Hallo mocky,
mit Restkauf über 27.500,00 € vor der Ehe gab und erst nach der Ehe ausgezahlt wurde?
nach der Ehe ausgezahlt ? dann müsste man den Rückkaufswert zum Datum Scheidungszustellung nehmen, dieser Wert käme ins Endvermögen.
lg
edy
Hallo mocky,
mit Restkauf über 27.500,00 € vor der Ehe gab und erst nach der Ehe ausgezahlt wurde?
nach der Ehe ausgezahlt ? dann müsste man den Rückkaufswert zum Datum Scheidungszustellung nehmen, dieser Wert käme ins Endvermögen.
lg
edy
Hallo mocky,
Durch das Plus der LV wurde doch sein negatives AV verringert.
Wenn die LV noch vorhanden wäre, käme sie in das AV und ins EV. Das wäre noch ungünstiger für ihn.
lg
edy
Hallo mocky,
meine Rechnung:
AV Mann -62800€ ( -86000€Haus -7000€Konto)
AV Frau -81000€
Endvermögen
Frau 62500€
Mann 62500€
Da die LV während der Ehe re-investiert wurde, kommt sie nicht mehr ins Endvermögen.( hier habe ich sie im AV berücksichtigt).
Der Ausgleichsanspruch wäre also Frau-->> Mann = 12000€
lg
edy
Hallo mocky,
Ist das Haus nun schuldenfrei?
Wert das Hauses?
lg
edy
Hallo Voxi38,
Bei einer Zugewinnberechnung wird als 3.Stichtag auch der Tag der Trennung
herangezogen. Bei einem evtl. Zugewinnausgleich wird das Vermögen zu diesem Tag bewertet.
Du solltest aber alles "sauber " dokumentieren" (Verträge,Kontoauszügen,Quittungen).
Ab du überhaupt etwas ausgleichen müsstest kann nur mit weiteren Daten beantwortet werden
lg
edy
Hallo tk76,
Was hatte denn jeder Partner an Werten am Hochzeitstag ? (belegbar).
Was hat jeder Partner heute ? (Wert des Hauses minus Restkredit).
Schulden die am Hochzeitstag bestanden sind negatives Anfangsvermögen und kommen
auch mit in die Berechnung.
Entweder man einigt sich, oder man muss alles belegen.Was nicht belegbar ist--- war eben nicht.
lg
edy
Hallo tk76,
Bei der Zugewinnberechnung kann man sich nicht einzelne Posten ( hier IMMO) herauspicken.
Man muss alle Vermögenswerte jedes Partners einbeziehen.
Wer im Grundbuch steht der bekommt den Wert in sein Endvermögen.
Es wird für jeden Partner extra gerechnet.
Endvermögen minus Anfangsvermögen gleich (etvl ) Zugewinn.
Jeder muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.
lg
edy
Hallo,
Dann würde überhaupt kein Unterhalt fällig.
wenn die Mutter keine besser bezahlte Stelle findet (besser als ihr SB) dann ist sie nicht leistungsfähig,
auch bei Wechselmodell.
lg
edy
Hallo Markus,
du fährst mit dem Auto zur Arbeit?
einfache Strecke ist wie lang?
könntest du mit den öffentlichen zur Arbeit fahren`?
Du hast einen Vollzeit-Job?
lg
edy
Ins Haus gesteckt (gemeinsam während der Ehe): 20.000 Euro
Verkauft für 140.000 Euro (oder Wertfeststellung zum Zeitpunkt der Scheidung)
Macht einen Zugewinn von 40.000 Euro - 20.000 Euro = 20.000 Euro.
Davon steht Dir die Hälfte zu, also 10.000 Euro (und nicht die Hälfte des Verkaufserlöses in Höhe von 70.000 Euro), sofern Ihr das Geld nicht schon verballert habt.
Richtig, edy?
nein Thorsten nicht richtig.
Wert des Hauses zum Stichtag/Verkauf 140000€.
Wert des Hauses bei Erbe 100000€
Zugewinn 40000€ dieser wird geteilt. Ausgleich Frau an Mann = 20000€.
