnahmen mindern.
Brutto minus Zinsen=Netto
vG
edy
Hallo Gauss,
Dem Wohnvorteil kannst du Kreditzinsen gegenrechnen.
Wohnvorteil 600€, minus Kreditzinsen 300€ , anrechenbarer Wohnvorteil 300€.
Hier kannst du natürlich nur die, auf die selbstbewohnte Wonung fallenden Zinsen berücksichtigen.
edy
Hallo Gauss,
Als Wohnvorteil nur die von dir selbst bewohnte Wohnung.
Der anderen Wohnungen werden ja durch Miete (die dein EK erhöht) berücksichtigt.
lg
edy
Hallo Nilpferd,
Wie hoch ist denn das Netto-Einkommen des Vaters?
Was zahlt er an Unterhalt?
Interessant ist hier: Das Geld könnte angerechnet werden. Aber bei einem Zinssatz von 0,8%
minus Inflationsrate von 1,5 % ist es kein echter Ertrag sondern ein echter Verlust.
vG
edy
Hallo Gaus,
zunächst erhöht sich mal dein Einkommen durch die Mieteinnahmen.
Zu deiner bewohnten Wohnung würde ich sagen; du hast einen Wohnvorteil, die anteiligen
Kreditzinsen kannst du gegenrechnen.
Wenn du etwas Freundlichkeit zeigst, z.B. ein " Hallo", werden deine Beiträge nicht "übersehen"
lg
edy
Hallo Max,
es wurde schon alles geschrieben (lies nochmals aufmerksam durch).
Halte dich an Gesetze. Lass dich vom JA /RA beraten.
Für mich ist dieses Thema nun beendet.
lg
edy
Halllo,
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
Du musst kein Kindergeld zahlen!!!
Und Unterhalt ( familienrechlich) ist nicht an ein Alter geknüpft.
lg
edy
Hallo Max,
Man wird deine Leistungsfähigkeit prüfen/ feststellen.
Evtl. dir einen Zweitjob zumuten oder eine andere Arbeitsstelle. ( muss alles aber auch
machbar sein).
Ist es nicht machbar, kann man dir nichts "fiktiv" anrechnen, es enstehen dann keine Schulden.
edy