Beiträge von edy

    Hallo Thorsten,


    Hey


    einen rechtssicheren Text für den Brief des Fragestellers zu verfassen, dass die Gegenseite das Titeldokument rausrücken oder entkräften soll, nachdem die Tochter volljährig geworden ist..


    rechtsichere Texte sollen RA's erstellen ,die werden dafür bezahlt.


    Ein Forum (von Laien betrieben) darf keine persönliche Rechtsberatung machen.


    Wir sollten uns auf wesentliche beschränken und keine Vermutungen wie "wäre wenn" oder moralische


    Bedenken einwenden, wenn Gesetze eben anderes zulassen.


    lg
    edy

    Hallo.


    edy


    Zur Löschung des geilen Links zur "Konkurrenz" mein nachträgliches Lob. Aber nur ausnahmsweise. Verantwortungsvollen Eltern darf man sowas nicht vorenthalten


    Es soll natürlich niemandem etwas vorenthalten werden.


    Es gibt doch immer verschiedene Quellen in denen man die Gesetzeslage nachlesen kann.


    z.B. die Leitlinien der OLG's, Gerichtsurteile, sogar Zeitschriften usw.


    Man sollte aber nicht in einem Forum ( das oft von "eigenen Anwälten" unterstützt wird ),


    einen Link auf konkurrierende Kanzleien setzen und für diese somit Werbung machen.


    lg
    edy

    Hallo fuhrmann,


    sicher ist eine Ummeldung besser.


    Da es sich um euer gemeinsames Haus handelt, würde dir die Hälfte des Mietwertes zustehen.


    Du solltest dies schriftlich fixieren, und vetraglich mit ihr festlegen.


    z.B.: du forderst Trenungsunterhalt von mir ?, da du alleine unser Haus bewohnst wird der Mietwert


    meines Anteiles der Wohnung darauf angerechnet.


    oder ich fordere für meinen Anteil der Wohnung eine monatliche Miete von xxy.


    lg
    edy

    Hallo Unter_halt,


    du solltest in den Vorgang mal etwas "Struktur" bringen.


    Ich halte es durchaus für möglich, dass das Kind (jetzt Erwachsener) "gammelt".


    1. ein evtl. bestehender Titel zurückverlangen ( freiwillige Herausgabe, oder einen Vollstreckungsverzicht,
    oder ggf. auf Herausgabe klagen.)


    2. Ist das Kind noch unterhaltsberechtigt? (Nachweise vorlegen lassen).


    3. besteht ein BAFÖG-Anspruch ?


    wenn dies alles abgearbeitet ist, kanns mit der Berechnung losgehen.


    lg
    edy

    Hallo,



    Eigene Wohnung, deshalb kommen zu meinem bedarf auch nochmal 250€, sodass er bei 650€ liegt :)


    Nichts durcheinander werfen.


    Bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Bedarf von 735€


    darauf wird das volle Kindergeld sowie das volle BAFöG (auch der BAFöG-Kreditanteil)angerechnet.


    735€ minus 239€ minus 190€ KG = 306€ diesen Betrag muss dir dein Vater zahlen.


    Das Kindergeld muss er dir auch geben, oder du stellst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.


    BAFöG und Unterhalt sind zwei paar verschiedene Schuhe.


    nachlesen kannst du einiges unter:


    google: Leitlinien OLG Frankfurt ( Frankfurt mit deinem zuständige OLG austauschen).


    lg
    edy

    Hallo MuellersM,


    beide Einkommen müssen noch bereinigt werden.


    Ich denke dann bereinigtes Einkommen der Mutter 1500€


    Dein bereinigtes Einkommen 2550€.


    Als Beipielrechnung:


    1500€ plus 2550€ = 4050€ ergibt laut Düsseldorfer Tabelle einen Bedarf von 759€


    Vom Bedar wird das volle Kindergeld abgezogen. Ergibt einen Zahlbetrag von 569€


    davon hast du 63% und die Mutter 37% zu zahlen.


    63% =358,50€


    37%= 210,50€


    Was wir nicht nicht wissen, wie hoch das wirkliche bereinigte Einkommen jeweils ist.


    lg
    edy

    Hallo Anja,


    Seine Tochter hat ja theoretisch einen Anspruch auf 460,-. Minus KG, macht dann Uh Anspruch von 270,-. Richtig?


    falsch, es wird hier nur das hälftige KG abgezogen.


    Bei einem Einkommen von 1700€ (bereinigt ca. 1600€) und einem SB von 1080€ wäre ein


    Betrag von 520€ für beide Kinder vorhanden. d.h. falls die Mutter nicht leistungsfähig sein sollte,


    müsste Vater an Mutter 260€ zahlen.


    Der Vater erhält nun zusätzlich KG für die Tochter was nicht zu seinem EK zählt.


    lg
    edy

    Hallo ms.moehre,


    Umgang und Unterhalt sind getrennte Dinge und haben nichts miteinander zu tun!!!


    Er hat sich aber überlegt, den Unterhalt für die Kleine um die Hälfte zu kürzen, um für sie, von dem Gesparten, Flugtickets für ihre Besuche in Deutschland zu bezahlen.


    Das geht nur mit Zustimmung der Mutter.


    lg
    edy

    Hallo landlady,


    Zugewinn wird oft falsch verstanden.



    Wenn sein Anteil am Haus einen aktuellen Wert von z.B. 200 000€ hat, und die Schenkung 180000€ war,


    dann hat er einen Zugewinn von 20 000€.


    Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.


    Bei dir wird genauso gerechnet.


    Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit dem Partner teilen.


    lg
    edy