Man kann aber nicht einzelne Posten (wie das Haus) rausfischen. Es muß das ganze Vermögen bewertet werden.
@Thorsten: die gemeinsamen Zahlungen werden nicht voher abgezogen, die steigern ja
das Endvermögen der Frau (was für sie rechnerisch von Nachteil ist).
lg
edy
Hallo Karotte,
Haus und sonstige Werte werden gleich behandelt.
Du bekommst nur die Hälfte des evtl. Zugewinnes.
Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.
Wurde das Geld für das Haus ausgegeben oder ist es einfach nicht mehr da, ist das Envermögen
gleich 0€. Verteilt wird nur was noch vorhanden ist. Für nicht mehr vorhandenes muss kein Ausgleich stattfinden.
Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra durchgeführt
lg
edy
Hallo,
. Wird bei einer Scheidung der erzielte Verkaufspreis dem Zugewinn zugerechnet und aufgeteilt
Das Haus kommt ins Anfangsvermögen der Frau. Wenn der Verkaufserlös noch vorhanden ist, kommt er ins Endvermögen der Frau.Zu einer Aufteilung kommt es nur wenn die Frau einen Zugewinn erwirtschaftet hat.Nur dieser wird geteilt.
lg
edy
Hallo Bissig,
auch dir frohe Ostern,
Wende dich mit deinem Anliegen /Empfehlung bitte direkt an den Admin des Forum.
Ich habe nur eingeschränkte Moderatorenrechte.
lg
edy
abgetrennte heiße Diskussion: aus diesem Thema: hier
EinsamerMensch schrieb:Meine Frau schenkte mir die schönsten 10 Jahre in meinen Leben und ich möchte Sie ehrlich gesagt nicht nun bestrafen , dass Sie mich vor 6 Jahren geheiratet hat....
Meine Hochachtung gilt beiden.
EinsamerMensch schrieb:Morgen haben wir den ersten Termin beim Anwalt.
Ich drücke euch ganz fest beide Daumen.
thz2906 schrieb:sonst hätte wohl jemand geantwortet von unseren Fachleuten hier
Nach wie vor gibt es hier keinerlei Fachleute. Aber dauerhaft Prahlerei und Dilettantismus von einem Mod.
thz2906 schrieb:Hallo TK,
der Fragesteller schreibt, dass er trotz Bemühens keine Stelle finden konnte. Dafür kann es eine Menge Gründe geben, die wir hier nicht kennen. Unterstellen wir also, dass es so ist und beantworten seine Frage nach der Unterhaltspflicht, soweit wir das können.
In diesem außergewöhnlichen Fall wäre es besonders wünscheswert, dass sich weitere User dieser völlig berechtigten Kritik an feministischer "Kultur" anschließen würden.
timekeeper schrieb:der dabei auf so abwegige Gedanken kommt, wie ich.
Abwegig ist, dass solche Personen ungestraft in Foren ihren Müll verbreiten dürfen.
Bis denne.
bissig,
was hält Dich hier, wenn es Dir hier nicht gefällt?
Ich kann es guten Gewissens nicht mitansehen, dass in einem scheinbar neutralen Forum (Verein Für soziales Leben e.V.) unterhaltspflichtige Väter und auch viele andere Männer durch feministisch(o.ä.) geprägte Meinungen und Aussagen (eines Mods!) entweder schräg angemacht werden, benachteiligt werden oder grob fahrlässig - oder sogar noch schlimmer - falsch informiert werden.
Du kannst das!?
Lass dich nicht vor den Karren spannen.
Naja, wenn jemand was schreibt, was nicht stimmt und man weiß es besser, kann man es ja richtig stellen. Da muss man ja nicht persönlich werden, finde ich. Klingt sonst immer so, als würde man den Autoren oder Betreibern böse Absichten unterstellen. Wenn sie die hätten, würden sie wohl das Forum nicht betreiben und moderieren. Menschen haben halt unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen und ich denke man kommt miteinander weiter als gegeneinander. Unfrieden haben die Menschen, die sich an dieses Forum wenden ja vermutlich ohnehin schon genug. Wenn sie sich hier mit unseren Herumstreitereien befassen müssen, werden sie wohl schneller davonlaufen als sie hergefunden haben. Es gäbe bestimmt viele, die mit ihren Meinungen und Erfahrungen hier Beiträge leisten können und wollen (auch wenn sie vielleicht nicht immer juristisch "richtig" sind), die sich aber dann lieber zurückziehen, ehe sie einen übergebraten kriegen. Und das wäre doch schade, oder?
