Beiträge von edy
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Hallo,
Hat er die Vaterschaft anerkannt?
lg
edy -
Hallo Lifelab,
Sehr sehr anstrengend , dein Schreibstil.
Beantworte doch erst mal meine Fragen.
lg
edy -
Hallo TK,
Ja hast recht. hab` nochmals googled.
https://www.studis-online.de/S…dienfinanzierung/alg2.php
lg
edy -
Hallo mouri10,
Wenn die Ex wirklich BAFöG bekommt, dürftesie kein Geld für sich vom Jobcenter bekommen.
Sie muss ihren Bedarf vom BAFöG selbst decken.
Das Kind kann Geld von JC bekommen. Allerdings wird auf den Bedarf des Kindes Unterhalt sowie Kindergeld angerechnet.
Da aber ALGII-Leistungen an letzer Stelle stehen hat das auf deine Kindesunterhaltszahlungen keinen Einfluss.
lg
edy -
Hallo Breze,
bei minderjährigen Kindern kannst du nur das EK des Kindes minus 90€ /2 also die Hälfte
anrechnen.
Wohnt der Sohn weiterhin bei der Mutter?
lg
edy -
Hallo Lifelab,
hier scheint ja das Geld entscheidend zu sein?
Hast du ein eigenes Einkommen?
Hat dein Mann ein eigenes Einkommen?
wie hoch jeweils?
lg
edy -
Hallo,
das Kind hat ein Recht auf Titulierung, wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird man dich
gerichtlich verpflichten,dann entstehen dir Kosten. Achte bei der Titulierung dass diese nur bis zum 18.Geburtstag des Kindes geht.
Vorteil für Mutter und KInd:nicht gezahlter Unterhalt kann einfach gepfändet werden.
lg
edy -
Hallo,
Ich denke du musst ca. 320€ Unterhalt zahlen
lg
edy -
Hallo tinchoar,
Du kannst doch den Titel unterschreiben, und die Freundin bestätigt dir monatlich,dass sie den Unterhalt erhalten hat.
Bei einer erneuten Trennung bekommst du keine Bestätigung mehr.
lg
edy -
Hallo mouri10,
wenn von dir berechtigte Auskunft verlangt wird, dann hast du wahrheitsgemäß zu antworten.
Du unterschreibst ja auch das Schreiben.
Wenn du einen Zweitjob hast gib es an , oder höre mit dem Zweitjob auf.
lg
edy -
Hallo mouri10,
du sollst deine Einkünfte offenlegen.
Auch Geld aus einem Minijob sind Einkünfte.
Wie viel Unterhalt zahlst du? wie alt ist das Kind?
lg
edy -
Hallo TK,
wenn jemand gezielt fragt, bekommt er entsprechend Antwort.
Ich denke dem TE hat unsere Antwort "weitergeholfen"-
Man kann natürlich bei jedem Thema bei " Adam+Eva" anfangen, und auf alle Eventualitäten hinweisen.
Die Praxis unterscheidet sich aber von Sendungen wie "Tatort" oder "Colombo".
edy
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Hallo gobberblast,
auch dir würde ein bißchen Freundlichkeit bestimmt gut stehen?
z.B. "Hallo".
Beantworte doch mal meine obige Frage:
Was war falsch an den Antworten?
lg
edy -
Hallo ,
ZitatMein Ex-Mann, bei dem die Kinder leben, verdient min. 3000€ netto (vermutlich deutlich mehr, dies ist mir aber nicht bekannt, da er eine Kanzlei übernommen hat und ebenfalls RA ist).
Wenn er hier wie ein Selbstständiger behandelt wird ( und das wird er m.E.) dann wird er ein "geringes EK haben" .
lg
edy -
Hallo globberblast:
Welche Antworten sind falsch?
Es wurde nur geschrieben dem JC den Vergleich vorzulegen. Ob dies dem JC genügt wird der jeweilige
Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzter entscheiden.
Der TE hat seine Einkünfte offengelegt (vor Gericht) das dürfte/muss dem JC genügen.
Vielleicht teilt uns Ratlos2808 mit, wie die Sache ausging.
lg
edy -
Hallo bitteumrat,
Ich denke zuerst ist dein neuer Partner, dir und dem gemeinsamen Kind zu
Unterhalt verpflichtet. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt (für dich).
Wie hoch ist das EK des neuen Kindesvaters?
M.E. wird man von dir verlangen (da dein und des Kindes Bedarf, durch den neuen Partner gedeckt ist),
das du dein Einkommen für deine älteren Kinder verwenden kannst.
lg
edy -
Hallo,
Hallo edy,
habe ich an mindestens 2 verschiedenen Stellen vorgefunden. Egal. Erzählt einem sowieso jedesmal wieder einer anders.
wo sind diese Stellen?
edy
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Hallo Thorsten,
nicht immer Vermutungen usw. hier einstellen.
Und bring nicht alles durcheinander.
recherchiere doch einfach vorher, muss ich auch oft tun.
Hallo,
okay, hatte ich so in Erinnerung von irgendeinem Thread hier, aber das gilt anscheinend nur, wenn der neue Partner des U-Pflichtigen wesentlich mehr verdient als er selbst.nein das stimmt auch nicht.
Wenn der Pflichtige den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dann ist es möglich bei zusammenwohnen mit einem Partner
seinen Selbstbehalt ( dem Pflichtigen) runterzusetzen (Haushaltsersparnis).
lg
edy -
Hallo,
[quote='edy','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2185-Vater-der-Kinder-hat-neuen-Job-mit-geringerem-Einkommen/?postID=8666#post8666']
ich dachte, wenn er in einem Haushalt mit jemand anderem zusammenlebt, dann nur 880€? Ist das nun doch falsch?
du hast recherchiert?
google mal Selbstbehalt Unterhalt
edy