Hallo moni,
Im Unrterhaltstrecht gibt es Rangfolen:
Rang1) minderjährige und privilegierte Volljährige Kinder,
Es ist immer zuerst ein Rang zu bedienen bevor der nächste Rang drankommt.
Dein bereinigtes EK dürfte bei 1450€ liegen.
Für die 9 Jährige kannst du Unterhaltsleistungen von 289€ davon abziehen .
Der 19 Jährigen gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 1300€.
Die 19.Jährige bekommt also keinen Unterhalt von dir.
Verändern könnte sich die Berechnung,wenn du z.B. in eigener schuldenfreiein Wohnung/Haus wohnst, du noch entsprechende
andere Einkommen hast (Weihnachtsgeld/Mieteinnahmen usw).
lg
edy