EinsamerMensch schrieb:Bin 28 Jahre alt und seit der Geburt - HIV Positiv. Dazu Sehbehindert - Schwerbehindertenausweis 100 % Merkzeichen G.
EinsamerMensch schrieb:Meine Frau verdiente das Geld in der Ehe(2100 € netto). Ich habe durch meine Sehbehinderung bis heutzutage keine Arbeitsstelle finden können(ungelogen).
EinsamerMensch schrieb:Meine Frau schenkte mir die schönsten 10 Jahre in meinen Leben und ich möchte Sie ehrlich gesagt nicht nun bestrafen , dass Sie mich vor 6 Jahren geheiratet hat....
timekeeper schrieb:Was mich so stutzig macht, das ist, dass man einvernehmlich zum Anwalt geht, dass er seine liebe Frau so gar nicht belastet werden sehen möchte, u.s.w. Ein Schelm, der dabei auf so abwegige Gedanken kommt, wie ich.
Verein Für soziales Leben e.V. schrieb:Unser Konzept
Wir - der Verein Für soziales Leben e.V. - sind ein als gemeinnützige anerkannter Verein und bundesweit tätig.
Ziele
Vereinszweck ist zum Einen die Information, Beratung und Unterstützung von Armut bedrohter sowie sozial benachteiligter Menschen.
Die Bekämpfung der Kinderarmut ist ebenfalls ein wichtiges Ziel und Hauptzweck unseres Vereins: Der Verein will mit seiner Tätigkeit die sozialen, gesundheitlichen, geistigen und seelischen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen jeden Alters- ohne Rücksicht auf Herkunft, Abstammung oder Glauben – verbessern und helfen, sie in eine lebenswerte, am Optimismus orientierte Zukunft zu integrieren.
Weiterer Zweck unseres Vereins ist die Förderung von sozialem, ehrenamtlichem Engagement, insbesondere in einem sozialen oder kulturellen Freiwilligendienst. Es soll zudem der interkulturelle Austausch und das interkulturelle und soziale Verständnis gefördert werden.
Information ist ein Grundrecht
Der Verein Für soziales Leben e.V. will über die aktuelle rechtliche Situation informieren, denn ohne Kenntnis seiner Rechte kann Frau oder Mann diese nicht durchsetzten.
Der Verein betreibt deshalb Informationsarbeit insbesondere im Medium Internet, indem wir Daten und Fakten der Kinderarmut und Armut in Deutschland zusammentragen und sie der Öffentlichkeit auf einfache Weise zugänglich machen.
... ... ...
Anmerkung: Nachträgliche Formatierungen durch @bissig .
Eigentlich wollte ich es in diesem Thread bei meinem vorstehenden Beitrag belassen, aber nachdem der Themenstarter vorhin angemeldet war und hier mitgelesen hat, habe ich es mir anders überlegt.
thz2906 schrieb:Unfrieden haben die Menschen, die sich an dieses Forum wenden ja vermutlich ohnehin schon genug. Wenn sie sich hier mit unseren Herumstreitereien befassen müssen, werden sie wohl schneller davonlaufen als sie hergefunden haben.
Hilfesuchende neue User möchten in einem Forum anständig und fair behandelt werden. Sie erhoffen sich rechtlich fundierte Informationen. Dabei dürfte ihnen völlig gleichgültig sein, wenn sich andere "Herumstreiten".
thz2906 schrieb:Es gäbe bestimmt viele, die mit ihren Meinungen und Erfahrungen hier Beiträge leisten können und wollen (auch wenn sie vielleicht nicht immer juristisch "richtig" sind), die sich aber dann lieber zurückziehen, ehe sie einen übergebraten kriegen. Und das wäre doch schade, oder?
Wer bekommt hier "einen übergebraten"?
