Beiträge von edy

    Hallo Tim,


    natürlich darfst du in Elternzeit gehen, aber nicht auf Kosten des Kindes.


    Ich denke auch in Elternzeit wirst du ca. 1800€ Netto bekommen.


    Ist der Kindesunterhalt tituliert?


    Gibt es für den nachehelichen Unterhalt einen Beschluss? /Vergleich?


    Auch für leibliche Kinder im eigenen Haushalt wird der Barunterhalt berechnet /angerechnet.


    Dieser Barunterhalt verringert dein relevantes EK zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes.


    Aber man wird sich deine Ggesamtsituation ansehen.


    Ich denke man kommt zu dem Schluss, du kannst beides weiterhin auf die festgesetzte Laufzeit zahlen.


    lg
    edy

    Hallo,


    Es steht doch jedem offen ob er eine Zugewinngeimeinschaft eingeht ? will man dies nicht


    kann man ja einen Ehevertrag machen ( und darin so ziemlich alles regeln).


    Die Zugewinngemeinschaft ist halt eine "Pauschale" für die meisten. Eheverträge und deren Auswirkungen


    würden viele nicht durchblicken (erst wenn der worst case eintritt).


    Und man muss auch immer an den evtl. nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich denken.


    Es ist bestimmt nicht alles gerecht.


    edy

    Hallo Thorsten,


    Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner einzeln vorgenommen.


    Man nimmt von jedem Partner sein Endvermögen und zieht sein AV ab (ein evtl.Überschuss ist sein Zugewinn,und nur
    sein Zugewinn).


    Hat einer der Partner bei seiner Berechnung einen Zugewinn, muss er die Hälfte mit dem anderen Partner teilen.


    Hat der andere Partner einen Zugewinn muss er diesen auch mit dem anderen Partner teilen.


    lg
    edy

    Hallo,

    Ich finde es etwas unlogisch


    Warum unlogisch?


    Nur so kann das AV eines Partners gerecht in die Berechnung einfliessen.


    Selbst wenn beide ein Haus gemeinsam "bauen" würden, aber nur einer ins Grundbuch eingetragen würde, bekäm dieser
    das Haus ins Endvermögen.


    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    Beispiel:
    AV
    Mann 0€
    Frau 0€


    EV
    Mann 100000€ (Versicherung)
    Zugewinn Mann 100 000€


    EV Frau 0€ Zugewinn 0€


    Jeder muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.



    weiteres Beispiel:


    AV
    Mann 100 000€
    Frau 0€


    Endvermögen
    Mann 0€ ( Zugewinn 0€)
    Frau 0€ (Zugewinn 0€)-


    Da das AV des Mannes zusammen ausgegeben wurde hat die Frau zur Hälfte davon profitiert. ( vom Geld was
    nicht in der Zugewinngemeinschaft "erarbeitet" wurde.


    lg
    edy

    Hallo,

    Und was ist mit den 450Euro die sie selber verdient?



    Die braucht man hier gar nicht zu berücksichtigen.


    Anders wäre es wenn dein relevantes Einkommen für den TU höher wäre.


    Wenn dein relevantes EK 2200€ wäre und sein EK 450€ ging die Rechnung folgend:


    2200 + 450€ = 2650€ / 2 = 1325€


    Es soll also jeder 1325€ haben.Er hat bereit 450€ also bekommt er von dir noch 875€.



    lg
    edy

    Hallo TZ,


    Die Fragestellerin hat anfangs mitgeteilt, dass die LV während der Ehe abgeschlossen wurde und demnach vollständig gemeinsam bespart wurde, also müssten ihr aus der Ausschüttung 50% zustehen


    Die Versicherung bekommt der Mann ins Endvermögen, einfach teilen ist nicht.Es kann sein dass sie nichts davon bekommt.


    Zugewinn geht anders.


    lg
    edy

    Wenn die Lebensversicherung demnächst fällig ist, hat sie ja sofort nach Auszahlung Anspruch auf ihren Anteil..


    So einfach ist es m.E. nicht.


    Das Geld gehört zunächst dem "EX". ,er bekommt es in sein Endvermögen.


    Wenn er am Hochzeitstag genung Anfangsvermögen hatte, kann es sein dass durch das Geld aus der Versicherung kein


    Zugewinn entstanden ist. Die Mutter würde nicht davon bekommen.


    Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.


    Man muss beim Zugewinn berechnen, immer alle Werte des AV und des EV sehen (einzelne Posten rauspicken wie
    hier Versicherung, geht nicht.)


    Die Mutter sollte alle wichtige Unterlagen ( Kontostände,Versichtungen usw) kopieren.


    Es besteht die Möglichkeit eines vorgezogenen Zugewinnausgleiches.( um der "Entreicherung" vorzubeugen).


    lg
    edy

    Hallo Harry,


    Dein Nettoeinkommen muss noch bereinigt werden,
    gehe dann von einem relevanten Nettoeinkomen von ca.2300€ aus.


    Bei 2300€ steht der Mutter für den 17 Jährigen ein Kindesunterhalt von 400€ zu.


    Da du außerdem noch für die Tochter aufkommst kannst du vom verbleibenden Einkommen


    noch mals 347€ abziehen.


    Damit verbleibt ein Betrag zur Berrechnung des TU von 1553€.


    Dein Selbstbehalt der Ex gegenüber beträgt 1200€


    Also max. Betrag für TU = 353€


    lg
    edy

    Hallo Thomas,


    Du bist im Erziehungsurlaub? und deine Frau ist auch zu Hause?


    Hast du denn einen Grund warum du zu Hause bist?


    besteht ein Unterhaltstitel oder eine Jugendamtsurkunde ?


    Einen Anwalt kannst du dir evtl.leisten wenn du Verfahrenskostenhilfe beantragst (beim Amtsgericht).


    lg
    edy

    Hallo,


    Und ein Semester ist 3 Monate lang.


    Aus Wikipedia:
    Ein Semester (lat.: semestris ‚sechsmonatig, halbjährig‘ von sex ‚sechs‘ und mensis ‚monat‘[1]) ist eine seit dem 15. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Universitäten bzw. Hochschulen oder Volkshochschulen (VHS).


    lg
    edy

    Hallo Sam (Herr Fachanwalt)


    hier die Bedingungen zum Fachanwalt:


    Der Nachweis der praktischen Kenntnisse setzt zunächst eine "dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung" durch den Antragsteller voraus.Zusätzlich muß eine Mindestzahl von "persönlich und weisungsfrei" bearbeiteten Fällen im betreffenden Rechtsgebiet bearbeitet worden sein. Zum Nachweis müssen Falllisten vorgelegt werden, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, sowie Verfahrensstand. Der Fachausschuss kann ferner verlangen, daß anonymisierte Arbeitsproben vorgelegt werden.


    und du bist erst seit kurzem mit dem studieren fertig?


    lg
    edy