Hallo Thorsten,
die Eltern können zunächst darauf verweisen ,dass sie ihm Kost + Logis bieten.( dass zusammen wohnen muss
aber "zumutbar" sein).
lg
edy
Hallo Thorsten,
die Eltern können zunächst darauf verweisen ,dass sie ihm Kost + Logis bieten.( dass zusammen wohnen muss
aber "zumutbar" sein).
lg
edy
Hallo mirakilix,
bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Unterhaltsbedarf von 735€
darauf werden Azubi-Lohn sowie das Kindergeld angerechnet.
Kindergeld solltest du direkt an dich überweisen lassen.(Abzweigungsantrag).
lg
edy
Hallo,
Deine Tochter oder die Hochschule werden Dich schon dementsprechend informieren.
Direkte Informationen der Schule an den Vater? bei volljährigen?
lg
edy
Hallo Thorsten,
Hey
einen rechtssicheren Text für den Brief des Fragestellers zu verfassen, dass die Gegenseite das Titeldokument rausrücken oder entkräften soll, nachdem die Tochter volljährig geworden ist..
rechtsichere Texte sollen RA's erstellen ,die werden dafür bezahlt.
Ein Forum (von Laien betrieben) darf keine persönliche Rechtsberatung machen.
Wir sollten uns auf wesentliche beschränken und keine Vermutungen wie "wäre wenn" oder moralische
Bedenken einwenden, wenn Gesetze eben anderes zulassen.
lg
edy
Hallo.
Zur Löschung des geilen Links zur "Konkurrenz" mein nachträgliches Lob. Aber nur ausnahmsweise. Verantwortungsvollen Eltern darf man sowas nicht vorenthalten
Es soll natürlich niemandem etwas vorenthalten werden.
Es gibt doch immer verschiedene Quellen in denen man die Gesetzeslage nachlesen kann.
z.B. die Leitlinien der OLG's, Gerichtsurteile, sogar Zeitschriften usw.
Man sollte aber nicht in einem Forum ( das oft von "eigenen Anwälten" unterstützt wird ),
einen Link auf konkurrierende Kanzleien setzen und für diese somit Werbung machen.
lg
edy
Hallo,
Den neuen Titel muss ja vermutlich ohnehin das Gericht ausstellen
wenn kein Streit besteht kann man einen vollstreckbaren Titel auch beim Notar ausstellen lassen.( gar nicht teuer)
lg
edy
Hallo fuhrmann,
sicher ist eine Ummeldung besser.
Da es sich um euer gemeinsames Haus handelt, würde dir die Hälfte des Mietwertes zustehen.
Du solltest dies schriftlich fixieren, und vetraglich mit ihr festlegen.
z.B.: du forderst Trenungsunterhalt von mir ?, da du alleine unser Haus bewohnst wird der Mietwert
meines Anteiles der Wohnung darauf angerechnet.
oder ich fordere für meinen Anteil der Wohnung eine monatliche Miete von xxy.
lg
edy
Hallo fuhrmann,
die Trennungszeit kann sogar beginnen wenn ihr noch in der gleichen Wohnung zusammen lebt.
Wichtig ist nur ein getrenntes wirtschaften (getrennte Konten,jeder kocht/wäscht für sich selbst usw.)
lg
edy
Hallo Unter_halt,
du solltest in den Vorgang mal etwas "Struktur" bringen.
Ich halte es durchaus für möglich, dass das Kind (jetzt Erwachsener) "gammelt".
1. ein evtl. bestehender Titel zurückverlangen ( freiwillige Herausgabe, oder einen Vollstreckungsverzicht,
oder ggf. auf Herausgabe klagen.)
2. Ist das Kind noch unterhaltsberechtigt? (Nachweise vorlegen lassen).
3. besteht ein BAFÖG-Anspruch ?
wenn dies alles abgearbeitet ist, kanns mit der Berechnung losgehen.
lg
edy
Hallo M.M.
Aber wird vorher nicht der Selbstbehalt abgezogen und erst dann gerechnet?