Du hast die Realität dieses Forums außer acht gelassen. Schau mal in die Mitgliederliste, sortiert nach Anzahl der Beiträge (absteigend) oder nach Registrierungsdatum und beachte die letzte Aktivität des jeweiligen Users. Schon seit Jahren beteiligen sich nur 2 User regelmäßig an Diskussionen: @edy und timekeeper . Erst seit gut einem Jahr ist @thz2906 dabei. Die wenigen anderen, bei denen mehr als 100 Beiträge auf dem Konto stehen, haben sich längst verabschiedet. @bissig steht mit derzeit 110 Beiträgen bereits an 7. Stelle (es mangelt also generell an Usern). Alle anderen beteiligen sich so gut wie gar nicht an Diskussionen von anderen. Lediglich @Ast45 ist ab und zu noch mit dabei.
Woran liegt das alles wohl?
Es gibt nur einen einzigen User in diesem Forum, der regelmäßig prahlt mit "jahrzehntelanger Praxiserfahrung", damit den Fachmann vorgaukelt, aber immer wieder falsche rechtliche Informationen verbreitet und darüber hinaus neue User mit miesen schrägen Aussagen vertreibt. Und der über keinerlei Einsicht verfügt..., niemals eine rechtliche Fehlinformation eingestanden hat. Dieser einzelne User darf, muss sogar ermahnt werden. Warum kuschen andere?
Warum wohl hat der Themenstarter @EinsamerMensch sich nicht mehr geäußert? Warum verschwinden auch viele andere Hilfesuchende?
Der Forenbetreiber hätte schon längst Konsequenzen ziehen müssen. Aber der Forenbetreiber scheint gar nicht mitzulesen.
Oder etwa doch?
timekeeper schrieb:Du verstehst nicht mal im Ansatz, wie das BGB funktioniert. Die regelmässige Verjährungsfrist ist 30 Jahre.
attention "hot"Vor 6 Minuten
hier können "Diskusionen" ausgetragen werden.
Es muss nicht sein das Meinungsverschiedenheiten erbittert direkt in den einzelnen Themen ausgetragen werden.
aus diesem Grunde wurde dieses neue Thema erstellt.
hier können Diskussionen/Meinnungverschiedenheite ausgetragen werden
noch besser,wenn die Konversation-Funktion genutzt wird.
Heiße Diskussionen/Anschuldigugen/Beleidigungen usw. werde ich abtrennenngen und nach hier verschieben. (auch eine Löschung ist möglich)
lg
edy
Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist immer angebracht.
z.B. "Hallo".
Hi TK,
ist ja noch "schlimmer".
aber selbst für 1 Kind wäre es ein Tropfen auf den heißen Stein-DasletzteHemd ?
lg
edy
Hallo,
187,01 Unterhalt Abzug.
Ja es könnte vieles im Familienrecht geändert werden.
Aber stell dir mal vor, deine neue Frau bringt ein Kindmit in die Ehe ?
wären 187,01€ ausreichend für die Verorgung des Kindes (inklusiv Miete/NK) ?
lg
edy
Hallo,
in Form eines Besinnungsaufsatzes, warum man auf gar keinen Fall mehr zu Hause leben kann,
Ein guter ( eher schlechter) Nachweis wäre eine Anzeige bei der Polizei.
lg
edy
Hallo Marion,
der Unterhalt hat den höchsten Vorrang ( dadurch wird der Pfändungsbetrag erhöht).
Wenn ihr heiratet bist du ihm zu Unterhalt verpflichtet. Sein Geld könnte er
dann für den Unterhalt aufbringen.
lg
edy
Hallo,
Ich meine, so eine Zerrüttung lässt sich auch seitens des Kindes relativ schnell herbeiführen, wenn es unter diesen Umständen das Ziel ist, auf Kosten der Eltern einen eigenen Hausstand zu gründen.
Wenn man dadurch den Unterhalt nicht verwirkt.
es ist wohl eher gemeint, jeder muss seine Privatsphäre haben (Platzverhältnisse).
Vater wohn mit neuer Freundin in Wohnung (für den Sohn nicht zumutbar).
lg
edy