Hallo Tim,
natürlich darfst du in Elternzeit gehen, aber nicht auf Kosten des Kindes.
Ich denke auch in Elternzeit wirst du ca. 1800€ Netto bekommen.
Ist der Kindesunterhalt tituliert?
Gibt es für den nachehelichen Unterhalt einen Beschluss? /Vergleich?
Auch für leibliche Kinder im eigenen Haushalt wird der Barunterhalt berechnet /angerechnet.
Dieser Barunterhalt verringert dein relevantes EK zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes.
Aber man wird sich deine Ggesamtsituation ansehen.
Ich denke man kommt zu dem Schluss, du kannst beides weiterhin auf die festgesetzte Laufzeit zahlen.
lg
edy