Beiträge von edy

    Hallo Strubel,


    weil er bisher Raten fürs Haus dass nach Zwangsversteigerung noch Schulden offen liess die er aber auch nciht zahlt


    Kann ich mir bei mind.3200€ Netto nicht vorstellen, sonst wäre längst eine Vollstreckung im Gange.


    Für den Sohn Student hat dr einfach so den Unterhalt eingestellt,dieser will den Vater aber nicht verklagen obwohl ihm Unterhalt zustehen würde.


    Wurde ein BAFöG-Antrag gestellt?


    Nun stellt sich die Frage mit welchem Unterhalt kann die Exfrau rechnen?


    Ich denke sie wird keinen nachehelichen Unterhalt bekommen.
    Der Unterhalt würde natürlich auch beim ALGII angerechnet werden.


    Bedenke:
    hier Antworten Laien mit guten Kenntnissen, aber alles ist unverbindlich.


    Rechtssichere Antworten kannst du beim Anwalt erhalten.


    lg
    edy

    Hallo Thomson,


    Der Kindesunterhalt ist Geld des Kindes.Das Kind, nicht die Mutter hat den Anspruch,


    Verhältnisse der Eltern, ob sie verheiratet waren oder zusammen wohnten usw. sindt egal.


    Im BGB/1579 handelt es sich um Trennungs-/bzw. nachehelichen Unterhalt.( nicht um Kindesunterhalt).


    lg
    edy

    Hallo sweetangel,


    Er hat einen Selbstbehalt, wenn Langzeit krankgeschrieben von 880€. Alles was darüber ist kann gür den Unterhalt herangezogen werden.


    Mit diesen 880€ kann er aber machen was er will.


    Vermutest du dass er "schwarz" Geld verdient?


    Besteht eine Jugendamtsurkkunde?


    lg
    edy

    Hallo,


    Die Vorschusskasse springt ein, wenn der Pflichtige nicht leistungsfähig ist.(also keinen Unterhalt zahlen müsste).


    Der gezahlte Betrag kann aber zurückgefordert werden ( wenn theortisch Leistungsfähigkeit bestand , er sich also nicht
    um die Leistungsfähigkeit bemühte).


    lg
    edy

    Hallo Anja,


    Wir haben nun einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass der Barunterhalt laut Titel für die zu uns gezogene Tochter nicht mehr an die Mutter geht..


    Die Tochter bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft, sie erhält ALGII. WEnn dieses beantragt wird, SGB II.


    Die Tochter muss nun ALGII beim JC beantragen.Außerdem Unterhaltsvorschuss für das Kind bei der Vorschusskasse (meist Jugendamt).


    lg
    edy

    Hallo mrfd.


    Zur Berechnung des TU wird der Zahlbetrag des KG genommen.


    Kredite die eheprägend sind ( also während der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden) können bereinigend angesetzt werden.


    Es kommt immer darauf an wie es ein Familiengericht sieht, und dem entsprechend urteilt-


    lg
    edy

    Hallo mrfd,


    deine Berechnung ist m.E. ok.


    Die Berechnung geht meist nach dem Halteilungsverfahren.


    Nur: Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt ( nicht nur im Trennungsjahr).


    Nach einem Jahr muss die EX ihre Einkommensmöglichkeiten steigern (wenn sie kann).


    Bedenke das nach dem Jahr der Trennung die Steuerklassen geändert werden müssen.


    lg
    edy

    Hallo Schorsch,


    der Versorgungsausgleich wird eher "automatisiert" durchgeführt. Die Rentenpunkte werden dir sofort abgezogen d.h.


    du bekommst ab rechstkräftiger Scheidung weniger Rente.


    Man wird versuchen, von dir außerdem noch Unterhalt zu bekommen.


    Besprich das mit deinem RA.


    lg
    edy

    Hallo Peter,


    Für den nachehelichen Unterhalt wird dein "verfügbares Einkommen" als Grundlage genommen ( die Versicherung ist ja noch nicht verfügbar).


    Wird die Versicherung später monatlich als Rente ausgezahlt, geht der in der Ehezeit erworbene Anteil in den Versorgungsausgleich.


    lg
    edy

    Hallo Schorsch,


    Achte darauf dass mit Zahlen "nach der Scheidung" gerechnet wird.


    Bei der Scheidung werden deiner Nochfrau, evtl.Rentenanteile ( Versorgungsausgleich) von dir übertragen ( d.h. du bekommst weniger Rente).


    lg
    edy

    Hallo Schorsch,


    Wie ein Gericht letztlich urteilt weiss niemand.


    Ich denke aber eher nicht. Dagegen sprechen könnten evtl. gesundheitliche Probleme der Frau.


    Hat sie auch einen Anwalt?


    lg
    edy

    Hallo Kami,
    Evtl. legt das JC einen Betrag vor (als Kredit).Musst du vor Ort klären.

    Zitat

    aber wenn er gepfändet wird, kostet ihn das doch auch was oder?


    Ich denke 50€ ?


    Aber evtl. bekommt er auch noch einen Schufa-Eintrag.


    Bei der Pfändung aber unbedingt beachten wer nun die Pfändung in Auftrag gibt,da der Titel evtl. auf die Tochter


    übergegangen ist. ( Rechtspfleger im AG fragen).

    Hallo Kami,


    wenn der Vergleich vom Gericht geschlossen wurde, ist es wahrscheinlich ein vollstreckbarer Titel.


    Mit dem gehst du zum Amtsgericht und beauftragst einen Gerichtvollzieher mir der Pfändung.


    Voher den Vater deshalb informieren.


    Vorsicht:voher überprüfen lassen ob der Vergleich über den 18.Geburstag der Tochter hinaus gültig ist.


    lg
    edy