Beiträge von edy

    Hallo xso,


    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie für den Kindesunterhalt.


    Da eure Tochter erst 2 Monate alt ist, steht der EX Betreuungsunterhalt zu.



    Die Mutter ist bis zum 3.Geburtstag des Kindes nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.


    Bei Trennungs-/Betreuungsunterhalt wird jedoch das EK der Mutter (Elterngeld) berücksichtigt.


    Kindergeld ist nicht Geld der Mutter sondern Geld des Kindes.


    Anwalt holen? die Mutter (oder stellvertretend ein "Amt") wird auf dich zukommen.


    lg
    edy

    Hallo xso,


    du hast mir eine eMail geschrieben, diese werde ich natürlich nicht beantworten,


    Stelle den Wortlaut der Mail bitte hier ein.


    vG
    edy

    Hallo,


    Beim Unterhalt ist Nettoeinkommen nicht gleich Nettoeinkommen.


    Beim Unterhalt kommt es auf das bereinigte Netto-Einkommen an.


    Zur Bereinigung gehören z.B. Kosten zur Arbeit, sekundäre Altersversorgung,zum Teil,laufende Schulden usw.


    Zur Eigentumswohnung: auch da kann man evtl. Kreditzinsen gegenrechnen.


    Ich würde erst mal eine Auskunftanforderung abwarten, dann das sich daraus ergebende Resultat,
    dann evtl. eine Rechtsberatung durch RA.


    lg
    edy

    Hallo,

    Heute wäre die Aufhebung einer Minderjährigenadoption nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich





    Ich wurde als dreijähriges Kind zur Adoption freigegeben. Die Adoption wurde zu meinem 18ten Lebensjahr wieder aufgehoben.


    Der leibliche Vater hat mit Zustimmung der Adoption sämtliche Rechte um Pflichten aufgegeben.


    Die Frage ist also: stehen ihm nun automatisch wieder Rechte zu?


    lg
    edy

    Hallo Search,


    Es wrden i.d.R. nur evtl. anfallende Zinsen aus den 30000€ dem Einkommen hinzugefügt.


    Bei der Fahrt zur Arbeit wird geprüft ob sie günstiger mit den öffenlichen fahren kann
    ( muss aber auch zumutbar sein), oder man berechnet 0,30€ je gefahrenen km (die ersten 30 km dann 0,20€).


    Natürlich muss sie alles tun um den Mindestunterhalt leisten zu können ( es muss aber auch "machbar" sein).


    vG edy

    Hallo xso,


    Der Selbstbehalt der Tochter gegenüber beträgt 1080€ der SB der Frau


    gegenüber beträgt 1200€.


    Die DT geht nicht vom Netto sondern vom bereinigten Netto aus.


    Der Betrag 377€ ist der Bedarf des Kindes, davon wird das hälftige KIndergelg abgezogen.
    Bedarf - 1/2 KG =Zahlbetrag.


    richte dich darauf ein, dass dir 1200€ bleiben.


    lg
    edy

    Hallo Max,


    Um eine Eischätzung machen zu können wären reale Zahlen sinnvoll.


    Wenn du 1200€ Nettoeinkommen hast, muss dieses bereinigt werden.


    Bei einem SB von 1080€ müsstest du m.E. keinen Unterhalt leisten. Die Frau muss UVG beantragen.


    Wenn es dir nicht möglich ist ein höheres Einkommen zu erzielen (auch durch Zusatzjob) dann


    laufen in beiden Fällen keine Schulden auf.


    Wenn du keinen Unterhalt zahlen musst, dann kann der EX (dem Kind) auch kein Unterhalt angerechnet werden.


    Warum sollte jemand mehr zahlen als von ihm verlangt wird.


    Was du nicht zahlen kannst, bekommt die EX hier vom Staat.


    Voraussetzung ist hier natürlich eine offizielle Berechnung z.B. durch das JA oder RA


    lg
    edy

    Hallo Max,


    richtig was du schreibst.


    So lange ihr euch untereinander einig seid, ist alles ok.


    Wenn allerdings ein Titel/Jugendamtsurkunde gefordert wird, musst du den darin aufgeführten
    Betrag zahlen.


    Bei 1200€ EK würde ich dem Jugendamt (da kostenlos) anbieten den Betrag x freiwillig zu zahlen, und


    diesen zu titulieren lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite.


    Und KM soll immer zu erst das JA berechnen lassen.


    lg
    edy

    Hallo Maxim,


    Der Selbstbehalt beträgt z.Zt. 1080€ (bereinigtes Einkommen).


    Bei 1200€ Einkommen, muss dieses noch bereinigt werden.


    Man könnte von dir verlangen z.B. einen besserbezahlten Job zu finden, oder einen


    Zusatzjob auszuüben. Beides muss jedoch auch zumutbar sein.


    Ist dies nicht zumutbar, fallen auch keine Rückstände an. Auch nicht bei Untehaltsvorschuss.


    Es darf alledings noch kein Titel/Jugendamsurkunde bestehen.


    vG
    edy

    Hallo TK,


    ich war die ganze Zeit deiner Ansicht denn:


    im Link steht:
    Die 10 größten Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt! Wir räumen auf mit Halbwissen und Falschinformationen!


    Irrtum 1: „Eine Kurzehe kann ich einfach annullieren lassen."


    Richtig ist: Eine Annullierung von Kurzehen gibt es nicht. Jede Ehe - auch wenn sie nur für einen Tag lang rechtsgültig geschlossen wurde - muss zu ihrer Aufhebung den gleichen Prozess durchlaufen wie längere Ehen.



    vG
    edy