Hallo xso,
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie für den Kindesunterhalt.
Da eure Tochter erst 2 Monate alt ist, steht der EX Betreuungsunterhalt zu.
Die Mutter ist bis zum 3.Geburtstag des Kindes nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.
Bei Trennungs-/Betreuungsunterhalt wird jedoch das EK der Mutter (Elterngeld) berücksichtigt.
Kindergeld ist nicht Geld der Mutter sondern Geld des Kindes.
Anwalt holen? die Mutter (oder stellvertretend ein "Amt") wird auf dich zukommen.
lg
edy