Beiträge von edy

    Hallo moni,


    Im Unrterhaltstrecht gibt es Rangfolen:


    Rang1) minderjährige und privilegierte Volljährige Kinder,


    Es ist immer zuerst ein Rang zu bedienen bevor der nächste Rang drankommt.


    Dein bereinigtes EK dürfte bei 1450€ liegen.


    Für die 9 Jährige kannst du Unterhaltsleistungen von 289€ davon abziehen .


    Der 19 Jährigen gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 1300€.


    Die 19.Jährige bekommt also keinen Unterhalt von dir.


    Verändern könnte sich die Berechnung,wenn du z.B. in eigener schuldenfreiein Wohnung/Haus wohnst, du noch entsprechende


    andere Einkommen hast (Weihnachtsgeld/Mieteinnahmen usw).


    lg
    edy

    Hallo,
    Zunächst muss dein Gehalt bereinigt werden, ich denke dein relevantes EK beträgt dann 2600€Kindesunterhalt von 550€/je Kind ?
    Es dürfte sich um den Bedarf handeln. Vom Bedarf ist jeweils das hälftige Kindergeld abzuziehen.
    Dein relevantes EK minus Kindesunterhalt = EK zur Berechnung des TU.1690€+ 780€=2470€ davon steht dem Grunde nach jedem die Hälfte zu.also jedem 1235€
    Deine EX hat 780€ bereits du müsstest ihr demnach noch 390€ geben.Beim Haus gibt es verschiedene Ansätze.
    Jeder zahlt den Abtrag und jedem gehört der halbe Wohnwert.Zahlt deine Frau Abtrag steht ihr für ihre Hälfte Miete zu.Hat sie Mieteinnahmen steigt ihr EK und der TU verringert sich usw.so weit erst mal
    lg
    edy

    Hallo Dennis,


    Wurden die 6500€ im Versorgungsausgleichsverfahren ermittelt?


    Die werden deinem Rentenkonto gutgeschrieben. Deine Rente bei Eintritt deines Rentenalters wird dementsprechent


    etwas höher ausfallen.


    Wenn du arbeitslos bist, hast du erstmal Anspruch auf Arbeitlosengeld.Erst dann kommt das Jobcenter ins Spiel.




    lg
    edy

    Hallo Harrisson.


    durch Heirat steigt dein Nettoeinkommen dies könnte dazu führen dass du mehr Unterhalt zahlen kannst.


    durch zusammenleben mit der neuen Partnerin hast du eine Haushaltersparnis,dadurch könnte man deinen


    Selbstbehalt z.Zt. 1080€, verringern.


    lg
    edy

    Hallo Torsten,


    Ja es fällt unter Zugewinn,


    Denn wenn kein Ehevertrag gemacht wurde hattet ihr eine Zugewinngemeinschaft.


    Da gibt es beim Einkommmen nicht mehr "mein Geld" "dein Geld" sonder es ist euer Geld.


    Dein Zugewinn wäre dann 200 000€


    lg
    edy

    Hall Oz7203,


    Unterhalt kann nur ab "in Verzugsetzung" gefordert werden.(Also nach Aufforderung das Einkommen offenzulegen).


    zwischen erstmaliger Zahlung des Unterhalts/neuer Unterhalt und der Aufforderung können Monate liegen


    (Anwälte werden sich nicht einig, ein Gericht muss entscheiden) hier ist dann ab in Verzugsetzung nachzuzahlen.


    Auch wenn ein dynamischer Titel vorliegt, und das Kind in die nächste Altersstufe kam, und der Unterhalt nicht


    dynamisch erhöht wurde,muss nachgezahlt werden.


    Und nicht neidisch sein, der KU wird der EX keinen fürstlichen Lebensstil bescheren.


    lg
    edy

    Hallo Sabine,


    Ich tendiere (ohne Berücksichtigung der Wohnung) auf eine Unterhaltszahlung von ca. 700€.


    schau dir mal die Unterhaltsleitlinien deines OLG an. (google z.B. Leitlinien OLG Frankfurt)


    Dort kannst nachlesen wie dein EK bereinigt werden kann.


    Zur Wohnung:


    Man kann dir einen Wohnvorteil anrechnen ,dieser würde dein EK erhöhen, die Kreditzinsen kannst du gegenrechnen.



    Außerdem kannst du 0,30€ pro gefahrenen Kilometer (hin und zurüzurück) zur Arbeit anrechnen.


    lg
    edy

    Hallo,


    hier ein Auszug aus den Leitlinien des OLG FFM:



    Du kannst jedoch die Kreditraten als sekundäre Altervorsorge (4% vom EK) geltend machen.


    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    Es gibt auch jede Menge Alleinerziehende (waren nie verheiratet).


    Es gibt auch Alleinerziehende die staatliche Leitungen benötigen, Die "Steuerzahler" würden einer "groben Berechnung"


    bestimmt auch nicht zustimmen usw.
    ?
    Und: dann kommt die Missgunst des KV bzw, der KM usw.


    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    Hallo
    dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hilft es genauso, indem es den Unterhalt umsonst berechnet im Gegensatz zum Anwalt (oder Notar?). .


    Umsonst wird es berechnen, aber immer für den fordernden Elternteil.


    Dann würde ja auch nur 1 Anwalt genügen ( er rechnet aber für seinen Mandant aber nicht für den Gegner), oder glaubst
    du die Berechnung würde "automatisch" stimmen weil ein RA oder ein "Amt" rechnet.
    sonst bräuchten wir keine Richter/ -innen.


    lg
    edy

    Hallo,


    es wird hier immer wieder gesagt, dass das Jugendamt die Höhe des Unterhalts nicht berechnet und dabei auch nicht behilflich ist.


    Das JA ist der Anwalt des Kindes.


    Es hilft also immer dem Elternteil dem der Unterhalt zusteht. Dem anderen Elternteil kann es nicht helfen.


    Ein Anwalt kann auch nur immer einen Mandant vertreten.


    lg
    edy

    Hallo,


    es wird hier immer wieder gesagt, dass das Jugendamt die Höhe des Unterhalts nicht berechnet und dabei auch nicht behilflich ist.




    Wer sagt das? wo steht das?


    Minderjährige bekommen hierbei Hilfe vom JA.


    Das Jugendamt ist hier Anwalt des Kindes.


    Wie bei einem anderen Anwalt auch kann man an der Berechnung seine Zweifel haben, Entscheiden muss dann


    ein Familiengericht.


    lg
    edy

    Hallo sylli,


    Er ist rechtlich vepflichtet seine Einkünfte offenzulegen.


    Dein Einkommen spielt gar keine Rolle (Ausnahme du würdest das 3 -Fache von ihm verdienen).


    Wende dich ans Jugendamt (kostenlos) oder einen Fachanwalt für Familienrecht.


    Er muss sogar ab dem Zeitpunkt an dem du den Nachweis seiner Einkünfte verlangst


    nachzahlen.


    lg
    edy