Hallo,
Hier wurde doch nur das Netto verringert, das Brutto blieb doch gleich.
Der Unterhaltsverpflichtete muss immer die Steuerklasse wählen die dem U-Berechtigten
"entgegen kommt".dem entsprechend wird hier gerechnet.
lg
edy
Hallo,
Hier wurde doch nur das Netto verringert, das Brutto blieb doch gleich.
Der Unterhaltsverpflichtete muss immer die Steuerklasse wählen die dem U-Berechtigten
"entgegen kommt".dem entsprechend wird hier gerechnet.
lg
edy
Hallo,
Warum ist das Gehalt jetzt niedriger als vor der Heirat?
DT nehmen die Gerichte als Orientierung.
lg
edy
Hallo,
Was man auch beachten sollte:
Die Steuerklasse muss im ersten Monat auf das Jahr der Trennung geändert werden.(z.B. Trennung Juni 2016
Steuerklassenänderung Januar 2017).
Sonst könnte es evtl. zu Steuernachzahlungen kommen.
lg
edy
Hallo TK,
Ich hoffe mit "Mein Lieber" bin nicht ich gemeint?
Das Smily sollte bedeuten.
Wirklich guter Beitrag,ich stimme dir wirklich voll zu.
Ich habe halt gedacht, das JC versucht ihn auch zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Mit "ich muss Kind" pflegen" sind die evtl. auch nicht einverstanden?
Auf die von dir genannten Möglichkeiten wurde @sika villeicht hingewiesen?
keine Ahnung.
lg
edy
.
Hallo Sika,
Mache einen persönlichen Termin beim JC aus.
Wenn das JC einwilligt dann ist doch auch das Jugendamt zufrieden,.
Das JC wird auf eine Titulierung bestehen, die du dann kostenlos beim JA vornehmen lassen kannst.
Also: Gespräch mit Job-Center dann hier nochmals melden und dann zum Jugendamt.
lg
edy
Hallo Sika,
erkundige dich doch mal beim Jobcenter wie das mit einem titulierten Unterhalt/Jugendamtsurkunde
geregelt wird.
m.E. kann dann das JC den Unterhalt "übernehmen/zahlen".
lg
edy
Hallo Sika,
Wie lange du arbeitest kann dir niemand vorschreiben.
Du musst allerdings alles tun um den Kindesunterhalt zahlen zu können.
Ein Kind mit Pflegegrad 4 bekommt in 2017 ca. 700€ Pflegegeld.
Wenn euer Geld keinen Unterhalt zulässt, dann solltest du evtl. aufstockendes ALGII beim Jobcenter beantragen ( Antrag stellen
kostet ja nichts).
Dein jetziges Einkommen wird dann wenn ein Unterhaltstitel besteht,um den Unterhaltsbetrag rechnerich verringert.
Ich würd*s probieren.
Wie hoch ist dein monatliches Netto?
lg
edy
Hallo Yankie,
Im Unterhaltrecht gibt es eine Rangfolge.
Zuerst kommen die minderjährigen leiblichen Kinder, dann die Kinderbetreuende Partner usw.
erst wenn nach Kindesunterhaltszahlung noch Geld über ist, dann kommt deine zukünftige Frau dran.
Wenn du dein Kind sehen willst, musst du evtl. den Umgang einklagen
lg
edy
Hallo Thorsten,
Szenario:
Deine Frau hat des lebenslange Wohnrecht. Irgendwann muss sie evtl. ALGII oder Sozialgeld beantragen ?
Dann kann sie das eingeräumte Wohnrecht nicht so einfach zurückgeben.
lg
edy
Hallo Thorsten,
Bei einer Scheidung müsstest du evtl. das halbe Haus an Sie geben (Auszahlung). Sie hat aber
weiterhin ein lebenslanges Wohnrecht? ( bin mir nicht ganz sicher).
Ich sehe schon dass du vieles "gerecht" siehst, aber dann Gerechtigkeit für beide, und nicht freiwillig
dem Partner mehr "Gerechtigkeit" zustehen lassen.
Deine Gedanken könnten sich ändern.
lg
edy
Hallo Torsten,
Wenn die Eheschließung nach der Familienrechtsreform 2009 war, dann sind auch Kredittilgungen Zugewinn (negatives
Anfangsvermögen).
Hast du den Zugewinn für das Haus nicht notariell ausgeschlossen, dann warten weitere erhöhte Risiken auf dich.
lg
edy
Hallo thz2906,
das war nicht klug von dir.
Kannst du überblicken welches Risiko du da eingegengen bist?
lg
edy
Aus genau dem Grund habe ich ebendiese meine Frau beim Kauf des Hauses für uns außen vor gelassen: sie steht weder im Grundbuch, noch hat sie was mit den Krediten zu kriegen: sie hat ohnehin keine Kohle. Dafür gehört das Haus dann eben im Zweifelsfall mir. Als Kompensation hat sie ein mietfreies Wohnrecht.
Und das lebenslang und mit einem notariellen Vertrag?
Und das Geld fürs das Haus oder das Haus hattest du vor der Ehe schon?
lg
edy
Hallo,
dass die Welt nun mal rosarot ist, wenn man frisch heiratet. Da denkt noch keiner an die Scheidung. Und: das finde ich auch richtig so! Sich darauf zu berufen, dass das ein Fehler ist, schießt weit am realen Leben vorbei.
Bei kirchlichen Trauungen gibt es of das "Traugespräch", warum sollte nicht auch ein Gespräch auf Basis eines Ehevertrages stattfinden?.
Viele Hochzeiten werden bis ins kleinste Detail geplant (Event/Hochzeitsplaner), keiner denkt an Trennung/Scheidung.
Das sollte vielleicht Teil der Planung werden? ( warum glauben alle, sie stehen bei der Statistik auf der richtigen Seite)
Ein Vertrag vor der Eheschließung würde zum Zeitpunkt abgeschlossen werden zu dem man dem Partner noch alles gönnt.
Hinterher gönnt man ihm oft gar nichts mehr ( findet alles ungerecht, obwohl man alles gedultet hat).
Es benötigt m.E. viel mehr Aufklärungsarbeit was der "Vertrag Ehe" bedeutet, und warum ein Ehevertrag eine gute Alternative sein kann.
Eine rechtzeitige Bearatung kostet ein paar Euro, ist aber wie eine Versicherung für zukünftige Risiken.
lg
edy
Hallo,
Was man allerdings auch ansprechen muss:
Der "Normal-Fall" ist die Zugewinngemeinschaft, darin sind viele gesetzliche Regelungen abgedeckt.
Sollte man dies nicht wünschen, sollte man sich mit dem Thema Ehevertrag beschäftigen.
Bei einerEheschließung gibt es noch viel zu viele "Tabus", man sieht der Zukunft einfach rosorot entgegen.
ähnliche Themen Altersversorgung usw.
lg
edy
Hallo Waltraut.
der Tochter bist du m.E. nicht mehr unterhaltspflichtig, dass ist der Kindesvater.
Du könntest evtl. dem Kind der Tochter Oma/Enkel zu Unterhalt verpflichtet sein ( ebenso natürlich alle
Großeltern).
lg
edy
Hallo Krillehb ,
Der Barunterhalt für beide Elternteile wird am 18.Geburtstag des Kindes fällig.
Bis zum Geburtstag muss noch der Elterteil bei dem das Kind nicht wohnen alleine zahlen
google mal hier:
BGH, FamRZ 1988, 604
lg
edy