Ja das siehst du richtig,
da war ich wohl etwas zu schnell, und habe einen Denkfehler gemacht.
lg
edy
Hallo,
Eigene Wohnung, deshalb kommen zu meinem bedarf auch nochmal 250€, sodass er bei 650€ liegt
Nichts durcheinander werfen.
Bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Bedarf von 735€
darauf wird das volle Kindergeld sowie das volle BAFöG (auch der BAFöG-Kreditanteil)angerechnet.
735€ minus 239€ minus 190€ KG = 306€ diesen Betrag muss dir dein Vater zahlen.
Das Kindergeld muss er dir auch geben, oder du stellst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.
BAFöG und Unterhalt sind zwei paar verschiedene Schuhe.
nachlesen kannst du einiges unter:
google: Leitlinien OLG Frankfurt ( Frankfurt mit deinem zuständige OLG austauschen).
lg
edy
Hallo Potheker,
Wohnst du noch bei einem Elternteil? oder "eigene Wohnung" ?
lg
edy
Hallo MuellersM,
beide Einkommen müssen noch bereinigt werden.
Ich denke dann bereinigtes Einkommen der Mutter 1500€
Dein bereinigtes Einkommen 2550€.
Als Beipielrechnung:
1500€ plus 2550€ = 4050€ ergibt laut Düsseldorfer Tabelle einen Bedarf von 759€
Vom Bedar wird das volle Kindergeld abgezogen. Ergibt einen Zahlbetrag von 569€
davon hast du 63% und die Mutter 37% zu zahlen.
63% =358,50€
37%= 210,50€
Was wir nicht nicht wissen, wie hoch das wirkliche bereinigte Einkommen jeweils ist.
lg
edy
Hallo Anja,
Seine Tochter hat ja theoretisch einen Anspruch auf 460,-. Minus KG, macht dann Uh Anspruch von 270,-. Richtig?
falsch, es wird hier nur das hälftige KG abgezogen.
Bei einem Einkommen von 1700€ (bereinigt ca. 1600€) und einem SB von 1080€ wäre ein
Betrag von 520€ für beide Kinder vorhanden. d.h. falls die Mutter nicht leistungsfähig sein sollte,
müsste Vater an Mutter 260€ zahlen.
Der Vater erhält nun zusätzlich KG für die Tochter was nicht zu seinem EK zählt.
lg
edy
Hallo Anja,
Der SB gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1080€ (nicht 1180€).
Das Einkommen der Mutter müsste schon mindestens 1200€ netto betragen
um etwas Unterhalt zu bekommen.
Was zahlt dein Mann nun an die Kindesmutter? wie hoch ist sein Einkommen?
lg
edy
Hallo MuellersM,
Hat die Mutter von A eigene Einkünfte?
Was verdient Kind A Netto in Ausbildung?
lg
edy
Hallo ms.moehre,
Umgang und Unterhalt sind getrennte Dinge und haben nichts miteinander zu tun!!!
Er hat sich aber überlegt, den Unterhalt für die Kleine um die Hälfte zu kürzen, um für sie, von dem Gesparten, Flugtickets für ihre Besuche in Deutschland zu bezahlen.
Das geht nur mit Zustimmung der Mutter.
lg
edy
Hallo landlady,
Zugewinn wird oft falsch verstanden.
Wenn sein Anteil am Haus einen aktuellen Wert von z.B. 200 000€ hat, und die Schenkung 180000€ war,
dann hat er einen Zugewinn von 20 000€.
Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.
Bei dir wird genauso gerechnet.
Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit dem Partner teilen.
lg
edy
Hallo landlady,
Ich sehe die Sache so:
Die Schenkung (wenn sie ausdrücklich nur an deinen Mann ging) kommt sie sein Anfangsvermögen.
Du hattest (wenn es nur ums die IMMO geht) Anfangsvermögen = 0 €.
Das jeweilige Endvermögen sind die eingetragenen Anteile im Grundbuch.
lg
edy